Georg Winter

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Herr Staatsminister, können Sie zustimmen, dass derzeit kein Anlass besteht, das gemeinsame Planfeststellungsverfahren für Dillingen/Höchstädt abzukoppeln?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich auf einige Gesichtspunkte eingehen, die Sie, Frau Kollegin Steiger, angesprochen haben. Es ist eine völlig falsche Formulierung, wenn Sie dann von Versäumnissen sprechen, wenn jemand schnell reagiert, die Probleme anpackt und Lösungen nicht nur anbietet, sondern schon dabei ist, sie zu realisieren. Dabei nenne ich das Stich
wort der Kinderbetreuung, wofür wir bisher viel getan haben. Für die Drei- bis Sechsjährigen haben wir eine Vollversorgung und sind dabei, die Kinderbetreuung durch ein 300-Millionen-Paket noch weiter zu verbessern. Wir befinden uns damit in der Spitzengruppe in Deutschland, und Sie sprechen von einem Haushalt der Versäumnisse.
Gleiches gilt für die Forensik; Frau Ministerin hat das schon angesprochen. Wir leisten hier Großartiges, und Sie finden bei diesen Ansätzen im Haushalt höchste Steigerungsraten.
Damit liefern Sie aber schon die Stichworte zur Kennzeichnung Ihrer eigenen Politik: Das ist die Politik der Versäumnisse. Wer hat denn seine Versprechen nicht eingelöst? – Das war doch Rot-Grün; das wissen wir alle, und das weiß die Mehrheit der Bevölkerung.
Lesen Sie doch die Umfragen, aus denen hervorgeht, dass nach Meinung der Bevölkerung Rot-Grün seine Versprechen nicht eingelöst hat. Der Bundeskanzler hat seine Versprechen nicht eingelöst, was die Zahl von gegenwärtig 4 Millionen Arbeitslosen zeigt und der Zuwachs im Vergleich zu den Vorjahren.
Kollege Wahnschaffe, zuhören, dazulernen und ganz ruhig bleiben. Wir interessieren uns nicht für die Zahl nach dem Komma, sondern wir wollen darauf hinweisen, dass sich die Politik in die falsche Richtung bewegt.
Die Zahl der Arbeitslosen geht nicht hinunter, sondern die Zahl der Arbeitslosen geht hinauf. Wir wollen das gar nicht an der Millionenzahl von Herrn Schröder festmachen. Das ist der Punkt. Wenn Sie von Versäumnissen reden, frage ich Sie: Wer hat denn die Wähler getäuscht? Wer hat denn das Haushaltsdefizit verschwiegen? Wer war das? Hat die Presse falsch berichtet, oder haben Sie nicht gesagt, da ist nichts?
Vor der Wahl haben Sie gesagt, was regen Sie sich auf, da ist nichts, da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Aber was hören wir heute morgen in den Nachrichten? – Es gibt nicht nur das Haushaltsdefizit 2002, das Haushaltsdefizit 2003 bahnt sich bereits an und ist nicht abzuwenden.
Wie war es denn bei den Renten? – Das, was früher unter Ihren Vorvorgängern passiert ist, erscheint bescheiden im Vergleich dazu, wie jetzt Beitragserhöhungen durchgeführt werden und die GRÜNEN über den Tisch gezogen werden.
Erst werden wir über Versäumnisse sprechen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich kurz ein paar Dinge zu Einzelplan 10 anmerken. Worin liegt die Besonderheit dieses Haushaltsplans? – Die Besonderheit liegt darin, dass wir trotz stagnierender Konjunktur und rückläufiger Steuereinnahmen den Status quo nicht nur halten, sondern eindeutige Zuwächse haben.
Herr Kollege Wahnschaffe, wenn Sie aufpassen würden, wüssten Sie, dass wir immer die aktuellen Zahlen nennen. Bei uns gibt es keine Versäumnisse; wir müssen uns nicht korrigieren; wir täuschen die Wähler nicht, und wir lügen die Leute auch nicht an, sondern wir sagen die Wahrheit. Darum sagen wir auch gelegentlich, was nicht geht. Deswegen lehnen wir auch finanziell ungedeckte Anträge ab.
Herr Kollege Wahnschaffe, wir lehnen Mehrforderungen der Opposition mit einem Volumen von 48 Millionen e allein zu Einzelplan 10 ab, weil Sie nichts zur Finanzierung sagen und keine Deckungsvorschläge machen. Wir sagen ganz klar, das geht nicht. Ich werde Ihnen nachher noch einen anderen Punkt nennen, bei dem wir sagen, das geht nicht, auch wenn es sich um neue soziale Wohltaten handelt. Sie wollen hier immer den großen Fliegenfänger spielen.
Tatsache ist, im Jahr 2003 haben wir eine Steigerung von 3,9% in diesem Etat. 2004 liegt die Steigerung bei satten 3,2%. Ihre Mehrforderungen sind unrealistisch und nicht finanzierbar. Es gibt keine Deckungsvorschläge. Das ist Ihr Prinzip bei den Haushaltsberatungen insgesamt, und das ist einer der größten Schwachpunkte Ihrer Etatvorschläge überhaupt.
Ich will ein paar Stichworte nennen. Was ist neu? – Neu ist zum Beispiel das Asylbewerberleistungsgesetz, das beinhaltet, dass wir die Kommunen nicht erst in der Zukunft, sondern bereits seit Juli dieses Jahres kräftig entlasten, indem der Freistaat Bayern die Ausgaben für die Angehörigen von Asylbewerbern, für geduldete Ausländer, voll übernimmt und damit einen Beitrag zur Entlastung der kommunalen Ebene leistet. Wenn wir schon von Ausländern sprechen: Die wichtigste Voraussetzung für die Integration ist das Erlernen der Sprache. Auch diese Aufgabe hat der Bund an die Länder delegiert. Aber wir tragen unseren Anteil, weil uns dieses Thema wichtig ist.
Herr Kollege Wahnschaffe, wenn Sie so schreien, kann man Sie gar nicht verstehen. Sie sollen doch nachher noch reden können. Wie wollen Sie denn das machen?
Meine Damen und Herren, ich habe es bereits angesprochen, wirklich beeindruckend ist das, was wir für Kinder und Familien tun.
Ein Stichwort zuvor noch: Bei der Forensik gibt es die höchsten Steigerungsraten. Das dient der Sicherheit.
Frau Kollegin Steiger, wenn Sie das, was sie sagen wollen, noch einmal ausführen und sich dabei überlegen würden, wie es in anderen Ländern aussieht. Wenn all das, was Sie hier kritisieren daran messen, ob es in anderen Ländern besser ist, dann können Sie zu Hause bleiben, dann brauchen Sie gar nicht mehr zu kommen. Wo sind denn die SPD-regierten Länder, die mehr aufweisen können? Nennen Sie mir doch ein SPD-regiertes Land, wo es besser ist.
Ich will Sie gar nicht vertreiben. Sie können ruhig kommen. Sie können machen, was Sie wollen; das ist uns egal. Ich habe nur gesagt, wenn Sie Kritik üben und uns erklären wollen, in welchen Punkten die SPD-regierten Länder besser sind als Bayern, dann haben Sie meiner Ansicht nach wenig einzubringen. Das ist der Punkt.
Frau Steiger, nennen Sie mir doch ein SPD-regiertes Bundesland, wo Landeserziehungsgeld gewährt wird und wo das von Ihnen initiiert wurde. Können Sie mir hier ein Land nennen? – Es gibt keines.
Hinsichtlich der Forensik gehen wir in Bayern einen Weg, den Fachkollegen aus anderen Ländern beim gegenseitigen Austausch schlicht bewundern. Sie sagen, das ist Spitze, leider haben wir das nicht. Das ist die Tatsache. Sie brauchen uns also keine Versäumnisse vorzuwerfen. Die anderen sagen, wir machen es nicht so, aber wir finden den Weg, den Bayern geht, hervorragend. Das ist die Situation.
Schauen Sie sich die Personalkostenzuschüsse für die Kindergärten, den Kindergartenbau und die Kinderhorte an. 300 Millionen e investieren wir zusätzlich. All das ist ein enormer Beitrag für eine vernünftige Kinderbetreuung. Auch die Bedarfsdeckungsquoten können sich sehen lassen. Bei den Drei- bis Sechsjährigen ist der Bedarf voll abgedeckt.
Frau Kollegin, Sie wissen, wir finanzieren nicht nur neue, sondern übernehmen auch bestehende Einrichtungen. Wir haben schon bisher die freien Träger gefördert. Es muss doch für Sie befriedigend sein, dass Sie in Bayern mehr bewegen als dort, wo Sie selbst regieren.
Meine Damen und Herren, ich möchte einen weiteren Gesichtspunkt ansprechen, der heute schon Thema im Hinblick auf das Grundsicherungsgesetz war. Aus meiner Sicht wird nicht umfassend diskutiert, sondern nur unter dem Gesichtspunkt, ob der Bund das zahlt, was er leisten muss. Er müsste 100% finanzieren. Frau Kollegin Kellner ist nicht hier. Sie hat in den Haushaltsberatungen gesagt, es ist klar, dass der Bund nachschießen muss, wenn die Mittel nicht ausreichen. Wenn es so weit ist, wird sie nicht mehr im Landtag sein. Wir werden sie dann schlecht erreichen können; das ist das Bedauerliche. Wir haben die Sorge, dass sich das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Punkt wie bei der Rente nicht durchsetzen kann und dass der Bund nicht 100% finanziert.
Aber das ist nicht der Punkt. Ich sage Ihnen eines: Weder der Bund noch die Länder noch die Kommunen haben das Geld, neue soziale Wohltaten zu erfinden oder gar das entsprechende Geld zu verteilen. Keine Ebene hat das Geld. Deswegen ist es unverantwortlich, was Sie hier tun. Das muss man klar sagen.
Schon vom Wort her ist leicht nachvollziehbar: Sozial ist die Gemeinschaft. Unsozial ist, wer die Gemeinschaft überfordert; unsozial ist, wer den Generationenvertrag sprengt. Das ist unsozial. Jetzt sagen Sie mir einmal, wie man junge Menschen überzeugen kann, dass sie einsteigen und den Generationenvertrag annehmen. Das heißt doch, dass sie enorme Belastungen auf sich nehmen. Die jungen Leute müssten doch wirklich dumm sein, wenn sie nicht kapieren würden, dass sie bei Ihrer Politik die Verlierer sind.
Meine Damen und Herren, Sie sind gefordert. Sie kennen die Probleme und räumen sie nur zum Teil – weil Länderwahlen anstehen – ein. Ich sage nur, Sie führen eine Grundrente unter dem Stichwort „Grundsicherung“ ein, obwohl die Versicherten jetzt höhere Beiträge zahlen müssen. Diejenigen, die Beiträge zahlen, müssen also noch mehr leisten. Die anderen kriegen es umsonst. Auch höhere Krankenkassenbeiträge sind angemeldet.
Haben Sie die Fähigkeit, die Fakten nicht ernst zu nehmen? Das ist eine große Begabung. Das ist auch die Grundlage Ihrer falschen Politik.
Entschuldigung, für wie blöd halten Sie uns denn? Sie haben nicht zugehört.
Hören Sie bitte zu, und seien Sie geduldig. Sie können sich nachher melden und sagen, was daran falsch ist.
Ihnen sage ich, dass sie für diese neue soziale Wohltat nicht das Geld in der Tasche haben und dass diese
sozialen Wohltaten vor folgendem Hintergrund stattfinden: Diejenigen, die sich ihre Rente selbst erarbeiten wollen und müssen, zahlen höhere Beiträge. Die anderen bekommen die Rente kostenlos. Außerdem muss man höhere Krankenkassenbeiträge bezahlen.
Herr Kollege Wahnschaffe, wir befinden uns im November 2002. Sie machen natürlich Polemik. Wenn jemand soziale Wohltaten kritisiert, sagen Sie, das ist der Untergang des Abendlandes. Aber ich stelle fest, dass wir im November 2002 alle gut im sozialen Frieden leben. Sie behaupten dagegen, ohne Ihr neues Gesetz gehe es nicht weiter.
Ich wiederhole mich und trage das weiterhin vor. Herr Präsident, ich bitte darum, die Zeit für die Unterbrechungen durch den Kollegen Wahnschaffe nicht unserer Fraktion zuzurechnen. Ihnen sage ich, es ist unverantwortlich, was Sie tun: Höhere Rentenbeiträge, höhere Krankenkassenbeiträge, Verteuerung von Heizöl, Gas und Benzin, Begrenzung der eisernen Reserve bei der Altersversorgung auf einen halben Monat
das ist unverantwortlich –, Wachstum unter einem Prozent, Rückgang der Steuereinnahmen – heute morgen war zu hören, man rechne mit einer Größenordnung von 30 Millionen e –, Anhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes, Verschieben der Steuerentlastung, Kürzung der Eigenheimzulage für die Neubauten, Deutschland erfüllt die Negativkriterien, Nachtragshaushalt in Berlin erforderlich, die Euro-Kriterien werden aufgeweicht und die Kommunen und die Länder werden überfordert.
Unter diesen Voraussetzungen wollen Sie eine neue Regelung einführen, nämlich die Gewährung einer Grundrente. Wir möchten wissen, wie Sie künftig die Renten sichern wollen und ob die Grundrente eine Motivation ist, sich um die Verbreiterung der Beiträge zu bemühen, nämlich eine eigenfinanzierte Rente zu schaffen. Soll das die Motivation sein, das „Riester-Modell“ anzunehmen? – Dazu kann man nur sagen: nein. Wenn Leistung so bestraft wird, wie Sie das mit diesem Beispiel tun, haben Sie nicht erkannt, was Sie mit diesem Gesetz anrichten.
Meine Damen und Herren, man muss klar feststellen: Wir sind überfordert und der Bund ist maßlos überfordert. Sie legen noch zusätzliches darauf. Frau Kollegin Steiger, Sie sollten, nachdem Sie das alles gehört haben, nicht nur die Frage diskutieren, wer dies finanzieren soll, sondern unter dem Gesichtspunkt überlegen, wie die Menschen die motiviert werden mehr Beiträge zu bezahlen; was Sie für die jungen Menschen tun und wie Sie sie überzeugen wollen, dass sie in das System einsteigen, oder ob es nicht einfach heißen wird, Einsteigen lohnt sich nicht – Leistung wird bestraft. Deswegen neh
men wir Abstand von diesem Modell und verweigern wir unser Mittun.
Ansonsten empfehle ich Ihnen nachzulesen, was der Fraktionsvorsitzende der SPD im Augsburger Stadtrat – ein strammer Sozialdemokrat und hauptberuflich beim DGB engagiert – ganz klar zum Ausdruck bringt, nämlich dass die Grundsicherung die Aufgabe des Bundes und nicht der Kommunen sei. Meine Meinung: Mit einem solchen neuen Gesetz gehen wir in die völlig falsche Richtung, überfordern uns und können damit den jungen Menschen keine Zukunft bieten.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen aus Ihren eigenen Verhandlungen mit dem Landkreis Dillingen bekannt, dass alle Zusagen für eine Außenstelle vorlagen, dass Ihr Haus sogar die personalrechtlichen Förderfragen weitgehend abgeklärt hat und bereit war, eine Gesetzesänderung anzustoßen? Wie die Insider wissen, könnte bei privaten Schulen beim Wechsel von der Außenstelle zur Hauptstelle eine Förderunterbrechung eintreten. Auch dies ist nach meinem Kenntnisstand damals schriftlich positiv beantwortet worden.
Ich habe einleitend eine Frage gestellt. Das ist jetzt der Zwischensatz. Herr Präsident, in drei Jahren ist viel geschehen, und das kann ich nicht in einer Sekunde zum Ausdruck bringen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Rechnungshof. Wir alle wissen, dass der Rechnungshof gerade für den Landtag eine wichtige Institution ist. Er ist für uns ein Mittel der Unterstützung, um Vorgänge und die Verwaltung zu kontrollieren. Von der Arbeit in den Ausschüssen aber auch von den Berichten, die der Rechnungshof vorgelegt hat, wissen wir, wie wichtig diese Tätigkeit ist, weil es leider immer wieder zu Verwendungen von Fördermitteln kommt, die nicht, wie das sein müsste, ordnungsgemäß belegt sind. Aus diesem Grunde sind wir immer wieder gehalten, Korrekturen und Änderungen vorzunehmen. Bei wichtigen Fragen gibt der Rechnungshof Hinweise. Diese Aufgaben wollen und sollen wir nicht einschränken. Deshalb, Herr Kollege Dr. Hahnzog, haben wir an Sie die Bitte, dem Rechnungshof diesen Spielraum zu belassen.
Wir wissen, wie Sie mit dem Instrument umgehen.
Wir sollten ihm keine unnötigen Beschäftigungsaufträge geben. Der Ehrgeiz, in bestimmten Wahlperioden die Zahl der Untersuchungsausschüsse zu steigern, lässt das aber vermuten. Der Untersuchungsausschuss zum Deutschen Orden beispielsweise wird nichts aufdecken, trotzdem wird er gemacht, weil man glaubt, dies könnte ein Thema sein.
Wir wollen nicht, dass der Rechnungshof geführt wird, sondern wir wollen, dass er unabhängig bleibt, sodass er selbst entscheiden kann, was er prüft und wie intensiv er prüft. Hinzu kommt, dass keine Fraktion – egal ob groß, klein oder eine Einzelperson – die Möglichkeit hat, den Rechnungshof zu bitten, einer Sache nachzugehen.
Der Rechnungshof wird prüfen – das hat sich bisher erwiesen –, wenn er einen begründeten Anlass dazu sieht. Man hat also sehr wohl Zugang und kann den Rechnungshof auf Vorgänge hinweisen. Er wird sich nicht vorwerfen lassen wollen, einen Hinweis nicht geprüft zu haben.
Ich bitte Sie, es bei den bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten zu belassen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes darf ich Frau Staatsministerin Stewens und Frau Staatsministerin Hohlmeier für ihre bisherigen Bemühungen herzlich danken.
Als Abgeordneter, der die Dinge von Anfang an, Woche für Woche und Tag für Tag, mitverfolgt hat, darf ich aufrichtig Dank sagen. Die Staatsregierung hat die Sache nicht eingebrockt und auch rechtlich keine Möglichkeiten, aber man hat versucht, im Rahmen von Beratung und Unterstützung zu tun, was man tun kann. Dazu möchte ich nur die wichtigsten Stationen aufzeigen. Herr Kollege Dr. Dürr, man muss sich fragen, um was es Ihnen aus Ihrer Perspektive geht. Die Anerkennung der Nichtigkeit, die eine Rechtsfrage ist, hilft uns nicht weiter und löst kein einziges Problem, das der Orden verursacht hat. Das ist doch Ihr Anliegen. Ihrem Anliegen, wie Sie dem Ministerpräsidenten etwas anhängen können, steht unser Anliegen gegenüber, das sich ganz einfach mit den Menschen und den Patienten in den Einrichtungen beschäftigt. Das sind unsere Anliegen.
Unser Anliegen ist auch, dass die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz behalten und ihr Geld bekommen. Das sind unsere Anliegen.
Herr Dr. Dürr, für Sie als Nichtsahnenden darf ich stichwortartig darlegen, was in elf Monaten geschehen ist: Als die Zahlungsunfähigkeit eintrat, wurde rasch geholfen, ohne dass Staatsgeld in die Hand genommen werden musste. Das ist einen Dank wert. Der Prior, der die Verantwortung hatte, wurde ausgewechselt. Der Geschäftsführer Konrad musste gehen, weil er ebenfalls Verantwortung trug. Von den Banken wurde ein Sanierer eingesetzt.
Sodann hat sich bestätigt, was wir immer gesagt haben: Im vorliegenden Fall ist der Vatikan zuständig. Der Orden ist nur der Päpstlichen Kurie in Rom unterstellt. Es wurde ein Visitator eingesetzt, um überhaupt handlungsfähig zu sein. Es musste jemanden geben, der beim Deutschen Orden entscheiden kann, um vorwärts zu kommen. Schließlich kann man keine feindliche Übernahme starten und mit der Bundeswehr eine Besetzung vornehmen. Es muss jemanden geben, der rechtlich zuständig ist; beim Deutschen Orden ist das nun einmal der Vatikan. Deshalb wurde der Visitator eingesetzt.
Nachdem diese Schritte getan waren, die ihre Zeit gebraucht haben – der Weg nach Rom ist bekanntlich weit, und die Mühlen mahlen dort etwas langsamer als bei uns in Bayern –, wurde das Gutachten in Auftrag gegeben, das das von uns erwünschte Ergebnis hatte, dass die Krankenhäuser ausgegliedert werden sollen. Diese Maßnahme ist eine wichtige Voraussetzung für die Sanierung. Das war ein erster Hoffnungsschimmer für die Patienten und Beschäftigten vor Ort, die eine Tren
nung vom Deutschen Orden wollen. Nachdem das Gutachten vorlag, war zu überlegen, wie ein Konzept aussehen könnte. Die Ministerin versucht nun, in freien Gesprächen und Verhandlungen Ergebnisse zu erzielen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Kaiser?
Wenn ich mit meiner Rede fertig bin, gern. Im Augenblick nicht, weil ich aus dem Gedächtnis spreche.
Als das Gutachten vorlag, begannen die Bemühungen der Kommunen und des Franziskanerinnenordens, der einen Vertrag geschlossen hatte, als die Häuser an eine Frankfurter GmbH übergeben wurden. In diesem Vertrag ist eine Rückgabeverpflichtung enthalten. Die Franziskanerinnen haben geklagt mit der Folge, dass ein Veräußerungsverbot anerkannt wurde. Dieses wiederum ist in dem bisherigen Gutachten nicht in vollem Umfang beachtet worden. Das heißt, es haben sich nach dem Gutachten Veränderungen ergeben, die den Ablauf eben nicht beschleunigen. Von daher hat es bis in diese Tage hinein gedauert, bis etwas geschehen konnte. Wir haben nun die Hoffnung, dass Frau Staatsministerin Stewens erfolgreich ist bei dem Versuch, die Dinge zu richten. Sie ist dabei als Moderatorin, nicht als Geldgeberin tätig.
In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Dinge herausstellen. Der Ministerpräsident ist für vieles zuständig. Manche glauben, er ist für alles zuständig; aber auch wir müssen sagen, er ist nicht für alles zuständig. Es gibt ein Konkordat.
Herr Dr. Dürr, wenn Sie Geschichte studiert haben, müssten Sie wissen, dass es ein Konkordat gibt und dass dieses einen besonderen historischen Hintergrund hat.
Aufgrund des historischen Hintergrunds sind gewisse Besonderheiten festgehalten. Dazu gehört, dass Ordensgemeinschaften nur dem Vatikan unterstellt sind. Dieses kirchenrechtliche Problem können weder Ihre Bundesregierung – solang es sie noch gibt – noch die Staatsregierung lösen. Das muss man klar und eindeutig feststellen. Da bleibt uns der Schnabel sauber. Da sind wir nicht zuständig. Das ist Kirchenrecht. Wir können nur anregen oder meinen oder wünschen, dass die Kirche ihr Recht ändert und Ordensgemeinschaften künftig die Organisationsstruktur gibt, wie sie in Deutschland mit den Diözesen, Bischöfen, Regionaldekanen und ihrer Aufsichtsstruktur besteht, damit sie in die deutsche Struktur eingegliedert werden können. Dann kann so etwas in dieser Form nicht mehr vorkommen. Solange die Orden völlig frei handeln können und Rom weit weg ist, können solche Dinge geschehen. Wir hoffen, dass sich die Kirche dieser Dinge annimmt und die Änderung vornimmt. Das war das eine Problem.
Das andere Problem ist, dass die Banken viel zu viel Geld gegeben haben. Nun stehen sie vor der Erkenntnis, dass es schwierig ist, von Körperschaften das Geld wieder zu holen. Körperschaft ist ein erschwerender Status für die Banken. Er hilft, dass die Banken nicht an das Vermögen kommen. Die Banken können nicht ohne Weiteres den Konkurs vollziehen oder Häuser mit fachlicher Widmung oder für die öffentliche Gelder gegeben wurden veräußern. Das ist eine ganz große Enttäuschung für die Banken. Dafür kann man die Staatsregierung nicht verantwortlich machen. Es ist nicht das erste Mal, dass Banken zuviel Geld ausleihen. Sie müssen sich damit abfinden und müssen Wertberichtigungen vornehmen, weil sie zuviel des Guten getan haben. Sie hätten den Banken wahrscheinlich auch nachgegeben und gemeint, dass man einer Körperschaft so viel Geld geben kann wie nötig ist. Diesem Irrtum sind die Banken unterlegen. Die Banken haben es mittlerweile eingesehen und massive Berichtigungen vorgenommen. Einige wollen diese Berichtigungen nicht vornehmen, weil Sie uneinsichtig sind. Das muss zu dieser Sache festgehalten werden.
Die Nichtigkeit, Herr Kollege Dr. Dürr, haben wir im Ausschuss ausführlich diskutiert. Ich habe dargelegt, dass zum damaligen Zeitpunkt offensichtliche Fehlerhaftigkeit hätte vorliegen müssen. Das wäre etwa, wenn ein Blinder einen Führerschein erhält.
Frau Staatsministerin Hohlmeier und Herr Staatssekretär Freller haben des Öfteren dargelegt, dass es nicht um Zahlen gehe und nirgendwo stehe, dass es 20, 30 oder 40 sein müssten. Dafür gibt es keine Regelung. Auch das haben wir Ihnen oft dargelegt. Sie nehmen das aber nicht zur Kenntnis. Das ist Schnee von gestern. Wie gesagt, es geht nicht um Rechtspositionen, sondern es geht um die Lösung von Angelegenheiten, bei denen wir Außenstehende sind. Banken und Kirche haben ein großes Problem, zu dem wir nur moderieren können. Weil die offensichtliche Fehlerhaftigkeit nicht vorgelegen hat, Frau Präsidentin, müssen wir den Antrag der GRÜNEN ablehnen, falls dieser zur Abstimmung kommen sollte.
Ich habe bereits im Ausschuss gesagt, dass die Opposition das Thema damals zur Sprache gebracht hätte, wenn sie es erkannt hätte. Wir haben das Thema bereits diskutiert, als der Orden noch keine Zahlungsprobleme hatte und noch keine finanziellen Schwierigkeiten bekannt waren. Sie waren damals in Sorge, dass etwas besonderes entstehen könnte. Deshalb haben Sie den Orden zum Thema Universität wiederholt auf die Tagesordnung gebracht. Damals haben Sie diese Dinge nicht angesprochen,
weil Ihnen genauso wenig wie uns die Bankkonten und die Wirtschaftlichkeit bekannt waren.
Herr Kollege Kaiser, Sie wollten eine Frage stellen.
Herr Kollege Dr. Kaiser, ich habe gerade auf die Handicaps hingewiesen, die der Status Körperschaft haben kann. Ich habe nicht behauptet, dass es keine Vorzüge gäbe. Die Ordensgemeinschaft wird das sehr wohl gewusst haben. Viele Ordensgemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Deshalb hat sich auch diese Ordensgemeinschaft um den Status der Körperschaft bemüht. Sie wissen, dass der Status für Förderungen und Investitionen bei Krankenhäusern sehr wohl Vorteile haben kann. Ein kommunales Krankenhaus muss die örtliche Beteiligung selbst zahlen. Die Körperschaft oder die Stiftung muss die örtliche Beteiligung nicht bezahlen, diese bekommen 100% staatliche Förderung. Natürlich gibt es Vorteile, und deshalb hat sich die Ordensgemeinschaft darum bemüht.
Sie sind der Meinung, dass sich nach einem Jahr etwas getan haben müsste. Herr Kollege Kaiser, Sie wissen, dass sehr sehr viel geschehen ist. Es ist aber wie bei der deutschen Einheit, die man auch nicht an einem Tag vollziehen kann. Mit einem Orden, der 300 Millionen DM und mehr Schulden hat, kann es nicht schnell vorangehen. Die Schritte habe ich aufgezählt. Gerne kann ich sie wiederholen, obwohl ich das eigentlich leid bin. Schon in der Schule wollte ich keine Klasse wiederholen und habe das auch nicht getan. Ich wiederhole das aber für Sie.
Das war zunächst die Abhilfe bei der Zahlungsunfähigkeit.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage?
Nein, ich möchte zunächst die Wiederholung bringen, Frau Präsidentin, sonst fragt er sie noch einmal ab.
Es war die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit, also Geldbeschaffung, die Auswechslung des Priors, die Auswechslung des Geschäftsführers, die Einsetzung eines Sanierers durch die Banken, die Einsetzung von Visitatoren vom Vatikan, die die Arbeit aufnahmen, es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben – dazu wurden mehrere Gutachter angefragt und ausgewählt; man hat sich für KPMG entschieden. Die Banken wollten wissen,
wo sie beteiligt sind und welches Gutachten für sie gut oder schlecht aussieht. Das Gutachten-Ergebnis war ganz in unserem Sinne, es sollen nämlich Krankenhäuser ausgegliedert werden. Danach kam die Klage der Franziskanerinnen zwecks Veräußerungsverbot. Über all diese Schritte muss nun verhandelt werden.
Herr Kollege Kaiser, ich kann nur eines anführen. Der Landrat und der Oberbürgermeister, der Ihrer Partei angehört, haben mit mir vor einigen Wochen das Krankenhaus Dillingen besucht. Wir konnten mit den Betroffenen sprechen. Die Frage war, ob jegliche Lösung akzeptiert werden solle oder ob anderes wichtiger wäre. Dazu sollten sich die Betroffenen äußern.
Herr Kollege Strasser, Sie waren nicht dabei. Die Antwort ist nicht falsch. Ich zitiere nur. Dies kann der Oberbürgermeister bestätigen.
Die Antwort war, die Angelegenheit möglichst gut zu lösen, wobei einige Wochen hin oder her keine Rolle spielten. Vielmehr müsse die Lösung richtig sein. Dies ist geäußert worden und kann bestätigt werden. Von jemand, der nicht anwesend war, muss ich mir nicht sagen lassen, dass dies falsch wäre.
Herr Kollege Kaiser, ich stehe voll hinter der Resolution des CSU-Kreisverbands. Ich bin für die Rückgabe der Häuser. Aus meiner Sicht – –
Immer der Reihe nach. Eines nach dem anderen.
Ich bin für die Rückgabe. Die kommunale Ebene hat jetzt erstmals die Chance, die Häuser in ihre Verantwortung zu bekommen. Um der Legendenbildung vorzubeugen muss man sagen, dass diese Chance bisher nicht bestanden hat. 1997 haben die Franziskanerinnen weder den Landrat noch den Oberbürgermeister gefragt, ob diese Interesse hätten. Sie haben sie auch nicht informiert, sondern sie haben ihre Häuser an eine GmbH in Frankfurt abgegeben. Deswegen sehe ich im Landkreis Dillingen erstmals die Chance, in dem drei Krankenhäu
ser die Versorgungsaufgaben wahrnehmen, eine einheitliche Trägerschaft zu bekommen.
In der Resolution haben wir zu Recht beklagt, dass die Vorgänge und Zustände im Deutschen Orden nicht okay seien und der Vatikan gefordert sei einzugreifen. Manche von Ihnen haben gemeint, dass dies Abwälzung der Verantwortung sei. Das Einsetzen der Visitatoren bestätigt, dass der Vatikan für die Ordensgemeinschaften zuständig ist. Erst seitdem diese ernannt sind, kann gehandelt werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Strasser.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gleich zu Beginn meiner Rede für die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung über unseren Antrag beantragen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der Opposition, wir bitten Sie, den Antrag der CSU zu unterstützen, weil sich der Antrag der CSU mit der Gegenwart und der Zukunft beschäftigt,
weil wir wollen, dass die Versorgung der Patienten gesichert ist, der Betrieb der Einrichtungen gewährleistet ist, die Rechnungen bezahlt werden und der im Gutachten empfohlene Trägerwechsel stattfinden kann. Herr Glück hat heute zu Beginn der Sitzung gefragt, was Ihr Anliegen ist. Das müssen Sie sich fragen lassen. Ist Ihr Anliegen das Wohl der Patienten, der Mitarbeiter und der Fortbestand der Einrichtungen, oder – –
Herr Präsident, ich denke, wenn die Opposition unterbricht, wird das auf die Redezeit nicht angerechnet. Das spielt keine Rolle.
Wir von der CSU können wirklich gelassen sein, weil es überhaupt nichts gibt, über das nicht berichtet werden könnte. Wir haben damit überhaupt keine Probleme. Es gibt keine Tabus für uns und nichts, wofür wir uns verteidigen müssten. Wir sind vollkommen offen. Deshalb ist die Aufregung der Opposition völlig unnötig.
Ich darf an die Beratungen und die Beschlussfassung im Haushaltsausschuss erinnern. Man muss sich bewusst machen, dass der SPD-Antrag vollständig von der Frau Staatsministerin abgearbeitet wurde. Der Antrag hat sich durch die Antworten erledigt. Wir haben zwei von drei Anträgen der GRÜNEN zugestimmt.
Herr Kollege Dürr, wir würden Ihrem Antrag zustimmen, wenn Sie mit der Einschränkung einverstanden wären, die wir leider machen müssen, weil uns das von den Banken vorgegeben wird. Diese Einschränkung betrifft den Einschub „soweit es rechtlich möglich ist“. Dann können wir zustimmen.
Lassen Sie mich zum Inhalt kommen. Im Ausschuss ist alles beraten worden, und am Ende gab es weitgehend einvernehmliche Abstimmungen. Das ist die Situation. Sie fragen jetzt, warum nicht neue Antworten gegeben werden. Wenn man aber sieben Monate lang dieselben Fragen stellt, dann ist es doch nur korrekt, wenn dazu dieselben Antworten gegeben werden. Es wäre schlimm, wenn die Staatsregierung ständig ihre Position wechseln müsste. Das muss sie nicht.
Die Frau Staatsministerin hat es gut gemeint, Herr Kaiser. Sie hat vor den Dringlichkeitsanträgen berichtet und Ihnen damit die Chance gegeben, auf die Rede einzugehen. Sie haben diese Chance nicht wahrgenommen. Vielleicht wollten Sie sie auch nicht wahrnehmen. Das brauchen wir nicht zu erforschen.
Lassen Sie mich zur Sache zurückkommen. In unserem Antrag heißt es:
Der Landtag unterstützt alle Bemühungen der Staatsregierung, den Bestand der Krankenhäuser Buchloe und Dillingen sicherzustellen.
Es geht im Antrag auch darum, dass die ordnungsgemäße Patientenversorgung weiter gewährleistet ist und die Arbeitsplätze in den Einrichtungen des Deutschen Ordens erhalten bleiben. Das sind unsere Ziele. Gott sei Dank hat das Gutachten, welches der Deutsche Orden in Auftrag gegeben hat, einen Weg gewiesen. Im Gutachten wird der Vorschlag gemacht, dass ein Trägerwechsel für die Krankenhäuser, die alles andere brauchen, als ständig in den Schlagzeilen zu stehen, und vernünftig weiterarbeiten wollen, eingeleitet wird. Auch im Namen der Kollegen Pschierer und Schreck und der kommunalen Seite darf ich sagen, dass die Bereitschaft der Landkreise besteht, daran mitzuwirken, dass die Einrichtungen auf kommunaler Ebene weitergeführt werden können. Es ist Sorge getragen, dass möglichst schnell gehandelt werden kann.
Herr Kollege Kaiser, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil Sie fordern, dass über das Gutachten berichtet werden solle. Auftraggeber des Gutachtens ist der Deutsche Orden. Die Banken haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nicht akzeptieren, dass die Staatsregierung über das Gutachten berichtet. Es sind nur sechs
Banken im Sanierungsausschuss vertreten. Die weiteren 44 Banken, die nicht vertreten sind, würden über die Medien erfahren, was im Gutachten empfohlen ist und wie vorgegangen werden soll. Das kann nicht sein; das müssen wir respektieren. Der Antrag der SPD, über das Gutachten zu berichten, lässt uns keinen Spielraum.
Herr Kollege Güller, Sie haben heute schon so tolle Adjektive geliefert, dass es jetzt reicht.
Zudem ist der Ausschussvorsitzende der Meinung, dass es keiner Sondersitzung bedarf. Im Übrigen, Herr Kollege Kaiser, Sie wussten schon alles, was das Gutachten empfiehlt, als die Sitzung am 3. Juli stattgefunden hat. Insofern liegt nichts Neues vor. Es besteht daher kein Anlass und keine Möglichkeit, dem SPD-Antrag zuzustimmen.
Für das Protokoll möchte ich noch einmal wiederholen, dass wir bereit sind, dem Antrag der GRÜNEN zuzustimmen, sofern nach dem Wort „aufgefordert“ die Worte „soweit rechtlich möglich“ eingefügt werden. Dann stimmen wir dem gesamten Antrag zu, auch wenn über die Punkte schon zum Großteil informiert worden ist bzw. sich die Punkte erledigt haben. Wir werden trotzdem zustimmen, weil wir überhaupt nichts zu verbergen haben und Ihnen nicht die Chance geben wollen, den Eindruck zu erwecken, es liege eine Betroffenheit vor. Dies ist nicht der Fall.
Kein Mensch würde über den Deutschen Orden reden, wenn wirtschaftlich vernünftig gearbeitet worden wäre. Es wird geschimpft, wenn man sich nicht überall einbringt. Bringt man sich aber ein, dann wird auch geschimpft. In unserer Marktwirtschaft besteht nun einmal das Risiko, dass nicht jedes Unternehmen erfolgreich ist und manche Unternehmen schlecht wirtschaften, so wie es leider auch beim Deutschen Orden geschehen ist. Es ist deutlich gesagt worden, dass dort Misswirtschaft herrschte. Diese haben wir aber nicht zu verantworten. Misswirtschaft ist in einer Marktwirtschaft nie auszuschließen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat sich in seiner Sitzung am 6. Februar dieses Jahres mit Mehrheit dafür ausgesprochen, aufgrund der Haushaltsrechnung und des Jahresberichtes 2000 des Obersten Rechnungshofes der Staatsregierung gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung zu erteilen. Dem wollen wir auch heute zustimmen.
Frau Kollegin Kellner, wenn Sie sagen, Sie freuen sich schon, heißt das, dass Sie hoffen, dass möglichst viel im nächsten Bericht steht. Wir arbeiten daran, dass es immer weniger wird, und wir machen gute Fortschritte.
Weil auch der Tagesordnungspunkt 8 zur gemeinsamen Beratung aufgerufen wurde, darf ich zugleich Antrag auf Entlastung des Bayerischen Obersten Rechnungshof aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 1998 für den Einzelplan 11 stellen.
Namens der Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion sage ich Ihnen, Herr Präsident, und Ihren Mitarbeitern
des Obersten Rechnungshofes für die umfassende und unabhängige Prüfungstätigkeit herzlichen Dank. Sie ist für den Landtag bei seiner Aufgabe als Kontrollorgan der Exekutive eine äußerst wichtige Unterstützung.
Die kritische Überprüfung des Vollzugs gibt uns Gelegenheit, für die Zukunft Verbesserungsvorschläge einzubringen und sie auch – das beweist die Vergangenheit ebenso wie die Gegenwart – umzusetzen.
Meine Vorredner von der Opposition haben gemäß ihrer Aufgabenstellung versucht, Ereignisse anzusprechen, bei denen wir nicht der Meinung waren, dass Änderungen vorgenommen werden müssen oder eine stärkere Kontrolle erforderlich ist, um die Zielvorgaben der Staatsregierung zu erreichen. Ein Haushaltsvolumen von mehr als 60 Milliarden DM und die Tatsache, dass die Länder auch das Personal für die Auftragsverwaltung des Bundes vorhalten, führen dazu, dass die Länder einen personalintensiven Haushalt haben. Dabei kann und wird es nicht ausbleiben, dass im Einzelfall Vollzugsschwächen eintreten. Die Wertung des Rechnungshofberichtes kann sich deshalb nicht selektiv auf solche wenigen Feststellungen reduzieren. Vielmehr bedarf es einer Gesamtbeurteilung, was geleistet wurde, was an verbesserungsfähigen Ergebnissen festgestellt wurde. Bei dieser Betrachtung kann man der Staatsregierung zu Recht Lob und Anerkennung aussprechen für die solide und seriöse Haushaltsführung, für deren gute technische Abwicklung und für die überzeugende Gesamtbilanz, die sich im Wettbewerb mit den anderen Ländern sehr gut sehen lassen kann.
Bevor ich zum Ländervergleich komme, möchte ich ein Fazit zum Bericht des Obersten Rechnungshofes und zu den Beschlüssen des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen ziehen. Dieser Ausschuss hat sich intensiv mit dem Bericht beschäftigt. Allen Beteiligten ist dafür zu danken. Der Ausschuss hat es nur in 18 Fällen für notwendig gehalten, die Staatsregierung zu ersuchen, bestimmte Maßnahmen einzuleiten. Bei zwei Fällen kam es zu Feststellungen. Für das zuletzt geprüfte Haushaltsjahr 1998 wurde keine Missbilligung ausgesprochen. Das ist besonders erfreulich. Dies ist – auch im Vergleich zu den Vorjahren – ein hervorragendes Ergebnis.
Frau Kollegin Kellner, Sie haben die Text-Nummer 31 angesprochen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, dass die Staatsregierung ersucht wird, bei landwirtschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen deren finanzielle Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen und das Landwirtschaftsförderungsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Dabei wollen wir es belassen. Der Finanzminister hat einen starken Rücken. Es wäre geradezu grotesk, den Eindruck zu erwecken, dass sein Rücken gestärkt werden müsste. Herr Kollege Eckstein hat bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Prüfungsergebnisse der Maschinenringe vorgelegt werden müssen, damit sie eingearbeitet werden können. Wir sind auch ohne Termin verpflichtet und gehalten, Zusagen, die wir gemacht haben, einzuhalten. Wir wollen nicht noch einmal eine Zwangsschwelle schaffen. Die Landwirtschaft hat momentan von allen Branchen in unserem Lande die größten Sorgen.
Nun zur Gesamtbeurteilung: Herr Kollege Hartmann, ich darf daran erinnern, wie schwierig es ist, einen Haushalt aufzustellen. Sie erleben das gerade im Bund und in verschiedenen Bundesländern. Ein Haushalt muss nämlich unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden. Ich nenne die Punkte Vollbeschäftigung, Wachstum und Stabilität. Außerdem muss ein solcher Haushalt ausgeglichen sein. Der Vergleich mit anderen Ländern und dem Bund zeigt, dass die Aufstellung eines solchen Haushalts alles andere als einfach ist. Wir können uns in diesem Vergleich sehen lassen.
Herr Kollege Hartmann, wenn ich mir das Protokoll der Haushaltsausschusssitzung vom 6. Februar 2001 ansehe, stelle ich fest, dass Sie auf der Seite 12 gleich mehrere Widersprüche produziert haben. Diese Widersprüche reihen sich so nahtlos aneinander, dass ich das Protokoll fast wörtlich vorlesen könnte. Sie kritisieren die rigorose Rückführung der Neuverschuldung, da dadurch ein Personalmangel eintrete. Im nächsten Satz haben Sie jedoch ausgeführt, dass Bayern eine zu hohe Personalkostenquote habe.
Lieber Kollege Strasser, Ihre Zurufe helfen nichts. Ich zitiere aus diesem Protokoll. Wenn Sie mit dem Text dieses Protokolls nicht einverstanden sind, müssen Sie eine Protokolländerung beantragen. Im zweiten Absatz auf dieser Seite 12 heißt es, die Schuldenaufnahme bewege sich positiv unter dem Plansoll. Der Finanzminister hat bereits nachgefragt, wie er es mit der Schuldenaufnahme halten solle. Dabei ist zu klären, ob Bayern ab dem Jahr 2006 – wie geplant – keine neuen Schulden aufnehmen soll. Auf diese Frage des Herrn Prof. Dr. Faltlhauser gab es keine Antwort. Eine Aussage dazu wurde verweigert. Es ist hochinteressant, wie sich ein Redner innerhalb weniger Zeilen mehrfach widersprechen kann.
Herr Kollege Hartmann, der isolierte Vergleich der Schlüsselzuweisungen in den einzelnen Ländern ist nicht stichhaltig. Deshalb möchte ich versuchen, dies im Zusammenhang richtig darzustellen. Der Freistaat Bayern hat die solidesten Staatsfinanzen Deutschlands. Dies wird insbesondere in folgenden Punkten deutlich: Bayern hat mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2950 DM zum 1. Januar 2000 die niedrigste Verschuldung aller Bundesländer. Unsere Politik kann also nicht so schlecht sein. Mit einer Investitionsquote von 15,3% hat Bayern den höchsten Anteil der Investitionsausgaben an den bereinigten Gesamtausgaben im Vergleich zu den anderen Flächenländern im Westen. Auch der Oberste Rechnungshof stellt die solide Haushaltslage Bayerns heraus. Die Haushalts– und Wirtschaftsführung bezeichnet er insgesamt als geordnet. Bayern hat sich im gesetzlichen Rahmen der Haushaltsordnung verpflichtet, ab 2006 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Die sorgfältige Ausgabenpolitik in den vergangenen beiden Jahren ist dafür eine wichtige Grundlage.
Die finanziellen Rahmenbedingungen für den Staatshaushalt sind aufgrund der reformbedingten Mindereinnahmen enger geworden; dennoch werden die Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 2001
gegenüber dem Nachtrag 2000 um 300 Millionen DM auf rund 11,3 Milliarden DM überproportional anwachsen. Im Jahr 2001 fließen 3,9 Milliarden DM Schlüsselzuweisungen an die Kommunen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 171 Millionen DM oder 4,6%.
Daneben gewährt der Freistaat Bayern seinen Kommunen weitere pauschale projektbezogene Zuweisungen, insbesondere die Investitionsförderung. Für Bayern, dem größten Flächenland der Bundesrepublik Deutschland mit einer Gemeindestruktur von 2056 Gemeinden ist dies von großer Bedeutung. Erst durch ausreichend dotierte Fördermittel, vor allem für die kleineren und finanzschwächeren Kommunen, werden die Kommunen in die Lage versetzt, Schulen, Kindergärten, Straßen, Abwasseranlagen und andere wichtige kommunale Bauvorhaben zu erstellen und zu unterhalten.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhielten die bayerischen Kommunen im Jahre 1999 rund 179 DM pro Kopf. Sie erhielten die höchsten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen aller westlichen Flächenländer. Die Kommunen der anderen westlichen Flächenländer mussten sich dagegen mit 136 DM pro Einwohner begnügen. Nicht zuletzt deshalb liegen die bayerischen Kommunen bei der Investitionsquote an der Spitze der Flächenländer. Ein Ländervergleich, der die Schlüsselzuweisungen isoliert betrachtet, ist deshalb nicht aussagekräftig, da der Kommunalisierungsgrad sowie die Prioritätensetzung innerhalb des Finanzausgleichs bei den Flächenländern höchst unterschiedlich sind.
Die reinen Landesleistungen lagen im Jahr 2000 bei rund 805 DM je Einwohner. Hier haben wir eine Spitzenstellung. Die übrigen westlichen Länder werden ihren Kommunen für das Jahr 2000 lediglich 734 DM je Einwohner überweisen. Die Zinsausgaben betragen bei den Kommunen in Bayern 3,4%, bei den anderen Ländern sind es immerhin 3,8%. Die Investitionsquote der bayerischen Kommunen liegt mit 23,05% wesentlich höher als bei unseren Nachbarn, wo sie bei 15,78% liegt. In DM gerechnet ist dies ein Investitionsvorsprung von jährlich 3 Milliarden DM. Herr Kollege Hartmann, wir bitten Sie, den Rechnungshofbericht nicht zum Anlass zu nehmen, ein neues 17. Bundesland zu erfinden. Wir haben das Grundgesetz geändert. Danach können keine weiteren Länder mehr in die Bundesrepublik eintreten. Ich möchte noch eine Bemerkung machen, da wir nach der Pause den Dringlichkeitsantrag der SPD beraten.
Entschuldigung, ich höre gerade, es gibt keine Mittagspause. Wir werden nachher noch über die Dringlichkeitsanträge der SPD beraten. Frau Kollegin Kellner, wenn Ihnen die Finanzen des Freistaats Bayern ein so großes Anliegen sind, sage ich Ihnen: Ihre ständigen Bemühungen, Berlin zu entlasten, bedeuten, dass Sie Bayern belasten. Wir machen eine solide Haushaltspolitik. Für uns ist es kein Kriterium, wenn von tausend Förderfällen elf Fälle danebengehen. Sie sollten jedoch nicht immer fordern, dass Bayern in die Bresche springen solle, damit die liebe Bundesregierung entlastet werden könne.
Ich nenne nur ein Beispiel: Wir haben einen Antrag gestellt, wonach der Bund Ausgleichsleistungen bezüglich der Bundeswehr gewähren soll. Diese Ausgleichsleistungen sollen aus den UMTS-Erlösen finanziert werden. Der Bund hat hier 100 Milliarden DM eingenommen. Er muss dafür nur sechs Genehmigungen schreiben. Der Bund ist aber nicht einmal bereit, den Steuerausfall zu übernehmen. Die Länder haben schließlich einen beachtlichen finanziellen Verlust in der Größenordnung von 25 Milliarden DM. Dieser Verlust wird nicht ausgeglichen. Wir bekommen auch nichts von dem Kuchen. Vielmehr sollen wir ständig Aufgaben aus eigener Tasche finanzieren und den Bund entlasten. Wer es mit den bayerischen Finanzen ernst meint, muss für Bayern sprechen und für unsere Bürger und für unsere Anliegen eintreten.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, wehrte Kollegen! Zur Bundeswehr habe ich mir folgende Überschrift aufgeschrieben: Die SPD verteidigt die Reform. Drei Dinge sind dazu zu sagen. Herr Dr. Gantzer, es ist richtig, dass die Deutsche Einheit ein Geschenk ist.
Richtig ist auch, dass Sie ansonsten von den „WaigelSchulden“ reden, wenn Sie von der Deutschen Einheit reden. Sie sollten beherzigen, dass es die Honecker-Folgen sind. Wenn Sie von der Deutschen Einheit und dem Geschenk sprechen, müssen Sie auch sagen, dass wir das in den letzten acht Jahren maßgeblich gestaltet haben.
Dieses Geschenk hat in Sachen Verteidigungspolitik den 2+4-Vertrag gebracht. Darin ist schriftlich festgelegt, dass wir das Militär auf 370000 Mann reduzieren müssen. Sie reduzieren von 340000 auf 285000 Mann. Das ist Ihre Reform und Ihre Entscheidung. Niemand hat Sie dazu gezwungen. Das ist die geschichtliche Wahrheit.
Ich komme zum zweiten Teil und frage: Wie und wo wird reduziert? Sie haben entschieden, dass weit unter dem, was zum 2+4-Vertrag ausgehandelt wurde, reduziert wird. Zu Hause in Schwaben werde ich oft gefragt, welchen Einfluss wir CSU-Abgeordneten haben. Die Kollegen Georg Schmid und Guckert wissen das. Wir könnten viel darüber reden, was wir in den letzten Jahren bewegt haben. Heute kommen wir aber darauf zu sprechen, was die SPD für Schwaben und insbesondere für Nordschwaben tut. Es ist völlig abwegig, dass die Schwaben, die bayerische Abgeordnete sind, vorschlagen sollen, dass zulasten der anderen sechs Regierungsbezirke umverteilt werden soll. Ist das unsere Aufgabe? Ist das eine sinnvolle Politik? Wer erwartet dazu Mehrheiten? Wir haben in der Schule gelernt, bis zehn zu zählen. – Wir haben sieben Regierungsbezirke, und einer stellt sich dagegen. Die Frage lautet: Wird nach sachlichen Gesichtspunkten reduziert, und wie wird vorgegangen? Dazu gibt es ein ganz einfaches Beispiel. Der Regierungsbezirk Schwaben ist kein Bundesland. Das Nachbarland Baden-Württemberg verliert einen Standort, und allein der Regierungsbezirk Schwaben verliert vier Standorte: Sonthofen, Memmingerberg, Günzburg und Dillingen. Das ist der große Unterschied.
Ist es richtig, Herr Kollege Müller, dass in Baden-Württemberg in wenigen Wochen die Landtagswahl stattfindet, und dass das Land Baden-Württemberg nur einen Standort verliert, damit die Kandidatin Ute Vogt nicht beschädigt wird, während der Regierungsbezirk Schwaben vier Standorte aufgeben muss? Wir müssen nicht innerhalb Bayerns mit der Umverteilung anfangen, sondern dort, wo die Ursachen sind, wo das Übel ist, und der Ausgangspunkt liegt beim Bund. Das Unrecht ist mit Händen zu greifen.
In der gestrigen Zeitung war aufgeführt, wie viele Standorte jedes Bundesland auflösen muss. Bei einem Land stand unter dem Strich ein Standort. Das ist BadenWürttemberg, weil dort die nächsten Wahlen stattfinden. Der Regierungsbezirk Schwaben ist mit vier Standorten aufgeführt und Bayern mit viel viel mehr.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein, ich möchte meinen Redebeitrag zu Ende bringen.
Ich komme noch einmal, Frau Kollegin Kellner, auf das Geschenk zurück. Eine Aussage von Herrn Abgeordneten Dr. Jung während der Rede von Herrn Maget am 30.01.2001 im Landtag habe ich besonders schlimm empfunden. Herr Kollege Knauer kann die Aussage bestätigen. Dr. Jung sagte zum Stichwort „Reduzierung der Bundeswehr“, dass die Reduzierung der Bundeswehr ein Segen für unser Land sei. Er hat das ohne Einschränkung, ohne Doppelpunkt und ohne Anführungszeichen gesagt. Die Geschenke und der Segen der SPD-Bundesregierung schaut für Schwaben so aus, dass vier Standorte abgeschafft werden.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach dem Strukturausgleich heißt, dass die ICE-Strecke Augsburg – Stuttgart nicht ausgebaut wird. Trotzdem wird gesagt, dass die Reduzierung der Standorte ein Geschenk und ein Segen sei, man müsse nur den Verstand haben, zu erkennen, welchen Vorteil das bringe. Man müsse das mit den guten Regionen ausgleichen. In der Presse ist heute schon die Antwort zu lesen, dass nämlich die ICE-Strecke nicht ausgebaut wird. Das geben Sie uns mit.
Im letzten Jahr, Herr Kollege Strasser, hatten Kollege Guckert und ich den Eindruck, in Nordschwaben könne nichts mehr schief gehen, weil wir den direkten Draht zum Kanzleramt haben. Auf drei Farbseiten in der „Donauzeitung“, in der „Augsburger Zeitung“ hieß es, die Kanzlergattin sei in Nordschwaben, und der Kollege Strasser demonstrierte beste Verbindungen, eine Direktleitung ins Kanzleramt. Ein Anruf genüge, um ein Problem zu lösen. Dann der Spaziergang in Tagmersheim mit dem Bundeskanzler. Was erleben wir heute? – Kein Machtwort, keine Rede und keinen Brief an den Kanzler, keine Antwort, nichts.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Dr. Goppel.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Sache kann ich sagen, dass ich dem Finanzausgleichsgesetz zustimmen werde, dass ich dem Haushalt zustimmen werde, dass ich die inhaltlichen Leistungen großartig finde und dass man den Unterschied des Haushaltes des Freistaates Bayern zum Haushalt der Bundesrepublik Deutschland deutlich machen muss, dass bei uns nämlich tatsächlich keine neuen Schulden gemacht werden,
weder 1999 noch 2000. Diesen Unterschied muss man einmal herausarbeiten. Die Menschen meinen, die Schulden in Deutschland würden weniger. Tatsächlich ist es so, dass sie nur in Bayern weniger werden. Letztes Jahr ist die Neuverschuldung in Bayern gesunken, heuer gibt es keine mehr, sondern eine Rücklage wird gebildet, damit wir in den nächsten Jahren gut weiterkommen.
Jetzt wollte ich noch etwas zur Information des Herrn Kollegen Maget beitragen; Herr Kollege Strasser ist leider nicht mehr da. Ganz konkret: Die Nachfrage am Krankenhaus in Dillingen hat ergeben, dass das Novembergehalt und das Weihnachtsgeld ausbezahlt worden sind. Das ist das Erste.
Zweitens. Kollege Strasser hat gesagt, dass die Leistungen dort ankommen müssten, wo sie erbracht werden. Es ist ganz wichtig – auch das haben wir erreicht –, dass die größte Krankenkasse, die AOK, ihre Zahlungen an den Deutschen Orden eingestellt hat und dafür Sorge tragen wird, dass die Leistungen der Patienten künftig dort ankommen, wo sie erbracht werden, nämlich bei den Betrieben, die zuliefern, die die Einrichtungen stellen, die die Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass die Krankenkassen – Herr Kollege Schreck, da sind wir uns einig – die Zahlungen gestoppt haben, damit diese Einrichtungen das Geld, das ihnen über die Pflegesatzvereinbarungen zusteht, auch tatsächlich bekommen.
Als Drittes möchte ich einen herzlichen Dank an Sie, Frau Staatsministerin Barbara Stamm, und an die Staatsregierung dafür richten, dass Sie sich engagiert haben, obwohl Sie nicht zuständig sind, geholfen haben und für alle Länder vorbildlich an der Spitze der positiven Bewegung marschiert sind.
Als Viertes und Letztes sage ich, dass wir auch bereit sind, vor Ort Verantwortung zu übernehmen, ob es Landräte oder die Kreistage sind. Auch dort stehen wir unseren Mann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Mit dem, was der vorliegende Entwurf für den Einzelplan 10 einschließlich der entsprechenden Nachschubliste und der von der CSUMehrheit beschlossenen Änderungen vorsieht, kann eine Reihe von Verbesserungen umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit den Pflichtaufgaben nenne ich die enormen Steigerungen zugunsten der Forensischen Psychiatrie – Sie haben dieses Thema gerade angesprochen, Herr Wahnschaffe –, die Mehrung bei der Personalkostenförderung für Kindergärten und den Vollzug
des neuen Insolvenzrechts. Besonders erfreulich ist es für uns von der CSU-Fraktion, dass gerade bei den freiwilligen Leistungen wichtige Schwerpunkte gesetzt werden konnten.
Als Beispiele nenne ich nur das dreijährige Sonderprogramm zur Förderung von Investitionen zugunsten Behinderter, das mit 75 Millionen DM ausgestattet werden wird, die Erhöhung des Haushaltsansatzes zugunsten der offenen Behindertenarbeit um 1,5 Millionen DM im nächsten Jahr sowie 1 Million DM, die der kommende Doppelhaushalt zusätzlich für die Bekämpfung der Immunschwächeerkrankung Aids vorsehen wird, außerdem Verbesserungen beim Stellenschlüssel sowie Ausbildungsplätze für die Gewerbeaufsichtsämter. So kann die CSU-Fraktion dem vorliegenden Entwurf guten Gewissens zustimmen. Frau Staatsministerin Stamm, wir danken Ihnen und Ihrem Team für die engagierte Arbeit.
Der heute zur Beschlussfassung vorliegende Etatentwurf für die Jahre 2001 und 2002 wird eine sehr gute Grundlage dafür bieten, die erfolgreiche Sozialpolitik der Bayerischen Staatsregierung fortzusetzen. Der kommende Doppelhaushalt des Freistaats wird 7,5 Milliarden DM an Ausgaben für den Sozialbereich vorsehen. Hinzu kommen werden die Leistungen, die die örtlichen Träger – sprich: die Landkreise und die kreisfreien Städte – sowie die überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bezirke, tragen. Die Sozialhilfeleistungen einschließlich der Kriegsopferfürsorge werden in den nächsten Jahren ein Volumen von etwa 4,5 Milliarden DM haben. Über Einzelplan 10 und die Sozialhilfeträger in Bayern werden in den nächsten beiden Jahren also insgesamt 16,5 Milliarden DM – nämlich zwei mal 4,5 Milliarden DM bezogen auf zwei Jahre plus 7,5 Milliarden DM – für Sozialleistungen zur Verfügung gestellt werden. Damit wird deutlich, wie sehr wir unseren Leitspruch „menschlich, sozial, modern“ ernst nehmen.
Vergleicht man die bereinigten Zahlen des zu verabschiedenden Sozialetats mit den entsprechenden Werten der Vorjahre, ergibt sich für das Jahr 2001 eine Steigerungsrate von 1,2% und für das Jahr 2002 eine von 1,7%. Besonders interessant und aussagekräftig hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs und der Gestaltungsmöglichkeiten des vorgesehenen Etats ist die Tatsache, dass die Ansätze für freiwillige Leistungen unter Berücksichtigung der von meiner Fraktion eingebrachten Initiativen – stichwortartig nenne ich nur Familienbildung, offene Behindertenarbeit, Sonderprogramm zur AidsBekämpfung – um 13% steigen können. Die gesetzlichen Pflichtleistungen machen einen Zuwachs in Höhe von 0,6% für das Jahr 2001 erforderlich. Aufgrund des noch zu verabschiedenden Gesetzes zum Landeserziehungsgeld wird es in den künftigen Doppelhaushalten an entsprechender Stelle deutliche Mehrungen geben. Herr Kollege Wahnschaffe, der nun vorliegende einschlägige Gesetzentwurf verschweigt gar nichts. Darin ist aufgeführt, wann womit begonnen werden soll und was genau vorgesehen ist.
Schon lange hat die CSU die Familienpolitik zur Schwerpunktaufgabe einer zukunftsorientierten Gesellschaft erklärt. Die Diskussion um die Rentenformel, die Zuwanderung und die Integration verschiedener Gesellschaftsgruppen zeigt vielen deutlich, wie wichtig eine zukunftsorientierte Familienpolitik ist. So habe ich bereits vor einigen Jahren die entsprechenden finanziellen Schwerpunkte unter dem Stichwort „bayerischen Kindermilliarde“ zusammengefasst. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang das Landeserziehungsgeld mit Ausgaben in Höhe von 349 Millionen DM, Personalkostenzuschüsse für Kindergärten in Höhe von 788 Millionen DM, 60 Millionen DM für die Kindergartenbauförderung sowie 48 Millionen DM an Zuschüssen für Kinderhorte, außerdem 10 Millionen DM für das „Netz für Kinder“. Das macht zusammen 1,25 Milliarden DM jährlich, die wir unter dem Stichwort „Kind“ zusammenfassen können. Ich meine, damit kann sich Bayern wirklich sehen lassen.
Zwischenzeitlich hat die Staatsregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Leistungen beim Landeserziehungsgeld zugeleitet. Dieser hat folgende Ziele: Erstens. Die Einkommensgrenzen für das Landeserziehungsgeld sollen wie beim Bundeserziehungsgeld angehoben werden. Die Freibeträge für weitere Kinder werden bereits ab 2001 berücksichtigt werden. Zweitens. Der Höchstbetrag für das dritte und jedes weitere Kind wird auf 600 DM erhöht. Drittens. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird um binationale Ehen und Staatsangehörige aus Drittstaaten erweitert, soweit das Kind durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Viertens. Die Antragsstellung wird wesentlich einfacher und übersichtlicher als bisher.
Es wurde vorhin von mir bereits kurz erwähnt, im künftigen Doppelhaushalt ist ein Betrag von bis zu 111 Millionen DM dafür zusätzlich erforderlich. Herr Wahnschaffe, Sie haben angesprochen, was Bayern sonst noch tut, und dabei einige Punkte genannt. Ich nenne nur das Beispiel der Wohnungsbauförderung. Bayern gibt dafür im nächsten Jahr 605 Millionen DM aus, der Bund für Bayern ganze 50 Millionen DM. Daran wird deutlich, dass es eine große Diskrepanz gibt.
Sie haben auch das Stichwort „Steuerreform“ genannt. Wann war denn die letzte Steuerreform? – Natürlich haben auch unsere Finanzminister, Waigel und Stoltenberg, Steuerreformen durchgeführt. Die große Steuerreform war sicher die vor der Wende unter Stoltenberg. Diese Steuerreform hat jeder in Erinnerung. Sie ist zunächst schlecht gemacht worden, war aber in ihrer Wirkung positiv. Danach kam die deutsche Einheit. Bei den Reden der Opposition stelle ich immer wieder fest, wenn es um die Verschuldung, die Zins- und Tilgungsverpflichtungen, den Fonds „Deutsche Einheit“ und um die Frage, warum die Autobahn in den letzten zehn Jahren nicht gebaut worden ist, geht, merkt man auch nach zehn Jahren deutscher Einheit ganz deutlich, bei Ihnen besteht hier eine Lücke.
Es ist keine Unterstellung, zu sagen, dass manche die Einheit gar nicht wollten, denn Sie ignorieren sie zehn
Jahre danach noch, weil Sie nicht wahrhaben wollen, dass zehn Jahre Aufbauarbeit im Osten blühende Landschaften hervorgebracht haben. Jeder, der Zeit und Lust hat, kann sich diese ansehen. Ich kann nur empfehlen, das zu tun. Selbst hatte ich 1988 die Gelegenheit, mit dem Kreistag Erfurt und verschiedene Städte der damaligen DDR kennen zu lernen. Heuer habe ich mir an einem Wochenende die Zeit genommen, nach zwölf Jahren Erfurt wieder zu besuchen. Ich kann nur sagen, es war schön. Es war wie im Wunderland. Erfurt ist eine blühende Landschaft geworden. Das verschweigen Sie bei all Ihren Darstellungen.
Zurück zu unserem Sozialetat. Es ist auch eine große soziale Tat, dass man denen, die zu uns gekommen sind, geholfen hat und weiter hilft. Bemerkenswert ist hier der Antrag der SPD. Herr Kollege Wahnschaffe, in der vergangenen Plenarsitzung haben Sie, wie auch heute, das Erziehungsgeld angesprochen und gesagt, Bayern müsse noch schneller noch mehr tun. Auf meine Frage, warum die anderen SPD-geführten Länder der alten Republik nicht ebenfalls das Erziehungsgeld einführen, haben Sie zu kontern versucht, indem Sie gesagt haben, die SPD-geführten Länder hätten dafür andere Leistungen, zum Beispiel den Hort oder die Krippe; deswegen sei das anders.
Ihre Aussage hat mich veranlasst, nachzusehen, ob es wirklich so ist, wie Sie es dargestellt haben, und siehe da, es ist anders. Es ist unstrittig, dass es im wiedervereinigten Deutschland ein Ost-West-Gefälle bei Kinderhorten und Kinderkrippen gibt. Das ist der geschichtliche Werdegang. Aber es gibt auch einen Vergleich der Flächenländer der alten Republik. Hier sieht es folgendermaßen aus: Die Hortversorgung in Hessen ist mit 4,6% nahezu wie die in Bayern mit 4,5%. Ihre Vorhersage ist so zuverlässig wie die Wettervorhersage: NordrheinWestfalen mit 2,2% und Niedersachsen mit 1,8% stehen wesentlich schlechter da als das Land Bayern, das Landeserziehungsgeld zahlt. Damit ist es also nichts mit Ihrer Ausrede.
Das nächste Stichwort war die Kinderkrippe. Wie sieht es damit aus? – Das große Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt bei der Kinderkrippenversorgung bei 1,7%, Bayern bei 1,4%. Also wiederum Fehlanzeige. Fazit: Bayern tut tatsächlich mehr für Familien und Kinder als die SPD-geführten Flächenländer. Ein paar Stichworte darf ich dazu nennen, die nicht in der Statistik zum Ausdruck kommen: Netz für Kinder und Altersöffnung der Kindergärten nach unten und oben. Auch das sind Beispiele. Frau Staatsministerin Stamm hat auf die Mütterzentren hingewiesen, die bei uns per Richtlinie gefördert werden. Während Nordrhein-Westfalen dafür 100000 DM ausgibt, stellt Bayern 1 Million DM zur Verfügung. Schleswig-Holstein hat diesbezüglich Fehlanzeige zu melden. Andere Länder, die von Ihnen geführt werden, können ebenfalls nur wenig vorweisen. Das sind Beispiele, die unterstreichen, dass Bayern gut dasteht.
Nachdem Sie wieder beim Landeserziehungsgeld nachgebohrt haben, muss ich sagen, es ist nicht nur Bayern, sondern die gesamte Südschiene, nämlich Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg, die Landeserziehungsgeld zahlt. Das Tollste ist, dass es ein Bundesland
gab, das 1986 unter einer CDU-Regierung ein Familiengeld eingeführt hat. 1991 hat Herr Scharping die Regierung übernommen. Sie wissen, es handelt sich um Rheinland-Pfalz. 1994 ist die Förderung ausgelaufen. Der Ansatz der Union, die Förderung als Erziehungsgeld aufzubauen und zu erweitern, ist kläglich dahingeschmolzen.
Ich meine, es ist erstaunlich, dass Sie den Mut haben, hier zu sagen, man müsste schneller handeln und mehr tun. Wenn man eine solche Schwachstelle hat, spricht man diese in der Politik am besten nicht an. So etwas lässt man schlicht weg. Danke, dass Sie es trotzdem getan haben.
Folgende wesentlichen Änderungen haben sich bei den Pflichtaufgaben für die kommenden Haushaltsjahre ergeben: Bei der Forensik – Maßregelvollzug – ist ein Plus von 105 Millionen DM allein für die Personalkostenförderung festzustellen. Insgesamt gibt der Freistaat im nächsten Jahr 475 Millionen DM für den Maßregelvollzug aus. Deswegen hat Ministerpräsident Dr. Stoiber zu Recht gesagt: Seht her, wie wir es machen. Bei einer Summe von 475 Millionen DM darf man dies deutlich aussprechen.
Die Mittel für die Personalkostenförderung für Kindergärten steigen um 36 Millionen DM, die Mittel für die Umsetzung der Insolvenzverordnung um 4 Millionen DM. Die Insolvenzberatung ist in Bayern nicht so angelaufen, wie es von den Betroffenen und Beteiligten und auch von der Staatsregierung erwartet wurde. Zwischenzeitlich wurde die Beratungstätigkeit wesentlich verbessert. Der Haushaltsansatz wurde auf 5 Millionen DM pro Jahr angehoben; zudem stehen Haushaltsausgabereste zur Verfügung. Zur Zeit führt das Sozialministerium eine wissenschaftliche Untersuchung durch, in deren Rahmen festgestellt werden soll, wie sich der Beratungsumfang verbessern lässt. Für eine stärkere Inanspruchnahme des Insolvenzverfahrens wäre es notwendig, dass die Rahmenbedingungen insgesamt verbessert werden. Hier sind Sie von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert. Notwendig ist, dass die Prozesskostenhilfe leichter erreicht werden kann. Die Voraussetzungen dafür muss der Bundesgesetzgeber schaffen. Diesbezüglich bitte ich um Unterstützung und um ein gemeinsames Vorgehen, sonst nützen die Haushaltsansätze nichts, denn sie werden nicht abgerufen.
Der Ländervergleich mit Nordrhein-Westfalen zeigt, dass die bayerische Unterstützung der von NordrheinWestfalen durchaus entspricht. Dies zeigen die ProKopf-Förderung und der prozentuale Anteil von Insolvenzanträgen.
In zwei Bereichen, in denen wir uns schon seit längerem um Kosteneinsparung bemühen, zeichnen sich nun Rückgänge ab. Beim Unterhaltsvorschussgesetz ist es gelungen, trotz Senkung der Bundesmittel durch einen konsequenten Vollzug die Ausgaben um insgesamt 31 Millionen DM niedriger anzusetzen. Erfreulich für unsere Kommunen ist, dass Bayern die Mindereinnahmen beim Unterhaltsvorschussgesetz auffängt und nicht, wie dies
andere Länder tun, an die Gemeinden weitergibt. Hier darf ich daran erinnern, der Bund hat bekanntlich seinen Anteil zulasten der Länder bzw. der Kommunen von einer hälftigen Mitfinanzierung auf ein Drittel reduziert.
Ich komme zu einem anderen Themenschwerpunkt. Die politische Lage in Osteuropa hat sich Gott sei Dank verbessert, und wir hoffen, dass die neue Regierung in Jugoslawien Schritt für Schritt den Weg zur Demokratie, zu einer guten Nachbarschaft und zur Anerkennung von Minderheitenrechten findet. Im Juni 1999 haben wir bei den Haushaltsberatungen noch zusätzlich 10 Millionen DM für Kosovoflüchtlinge bereitgestellt. Die Entspannung der Lage trägt mit dazu bei, dass allein bei der Unterbringung von Asylbewerbern im Doppelhaushalt Einsparungen in Höhe von 41 Millionen DM möglich sind.
Besonders stolz sind wir, dass wir bei den freiwilligen Leistungen neue und verstärkte Akzente setzen konnten. Der CSU-Antrag, 2 Millionen DM für Maßnahmen der Familienbildung einzuplanen, hat die bessere Vernetzung von Schule, Kindern und Jugend zum Ziel. Die Frauen in der Union haben sich dafür in besonderer Weise engagiert. Diesem neuen Haushaltsansatz liegen zwei Landtagsbeschlüsse vom Mai dieses Jahres zugrunde, die sich mit der Weiterentwicklung der Elternund Familienbildung befassen.
Mit einem dreijährigen Sonderprogramm, das sogar von Ihnen, Herr Wahnschaffe, anerkannt wurde, für das sich insbesondere unsere Vorsitzenden Alois Glück und Manfred Ach engagiert haben, wollen wir die notwendigen Investitionen für Behinderte zusätzlich unterstützen. Leider ist zu befürchten – hier spreche ich die SPD und die GRÜNEN an –, dass der Bund – man höre und staune – seinen Anteil an den Investitionen zurückfahren könnte, weil wir die Förderung erhöhen. Es wäre erfreulich, wenn es nicht so wäre. Unsere Bitte an Sie ist, dass Sie diesbezüglich Einfluss auf die Bundesregierung nehmen, denn es wäre wirklich traurig, wenn unsere Bemühungen auf diese Weise konterkariert würden.
Die offene Behindertenarbeit und deren hervorragende Leistungen, die eine große Akzeptanz genießen, wollen wir ebenfalls stärken. Unser Antrag mit Gegenfinanzierung sieht zusätzliche Mittel in Höhe von 1,5 Millionen DM vor. Verstärkt werden die Mittel durch die Erhöhung des Haushaltsansatzes im Entwurf. Die Förderung wird uns auch über das Jahr 2001 hinaus ein besonderes Anliegen sein. Die ambulante Behindertenarbeit hat sehr viele positive Aspekte, die man von ihrem menschlichen Ansatz her, die betroffenen Mitbürger in ihrem Umfeld belassen zu können, gar nicht hoch genug einschätzen kann. Dies war ein großer Wunsch in der Fraktion. An dieser Stelle möchte ich insbesondere der Behindertenbeauftragten, Frau Ina Stein, die dies zum Schwerpunkt ihrer Anliegen gemacht hat, sowie dem Kollegen Eberhard Rotter und unseren Sozialpolitikern einen besonderen Dank für die Beharrlichkeit aussprechen, mit der sie sich in diesem wichtigen und weithin akzeptierten Bereich für eine Verbesserung eingesetzt haben.
Bayern ist hier beispielhaft, andere Bundesländer können dies nicht vorweisen. In anderen Ländern ist die offene Behindertenarbeit Aufgabe der Kommunen. Bei uns wurden diese Dienste vor zwölf Jahren gegründet. Damals hat man mit 300000 DM und mit zehn Diensten bescheiden begonnen, während wir heute in Bayern bei 185 Diensten angekommen sind. Wir haben heute 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte, das heißt pro Einheit zwei Einrichtungen, wofür künftig 11,2 Millionen DM zur Verfügung stehen. Dass wir die Quote bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten verbessern müssen, ist richtig. An der Spitze steht das Sozialministerium mit 8,81%. Hier bedarf der Durchschnitt noch der Verbesserung. Danke an die Kollegen Dr. Helmut Müller und andere, die Anregungen bringen, wie dies bei der Polizei verbessert werden könne. Wir wollen mehr Schwerbehinderte beschäftigen und weniger nach Berlin abgeben; dies ist unser Ziel. Die Kollegen Unterländer und Sackmann haben sich für die Verbesserung der Aids-Hilfe eingesetzt. Insofern stimmen wir mit den GRÜNEN überein und haben wir einen gemeinsamen Nenner erzielt. Wir wollen entgegen aller sträflichen Behauptungen den Ausbau der Kinderhorte in Höhe von 10 Millionen DM weiter unterstützen. Für die Kinderhilfe und Jugendarbeit sind sowohl im Einzelplan 10 als auch im Kultusbereich zusätzlich insgesamt 5 Millionen DM vorgesehen.
Beispielhaft für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder ist die neu gegründete Stiftung, welche mit 5 Millionen DM unterstützt wird. Diese neue Stiftung ist ein beispielhaftes Modell moderner Sozialpolitik Bayerns. Wichtig für alle Programme der EU ist, dass im Bereich des Arbeitsmarktes und für Jugendliche die Komplementärmittel um 5 Millionen DM und die Mittel für die IuKTechnologie um 2 Millionen DM angehoben werden.
Die wesentlichste Veränderung in der Nachschubliste betrifft die Rinderseuche BSE, die heute den Landtag intensiv beschäftigte. Noch vor dem jüngsten Fall in Schleswig-Holstein haben wir reagiert und zusätzliche Gelder eingeplant, um diese Risikomaterialien ordentlich beseitigen zu können. Die sorglose Handhabung in Großbritannien unterstreicht, wie wichtig es war, dass insbesondere Sie, Frau Staatsministerin Stamm, hier stets eine konsequente Linie in Berlin und Brüssel vertreten haben.
Allein zum Einzelplan 10 kamen von der SPD-Fraktion Mehrforderungen in Höhe von knapp 100 Millionen DM und insgesamt zum Haushaltsjahr 2001 von 1,5 Milliarden DM ohne Gegenfinanzierungsvorschläge. Soziale Politik misst sich jedoch nicht daran, wer die meisten Geschenke verteilt. Unter sozialer Politik verstehen wir, dass derjenige, der in Not kommt, selbstverständlich Hilfe von unserer Solidargemeinschaft erfährt. Soziale Politik ist für uns aber auch, dass jeder unabhängig von seiner Begabung und seiner Herkunft sein Leben in einer humanen, friedlichen und freien Gesellschaft selbst gestalten kann. Dazu bedarf es wichtiger Voraussetzungen. Bayern hat dazu einen großen Anteil geleistet und kann auf diese Grundlagen, wie sie sich in unserem Land darstellen, wahrlich stolz sein. Herr Wahnschaffe, Sie haben versucht, Bayern als Armutsland darzustellen. Ich hingegen nenne einige Punkte, wie es wirklich aussieht. Gott sei Dank sind diese Punkte mit
meiner Rede vom Vorjahr identisch: Beste Arbeitsmarktbilanz, niedrigste Arbeitslosenquote bei Jungendlichen, niedrigster Anteil an Langzeitarbeitslosen, höchste Erwerbstätigkeitsquote im Vergleich mit allen anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung, keine Neuverschuldung, höchste Investitionsquote, höchste Aufklärungsquote bei Straftaten – dies ist Bayern.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Frau Kollegin Schopper, bitte.
Herr Kollege Wahnschaffe, in welchem Bundesland der alten Bundesrepublik Deutschland ist das Landeserziehungsgeld von Ihren Kollegen eingeführt worden? Da Sie die rechtzeitige oder frühzeitige schnelle Erhöhung anmahnen, frage ich Sie: Wie kann etwas erhöht werden, was es nicht gibt?