sen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Dann ist so beschlossen.
Dafür stehen heute 45 Minuten zur Verfügung. Ich bitte zunächst den Staatsminister der Finanzen um die Beantwortung der ersten Fragen. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Meyer. Bitte, Herr Kollege.
Sehr verehrter Herr Präsident, Herr Staatsminister! Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung Presseverlautbarungen der vergangenen Wochen, in denen immer wieder behauptet wird, dass Kredite der Bayerischen Landesbank an das tschechische Energieversorgungsunternehmen CEZ auch zum Bau des Kernkraftwerkes Temelin gegeben wurden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Meyer, ich habe über diesen Sachverhalt vor einiger Zeit dem Haushaltsausschuss ausführlich schriftlich berichtet. Deshalb muss ich einige meiner Aussagen wiederholen und präzisieren.
Die Bayerische Landesbank hat 1998 gemeinsam mit rund einem Dutzend internationaler Banken einen Konsortialkredit für CEZ arrangiert. Der Gesamtkredit an CEZ betrug nach Angaben der Landesbank 280 Millionen DM, der Anteil der Landesbank selbst lediglich 14 Millionen DM und damit 5% der Gesamtsumme.
Im Kreditvertrag zwischen den finanzierenden Banken und CEZ ist ausdrücklich geregelt, dass die Gelder nicht für das Kernkraftwerk Temelin verwendet werden dürfen. Darüber hinaus hat CEZ der Landesbank ausdrücklich schriftlich versichert, dass die Kreditmittel für keinerlei nukleare Anlagen oder Zwecke verwendet werden. Im Herbst letzten Jahres hat CEZ auf Nachfrage der Bayerischen Landesbank nochmals bestätigt, dass die im Jahr 1998 von dem Bankenkonsortium ausgereichte Kreditsumme nicht zur Finanzierung von Temelin eingesetzt wurde. Der Bayerischen Landesbank und der Bayerischen Staatsregierung liegen auch keinerlei Erkenntnisse vor, dass der Kredit zweckwidrig, vertragswidrig und entgegen allen Zusagen zum Bau des Kernkraftwerkes Temelin verwendet wurde. Nach Angaben der Bayerischen Landesbank wurde die Finanzierung des Kernkraftwerkes Temelin von einer anderen Bankengruppe finanziert, der die Bayerische Landesbank nicht angehört.
Vor diesem Hintergrund sind Presseverlautbarungen, in denen angeblich immer wieder behauptet wird, dass
Kredite der Bayerischen Landesbank an das tschechische Energieversorgungsunternehmen CEZ auch zum Bau des Kernkraftwerkes Temelin gegeben wurden, für die Bayerische Staatsregierung nicht nachvollziehbar. – Das ist sehr schön formuliert: nicht nachvollziehbar. Sie wärmen einfach eine alte Behauptung auf, die schlicht nicht wahr ist und die ich eindeutig schriftlich und mündlich widerlegt habe. Manche haben eben ein Interesse daran, alte Kamellen hervorzuholen.
Herr Staatsminister, wurde der Kredit von 14 Millionen DM für die Tschechische Republik, der, wie Sie ausgeführt haben, auch für die Sanierung der Kohlekraftwerke verwendet werden soll, bereits abgerufen? Wurde für die Entscheidung über die Summe von 14 Millionen DM bei der Landesbank der Verwaltungsrat eingeschaltet, oder handelt es sich um eine alleinige Entscheidung des Vorstandes?
Der Reihe nach: Der Kredit ist abgerufen worden. Da es sich bei 14 Millionen DM um einen kleinen Kredit handelt, ist die Entscheidung in alleiniger Verantwortung des Vorstandes der Bayerischen Landesbank gefallen. Der Angelegenheit hatte der Kreditausschuss nicht zuzustimmen.
Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, für welchen Maßnahmen die CEZ diesen Kredit verwendet hat? Ist Ihnen bekannt, dass eines der Kohlekraftwerke, nämlich Tisova, das mit dem Kredit hätte saniert werden sollen, nicht saniert, sondern stillgelegt worden ist?
Wenn ich mich richtig erinnere, haben Sie die gleiche Aussage uns gegenüber schon einmal getroffen. Ich kann nur feststellen, dass die Mittel nicht für Temelin verwendet wurden. Das war die Frage. Für was das Geld sonst im Einzelnen verwendet wurde, weiß ich nicht. Die Bayerische Staatsregierung ist schließlich nicht für alle Investments in Europa zuständig.
ständlich nicht unmittelbar für Temelin eingesetzt wurde, dass er aber die Kassen entlastet hat, sodass Mittel freigesetzt werden konnten, um Temelin zu finanzieren?
Ich kann mich nur wiederholen: Sie unterstellen, dass letztlich doch das gemacht werde, was ich gerade eindeutig dementiert habe. Wenn der starke Wille zum Missverständnis besteht, kann man nichts dagegen tun.
Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Schultz. – Er ist nicht hier; dann verfällt die Frage. Herr Finanzminister, ich darf mich herzlich für die Beantwortung der Fragen bedanken.
Die nächsten Fragen beantwortet der Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen. Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Münzel.
Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatsminister, teilt die Staatsregierung die Befürchtung, dass das Grundwasser auf der deutschen Seite belastet werden könnte, sollten die Felder in der Gegend von Vseruby/Tschechien überdüngt werden, weil zu viel Hühnermist aus der Hennenaufzuchtfabrik der Investoren um Pohlmann in Vseruby/Landkreis Domazlice auf die um die Hühnerfabrik liegenden Felder aufgebracht wird, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kollegin Münzel, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung geht davon aus, dass die Ausbringung des angefallenen Hühnerkots bei der Anlage in Vseruby ordnungsgemäß entsprechend dem Düngerbedarf der Landwirtschaft erfolgt. Bei einer Ortsbesichtigung durch das Landesamt für Umweltschutz am 12. Februar 2001 machte die Anlage einen durchweg sauberen und gepflegten Eindruck. Der im Kotkeller gelagerte Kot war trocken und geruchsarm. Bei dieser Ortsbesichtigung wurde auf Nachfrage von tschechischer Seite mitgeteilt, dass die Gewässeruntersuchungen des Baches Chamb liefen und dem Landesamt für den Endbericht der von Bayern beauftragten GSF zur Verfügung gestellt würden.
Auf bayerischer Seite wurde durch das Ministerium veranlasst, dass das Wasserwirtschaftsamt Regensburg verstärkt Proben der Chamb nimmt und uns auch über die Errichtung des sogenannten Drachensees auf dem Laufenden hält. Die bisherigen Messungen des Wasser
Düngemittel sind im Rahmen der guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig so auszubringen, dass die Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend ausgenutzt werden können und damit Nährstoffverluste bei der Bewirtschaftung sowie damit verbundene Einträge in die Gewässer weitestgehend vermieden werden. Es dürfte auch im Interesse des tschechischen Staates und seiner Bürger liegen, wenn diese Grundsätze auch bei der Anlage in Vseruby Anwendung finden.
Obwohl der gesamte Sachverhalt nicht zufrieden stellen kann – ich habe mich dazu mehrfach öffentlich erklärt und das Thema beim Besuch des tschechischen Umweltministers angesprochen –, ist darauf hinzuweisen, dass die Genehmigung der Anlage zur Aufzucht von Junghennen am Standort Vseruby und der geplanten Anlagen zur Eierproduktion im Landkreis Domaclize eine innere Angelegenheit des tschechischen Staates ist und von Seiten des Freistaates Bayern nur auf dem Weg über Gespräche und Meinungsbildung indirekt beeinflusst werden können. In diesem Sinne habe ich mich beim tschechischen Umweltminister Milos Kuzvart kürzlich bei seinem Besuch in München massiv dafür eingesetzt, dass die Anlagen EU-Standards entsprechen müssen.
Mit der freiwilligen Vereinbarung über den einjährigen Probebetrieb und das laufende Monitoring-Programm, dessen Finanzierung der Freistaat Bayern übernommen hat, sowie durch die zahlreichen Gespräche auf politischer und Beamtenebene haben wir vielfältige Anstrengungen unternommen, um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunalpolitiker und der Bürgerinitiativen Einfluss auf die tschechische Seite zu nehmen. Die Angelegenheit wird auf Betreiben Bayerns hin Gegenstand der deutsch-tschechischen Umweltkommission am 29./30. Oktober 2001 in Berlin sein.
Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatsminister, halten Sie es für eine gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft, wenn – wie in diesem Jahr passiert – der Hüherkot wochenlang zentimeterdick auf den Feldern liegt, ohne dass er untergeackert worden wäre.
Die Detaileindrücke und Erfahrungen sind uns nicht in allen Einzelheiten bekannt, sodass ich keine abschließende Stellungnahme abgeben kann. Ich kann Ihnen lediglich das Ergebnis des Berichtes vom Ortstermin widerspiegeln. Allerdings können sich die bayerischen Behörden keinen tagtäglichen Überblick über die Praxis vor Ort verschaffen.
Herr Staatsminister, in welche Richtung fließt in diesem Gebiet das Grundwasser? Angenommen, auf tschechischer Seite ist das Grundwasser belastet. Sind Befürchtungen berechtigt, dass es auf die deutsche Seite fließt?
Frau Kollegin Münzel, die Detailantwort zur Grundwasserfließrichtung kann ich Ihnen gerne nachliefern. Erkenntnisse über Grundwasserbeeinträchtigungen liegen uns bislang nicht vor. Ich werde diesem Gesichtspunkt gerne noch einmal nachgehen.
Herr Minister Dr. Schnappauf, in welcher Weise kommt die Bayerische Staatsregierung ihrer Aufgabe nach, das Wasserwirtschaftsamt Regensburg und damit die Stadt Neumarkt i.d. Opf. zu verpflichten, erst alle eigenen Wassereinsparmöglichkeiten zu nutzen, den bisherigen industriellen Verunreiniger in Verpflichtung und Regress zu nehmen und weitere künftige Vergiftungen des Trinkwassers zu verhindern, bevor man über die Europäische Wasserscheide hinweg in einer 20-Kilometer-Leitung das Quellwasser des „Hallerbrunnens“ der Lauterach entnehmen muss und somit den im oberpfälzischen Lauterachtal gelegenen Marktgemeinden Lauterhofen, Kastl, Hohenburg, Schmidmühlen entscheidend die Wassergrundlage mit Entwicklungsmöglichkeiten schmälert und gefährdet?
Herr Präsident, Herr Kollege Nentwig, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Stadt Neumarkt i.d. Opf. bezieht etwa 97% ihres Wasserbedarfs aus einem stadtnahen Gewinnungsgebiet. Eine dauerhafte Steigerung der Grundwasserentnahme ist dort nicht mehr möglich. Umfangreiche Sanierungen am Rohrleitungsnetz zur Minderung der Wasserverluste sind bereits durchgeführt und werden fortgesetzt.
Die Verbraucher wurden auf die Notwendigkeit und die Möglichkeiten des Wassersparens hingewiesen. Sowohl in der Industrie als auch in privaten Haushalten werden einige Regenwassernutzungsanlagen zur Schonung der Trinkwasservorräte eingesetzt. Der Trinkwasserverbrauch je Einwohner liegt in Neumarkt etwa im Landesdurchschnitt. Die Anstrengungen zum Sparen von Trinkwasser werden – auch mit Unterstützung der staatlichen Stellen – fortgesetzt, die realistischen und sinnvollen Sparmöglichkeiten sind aber weitgehend ausgeschöpft.
Trotz des Wasserschutzgebiets ist die stadtnahe Gewinnung von Trinkwasser vielfältigen Belastungen und Gefahren durch Sandabbau, Industrie, Straßen- und Bahnverkehr ausgesetzt. Sanierungsmaßnahmen bei den industriellen Altlasten laufen, neue Belastungen werden durch konsequenten Vollzug der Wasserschutzgebietsverordnung entsprechend dem Vorsorgeprinzip möglichst verhindert.