Seit acht Jahren, Herr Kollege. Ich habe im Ausschuss die Petition auch zurückstellen lassen, weil wir der Hoffnung waren, dass wir in dieser Sache endlich gemeinsam etwas voranbringen.
Nicht unsere Zustimmung findet die beabsichtigte Regelung, Beamten bei Fort- und Weiterbildung nur 75% des
Tagegeldes und der Wegstreckenentschädigung zu gewähren. Das ist eine Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen Gesetz, und ich frage Sie, Herr Dr. Eykmann oder Herr Finanzminister, ob es in dem Gesetz nicht doch eine Kompensation gibt. Ich denke, darüber müssen wir im Ausschuss noch einmal reden. Gerade Aus- und Fortbildung müssen doch das große Interesse jeden Arbeitgebers sein
und sind auch Bestandteil des Bündnisses für Arbeit. Zwar hat die Staatsregierung sehr lange gezögert, aber im Grunde doch begriffen, dass Aus- und Fortbildung etwas Positives ist und die Bereitschaft von Arbeitnehmern dazu hervorzuheben ist. Mit dem neuen Gesetz bestraft sie aber die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die dazu bereit sind, indem sie 25% der Mehrkosten selber tragen müssen. Deshalb legen wir dazu einen Änderungsantrag vor.
Ich hoffe, dass wir am kommenden Donnerstag weitere Änderungen, die wir beantragt haben, gemeinsam verabschieden werden. Eine weitere Frage, die sich in di esem Zusammenhang stellt, ist, ob wir weiterhin Beamtinnen und Beamten von A 1 bis A 7 die Kosten der zweiten Bahnklasse erstatten wollen, während wir denen, die darüber angesiedelt sind, die erste Klasse bezahlen. Ich meine, ein solches Menschenbild sollte der Bayerische Landtag nicht pflegen. Wenn sich Menschen schon auf Dienstreisen begeben, sollte das auch gleich bewertet und bezahlt werden.
(Dr. Eykmann (CSU): Da seien sie mal vorsichtig! Auf Bundesebene gibt es sogar drei Stufen! – Gegenruf des Abgeordneten Franzke (SPD): Gott sei Dank haben wir die weg!)
Richtig, und zum Glück haben wir das 1996 auch beim Tagegeld abgeschafft. Damals haben wir uns einigen können, und ich hoffe, dass uns das auch bei der Wegstreckenentschädigung gelingt. Ich freue mich auf die Beratungen am kommenden Donnerstag.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes federführend zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? –
Mir ist mitgeteilt worden, dass nach Absprache der Fraktionen der Tagesordnungspunkt 4 – ich gebe jetzt bekannt, dass bereits namentliche Abstimmung beantragt wurde – auf den morgigen Nachmittag verschoben wird.
eines Bayerischen Gesetzes zur Zahlung eines Landeserziehungsgeldes und zur Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Bayerisches Landeser- ziehungsgeldgesetz – BayLErzGG) (Drucksache 14/4679)
Änderungsantrag der Abgeordneten Schultz, Wahnschaffe und anderer und Fraktion (SPD) (Drucksa- che 14/5047)
Änderungsantrag der Abgeordneten Paulig, Schopper und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Druck- sache 14/5048)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Als Redezeit sind pro Fraktion 30 Minuten vereinbart. Ich bitte jetzt Herrn Schultz.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen, dass nach vielen Jahren, hier eine positive, zusätzliche Änderung des Landeserziehungsgeldgesetzes vorgenommen werden soll. Wir halten es für unbestritten wichtig, dass die Eltern von Kindern und die Kinder selber eine Verbesserung erfahren. Sie benötigen sie dringend.
Allerdings muss man auch feststellen, dass die Bedürfnisse, die vorhanden sind, damit abgedeckt werden sollten. Wenn wir feststellen, dass seit 1989 sich insbesondere weder bei der Höhe noch bei dem Kreis der Berechtigten etwas geändert hat und auch keine Dynamisierung der Einkommensgrenzen vorgenommen wurde, dann heißt das, dass von ursprünglich 83% derer, die seinerzeit bezugsberechtigt gewesen sind, in diesem Jahr noch 40% übrig geblieben sind. Das heißt, dass bei Ehepaaren mit einem Kind, die mehr als 2700 DM verdienen – gemeint ist: 900 DM pro Person –, eine ungeschmälerte Berücksichtigung durch das Landeserziehungsgeldgesetz nicht mehr vorgenommen wird.
Das hat schon in der Vergangenheit zu großen Ungerechtigkeiten geführt. Wir wissen aus den Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre, dass es Jahre gegeben hat, in denen 50 Millionen DM des Landeserziehungsgeldes zurückgegeben werden mussten und dann für ganz andere Zwecke verwendet werden konnten, weil der Kreis der Berechtigten nicht mehr mit der Wirklichkeit übereingestimmt hat.
Deswegen hat die SPD die Änderungsanträge eingebracht. Wir sind der Meinung, dass wenigstens eine Anhebung und Angleichung an das Bundeserziehungsgeldgesetz vorgenommen werden sollte. Denn erst nach den Änderungen in diesem Gesetz hat sich die Staatsregierung überhaupt bereit erklärt, die Praxis zu ändern. Wir hatten es schon vor Jahren vorgeschlagen.
Dies sollte aber auch für den Empfängerkreis gelten, ebenfalls für die Höhe des Erziehungsgeldes. Es ist weiß
Gott kein Grund ersichtlich, warum erst beim dritten Kind 100 DM mehr gezahlt werden, nämlich die 600 DM, die auch nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz vorgesehen sind, und das auch erst ab dem Jahr 2003.
Wir können uns vorstellen, dass die eigentlichen Beträge, die hier in den Haushalt eingestellt werden müssen – es sollen 9 Millionen DM sein, was ich aber bezweifeln möchte –, überhaupt erst ab dem Jahr 2004 ungeschmälert zur Auszahlung kommen werden. Bis zu dem Jahr 2003 wird nur ein Teilbetrag anfallen, während es ab dem Jahr 2004 um die ganze Höhe gehen wird.
Es sind erhebliche Zweifel angebracht, ob dies der Gerechtigkeit und der ordentlichen Alimentierung unserer Familien dienen kann. Ich habe es jedenfalls mit einiger Freude vernommen, dass hier schon einige Bedenken aus den Reihen der CSU geäußert worden sind, dass man die Regelung also auch dort nicht als die Ultima Ratio ansieht.
Dennoch sind wir der Meinung, dass wir dem Landeserziehungsgeldgesetz zustimmen können, beantragen unsererseits aber, dass in diesem Plenum die Zustimmung zu den drei Änderungsvorschlägen der SPD gegeben wird, und zwar deswegen, weil sie im Grunde genau das beinhalten, was schon im Bundeserziehungsgeldgesetz enthalten ist. Sie vergeben sich also nichts, wenn der Empfängerkreis und die Höhe entsprechend erweitert werden. Sie vergeben sich auch nichts, wenn die Dynamisierung angeglichen wird. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der vorgerückten Zeit und unseres Bestrebens, noch heute fertig zu werden, möchte ich es kurz machen.
Auch von unserer Seite ist in den Ausschüssen dem Vorschlag der Staatsregierung zugestimmt worden. Wir begrüßen die Änderungen beim Bundeserziehungsgeld auf Bundesebene. Wir begrüßen, dass das im Nachklang teilweise auch für das Landeserziehungsgeld gelten soll. Von daher werden wir heute dem Gesetzentwurf zustimmen.
Ich greife da noch den Debattenbeitrag der heutigen Aktuelle Stunde auf. Wenn sich die Frauen entscheiden, zu Hause zu bleiben, dann muss ihnen diese Wahlfreiheit auch gewährt werden. Ich würde dem gern noch eines hinzufügen: Mir wäre es recht, wenn auch ein paar Männer mehr diese Wahlfreiheit für sich in Anspruch nähmen; denn Männer im Erziehungsurlaub sind nach wie vor artenschutzverdächtig.
Ich möchte gerade in diesem Zusammenhang den Vorwurf zurückweisen, dass wir die Hausfrauen diskriminieren wollten. Das wollen wir keineswegs. Aber wir wollen eine Gleichstellung der berufstätigen Frauen und derjenigen Frauen, die zu Hause bleiben. Es muss da zumindest im Kopf eine Gleichstellung hergestellt werden. Das ist mir wichtig.
In einem Punkt haben wir einen Dissens. Auch wenn wir sehen, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten im Landeserziehungsgeldgesetz erweitert wurde, wenn das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, kann die Staatsbürgerschaft der Eltern doch nicht hinreichend für den Bezug des Landeserziehungsgeldes sein. Wir hätten diese Regelung gern unabhängig von der Staatsbürgerschaft gehabt. Der Kreis der Bezieherinnen des Landeserziehungsgeldes sollte so geregelt sein, wie es im Bundeserziehungsgeldgesetz der Fall ist. Da wir in dieser Hinsicht einen Dissens haben, möchten wir diese Frage heute zur Abstimmung stellen. Wir hoffen auf eine Einsicht, die aber angesichts der vorgerückten Zeit und dessen, was es ansonsten an ideologischen Trennungen hier gibt, wahrscheinlich nicht reifen wird.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Landeserziehungsgeld ist ein Herzstück der bayerischen Sozialpolitik. Der jetzige Gesetzentwurf ist zum einen eine Fortschreibung inhaltlicher Art und auf der anderen Seite eine notwendige Anpassung an die Bundesregelungen, die zwischenzeitlich vom Bundesgesetzgeber getroffen worden sind. Die Anpassung der Einkommensgrenzen ist aus unserer Sicht unzureichend ist. Wir wissen, dass die Bundesregierungen der letzten Zeit über Parteigrenzen hinweg nicht die notwendigen Akzente gesetzt haben. Wir sind der Meinung, es hätte mehr sein müssen.
Wir sind der Meinung, dass die Budgetierung an sich der falsche Weg ist. Das haben wir in der Aktuellen Stunde heute schon ausgesprochen. Darum ist der Antrag der SPD-Fraktion zu diesem Punkt aus unserer Sicht nicht hilfreich, weil es sich um ein Einsparmodell handelt und zulasten der finanziellen Situation der Familien geht.
Die Anpassung des Empfängerkreises für den Fall, dass Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, ist eine sinnvolle Ausweitung im Sinne der Integration. Hier wird Familienpolitik auch zu einem Bestandteil integrativer Politik.
Darüber hinaus denke ich, dass die Anhebung der Einkommensgrenzen ein richtiger Weg ist. Die Anhebung des Betrages von 500 auf 600 DM ab dem dritten Kind ist deshalb notwendig, weil sich besonders die finanzielle Situation von Familien mit mehr als zwei Kindern in vielen Fällen als großes Armutsrisiko darstellt. Hier soll bewusst ein Zeichen gesetzt werden, damit den Mehrkinderfamilien in besonderer Weise geholfen werden kann.
Wir sind der Meinung: Dieses Signal sollte in der jetzigen Form erhalten bleiben. Deshalb lehnen wir den Antrag der Oppositionsfraktionen ab. Ebenso sind wir gegen eine weitere Ausdehnung des Empfängerkreises, weil wir glauben, dass auch hier durch den Regierungsentwurf ein besserer Akzent in Richtung Integrationspolitik gesetzt wird.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf, wie wir ihn auch gemeinsam beraten haben, ein richtiger Weg zur Fortentwicklung der Familienförderung in Bayern ist. In dieser fortschrittlichen Entwicklung ist Bayern wieder einmal Spitze.
Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und die Änderungsanträge der Opposition abzulehnen. Ich bitte also in dieser Form um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Landeserziehungsgeld ist ein Kernstück bayerischer Familienpolitik und es wird ausgebaut und verbessert. Dieses Kernstück der bayerischen Familienpolitik lassen wir uns auch durchaus etwas kosten. Bislang haben wir im Freistaat dafür 2,5 Milliarden DM ausgegeben.