Protocol of the Session on May 9, 2001

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Stahl. Sie wird vertreten von Frau Kollegin Köhler.

Herr Staatssekretär, ist der Staatsregierung bekannt, dass bereits mehrere potenzielle Träger bei den zuständigen staatlichen Stellen Interesse an der Übernahme sozialer und medizinischer Einrichtungen, die zur Zeit in der Trägerschaft des Deutschen Ordens sind, gezeigt haben? Wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich und wer ist bereit, die Einrichtungen zu übernehmen?

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Frau Kollegin Köhler, ich darf Ihnen eine knappe und präzise Antwort geben. Der Staatsregierung ist durch ihre Vertretung im Sanierungsausschuss bekannt, dass mehrere potenzielle Träger Interesse an der Übernahme von Einrichtungen des Deutschen Ordens gezeigt haben. Detailliertere Aussagen dazu, um welche Einrichtungen es sich handelt und wer bereit ist, diese zu übernehmen, unterliegen dem Geschäftsgeheimnis und können daher nur durch den Deutschen Orden selbst gemacht werden. Insofern bitte ich um Nachsicht, dass keine weiteren Details dargelegt werden können. Ich glaube aber, dass dies nachvollziehbar ist.

Zusatzfrage: Die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, jenseits dessen, dass Sie keine Einzelheiten bekannt geben dürfen, möchte ich doch nachfragen: Gibt es Bemühungen seitens der Staatsregierung, damit in bestimmten Bereichen Einrichtungen des Deutschen Ordens durch andere Träger erfolgreich übernommen werden können? Wie sehen diese Bemühungen aus, und wenn es sie gibt, unterstützen Sie solche Bemühungen oder halten Sie sich davon heraus?

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Diese Themen werden im Sanierungsausschuss intensiv besprochen. Im Sanierungsausschuss ist auch ein Mitglied der Staatsregierung vertreten, welches über diese Fragen mitdiskutieren kann. Die Entscheidungen werden aber nicht von der Staatsregierung, sondern von den unmittelbaren Eigentümern dieser Einrichtungen getroffen.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Köhler.

Mit welchem Konzept ist denn der Vertreter der Staatsregierung in diesen Sanierungsausschuss entsandt wor

den? Sie sagten, ein Mitglied der Staatsregierung ist in diesem Sanierungsausschuss vertreten. Welche konkreten Interessen verfolgt der Vertreter der Staatsregierung? Das können Sie uns doch sagen.

Er verfolgt das Ziel, dass zum Wohle aller Beteiligten eine gute und akzeptable Lösung gefunden wird.

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Aller?)

Ja, zum Wohle aller!

Die nächste Fragestellerin ist jetzt tatsächlich Frau Kollegin Köhler. Jetzt stellt sie die Frage nicht mehr in Vertretung, sondern für sich selbst.

Das übernimmt aber die Frau Ministerin selbst.

Dazu nimmt Frau Staatsministerin Stewens selbst Stellung. Schönen Dank, Herr Staatssekretär.

Frau Staatsministerin, ich hoffe, dass ich bei dieser Frage mehr konkrete Antworten bekomme. Wie viel Geld wurden für die Kabinettsbeauftragte für Rumänienfragen, Frau Barbara Stamm, bereitgestellt? Unter welchem Haushaltstitel werden diese Ausgaben aufgeführt und welche konkreten Aufgaben bzw. Befugnisse sind mit dieser Aufgabe verbunden?

Frau Staatsministerin.

Frau Kollegin Köhler, wir haben bisher alle Fragen ganz konkret und klar beantwortet. Wir haben bei diesem Thema überhaupt nichts zu verheimlichen. Wir stehen auch hinter der Lösung, die wir zu verantworten haben.

Nach dem Ausscheiden aus dem Amt der Sozialministerin Ende Januar 2001 hat der Ministerpräsident Frau Kollegin Barbara Stamm wegen ihrer großen Erfahrungen mit den humanitären Hilfsprojekten in Rumänien beauftragt, diese Tätigkeit bis zum Ende der Legislaturperiode 2003 fortzusetzen. Frau Stamm ist bereits seit 1991 Rumänienbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung.

Die ihr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind im Haushalt des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bei Kapital 10 03 Titelgruppe 51 – Soziale und medizinische Zwecke im Rahmen der humanitären Hilfe des Freistaates Bayern – ausgebracht. Gemäß den entsprechenden Erläuterungen entfallen von den in den Haushaltsjahren 2001 und 2002 insgesamt für humanitäre Hilfen veranschlagten Beträgen von jährlich 1,9 Millionen DM jeweils 1,35 Millionen DM auf Hilfsmaßnahmen für Rumänien. Dazu gibt

es einen Landtagsbeschluss zum Doppelhaushalt 2001/2002, welcher Mitte Dezember 2000 gefasst wurde.

Für ihre Tätigkeit als Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Rumänienhilfe wird Frau Staatsministerin a. D. Barbara Stamm eine Geschäftsstelle im Haus des Deutschen Ostens eingerichtet. Zur Zeit sind wir gerade bei den Umbauarbeiten, welche lediglich aus der Herausnahme einer Wand, aus Malerarbeiten und dem Verlegen eines Teppichbodens bestehen. Von der Geschäftsstelle werden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen: Abwicklung humanitärer Hilfen; Transportkostenerstattungen; zentrale Servicestelle für Hilfsorganisationen für Rumänien; Einwerbung von Spenden; Beratung von Projektträgern für humanitäre Hilfe.

Die im Zusammenhang mit den zuvor genannten Aufgaben erforderlichen Einrichtungen, wie z.B. Dienstkraftfahrzeuge und Besprechungszimmer werden jeweils anlassbezogen und immer nur im Rahmen der zuvor genannten fünf Aufgaben der Rumänienbeauftragten zur Verfügung gestellt. Der Geschäftsstelle gehören ein Beamter des gehobenen Dienstes sowie eine Angestellte an. Der Beamte bringt seine Arbeitszeit vollständig in die Geschäftsstelle ein, die Angestellte vorrangig jeweils nach Bedarf. Beide Bedienstete sind weiterhin Angehörige unseres Ministeriums. Sie verbleiben bei uns im Haus.

Bei der Funktion der Rumänienbeauftragten der Staatsregierung handelt es sich um eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit ohne Aufwandsentschädigung. Eventuell anfallende Reisekosten werden jeweils aus den bei uns veranschlagten Haushaltsansätzen getragen.

Ich darf dazu noch Folgendes ganz klar sagen: Meine Kollegin Barbara Stamm hat sich für die Rumänienhilfe ungeheuer engagiert. Sie hat insgesamt 14 Millionen Spenden dafür gesammelt. Das, was ihr für dieses ehrenamtliche Engagement aus unserem Hause jetzt zur Verfügung gestellt wird, damit sie das Amt der Rumänienbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung bis zum Ende dieser Legislaturperiode weiterhin ausüben kann, halte ich für zu 100% gerechtfertigt.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Köhler.

Frau Staatsministerin, Sie haben die Frage nicht beantwortet, wie hoch die Summe aus dem Etat des Ministeriums ist, die Frau Stamm in Anspruch nehmen kann. Sie haben gesagt, es stehen ihr ein Beamter und eventuell eine Sekretärin zur Verfügung. Die Reisekosten werden ersetzt. Unter Umständen kommen Dolmetscherkosten hinzu. Sie haben einen Büroraum eingerichtet. Es gibt Fax und Telefon. Sie haben den Haushaltstitel genannt, mit dem die humanitäre Hilfe – Projekte in Rumänien – gefördert wird. Ich möchte wissen: Welche Summe steht Frau Barbara Stamm, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich verrichtet, aus Ihrem Haushalt zur Verfügung? Wie ist das quantifiziert?

Frau Staatsministerin, bitte.

Frau Kollegin Köhler, Frau Barbara Stamm war bis Ende Januar Ministerin. Sie hat die Aufgaben der Rumänienhilfe im Rahmen ihrer Ministertätigkeit erfüllt. Wir haben die Aufgaben jetzt exakt fixiert und Frau Stamm einen Raum von 21 qm Fläche, in dem das Notwendigste renoviert wird, zur Verfügung gestellt. Ich kann Ihnen jetzt die anlassbezogenen Unkosten für das Sozialministerium für die Monate Februar, März, April und Mai ausrechnen lassen. Den Titel für humanitäre Hilfe habe ich bereits genannt. Wenn Sie das interessiert, kann ich die Kosten für exakt vier Monate aus dem Haushalt herausrechnen. Dazu bin ich gern bereit.

Für sinnvoller würde ich es allerdings halten, wenn man nach einem Jahr nachsieht, welche Kosten entstanden sind. Dies ist möglich, weil die Aufgaben exakt fixiert sind. Kritisiert worden ist insbesondere der Gebrauch eines Dienstwagens. Bisher ist Frau Barbara Stamm mit dem Dienstwagen genau einmal zum Flughafen gebracht worden, um ihre Rumänienreise antreten zu können. Die Fahrtkosten können wir berechnen. Wenn Sie das wirklich interessiert, bin ich gern bereit, dieses exakt auszurechnen.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Frau Staatsministerin, wird sich Frau Barbara Stamm im Rahmen ihres Ehrenamtes auch für die Lösung ökologischer Probleme in Rumänien einsetzen? Ich stelle die Frage vor dem Hintergrund, dass es einen einstimmigen Beschluss gibt, wonach wir uns im Norden Rumäniens, in Baja Mare, für die Verbesserung der Trinkwasserversorgung einsetzen.

Frau Staatsministerin, bitte.

Das Aufgabengebiet von Frau Stamm beschränkt sich derzeit auf humanitäre Hilfen. Dabei möchte ich es zunächst auch belassen. Die ökologischen Probleme in Rumänien können in einer anderen Art und Weise bearbeitet werden. Frau Stamm ist Rumänienbeauftragte für humanitäre Hilfen.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Köhler.

Frau Ministerin, ich möchte noch einmal nach den humanitären Hilfen für Rumänien fragen. Von anderen Bundesländern weiß ich, dass sie in anderen Regionen der Welt Schwerpunkte bei der humanitären Hilfe setzen. Dabei ist es üblich, dass die humanitären Hilfen von den NGOs koordiniert und übernommen werden. Meine

Frage lautet: Gibt es ein solches Konzept auch für die Rumänienhilfe in Bayern? Ich stelle mir vor, dass nicht jemand, der vom Kabinett beauftragt ist, die Tätigkeit durchführt, sondern dass die Aufgabe von vor Ort tätigen und fachlich qualifizierten Nichtregierungsorganisationen – zum Beispiel von der Caritas – erledigt wird.

Frau Staatsministerin, bitte.

Frau Kollegin Köhler, Frau Stamm hat einen eingetragenen Verein gegründet. Ich gehe davon aus, dass im Rahmen der Vereinstätigkeit auch mit NGOs zusammengearbeitet wird. Humanitäre Hilfen liegen nach wie vor im Verantwortungsbereich unseres Hauses. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass letztlich ein gemeinsames Konzept für die humanitären Hilfen für Rumänien erarbeitet wird, und zwar mit all denjenigen, die in Rumänien humanitäre Hilfen leisten.

Frau Kollegin Köhler, Sie wissen, dass ich dazu die Bereitschaft aller NGOs, die in einem Staat tätig sind, brauche. Sie wissen auch, dass das oft nicht einfach ist.

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist überall auf der Welt so!)

Ich lasse eine weitere Zusatzfrage zu: Herr Abgeordneter Spitzner, bitte.

Frau Staatsministerin, würden Sie mir heftig widersprechen, wenn ich insbesondere den ersten Teil der Fragen von Frau Köhler als – auf bayerisch gesagt – „kleinkarierte Semmelbröselsortiererei“ qualifiziere?

Dies war eine sehr kritische Frage. Bitte, Frau Staatsministerin.

Herr Kollege Spitzner, ich würde Ihnen überhaupt nicht widersprechen, sondern ich teile voll und ganz Ihre Auffassung. Ich bin der Ansicht, dass man die Tätigkeit von Frau Stamm auf dem Gebiet der humanitären Hilfe für Rumänien in diesem Hause ganz anders würdigen müsste, und zwar vor allem vor dem Hintergrund, dass die Kollegin diese Arbeit ehrenamtlich weiter verrichtet.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Die Antworten auf die folgenden Fragen gibt der Herr Staatsminister für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Hecht.

Herr Staatsminister Sinner, kann die Staatsregierung eine unabhängige Institution „Elternschule“ schaffen, in der das Thema „Ernährungskultur“

angesiedelt ist und die anbietet, Familien kostenfrei bewusste Ernährung zu lehren?

Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Kollegin Hecht, in unserer Konzeption zur Ernährungsberatung ist vorgesehen, eine Grundinformation für Verbraucher aller Einkommensstufen und beruflichen Vorbildungen zu entwickeln. Das Konzept läuft bei uns unter dem Arbeitstitel „Verbraucherschule“. Vielleicht lassen wir uns noch einen attraktiveren Namen einfallen.