Armin Nentwig

Appearances

14/33 14/38 14/41 14/42 14/45 14/54 14/59 14/66 14/68

Last Statements

Herr Staatssekretär, wenn die heimische mittelständische Bauindustrie der CSU wirklich so am Herzen liegt, warum haben es dann das Ministerium und auch die CSU im Wirtschaftsausschuss unterlassen, beim Gesetzentwurf über die öffentlichen Auftragsvergaben im Freistaat Bayern für die Baubranche unsere Forderung zu unterstützen, in dieses Gesetzeswerk einzubauen, dass bei den Auftragsvergaben der Kommunen und öffentlichen Hand möglichst kleine Lose gemacht werden, um den heimischen Mittelstand und die kleinen Bauunternehmen in die Aufträge mit einzubinden, damit es nicht zu Millionenvergaben kommt, bei denen der Mittelstand nicht mithalten kann und die dann nur für auswärtige und ausländische Firmen interessant sind.
Und zum Zweiten. Warum hat man auch unsere weitere Forderung abgelehnt, dass Firmen, die Aufträge von Kommunen und der öffentlichen Hand bekommen wollen, tarifgerecht entlohnen müssen, und zwar nicht nur auf der Baustelle, sondern generell? Damit würde man alle Dumpingfirmen ausschließen und unsere ehrlichen Firmen belohnen, die heimische Arbeitskräfte beschäftigen, tarifgerecht bezahlen und damit tariftreu sind.
Herr Minister Dr. Schnappauf, in welcher Weise kommt die Bayerische Staatsregierung ihrer Aufgabe nach, das Wasserwirtschaftsamt Regensburg und damit die Stadt Neumarkt i.d. Opf. zu verpflichten, erst alle eigenen Wassereinsparmöglichkeiten zu nutzen, den bisherigen industriellen Verunreiniger in Verpflichtung und Regress zu nehmen und weitere künftige Vergiftungen des Trinkwassers zu verhindern, bevor man über die Europäische Wasserscheide hinweg in einer 20-Kilometer-Leitung das Quellwasser des „Hallerbrunnens“ der Lauterach entnehmen muss und somit den im oberpfälzischen Lauterachtal gelegenen Marktgemeinden Lauterhofen, Kastl, Hohenburg, Schmidmühlen entscheidend die Wassergrundlage mit Entwicklungsmöglichkeiten schmälert und gefährdet?
Herr Minister Dr. Schnappauf, wie beurteilen Sie die beiden Sätze, die für eine enorme Emotionalisierung gesorgt hatten, dass nämlich zum einen der Lautenhofener Bürgermeister, in dessen Gemeindebereich die Quellschüttung liegt, sagte: „Bevor wir das Wasser nutzlos ins Schwarze Meer laufen lassen, verkaufen wir es lieber der Stadt Neumarkt“, und zum anderer der Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz dies mit dem Worten bestätigte: „Lasst uns das Wassergeschäft machen.“
Meinen Sie nicht auch, Herr Minister, dass die drei Gemeinden im Lauterachtal, Markt Kastl, Markt Hohenburg und die Marktgemeinde Schmidmühlen, die unmittelbar an der Grenze des Truppenübungsplatzes liegen, ein Recht auf eigene Arbeitsplätze und das Recht auf die Ansiedlung von Kleinindustrie, Handel und Gewerbe haben, um eigene Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu schaffen, damit die Menschen dort nicht auspendeln müssen? Neumarkt möchte das Wasser doch auch haben, um neue Industrie- und Gewerbegebiete erschließen zu können. Damit die drei Gemeinden im Lauterachtal Entwicklungschancen und Entwicklungsmöglichkeiten haben können, dürfte man ihnen doch keinesfalls 45 l/s Wasser wegnehmen.
Herr Minister, sind Sie sich auch der Ängste und Befürchtungen der Menschen bewusst, dass zwar von der Stadt Neumarkt 45 Liter pro Sekunde beantragt werde, aber letztendlich eine Rohrleitung mit einer Kapazität von 100 Litern pro Sekunde gebaut werden soll? Dies würde die komplette Schüttung des Quellbrunnens bedeuten und damit wäre im Sommer ein gutes Drittel der Lauterach abgegraben.
Herr Minister, ab wann kommen auf der Bahnstrecke Nürnberg – Neukirchen – Sulzbach/Rosenberg – Amberg – Schwandorf die neuen Neigetechnikgarnituren zum Einsatz, nachdem in einer Blitzaktion alle bisherigen Neigetechnikzüge – Pendolinos, wie sie genannt wurden – aus dem Verkehr gezogen wurden und seitdem der Betrieb teilweise mit Uraltwaggons – vielfach auch mit Verspätungen – aufrecht erhalten wird?
Herr Minister, sehen Sie nicht auch die dringende Notwendigkeit, dass wir wenigstens auf der
Querdiagonale von Nürnberg über Amberg nach Schwandorf gutes Wagenmaterial und nicht die Uraltwaggons einsetzen, um keine Verspätungen zu bekommen, nachdem schon auf der Strecke, um die wir derzeit gemeinsam kämpfen, nämlich auf der Strecke München – Regensburg – Schwandorf – Hof das Angebot ab dem neuen Fahrplan ausgedünnt werden soll? Die Menschen sind dann nämlich gezwungen, über Nürnberg zu fahren, und dazu müssen sie die Anschlusszüge bekommen. Teilweise herrscht derzeit in diesem Bereich ein Chaos.
Sehen Sie nicht auch die Gefahr, dass die Strecke von Nürnberg über Amberg nach Schwandorf gegenüber anderen Strecken, die auch auf die neuen Garnituren warten, benachteiligt werden könnte?
Ist schon absehbar, wann die alten Garnituren, die instand gesetzt werden, wieder fertig sind? Schließlich gab es einen Achsbruch und Risse im Rahmen der Wägen. Wann werden diese Wägen wieder kommen und kommen sie überhaupt noch?
Herr Minister, die Verhandlungsstrategie mit Blick auf eine Übergangszeit halte ich für sehr gut. Meine Frage dazu: Bis wann kann man, vorausgesetzt, dass die Bahn dabei mitspielt, die Strecke neigetechniktauglich herrichten? Es wäre von Vorteil, weil die Strecke wesentlich schneller befahren werden könnte –, wie lange also würde es dauern, bis der Ausbau abgeschlossen ist?
Herr Minister Huber, angesichts des Kuhhandels, des Millionengeschiebes und auch der Tatsache, dass dafür plötzlich Geld vorhanden ist, frage ich Sie, ist Ihnen bekannt, in welchem Grade im ganzen Land Wut, Enttäuschung, aber insbesondere auch Unzufriedenheit darüber bestehen, dass einerseits draußen ein Antragsstau von über 250 Millionen DM
herrscht, während andererseits im vorliegenden Falle plötzlich Geld vorhanden ist.
Die Sportvereine draußen müssen bis zu zehn Jahren auf die gesamte Mittelzuteilung warten, während man hier mit solchen Riesen-Millionen-Beträgen plötzlich bei der Hand ist. Da reichen meines Erachtens doch diese 50 Millionen, das heißt zweimal 25 Millionen, nicht aus. Das ist bestenfalls nur ein Trostpflaster. Also irgendwo muss man doch auch das ganze Land sehen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau klingt gut, Herr Rotter, obwohl die Überschrift des Antrags „Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“ auf ein knochentrockenes Thema schließen lässt. Nein, das ist es weiß Gott nicht. Ich halte den Antrag für höchst gefährlich, tendenziell sogar für ungeheuerlich. Er muss im Parlament intensiv diskutiert werden. Denn wir sind doch fast alle auch Kommunalpolitiker.
Mit der Formulierung „flexibler und straffer Ablauf“ – wobei bei Ihnen die Betonung auf dem Wort „straff“ liegen dürfte – verraten Sie sich.
Im ersten Spiegelstrich des vorliegenden Antrags geht es darum, den Vollzug des Baugesetzbuchs und der Bayerischen Bauordnung kritisch zu hinterfragen, „jedenfalls aber die Liste der regelmäßig und im Einzelfall zu beteiligenden Behörden nicht zu erweitern“. Was da verlangt wird, widerspricht der gesetzlich geschaffenen Möglichkeit, besagte Liste zu erweitern, wenn – das
ist ohnehin nur sehr eingeschränkt möglich – ein enger sachlicher Zusammenhang gegeben ist. Meine Damen und Herren von der CSU, Sie wollen eine Art Maulkorb für die Interessenvertreter, eine Art Maulkorb für die Behörden.
Ich sage Ihnen: Die Kommunen handeln auf dem in Rede stehenden Gebiet letztlich in Eigenverantwortung. In unserer Bayerischen Verfassung wird gerade die kommunale Eigenverantwortung besonders betont. Was im ersten Spiegelstrich Ihres Antrags verlangt wird, läuft auf eine starke Beschneidung der Freiheit der Kommunen hinaus. Diese Antragspassage ist ohnehin völlig überflüssig.
Im zweiten Spiegelstrich geht es darum, dass alle, die sich im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen und von Baugenehmigungsverfahren äußern, „auf das unbedingt Notwendige beschränken“. Auch diese Forderung ist völlig überflüssig. Schließlich haben wir in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen festgeschrieben, dass sich diejenigen, die sich zu Wort melden, auf das Notwendigste beschränken sowie auf die Vorgänge, bei denen sie das Recht auf Abgabe einer fachlichen Stellungnahme haben.
Knüppeldick kommt es jedoch beim dritten Spiegelstrich des vorliegenden Antrags. Diesen Abschnitt habe ich eingangs gemeint, als ich von der höchst gefährlichen Tendenz der zur Diskussion stehenden Initiative sprach. Hier fordern die Antragsteller, „gegenüber den Gemeinden in geeigneter Weise klarzustellen, dass die Liste der Träger öffentlicher Belange keine in jedem Fall zur Berücksichtigung zwingende Vorgabe darstellt, sondern die Gemeinden auf der Grundlage ihrer verfassungsrechtlich verbürgten Planungshoheit jeweils eine eigenverantwortliche Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung der in der Liste aufgeführten Träger öffentlicher Belange zu treffen haben.“ Das bedeutet, dass die Liste keinesfalls erweitert wird. Derlei ist letztlich ein Freibrief, etwa für so manche Kommune, unliebsame Behörden, die etwas monieren, oder Initiativen, die sich im Sinne der Bürger für etwas engagieren, von der Anhörung auszuschließen. Das ist ungeheuerlich.
In der Liste sind Träger öffentlicher Belange aufgeführt, die für eine Anhörung in Betracht kommen. Sie kommen aber nur in Betracht. Der Gemeinde ist freigestellt, wen sie anhört. Die Liste reicht von der Autobahndirektion über das Gesundheitsamt, das Forstamt, den Landkreis selbst, die Kirchen, die Bahn, die Postdirektionen, die Industrie- und Handelskammern bis zum Kreisjugendring. Von den Kreisjugendringen haben wir Briefe erhalten. Die Stadt- und die Kreisjugendringe sind nämlich im Bayerischen Jugendring zusammengefasst. Dieser wehrt sich vehement gegen die jetzt vorgesehene Ausgrenzung. Wir betrachten beispielsweise die Kreis- und die Stadtjugendringe, wenn es um die Bauleitplanung geht, als Fürsprecher für Kinderspielplätze und spezielle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Solche Insti
tutionen künftig auszuschließen, halte ich für höchst gefährlich, zumal ich meine, dass es auf kommunaler Ebene gar nicht schadet, möglichst viel Demokratie zu praktizieren, auch wenn das manchmal unbequem sein mag.
Es mag sein, das dies manchmal unbequem ist. Doch muss ich mich damit auseinandersetzen können und wollen. Als Kommunalpolitiker muss ich mich doch auch mit Unbequemem befassen und darüber diskutieren. Meine Damen und Herren von der CSU-Fraktion, ich halte Ihre Ansätze, bestimmte Verfahren zu straffen, für höchst gefährlich. Meiner Einschätzung nach verraten Sie damit gewisse andere Absichten. Der vorliegende Antrag stellt nichts anderes als einen Anschlag auf erreichte Bürgerrechte dar, vor allem auf die flexible Handhabung des Baurechts.
Mitwirkung von möglichst vielen ist doch etwas Gutes. Die geltenden Regelungen geben feste Termine vor. Wenn diese von den angeschriebenen Behörden nicht eingehalten werden, so die geltende Vorgabe, geht man automatisch davon aus, dass diese zu dem jeweiligen Thema nichts zu sagen haben. Das ist doch bereits klar und deutlich festgelegt. Es kann doch nicht davon die Rede sein, dass sich durch die Beteiligung vieler Stellen etwas verzögerte. Vielmehr ist klar festgelegt: Wenn sich die Angeschriebenen nicht innerhalb einer gesetzten Frist melden, bedeutet dies, dass sie nichts zu dem betreffenden Vorgang zu sagen haben. Außerdem haben wir festgelegt, dass die Auslegung der jeweiligen Unterlagen und das Anschreiben der Träger öffentlicher Belange gleichzeitig erfolgen kann. Insofern verliert man durch die Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange keine Zeit.
Ich sehe überhaupt keinen Anlass dazu, Ihrem Antrag zuzustimmen, meine Damen und Herren von der CSUFraktion. Die SPD-Fraktion hält ihn für höchst gefährlich. Er ist zudem teilweise überflüssig, weil alles festgelegt ist. Ich bitte Sie recht herzlich darum, die im Zusammenhang mit Bauleitplanung und Baugenehmigungen praktizierte Demokratie nicht zu behindern. Ich hoffe und wünsche, dass sich zumindest die Kommunen nicht daran halten werden, was der vorliegenden Antrag vorgibt. Denn das wäre schädlich für unsere Demokratie.
Frau Zweite Präsidentin Riess: Das Wort hat nun Frau Kollegin Kellner.
Herr Staatssekretär, wie kann der große Antragsstau bei den Zuschüssen für die Feuerwehrgerätehäuser in der Oberpfalz schnell abgebaut werden, und wie wirken sich dabei neue Maßnahmen mit vorzeitigem Baubeginn bezogen auf die Reihung, Wartezeiten und Zuschusshöhen aus?
Herr Staatssekretär, ich möchte angesichts des Antragsstaus dennoch nachfragen, ob in Ihrem Hause nicht doch vorgesehen ist, die Fördermittel insgesamt zu erhöhen, um vor allem die kleinen Kommunen, die teilweise sehr hoch verschuldet sind, von den für sie relativ hohen Zwischenfinanzierungskosten entlasten zu können.
Wieso, Herr Minister Schnappauf, nehmen Sie gerade in dieser für unsere mittelständischen Brauereien so wichtigen Frage nicht verstärkt den Kontakt und das Gespräch mit diesen mittelständischen Brauereien auf, um im Besonderen über dieses Zwangspfand die Situation unserer Brauereien zu stärken und besonders auch im Sinne einer bayerischen Trink- und Bierkultur von dem Dosenbier überwiegend zu dem Bier in den Mehrwegflaschen zu kommen?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir sind darin einig, dass auf dem Bausektor schlimme Zustände herrschen. Ich appelliere deshalb vor allem an die Mehrheitsfraktion, die im Wirtschaftsausschuss immer wieder betont, wie mittelstandsfreundlich sie sei. Es geht um die Dinge, von denen Staatsminister Dr. Beckstein gesprochen hat: um Millionenaufträge. In unserem Gesetzentwurf, den Kollege Werner Schieder mit uns fachlich und qualifiziert vorbereitet hat, ist einer der Gedanken, dass Lose unterteilt nach Summen oder Fachbereichen zu vergeben. Das ist nach unserer Auffassung ein ganz besonders wichtiger Punkt. Herr Staatsminister Dr. Beckstein, Sie sollten deshalb nicht ablenken, indem Sie auf millionenschwere Aufträge vom Bund verweisen. Vom Freistaat, von den Kommunen und von den öffentlichen Auftraggebern werden in gleicher Weise Aufträge über Millionensummen vergeben.
Ein Freund von mir ist Bauunternehmer. Er sagt ganz klar: Uns, die wir uns ordentlich und korrekt verhalten, die wir nach Möglichkeit nur deutsche Arbeitnehmer einstellen, beißen die Hunde. Wenn sich Bauunternehmer korrekt an alle rechtlichen Vorgaben halten, sind sie bei der Auftragsvergabe oft die Dummen. Ich appelliere deshalb an die Mehrheitsfraktion, dem strengeren Gesetzentwurf, dem Gesetzentwurf der SPD, zuzustimmen.
Wir haben im Wirtschaftsausschuss detailliert darüber gesprochen. Das sind die uns wichtigen Punkte, die Sie in Ihren Gesetzentwurf aufnehmen und einbauen können – wir hätten auch die Chance, diese bis zur Dritten Lesung nochmals zu besprechen –, um insbesondere unseren Mittelstand zu begünstigen. Man könnte sich für Teillose oder Fachlose entscheiden, damit die Aufträge nicht immer gleich in den Millionenbereich gehen.
Außerdem ist uns wichtig, dass die Arbeitnehmervertreter eben die Tariftreue bestätigen. Wenn jemand korrekt mit den Arbeitnehmern zusammenarbeitet, hat er doch nichts zu befürchten. Ich habe den Eindruck, bei Ihnen geht es da um eine Ideologie, derzufolge man den Arbeitgeber nicht dazu zwingen könne, etwas gemeinsam mit den Arbeitnehmern auszuarbeiten, was die Arbeitnehmer dann bestätigen und mit unterschreiben.
Noch einmal: Wer zahlt, schafft an. Wir halten es für ganz wichtig, dass sich in Bayern und in den Kommunen die Auftraggeber nicht nur bei dem jeweiligen einzelnen Auftrag an die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen halten, sondern insgesamt. Denn jemand, der sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen hält, ist doch im Vorteil gegenüber einem anderen, der treu und brav seine Abgaben bezahlt, sich kontrollieren lässt, mit den Arbeitnehmern ein gutes Verhältnis hat und Tariftreue wahrt. Deshalb sollte unser Gesetzentwurf zum Tragen kommen, dass sich der Auftraggeber nicht nur
bei diesem einen öffentlichen Auftrag an die gesetzlichen Vorgaben hält, sondern dies insgesamt tut. Damit verhalten wir uns mittelstandsfreundlich im wahrsten Sinne des Wortes.
Noch ein Punkt, der uns wichtig ist: Wenn ich einen örtlichen Bauunternehmer nehme und nicht einen, der aus Portugal oder von sonst wo kommt, weil es ein Millionenauftrag ist, kann ich ihn, wenn es um Gewährleistungsfristen geht, jederzeit zur Hand nehmen und sagen: Bringe das wieder in Ordnung.
Wenn wir Aufträge im Hunderttausenderbereich haben, so sind diese Aufträge in der Regel für einen Bauunternehmer aus dem Ausland, aus den neuen Bundesländern oder von weiter weg nicht interessant. Da sollten wir schon mehr auf unsere heimischen bayerischen Unternehmer setzen, die hier die Steuern zahlen, unsere Arbeitnehmer beschäftigen, brav ihre Abgaben bezahlen und sich an die Tariftreue halten.
Deshalb bitte ich Sie nochmals und appelliere an Sie, diese Vorschläge, die wir auch im Wirtschaftsausschuss besprochen haben, noch einmal mit uns zu diskutieren. Im Wirtschaftsausschuss waren Ihre Vertreter relativ geneigt. Wir hatten den Eindruck, dass Sie noch einmal darüber reden wollten. Nachdem Sie unseren Entwurf abgelehnt hatten, haben wir Ihrem Gesetzentwurf sogar zugestimmt, um ein Zeichen unseres guten Willens zu setzen. Herr Kollege Rotter, Sie waren der CSU-Wortführer. Sie sollten sich für diese Punkte einsetzen, Ihren Entwurf erweitern, gerade weil Sie immer sagen, Sie seien so mittelstandsfreundlich. Tun Sie es nicht, sind Sie es wirklich nicht.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Energiedebatte ist immer emotionsgeladen. Die Debatte zeigte mir aber ganz deutlich, dass die CSU bei der Energie die Zukunftschancen wieder einmal nicht erkennt. Dies ist sowohl bei unseren Diskussionen im Wirtschaftsausschuss als auch in dieser Aktuellen Stunde festzustellen. Sie lassen sich die Vorreiterrolle wieder einmal von anderen Ländern wegnehmen. Sie erkennen nicht die großen Zukunftschancen. Wenn es nach Ihnen geht, wird es uns beim Thema Energie ebenso gehen, wie es uns bei der Elektronik, im Fernmeldebereich und bei der Elektrotechnik gegangen ist. Dort haben uns die Asiaten das Geschäft weggenommen.
Als Wirtschaftspolitiker denke ich dabei natürlich an die Arbeitsplätze. Ich denke an den Export, an die Zukunft, an Ausbildungsplätze und an die Wirtschaftskraft. Ich denke daran, dass Energie nicht x-beliebig vermehrbar ist. Wir müssen uns überlegen, wie wir in Zukunft mit geringer werdenden Energiemitteln gut auskommen können. Herr Kollege Sinner, während Sie vom „Morgengrauen“ sprachen, habe ich in Ihrer Rede das Abendrot erkannt. Sie haben sich behäbig, müde und verschlafen zurückgelehnt. Fast wäre das Sandmännchen gekommen.
Sie verschlafen die Zukunft. Politik muss doch vorausschauen und vorausdenken. Die Sonne, mit der wir in den Häusern bereits Warmwasser erzeugen, schickt uns keine Rechnung. Es gibt bereits gute Sonnenkollektoren. Ausserdem gibt es Fördervereine, die versuchen, die Solarenergie voranzubringen. Dies gilt auch für die Windenergie und die Biomasse, wie das meine Kollegen bereits ausgeführt haben. Gerade in Bayern müssen wir jedoch insbesondere auf die Wasserkraft eingehen. Bei der Wasserkraft ist Bayern mit 85% dabei. Dies liegt nicht daran, dass in Bayern die CSU regiert, sondern weil wir die Berge und eine natürliche Topografie haben, die uns dieses Naturgeschenk zukommen lassen.
Die Förderung durch den Bund in Höhe von 200 Millionen DM kommt Bayern in besonderer Weise zugute, da Wasserkraftwerke bis 500 Kilowatt bei einer Neuerrichtung pro Kilowatt 1500 DM erhalten und bei einer Erweiterung noch einmal 600 DM. Ich bitte Sie herzlich, sich mehr um die kleineren Wasserkraftwerke in Bayern zu kümmern. Es kann nicht sein, dass sich die Förderung bei einem Ausbau oder einer Reparatur immer nur an die großen Wasserkraftwerke richtet. Auch die kleinen Kraftwerke müssen Fördergelder bekommen. Gerade die vielen kleineren Wasserkraftwerke tragen zu einem guten Einspeisemix bei.
Sie haben ideologische Scheuklappen. Die emotionsgeladene Debatte hat deutlich gezeigt, dass Sie bei den erneuerbaren Energien nur halbherzig vorangehen. Sie benützen alle Modelle zum Vorzeigen nach dem Motto: Wir machen auch etwas. Das geschieht aber nur halbherzig. Entweder ist die Anlage unterdimensioniert oder – wie bei der Windenergie – überdimensioniert, weil diese Modelle nur beweisen sollen, dass sie letztendlich doch nicht funktionieren. Rechnen muss sich das bei der Energiepolitik das nicht immer, Herr Kollege Beck, wie Sie angefügt haben. Man muss in die Zukunft schauen und wie ein guter Kaufmann etwas einsetzen, etwas riskieren und Geld in die Hand nehmen, um einer neuen Energiepolitik zum Durchbruch zu verhelfen. Sie führen eine rückwärts gewandte Debatte. Sie werden hier genau so wie in Wackersdorf Ihr Waterloo erleben.
Dort sagte die Energiewirtschaft, dass sie nicht mehr mitmache. Sie war klüger als Sie, die Sie an einer Konzeption fest gehalten haben, die Sie letztendlich politisch doch nicht durchhalten konnten.
Wir müssen aus der Kernenergie – sicherlich nicht sofort – aussteigen, aber wir müssen jetzt umsteigen. Wir müssen in die Zukunft denken. Energiepolitik muss nach vorne und nicht nach rückwärts schauen. Ich wünsche mir, dass diese Debatte bei Ihnen etwas bewirkt hat. Dann wäre etwas gewonnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rotter hat gut berichtet. Wir haben im Wirtschaftausschuss ohnehin Einvernehmen erzielt. Hinzufügen möchte ich noch, dass wir im Besonderen bei der Vertreterversammlung für die Bayerische Architektenkammer im Sinne einer Verbesserung der innerverbandlichen Demokratie und um die Fehleranfälligkeit von Beschlüssen zu minimieren, die Bezugsgrößen für die erforderliche Mehrheit verändert haben. Ich bitte um Zustimmung zu dem im vorberatenden Wirtschaftsausschuss und in den weiteren vorberatenden Ausschüssen einstimmig behandelten Gesetzentwurf.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine Wortmeldung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN liegt nicht vor. Dann ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 14/1756 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie auf der Drucksache 14/2594 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, schlägt allerdings noch vor, dass als Zeitpunkt des Inkrafttretens in § 3 der „1. März 2000“ bestimmt wird.
Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist
das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben.
Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. Stimmenthaltungen? – Keine.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Architektengesetzes und des Bayerischen Ingenieurkammergesetzes Bau“.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 7
Gesetzentwurf der Staatsregierung
zur Änderung des Gesetzes über die Presse, des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drucksache 14/1759)
Zweite Lesung –
Mir ist mitgeteilt worden, dass die Fraktionen auf eine Aussprache verzichten. Die Staatsregierung verzichtet ebenfalls auf einen Beitrag. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1759 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-,
Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/2628 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 5 Absatz 1 als Datum des In-Kraft-Tretens der „1. April 2000“ eingefügt wird.
Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom federführenden Ausschuss für Verfassungs, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU, die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Dann so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom federführende Ausschuss für Verfassungs- Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Presse, des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes“.
Meine Damen und Herren, ich habe zwar keine Meldung zu Tagesordnungspunkt 8 vorliegen, nehme aber an, dass es eine Aussprache geben wird. Da die Zeit heute dafür nicht mehr reichen wird und anschließend noch Termine anstehen, möchte ich die Sitzung schließen. Ich wünsche einen schönen Abend.