Protocol of the Session on May 31, 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die erschreckenden Zahlen darüber, wie häufig Frauen und Kinder Gewaltopfer werden, haben wir gehört. Viele Gewalttaten werden nie angezeigt, oder sie werden als Familienstreit verharmlost. Mittlerweile deutet sich jedoch eine Trendwende an. Dort wo häusliche Gewalt ernst genommen wird, wie in München, Berlin oder Rostock, steigt die Zahl der Strafanzeigen sprunghaft an. Nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion ist jedoch auch das öffentliche Bewusstsein entscheidend. Dieses muss dahin gehend sensibilisiert werden, dass Gewalt auch im häuslichen Bereich nicht hinnehmbar ist und uns alle angeht.

Das Bundeskabinett hat im Rahmen eines Aktionsplanes gegen Gewalt ein Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht. Die Länder Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern suchen darüber hinaus eigene Wege des Schutzes vor häuslicher Gewalt. So stützt der baden-württembergische Sonderweg das Mittel des Platzverweises auf die Generalklausel der Gefahrenabwehr. Diese Maßnahme wird wie die österreichische Wegweisung angewandt. Auch in Bayern tut sich derzeit einiges. In vielen Polizeipräsidien wird in Modellprojekten momentan erfolgreich mit dem Schwerpunkt „Schutz vor häuslicher Gewalt“ gearbeitet. Polizistinnen und Polizisten werden geschult und sensibilisiert. Diese Modellprojekte basieren auf dem geltenden Polizeiaufgabengesetz und laufen nach Aussagen von Polizistinnen und Polizisten vielversprechend.

In einer seit längerer Zeit arbeitenden Bund-LänderKommission, die sich auch mit diesem Thema befasst, wird zumindest von Seiten der bayerischen Mitglieder die Meinung vertreten, das bisherige Polizeiaufgabengesetz reiche aus, um betroffene Frauen gut zu schützen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Für diese Annahme sprechen auch die vielen erfolgreichen Gewaltschutzprojekte, die in ganz Bayern durchgeführt werden. Das Münchener Beispiel, dass Sie sicher alle kennen, bei dem ein eigenes Kommissariat für Prävention und Opferschutz eingerichtet wurde, zeigt, wie innerhalb der geltenden gesetzlichen Regelungen gehandelt werden kann. Hier werden nämlich Betroffene beraten, und es werden Sicherheitstrainingsmaßnahmen angeboten. Im Übrigen wird auf Bundesebene momentan das Bürgerliche Gesetzbuch dahin gehend geändert, dass zum Beispiel die gemeinsame Wohnung leichter und frühzeitiger den Opfern zugewiesen werden kann.

Zum momentanen Zeitpunkt ist es deshalb nicht erkennbar, dass eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in enger Anlehnung an das österreichische Gesetz für die betroffenen Frauen bessere Möglichkeiten des Schutzes bietet. In Österreich gibt es die Bund-LänderBeziehungen und die klaren Kompetenzabgrenzungen wie hier in Deutschland nicht. Deshalb kann – so hat es uns auch der österreichische Innenstaatssekretär Diering gesagt –, nicht Eins zu Eins auf Deutschland oder Bayern übertragen werden, was in Österreich erfolgreich ist. Das tun Sie aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN.

Die SPD-Landtagsfraktion wird heute noch einen Dringlichkeitsantrag einbringen, in dem eine Anhörung zum Thema Gewaltschutz gefordert wird. Wir wollen damit die Ergebnisse der vielfältigen Modellprojekte in die Beratungen einbeziehen und dann entscheiden, ob eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes notwendig ist, oder nicht.

(Beifall bei der SPD)

Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 c

Gesetzentwurf der Staatsregierung

eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften (Drucksache 14/6766)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 d

Gesetzentwurf des Abgeordneten Dr. Hahnzog und anderer (SPD)

zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Drucksache 14/6771)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Antragsteller begründet. Herr Kollege Dr. Hahnzog, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 1. August dieses Jahres, also in wenigen Wochen, tritt das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft, es sei denn – aber dafür gibt es keine Anhaltspunkte –, dass der Antrag des Freistaates Bayern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, durch einstweilige Anordnung das Inkrafttreten nicht zuzulassen, Erfolg hätte. Dafür gibt es aber keine Anzeichen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1990 in einer Entschei

dung darauf hingewiesen, dass die Befugnis, eine andere Lebensgemeinschaft als die bürgerlich-rechtliche Ehe zwischen Mann und Frau zu begründen, aus dem durch Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit abzuleiten ist. Das Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes steht im Raum. Bei einem Inkrafttreten müsste man es hinnehmen.

Die Staatsregierung und die CSU-Fraktion, die auch das Gesetzgebungsrecht in diesem Landtag haben, greifen zu einem Bauerntrick und sagen, es gibt keine Behörde, bei der die beiden Männer oder die beiden Frauen, die besondere Verantwortung füreinander übernehmen wollen, diese Erklärung abgeben können; der Freistaat Bayern, habe gar nicht die Befugnis, eine solche Behörde zu bestimmen.

Ich glaube, dass fast alle anderen Bundesländer dieses Problem anders sehen. In anderen Bundesländern gibt es solche Gesetze. Selbst das CDU-regierte Hessen hat zwar kein Gesetz erlassen, es aber den Kommunen überlassen, eine Stelle innerhalb der Kommunalverwaltung zur Entgegennahme dieser Erklärungen zu bestimmen. Dies wird dort wohl in der Regel auch das Standesamt sein, wie wir es vorschlagen, und nicht gerade das Abfallbeseitigungsamt oder der Bauhof, wie manchmal zynisch gesagt wird.

In der Frage, wie man mit Beschlüssen und des Bundes umgeht, steht die Bayerische Staatsregierung immer an der Spitze, wenn es darum geht, die Eigenständigkeit im Föderalismus zu betonen. Bayern sagt dann immer, der Bund dürfe diese Regelung gar nicht erlassen. Das ist der absolute Regelfall. Hier ist es aber genau umgekehrt. Obwohl andere Bundesländer den Erlass einer solchen Regelung als selbstverständlich ansehen, sagt der Freistaat Bayern, es gebe gar keine Möglichkeit, eine solche Regelung zu erlassen. Wenn man sich die Betonung des Föderalismus durch die CSU-Fraktion in diesem Haus vor Augen hält, ist das schon eine etwas seltsame Situation. Diese Haltung ist natürlich von bestimmten Interessen geleitet. Bei der Regelung von Zuständigkeiten geht es aber nicht um materielle Inhalte, sondern um die Frage, wer das Sagen hat. Und dabei zieht sich der Freistaat Bayern zurück, obwohl er handeln könnte.

In der Begründung des Gesetzentwurfes wird auch ausgeführt, weshalb der Freistaat Bayern handeln könnte – auch andere Länder sehen das so. Im Bundesgesetz ist nur von der „zuständigen Behörde“ die Rede. Nachdem die zuständige Behörde keine Bundesbehörde sein kann – es wird nicht gerade das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oder ein Zollamt sein –, ist klar, dass darunter nur Behörden des Landes zu verstehen sind, und dazu zählen auch die Kommunen. Die Möglichkeit einer Zuständigkeitsregelung ist also durch das Bundesgesetz eröffnet. Es bedarf schon sehr vieler winkeladvokatenartiger Züge, um zu sagen, der Bund habe von seiner Kompetenz, die Behörden zu bestimmen, vollständig Gebrauch gemacht.

Diese Haltung ist sehr vordergründig. Die Leidtragenden werden die vielen Tausende oder Zehntausende von

Menschen im Freistaat Bayern sein, welche sehen, was Ihre Bekannten und Freunde in Hessen, in Sachsen, in Berlin oder in Nordrhein-Westfalen machen können. In Bayern soll dies alles nicht möglich sein. Es wird hier nicht möglich sein, dass Menschen, die keine heterosexuelle Veranlagung haben, die Verantwortung für ihren Partner, mit dem sie vielleicht schon seit 20 Jahren zusammenleben, durch Eingehung einer Lebenspartnerschaft zum Ausdruck bringen. Schließlich hat eine solche Partnerschaft auch ganz konkrete Folgen, welche in dem Bundesgesetz genannt sind.

Durch dieses Gesetz werden nicht nur Rechte begründet, sondern auch Verpflichtungen. Es gibt Unterhaltspflichten. Im Erbrecht wird zum Beispiel bestimmt, dass man nicht mehr ganz so frei wie bisher testieren kann, weil auch Erbrechte des überlebenden Lebenspartners zu berücksichtigen sind. Lebenspartner gelten als „Familienangehörige“. Wenn der Mensch, mit dem Sie seit 30 Jahren zusammenleben, vom Notarzt ins Krankenhaus gebracht wird und Sie dort wissen wollen, wie es ihm geht, wird der Arzt danach fragen, ob Sie Familienangehöriger sind. Wenn Sie das nicht bejahen können, bekommen Sie keine Auskunft. Wenn der Lebenspartner nach 30 Jahren verstirbt, haben Sie keine Möglichkeit, das Mietverhältnis für die gemeinschaftlich ausgestattete Wohnung fortzusetzen, während Eheleute diese Möglichkeit haben. Alle diese Möglichkeiten werden den gleichgeschlechtlichen Paaren zunächst vorenthalten, weil die Bayerische Staatsregierung und die CSU ihren überholten Moralvorstellungen anhängen. Deswegen bitten wir Sie sehr herzlich darum, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Sie würden sich nichts vergeben, wenn Sie den Menschen in Bayern dieselben Möglichkeiten einräumen wie in anderen Bundesländern.

(Beifall bei der SPD)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wortmeldungen? – Frau Kollegin Dr. Fickler.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hahnzog, ich greife gerne Ihre Wortwahl auf. Sie haben von einem Bauerntrick der Staatsregierung gesprochen. Diesen Vorwurf darf ich an Sie zurückgeben. Nicht die CSUFraktion und die Bayerische Staatsregierung haben hier einen Bauerntrick angewandt, sondern ganz im Gegenteil der Deutsche Bundestag. Er hat ganz bewusst die Länderkompetenz umgangen, indem er das Lebenspartnerschaftsgesetz aufgeteilt und nur den Teil verabschiedet hat, für den der Bundesrat nicht zustimmungspflichtig war. Nun wollen Sie durch die Hintertüre erreichen, dass wir im Bayerischen Landtag Ausführungsbestimmungen erlassen. Dem können wir auf keinen Fall zustimmen.

Die Vorgehensweise der Regierungskoalition bei der Verabschiedung des Partnerschaftsgesetzes war alles andere als länderfreundlich. Die Rechte der Länderkammer sind dabei ganz bewusst beschnitten worden. Die Frage der Sperrwirkung des Bundesrechts werden wir im Ausschuss mit Sicherheit erörtern. Wir sind der Mei

nung, dass der Bund die abschließende Regelungskompetenz hat und Öffnungsklauseln nicht gegeben sind.

Darüber hinaus haben Sie der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht stattgeben wird. Ich weiß nicht, woher Sie Ihren Optimismus beziehen. Gerade in dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht beim Altenpflegegesetz einem Antrag der Bayerischen Staatsregierung stattgegeben. Wir wünschen und erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage ähnlich entscheiden wird. Darüber hinaus möchte ich noch eine Anmerkung machen. Der im Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf dient dem Vollzug eines Gesetzes, welches wir für verfassungswidrig halten. Dieses Gesetz stellt eine bewusste Abwendung vom Leitbild der Familie dar, welches das Grundgesetz aufstellt. Artikel 6 des Grundgesetzes stellt ausschließlich Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates und nicht alle möglichen Lebensentwürfe.

Es wurde angefragt, ob wir der Verkürzung der Antragsfrist auf Abhaltung einer Anhörung im Ausschuss zustimmen. Dem werden wir zustimmen. Das ändert aber nichts daran, dass wir Ihren Gesetzentwurf im Ausschuss ablehnen werden.

(Beifall CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stahl.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Wir sind immer noch zuversichtlich, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz am 1. August trotz der anhängigen Verfassungsklage in Kraft treten wird. Wir werden wohl Ende Juni erfahren, wie über den einstweiligen Rechtschutz entschieden wird, und diese Entscheidung hat auch schon einigermaßen Aussagekraft für das Hauptsacheverfahren. Sie werden in Bayern dann unvorbereitet sein. Das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz wird im Bundesrat blockiert. Gerade dort, wo die Länder die Möglichkeit hätten, mitzugestalten, weigern sich CDU und CSU seit langem, an einer Arbeitsgruppe mitzuarbeiten.

Wo ist denn hier das Problem? Sie dürfen, aber Sie wollen nicht. Wissend, dass es dieses Lebenspartnerschaftsgesetz geben wird, haben wir bereits vor einem Jahr, mit Antrag vom 17. Mai 2000, die Staatsregierung aufgefordert, die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Eintrag gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften auf bayerischen Standesämtern zu schaffen. Die Staatsregierung hat es nicht für nötig empfunden, unseren Antrag zu befolgen. Deshalb werden wir ziemlich dumm aussehen, wenn die ersten Paare dann auf der Matte stehen.

Die wichtigsten Teile des Gesetzes müssen ganz klar durch den Bund erlassen werden, Ausführungsgesetze durch das Land. Ich verstehe es nicht, dass Sie dem Gesetzentwurf der SPD nicht zustimmen, andere Länder

haben mit solchen Regelungen sehr viel weniger Probleme. Sehr interessant ist die Lösung in Bremen. Bremen ist eines der Länder mit großer Koalition. Dort wurde beschlossen, dass das Standesamt die zuständige Behörde sein soll.

Interessant ist meines Erachtens auch das Vorgehen Hessens. Dort wurden die Gemeindevorsteher damit beauftragt, Trauungen vorzunehmen. Ich persönlich halte es sogar für eine Aufwertung, wenn Bürgermeister Trauungen vornehmen können. Das ist noch ein bisschen mehr als eine standesamtliche Trauung vor einem Fachbeamten. Ich weiß nicht, wie Sie zu der Auffassung gelangt sind, dass damit die Regelung umgangen werden könnte. Wie gesagt, ich halte diesen Weg für überlegenswert. Mir würde es keine Probleme bereiten, wenn die Bayerische Staatsregierung die Bürgermeister in Bayern zu denjenigen bestimmen würde, die die Trauungen vornehmen. Über die Details kann man noch sprechen. Im Bundesrat sollte genau über dieses Thema diskutiert werden.

Alles, was Ihnen eingefallen ist, ist die Blockade. Sie unternehmen schlicht noch einmal den Versuch, über den Rechtsweg etwas zu Fall zu bringen, was die Mehrheit der Bevölkerung nicht für problematisch hält. Nachdem heute des Öfteren der Vorwurf des Missbrauchs geäußert wurde, frage ich, ob Sie nicht selbst die Rechtsprechung ein wenig missbrauchen im Bezug auf Dinge, die Sie politisch nicht haben wollen.

Aufgeklärte Städte stehen schon in den Startlöchern. Erlangen hat bereits erklärt, es würde seine Trauungsräume öffnen. Die Kirchen nehmen bereits Segnungen vor. Der LSVD hat die Staatsregierung aufgefordert, nicht nach Karlsruhe zu ziehen. Leider haben Sie nicht darauf gehört.

Frau Dr. Fickler, der Grundrechtsartikel schützt das Institut der Ehe. Er legt aber nicht fest, wie die Ehe zusammengesetzt sein soll. Lesen Sie einmal die Kommentare. Ich gebe Ihnen gern die Kopien, denn ich habe mich mit dem Thema auseinander gesetzt. Die Privilegierung der Ehe richtet sich auf die Institutsgarantie und nicht darauf, wie eine Ehe zusammengesetzt ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Verfassung schützt nicht die tradierte Vorstellung, dass ein Ehepaar nur aus Mann und Frau bestehen kann. Die Materie darf der Gesetzgeber regeln. Dazu gibt es Kommentare. Die Frage ist, welchem Kommentar man folgen will. Das ist eine Wertentscheidung, die durchaus offen ist.

Wir werden über den Gesetzentwurf noch differenzierter diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion, weil ich meine, Ihre überholten Moralvorstellungen glauben Sie bald selbst nicht mehr.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlos

sen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Dann ist so beschlossen.