Protocol of the Session on March 14, 2001

Lieber Kollege Strasser, Ihre Zurufe helfen nichts. Ich zitiere aus diesem Protokoll. Wenn Sie mit dem Text dieses Protokolls nicht einverstanden sind, müssen Sie eine Protokolländerung beantragen. Im zweiten Absatz auf dieser Seite 12 heißt es, die Schuldenaufnahme bewege sich positiv unter dem Plansoll. Der Finanzminister hat bereits nachgefragt, wie er es mit der Schuldenaufnahme halten solle. Dabei ist zu klären, ob Bayern ab dem Jahr 2006 – wie geplant – keine neuen Schulden aufnehmen soll. Auf diese Frage des Herrn Prof. Dr. Faltlhauser gab es keine Antwort. Eine Aussage dazu wurde verweigert. Es ist hochinteressant, wie sich ein Redner innerhalb weniger Zeilen mehrfach widersprechen kann.

Herr Kollege Hartmann, der isolierte Vergleich der Schlüsselzuweisungen in den einzelnen Ländern ist nicht stichhaltig. Deshalb möchte ich versuchen, dies im Zusammenhang richtig darzustellen. Der Freistaat Bayern hat die solidesten Staatsfinanzen Deutschlands. Dies wird insbesondere in folgenden Punkten deutlich: Bayern hat mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2950 DM zum 1. Januar 2000 die niedrigste Verschuldung aller Bundesländer. Unsere Politik kann also nicht so schlecht sein. Mit einer Investitionsquote von 15,3% hat Bayern den höchsten Anteil der Investitionsausgaben an den bereinigten Gesamtausgaben im Vergleich zu den anderen Flächenländern im Westen. Auch der Oberste Rechnungshof stellt die solide Haushaltslage Bayerns heraus. Die Haushalts– und Wirtschaftsführung bezeichnet er insgesamt als geordnet. Bayern hat sich im gesetzlichen Rahmen der Haushaltsordnung verpflichtet, ab 2006 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Die sorgfältige Ausgabenpolitik in den vergangenen beiden Jahren ist dafür eine wichtige Grundlage.

Die finanziellen Rahmenbedingungen für den Staatshaushalt sind aufgrund der reformbedingten Mindereinnahmen enger geworden; dennoch werden die Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 2001

gegenüber dem Nachtrag 2000 um 300 Millionen DM auf rund 11,3 Milliarden DM überproportional anwachsen. Im Jahr 2001 fließen 3,9 Milliarden DM Schlüsselzuweisungen an die Kommunen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 171 Millionen DM oder 4,6%.

Daneben gewährt der Freistaat Bayern seinen Kommunen weitere pauschale projektbezogene Zuweisungen, insbesondere die Investitionsförderung. Für Bayern, dem größten Flächenland der Bundesrepublik Deutschland mit einer Gemeindestruktur von 2056 Gemeinden ist dies von großer Bedeutung. Erst durch ausreichend dotierte Fördermittel, vor allem für die kleineren und finanzschwächeren Kommunen, werden die Kommunen in die Lage versetzt, Schulen, Kindergärten, Straßen, Abwasseranlagen und andere wichtige kommunale Bauvorhaben zu erstellen und zu unterhalten.

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhielten die bayerischen Kommunen im Jahre 1999 rund 179 DM pro Kopf. Sie erhielten die höchsten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen aller westlichen Flächenländer. Die Kommunen der anderen westlichen Flächenländer mussten sich dagegen mit 136 DM pro Einwohner begnügen. Nicht zuletzt deshalb liegen die bayerischen Kommunen bei der Investitionsquote an der Spitze der Flächenländer. Ein Ländervergleich, der die Schlüsselzuweisungen isoliert betrachtet, ist deshalb nicht aussagekräftig, da der Kommunalisierungsgrad sowie die Prioritätensetzung innerhalb des Finanzausgleichs bei den Flächenländern höchst unterschiedlich sind.

Die reinen Landesleistungen lagen im Jahr 2000 bei rund 805 DM je Einwohner. Hier haben wir eine Spitzenstellung. Die übrigen westlichen Länder werden ihren Kommunen für das Jahr 2000 lediglich 734 DM je Einwohner überweisen. Die Zinsausgaben betragen bei den Kommunen in Bayern 3,4%, bei den anderen Ländern sind es immerhin 3,8%. Die Investitionsquote der bayerischen Kommunen liegt mit 23,05% wesentlich höher als bei unseren Nachbarn, wo sie bei 15,78% liegt. In DM gerechnet ist dies ein Investitionsvorsprung von jährlich 3 Milliarden DM. Herr Kollege Hartmann, wir bitten Sie, den Rechnungshofbericht nicht zum Anlass zu nehmen, ein neues 17. Bundesland zu erfinden. Wir haben das Grundgesetz geändert. Danach können keine weiteren Länder mehr in die Bundesrepublik eintreten. Ich möchte noch eine Bemerkung machen, da wir nach der Pause den Dringlichkeitsantrag der SPD beraten.

(Willi Müller (CSU): Es gibt keine Mittagspause!)

Entschuldigung, ich höre gerade, es gibt keine Mittagspause. Wir werden nachher noch über die Dringlichkeitsanträge der SPD beraten. Frau Kollegin Kellner, wenn Ihnen die Finanzen des Freistaats Bayern ein so großes Anliegen sind, sage ich Ihnen: Ihre ständigen Bemühungen, Berlin zu entlasten, bedeuten, dass Sie Bayern belasten. Wir machen eine solide Haushaltspolitik. Für uns ist es kein Kriterium, wenn von tausend Förderfällen elf Fälle danebengehen. Sie sollten jedoch nicht immer fordern, dass Bayern in die Bresche springen solle, damit die liebe Bundesregierung entlastet werden könne.

Ich nenne nur ein Beispiel: Wir haben einen Antrag gestellt, wonach der Bund Ausgleichsleistungen bezüglich der Bundeswehr gewähren soll. Diese Ausgleichsleistungen sollen aus den UMTS-Erlösen finanziert werden. Der Bund hat hier 100 Milliarden DM eingenommen. Er muss dafür nur sechs Genehmigungen schreiben. Der Bund ist aber nicht einmal bereit, den Steuerausfall zu übernehmen. Die Länder haben schließlich einen beachtlichen finanziellen Verlust in der Größenordnung von 25 Milliarden DM. Dieser Verlust wird nicht ausgeglichen. Wir bekommen auch nichts von dem Kuchen. Vielmehr sollen wir ständig Aufgaben aus eigener Tasche finanzieren und den Bund entlasten. Wer es mit den bayerischen Finanzen ernst meint, muss für Bayern sprechen und für unsere Bürger und für unsere Anliegen eintreten.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Winter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die beiden Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst abstimmen über den Tagesordnungspunkt 7, Entlastung der Staatsregierung. Der Abstimmung zugrunde liegt die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/5788. Ich gehe davon aus, dass über die einzelnen Nummern getrennt abgestimmt werden soll. Nach der Nummer 1 der Beschlussempfehlung soll aufgrund der Haushaltsrechnung und des Jahresberichts 2000 des Obersten Rechnungshofes der Staatsregierung gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.

Nach der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen soll die Staatsregierung gemäß Artikel 114 Absätze 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung ersucht werden, entsprechend den Buchstaben a) bis r) eine Reihe von Maßnahmen zu veranlassen sowie zu den Buchstaben b), e) bis g), j), k), m), n) und p) bis r) zu berichten. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 14/5788.

Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat während der Aussprache zu Nummer 2 Buchstabe l) einen Änderungsantrag gestellt, über den ich jetzt vorweg abstimmen lasse. Danach sollen im Buchstaben l) nach dem Wort „Landwirtschaftsförderungsgesetz“ die Worte „spätestens bis zum 01.09.2002“ eingefügt werden. Wer dem Buchstaben l) unter Berücksichtigung dieses Änderungsantrages zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen

bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Nachdem alle Ersuchen in der Nummer 2 im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen einstimmig beschlossen worden sind, gehe ich davon aus, dass auf eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Buchstaben verzichtet wird, und stelle diese Nummer jetzt insgesamt zur Abstimmung. Wer der Nummer 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, also einstimmig so beschlossen.

Das Abstimmungsverhalten zu den beiden Buchstaben der Nummer 3 der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses war unterschiedlich. Ich lasse deshalb über die beiden Buchstaben getrennt abstimmen. Zunächst lasse ich abstimmen über den Buchstaben a). Danach soll der Landtag unter Hinweis auf Textnummer 27 des ORH-Berichts feststellen, dass der Förderzweck durch die Zuwendung nicht erreicht worden ist und er davon ausgeht, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt. Wer dem Buchstaben a) zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Buchstaben b) der Nummer 3. Danach soll der Landtag unter Hinweis auf die Textnummer 38 des ORH-Berichts feststellen, dass der nur für Bedienstete der Forschungseinrichtungen in Garching eingerichtete Buszubringerdienst nicht erforderlich ist und eingestellt bleibt. Außerdem soll die Staatsregierung ersucht werden, die Wirtschaftlichkeit der Linien zum Max-Planck-Institut zu untersuchen und dem Landtag darüber bis zum 31.12.2001 zu berichten. Wer dem Buchstaben b) zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Fraktion der CSU, die Fraktion der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das ebenfalls beschlossen.

Damit ist der Staatsregierung nach Maßgabe der soeben beschlossenen Ersuchen und Feststellungen die Entlastung für das Haushaltsjahr 1998 gemäß Artikel 80 der Bayerischen Verfassung und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung erteilt.

Ich lasse nun abstimmen über den Tagesordnungspunkt 8, Entlastung des ORH. Nach der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 14/5722 soll dem Bayerischen Obersten Rechnungshof für das Haushaltsjahr 1998 die Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen sehe ich keine, Stimmenthaltungen ebenfalls keine. Damit ist dem Obersten Rechnungshof gemäß Artikel 101 in Verbindung mit Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung ebenfalls einstimmig Entlastung erteilt. – Damit sind die Tagesordnungspunkte 6 und 7 abgeschlossen.

Ich rufe jetzt auf:

Tagesordnungspunkt 9

Mündliche Anfragen

Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister Weiß ans Mikrofon. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Jung. Bitte sehr.

Herr Staatsminister, Herr Präsident! Ich frage die Staatsregierung, wie viele Strafanzeigen geschädigter Immobilienkunden der vormaligen Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank sind bei den bayerischen Staatsanwaltschaften eingegangen und wie viele wurden abschließend und mit welchem Ergebnis bearbeitet?

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage des Kollegen Dr. Jung wie folgt.

Nach Mitteilung des Generalstaatsanwalts bei dem Oberlandesgericht München sind seit November 1998 bei der Staatsanwaltschaft München I 19 Strafanzeigen gegen Mitarbeiter der Hypo-Bank wegen behaupteter Straftaten bei Immobilienfinanzierungen erstattet worden. Davon wurden 14 Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt. In zwei Fällen erfolgte eine Abgabe an andere Staatsanwaltschaften. Drei Ermittlungsverfahren sind bislang noch nicht abgeschlossen.

Darüber hinaus gingen bei der Staatsanwaltschaft München I seit dem 3. Februar 1999 95 Schreiben ein, die mehr oder minder pauschale Vorwürfe gegen die HypoBank im Zusammenhang mit Wohnungsfinanzierungen enthielten, ohne als Strafanzeige bezeichnet zu sein oder aus sich heraus den Anfangsverdacht einer Straftat zu ergeben. Die Mitteiler erhielten jeweils ein Antwortschreiben, in dem die Staatsanwaltschaft bezogen auf den geschilderten Sachverhalt die Voraussetzungen für einen Anfangsverdacht des Betrugs und/oder der Untreue darlegte. Eine Konkretisierung der Vorwürfe, die eine Einleitung von Ermittlungen gerechtfertigt hätte, erfolgte daraufhin in keinem Fall.

Bei der Staatsanwaltschaft in Augsburg wurden im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften, die von der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank finanziert waren, 29 Ermittlungsverfahren geführt, die sämtlich nach § 170 Absatz 2 StPO mangels Tatnachweises eingestellt wurden. Ein weiteres Verfahren, das sich gegen zwei Vertreiber von Beteiligungen an einem Bauträgermodell richtete, wurde, nachdem eine vorherige Verurteilung durch den Bundesgerichtshof aufgehoben worden war, durch Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 5. Mai 2000 bzw. 14. Juli 2000 gegen Geldauflage gemäß § 153 a Absatz 2 StPO eingestellt.

Bei der Staatsanwaltschaft Würzburg waren nach Mitteilung des Generalstaatsanwalts bei dem Oberlandesgericht Bamberg zwei Verfahren im Zusammenhang mit

Immobilienfinanzierungen durch die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank anhängig. Diese wurden gemäß § 170 Absatz 2 StPO mangels Tatverdacht bzw. gemäß § 152 Absatz 2 StPO mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte eingestellt.

Weitere Verfahren bei bayerischen Staatsanwaltschaften konnten nicht festgestellt werden, da bei Strafanzeigen in der Regel nur eine natürliche Person als Beschuldigter registriert wird und nicht ein dahinterstehendes Kreditinstitut.

Zusatzfrage: Herr Kollege.

Gab es bei den nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellten Verfahren Beschwerden gegen die Einstellungen oder sind die alle abgeschlossen?

Herr Minister.

Herr Kollege, es konnte in der Kürze der Zeit nicht mehr geklärt werden, ob hier Beschwerden eingelegt wurden.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Jung.

Wann rechnet man bei den von Ihnen angesprochenen noch laufenden Ermittlungsverfahren mit einem Abschluss?

Herr Minister.

Herr Kollege, ich gehe davon aus, dass die Verfahren in nächster Zeit erledigt werden. Ich weiß jetzt nicht genau, wann diese Anzeigen eingegangen sind.

Es kommen immer wieder Anzeigen. Eine gewisse Zeit ist für eine seriöse Bearbeitung erforderlich. Das Problem hängt mit der Täuschungshandlung zusammen.

Die nächsten Fragen beantwortet die Frau Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Nöth.

Frau Staatsministerin, im „Internationalen Jahr der Freiwilligen“ frage ich die Staatsregierung im Nachgang zu dem am 22.03.2000 beschlossenen Dringlichkeitsantrag „Keine Sozialversicherungspflicht für Ehrenämter“, ob die Bundesregierung zwischenzeitlich die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts und die Lohnsteuerrichtlinien so abgeändert hat, dass die Entfaltung des Ehrenamtes nicht mehr behindert wird.

Frau Staatsministerin, bitte.

Herr Kollege Nöth, von Seiten der Bundesregierung sind bisher keinerlei adäquate Vorschläge vorgelegt worden. Bundeskanzler Schröder hat im Juni vergangenen Jahres im Rahmen des Deutschen Feuerwehrtages in Augsburg eine zügige Gesamtregelung in Zusammenarbeit mit den Ländern versprochen, ohne dieses Versprechen jedoch bislang einzulösen. Ein im Dezember 2000 vorgelegter Vorschlag, wonach Aufwandsentschädigungen bis zu einem Betrag von lediglich 300 DM steuerfrei sein sollen, ist aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung völlig unzureichend. Mittlerweile ist das Bundesfinanzministerium mit der Prüfung einer Lösungsmöglichkeit befasst. Zeitrahmen und Ergebnis der Prüfung sind jedoch leider noch offen.

Die einzige Hoffnung, dass die Entfaltung des Ehrenamtes nicht weiter durch die Sozialpflichtigkeit der Aufwandsentschädigungen behindert wird, ist derzeit der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf, der dem Mitte Februar im Bundesrat von den SPD-geführten Ländern abgelehnten bayerischen Gesetzesantrag vollinhaltlich entspricht. Der Ausgang dieser Gesetzesinitiative bleibt abzuwarten. Ich hoffe, dass mit einer Zustimmung im Bundestag das Wort des Bundeskanzlers Schröder eingelöst werden kann.

Zusatzfrage: Herr Kollege Nöth.

Frau Staatsministerin, wie beurteilen Sie das Schreiben des oberfränkischen SPD-Bezirksvorsitzenden Odenbach an die Feuerwehrleute im Landkreis Forchheim, wonach künftig beispielsweise ein Kommandant 300 DM steuerfrei und ohne Sozialabgaben erhält und ein Kreisbrandmeister mit einer jährlichen Aufwandsentschädigung von 2700 DM ebenfalls steuerund sozialversicherungsfrei bleibt?

Frau Staatsministerin, bitte.