Protocol of the Session on May 31, 2001

Trotz des Wasserschutzgebiets ist die stadtnahe Gewinnung von Trinkwasser vielfältigen Belastungen und Gefahren durch Sandabbau, Industrie, Straßen- und Bahnverkehr ausgesetzt. Sanierungsmaßnahmen bei den industriellen Altlasten laufen, neue Belastungen werden durch konsequenten Vollzug der Wasserschutzgebietsverordnung entsprechend dem Vorsorgeprinzip möglichst verhindert.

Für eine nachhaltige Wasserversorgung der Stadt Neumarkt ist aus den genannten Gründen trotz allem ein unabhängiges zweites Standbein unbedingt erforderlich. In einer Studie wurden verschiedene Alternativen untersucht. Danach hat sich die Mitnutzung des Hallerbrunnens als sinnvolle Alternative herauskristallisiert. Unterlagen für das notwendige Wasserrechtsverfahren werden derzeit erarbeitet.

Der Hallerbrunnen ist eine Karstquelle mit zirka 80 l/s Quellschüttung. Das Wasser läuft der Lauterach zu. Der Zweckverband Pettenhofener Gruppe nutzt die Quelle zur Trinkwasserversorgung. Hierfür liegt eine Genehmigung von 1958 über 15 l/s Spitzenentnahme vor. Eine Erhöhung auf 25 l/s soll in Kürze beantragt werden.

Sobald die Anträge auf Erteilung wasserrechtlicher Genehmigungen beim zuständigen Landratsamt Neumarkt gestellt sind, werden sie dort geprüft und entsprechende Verfahren mit Beteiligung der Betroffenen durchgeführt. Dabei werden auch der Wasserbedarf der Stadt Neumarkt und der Pettenhofener Gruppe geprüft und die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde im Lauterachtal berücksichtigt. Ist zu erwarten, dass die Benutzung auf das Recht eines anderen nachteilig einwirkt, so darf die Bewilligung bzw. gehobene Erlaubnis nur erteilt werden, wenn die nachteiligen Wirkungen durch Auflagen verhütet oder ausgeglichen werden. Soweit der heutige Stand.

Zusatzfrage: Herr Kollege Nentwig.

Herr Minister Dr. Schnappauf, wie beurteilen Sie die beiden Sätze, die für eine enorme Emotionalisierung gesorgt hatten, dass nämlich zum einen der Lautenhofener Bürgermeister, in dessen Gemeindebereich die Quellschüttung liegt, sagte: „Bevor wir das Wasser nutzlos ins Schwarze Meer laufen lassen, verkaufen wir es lieber der Stadt Neumarkt“, und zum anderer der Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz dies mit dem Worten bestätigte: „Lasst uns das Wassergeschäft machen.“

Herr Minister.

Herr Kollege Nentwig, ich denke, es würde nicht weiterführen, wenn ich Äußerungen Einzelner vor Ort kommentierte. Ich bin generell der Auffassung, dass Zuspitzungen in die eine noch in die andere Richtung der Sache dienen. Alle Beteiligten sollten sich bemühen, um zu einer sachgerechten und zukunftsweisenden Lösung zu kommen.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Nentwig.

Meinen Sie nicht auch, Herr Minister, dass die drei Gemeinden im Lauterachtal, Markt Kastl, Markt Hohenburg und die Marktgemeinde Schmidmühlen, die unmittelbar an der Grenze des Truppenübungsplatzes liegen, ein Recht auf eigene Arbeitsplätze und das Recht auf die Ansiedlung von Kleinindustrie, Handel und Gewerbe haben, um eigene Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu schaffen, damit die Menschen dort nicht auspendeln müssen? Neumarkt möchte das Wasser doch auch haben, um neue Industrie- und Gewerbegebiete erschließen zu können. Damit die drei Gemeinden im Lauterachtal Entwicklungschancen und Entwicklungsmöglichkeiten haben können, dürfte man ihnen doch keinesfalls 45 l/s Wasser wegnehmen.

Herr Minister.

Herr Kollege Nentwig, Sie kennen die Zielsetzung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms, gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land anzustreben und damit auch die jeweiligen Entwicklungsperspektiven der Regionen, Landkreise und Gemeinden in diesem Sinne auszuschöpfen. Das erfordert, dass man sich im Einzelfall vor Ort abstimmt und ein gemeinsames Entwicklungskonzept erarbeitet. Ich denke, dass die Beteiligten vor Ort aufgerufen sind, sich zu einer gemeinsamen Konzeption für das weitere Vorgehen durchzuringen. Letztendlich bietet in Bezug auf die Grundfrage der Wasserversorgung ein kommunaler Konsens die beste Grundlage, um darauf Zukunftsperspektiven für die gesamte Region zu erarbeiten.

Letzte Zusatzfrage.

Herr Minister, sind Sie sich auch der Ängste und Befürchtungen der Menschen bewusst, dass zwar von der Stadt Neumarkt 45 Liter pro Sekunde beantragt werde, aber letztendlich eine Rohrleitung mit einer Kapazität von 100 Litern pro Sekunde gebaut werden soll? Dies würde die komplette Schüttung des Quellbrunnens bedeuten und damit wäre im Sommer ein gutes Drittel der Lauterach abgegraben.

Herr Minister.

Mit Besorgnissen kommt man dann am besten zurecht, wenn man offen darüber redet. Durch Kommunikation und Miteinanderreden wird man einen Weg und eine für alle gedeihliche Lösung finden.

Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Scharfenberg. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Minister, trifft es zu, dass die Themenreuther Pumpsta

tion mit offenen Kaminen, aus denen Gerüche und möglicherweise auch Keime entweichen, die unmittelbar neben einer alteingesessenen Bäckerei liegt und Fäkalien sowie möglicherweise widerrechtlich eingeleitete Gülle zur Kläranlage Mitterteich pumpt, zulässig ist?

Herr Minister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Scharfenberg, meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Abwasserentsorgung des Dorfes Themenreuth sowie der Dörfer Dobrigau, Großensees und Münchgrün wird bereits seit Jahren intensiv in den verschiedenen Gremien behandelt. So befasste sich auch der Bayerische Landtag Anfang 1999 mit einer Eingabe hierzu. Als kostengünstigste Lösung hat sich demnach für die dörfliche Abwasserentsorgung der Anschluss an die zentrale Kläranlage in Mitterteich erwiesen.

Im Zuge dieser Abwasseranlage erteilte das Landratsamt Tirschenreuth der Gemeinde Leonberg mit Bescheid vom 14.08.2000 die Baugenehmigung für den Neubau einer Abwasserpumpstation mit Betriebsgebäude auf dem Grundstück Flurnummer 539, Gemarkung Großensees. Der Grundstücksnachbar legte gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. Der Widerspruch wird im Wesentlichen damit begründet, dass die Anlage unhygienisch sei, einen erheblichen Gestank verbreiten würde und eine bakterielle Gefahr für die Bäckerei darstelle. Der Widerspruch wird gegenwärtig durch die Regierung der Oberpfalz geprüft.

Zur Verringerung von Geruchsfreisetzungen werden derzeit alle drei Leitungen von Dobrigau, Großensees und Münchsgrün nach Themenreuth jeweils zweimal täglich zu unterschiedlichen Zeiten mit Druckluft komplett entleert und das Abwasser mit Sauerstoff zur Vermeidung von Fäulnisprozessen angereichert. Bei der Ortseinsicht der Regierung der Oberpfalz am 07.02.2001 wurde dieser Vorgang exemplarisch für die Druckleitungen Dobrigau und Großensees durchgeführt. In dieser rund zwei Stunden dauernden Aktion waren weder in der Abwasserpumpstation noch im Freien in der Nähe der geöffneten Kanaldeckel verstärkt Gerüche feststellbar.

Ergänzend ist in Bezug auf ein Gefährdungspotenzial durch Bakterien und Keime aus der Abwasseranlage zu sagen, dass kein erhöhtes Risiko zu erwarten ist. Eine wesentlich höhere Gefahr wird dagegen in der Geflügelund Taubenhaltung unmittelbar neben dem Bäckereigebäude gesehen.

Fachlich nicht nachvollziehbar ist der in der Frage angesprochene Sachverhalt, dass möglicherweise widerrechtlich Gülle eingeleitet und zur Kläranlage gepumpt werde.

Zusatzfrage: Frau Kollegin, bitte.

Ich habe mich beim Bundesumweltamt über dieses Thema erkundigt. Sofern nicht das Pumpenhaus hermetisch,

also luftdicht, gegen die Umwelt abgeschlossen ist, treten große Mengen an Mikroorganismen aus. Diese werden dort freigesetzt, weil es sich um eine offene Pumpstation handelt. Diese Mikroorganismen vermehren sich bei ungünstiger Luftströmung auf frischem Brotteig optimal. Die Frage ist, wie man das vermindern kann. Ich habe es selber vor Ort gerochen, es wird Gülle eingeleitet. Es gibt ein unterirdisches Einleitungsrohr, und es gibt Zeugen, dass die Gülle dorthin kommt, zum Beispiel vom Hof des zweiten Bürgermeisters dieses Ortes.

Wir sind in der Fragestunde, Frau Kollegin Scharfenberg. Jetzt machen Sie Ausführungen. Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Scharfenberg, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Wesentlichen sagen uns unsere Fachleute vor Ort, dass aufgrund der regelmäßigen Kanalentleerung verbunden mit der Sauerstoffanreicherung des Abwassers mit einem weitgehend frischen, nicht angefaulten und somit geruchsarmen Abwasser gerechnet werden kann. Bei einer Ortseinsicht der Regierung – ich habe den 7. Februar 2001 schon genannt – wurden weitergehende Maßnahmen zur Minderung der Geruchsemissionen besprochen, nämlich Kompressoren neben der bestehenden Zeitsteuerung noch mit einer Druckregelung auszustatten, die gewährleistet, dass nach Entleerung der Kanäle nicht unnötig Druckluft in die Pumpstation und von dort über das Abluftrohr ins Freie gelangt.

Ein zweiter Ansatzpunkt ist, die Entleerung des Kanals von sechsmal täglich auf neunmal täglich zu erhöhen, um die Verweilzeiten des Abwassers im Kanalsystem noch einmal deutlich zu reduzieren und eine zusätzliche Anreicherung mit Sauerstoff zu erreichen. Somit betrüge dann die maximal mögliche Verweildauer des Abwassers anstelle von 12 Stunden nur noch 8 Stunden.

Der dritte Ansatzpunkt ist, den Ventilator im Zuluftrohr zum Pumpenschacht nur noch bei Bedarf zu betreiben, um ein kontinuierliches Austragen von nicht vermeidbaren Geruchsstoffen ins Freie zu unterbinden.

Das sind die Punkte, die man zur weiteren Optimierung erörtert hat und die von den zuständigen Fachstellen noch einmal im Detail geprüft und mit den Verantwortlichen vor Ort besprochen werden.

Eine weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Sind Sie auch meiner Meinung, dass man im Grunde den Gülleeintrag nicht einfach ad acta legen kann? Ich war am Montag dort und habe es selber gerochen. Sind Sie meiner Meinung, dass man dort eine Spiegelung vornehmen müsste, um zu sehen, welche Einleiter es im Kanalsystem gibt?

Herr Minister.

Frau Kollegin, ich denke, dass die vor Ort zuständigen Stellen, also das Landratsamt, das Wasserwirtschaftsamt und die Regierung, all diesen Fragen nachgehen. Gülleeinträge in Wassergewinnungsgebieten, aber auch – wie hier – in Abwasserbeseitigungsanlagen sind zweifellos ernst zu nehmen. Es ist daher allen Gesichtspunkten nachzugehen, um zu einer ordnungsgemäßen Situation zu kommen. Ich bin sicher, dass das vor Ort von den zuständigen Stellen so praktiziert wird.

Die letzte Zusatzfrage.

Sind Sie auch meiner Meinung, dass es nicht angeht, dass man bis kurz vor dieser Pumpstation eine Spiegelung vornimmt, die letzten Meter aber auslässt, weil man eventuell auf einen Gülleeintrag stoßen könnte? Es muss auch dort eine Spiegelung vorgenommen werden. Das Wasserwirtschaftsamt hat das aber nicht getan.

Herr Minister.

Frau Kollegin, ich bitte um Verständnis, dass ich nicht zu allen Details vor Ort hier Stellung nehmen kann. Nach den Berichten ist die errichtete Abwasserpumpanlage nach den Regeln der Technik errichtet worden. Entsprechende Abwasserpumpwerke werden an vielen Orten in bewährter Weise eingesetzt. Wo von Missständen die Rede war, sind Untersuchungen im Gange. Es heißt, dass die Pumpen nach Mitterteich ausfielen, so dass sich die Rohrleitungen zum Pumphaus füllten, sich das Abwasser im Pumpenschacht staute und aus dem seinerzeit noch nicht verschraubten Kanaldeckel austrat.

Die genaue Ursache für den Ausfall der Pumpen – so heißt es – ist noch nicht geklärt. Es ist nicht klar, ob ein Blitzschlag oder andere Gründe die Ursache dafür sind. Ich bin sicher, dass diesen Gesichtspunkten und dem von Ihnen in Ihrer Frage angesprochenen Aspekt der Spiegelung jeweils im Einzelfall sorgfältig und verantwortungsbewusst nachgegangen wird.

Jedenfalls ist das die Sorge, die auch die Wasserwirtschaftsverwaltung hat. Sie wird dem vor Ort nachgehen.

(Frau Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine Zusatzfrage?)

Nein, wir hatten schon drei Zusatzfragen. Ich habe vorhin eigens festgestellt, dass das die letzte Zusatzfrage ist. – Nächste Fragestellerin wäre Frau Kollegin Gote. Sie ist nicht da. Herr Minister Dr. Schnappauf, dann bedanke ich mich bei Ihnen. Die nächste Frage beantwortet Staatssekretär Freller für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Fragesteller ist Herr Kollege Irlinger.

Herr Staatssekretär! Wie bewertet die Staatsregierung die Aussage des Leiters der Volksschulabteilung im Kultusministerium in der Zeitschrift „BiB“

1/2001, dass in Mittelfranken zu viele Schülerinnen und Schüler an Förderschulen als Förderort beschult würden; welche Schlüsse und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Irlinger, der Leiter der Abteilung Volks- und Förderschulen im Staatsministerium hat in einem Brief an den Vorsitzenden des Bezirksverbands Mittelfranken im Verband Deutscher Sonderschulen, Landesverband Bayern, auf einen entsprechenden Artikel in der Zeitschrift „Behindertenpädagogik in Bayern“ im Wesentlichen auf die Entwicklung der Zahlen in Mittelfranken hingewiesen. Diese geben insofern Anlass zu einer eingehenden Analyse, als Mittelfranken bei einem Anteil von 13,51% an der Bevölkerung im schulpflichtigen Alter einen Anteil von 17,98% der Schüler an Volksschulen für Behinderte in Bayern aufweist. Dies bedeutet, dass Mittelfranken 4,47% mehr Schüler an Volksschulen für Behinderte beschult, als eigentlich nach seinem Bevölkerungsanteil zu erwarten wäre.

Der Abteilungsleiter hat dabei keinerlei pädagogische Aussagen getroffen, Ableitungen vorgenommen oder Konsequenzen in Aussicht gestellt. Er hat lediglich gebeten, diese Zahlen zum Anlass zu nehmen, sie zu reflektieren und eingehend zu prüfen, ob die dortige Aufnahme- und Überweisungspraxis an Förderschulen stimmig ist. Er hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Entscheidung für den Förderort an der Förderschule vor allem auch im Lichte des so genannten Paradigmenwechsels und der schulpolitischen, schulfachlichen und schulrechtlichen Weiterentwicklung der letzten Jahre zu bewerten ist, ferner im Hinblick auf die Aussagen des neuen Grundschullehrplans zur Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Er hat jedoch auch deutlich den Vorwurf des Bezirksvorsitzenden des VdS Mittelfranken zurückgewiesen, der behauptete, die Unterrichts- und Personalsituation des laufenden Schuljahres in Mittelfranken sei möglicherweise „zumindest in Ansätzen eine gewollte Strafaktion in Richtung der Sonderpädagogen, die durch ihr Beratungsverhalten den Zustrom von Schülern an die Förderschulen in den letzten Jahren entgegen einer Umsetzung des Paradigmenwechsels nicht eingeschränkt, sondern eher noch gesteigert“ hätten. Die Personalplanung des Staatsministeriums ist grundsätzlich keine „Strafaktion“; das will ich deutlich machen. Sie beruht prinzipiell auf sachlichen Überlegungen und orientiert sich an den personellen Möglichkeiten des Staatshaushalts. In diesem Rahmen wurde auch der Regierungsbezirk Mittelfranken im Schuljahr 2000/2001 insgesamt ordnungsgemäß versorgt. Er hat für einen Anteil von 17,98% der Förderschüler einen Anteil von 17,65% aller Lehrerstunden in Bayern.

Im Übrigen – das ist mir persönlich besonders wichtig – geht es dem Staatsministerium nicht um Quoten oder Relationen, sondern vielmehr um passgerechte Einzelentscheidungen für jedes Kind aufgrund seines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Davon ausgehend sind