Protocol of the Session on March 13, 2001

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Landeserziehungsgeld ist ein Kernstück bayerischer Familienpolitik und es wird ausgebaut und verbessert. Dieses Kernstück der bayerischen Familienpolitik lassen wir uns auch durchaus etwas kosten. Bislang haben wir im Freistaat dafür 2,5 Milliarden DM ausgegeben.

Wir verbessern unser Landeserziehungsgeld. Dadurch unterscheiden wir uns auch durchaus von der rot-grünen Bundesregierung.

Konkret zu den Verbesserungen unseres Landeserziehungsgeldes. Verbesserung Nummer eins: Die Einkommensgrenzen werden wie beim Bundeserziehungsgeld angehoben. Sie steigen etwa um 10 bis 12%, aber das ist analog dem Bundeserziehungsgeld. Wir übernehmen die erhöhten Einkommensgrenzen, weil das Landeserziehungsgeld eine ergänzende Leistung im Anschluss an die zweijährige Bundesleistung ist.

Verbesserung Nummer zwei: Das monatliche Landeserziehungsgeld für das dritte und jedes weitere Kind wird von bisher maximal 500 auf 600 DM erhöht. Durch diese Erhöhung, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir den wirtschaftlich besonders bedrängten kinderreichen Familien unter die Arme greifen. Wir wollen damit ganz deutlich machen, dass Familien mit drei oder mehr Kindern eine Erziehungsleistung bringen, die Respekt und Anerkennung verdient. Auch das unterscheidet uns von der Bundesregierung – ich habe es heute schon einmal gesagt –, die bei der Erhöhung des Kindergeldes im Familienförderungsgesetz die dritten und die weiteren Kinder schlicht vergessen hat, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

Die bayerische SPD hat den Antrag eingebracht, das Landeserziehungsgeld für alle Kinder auf 600 DM zu erhöhen. Ich möchte Sie bitten, sich mit diesem Anliegen

doch zuerst an die Bundesregierung zu wenden. Erinnern Sie doch die Bundesregierung daran, dass ursprünglich geplant war, das Bundeserziehungsgeld und den Erziehungsurlaub auf drei Jahre auszudehnen. Dann kämen wirklich alle Familien und alle jungen Mütter und Väter in den Genuss dieser Leistungen. Damit wäre auch den Familien in den SPD-regierten Ländern etwas weiter geholfen.

Die dritte wesentliche Verbesserung: Das Landeserziehungsgeld wird für weitere 6000 bis 7000 ausländische Familien geöffnet. Landeserziehungsgeld erhalten bisher alle ausländischen Familien, die die Staatsangehörigkeit eines EU- oder eines EWR-Staates besitzen. Familien aus den so genannten Drittstaaten haben bislang kein Landeserziehungsgeld erhalten. Künftig werden also Familien aus Drittstaaten Landeserziehungsgeld erhalten, wenn das betreffende Kind nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir stellen ganz bewusst auf die Staatsangehörigkeit des Kindes ab, weil wir damit die Familien erreichen, die sich schon seit mindestens acht Jahren rechtmäßig bei uns aufhalten. Damit stellen wir in erster Linie auf die Aufenthaltsdauer und auf die Integration der Familien ab. Wir erreichen damit ungefähr 75% aller Kinder von ausländischen Eltern, die bisher nicht anspruchsberechtigt sind.

Ein weiterer Schritt zur Integration der hier lebenden Ausländer ist die Öffnung des Landeserziehungsgeldes für binationale Ehen. Bisher wurde auf die Staatsangehörigkeit des jeweils betreuenden Elternteils abgestellt. Die Neufassung des Landeserziehungsgeldgesetzes sieht jetzt vor, dass es künftig genügt, wenn ein Elternteil EU- bzw. EWR-Staatsangehöriger ist.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das bayerische Landeserziehungsgeld ist eine herausragende bayerische Leistung für die Familien in Bayern, um die uns andere Länder im Bund beneiden. Durch das neue Landeserziehungsgeldgesetz wird es weiter verbessert. Während andere Länder in Deutschland weiter untätig sind oder den finanziellen Rahmen für die Familien kürzen, stocken wir in Bayern die Leistungen um bis zu 55 Millionen DM jährlich auf und die Familien in Bayern dürfen weiterhin darauf vertrauen, dass die Staatsregierung die Erziehung und Betreuung in der Familie mit hohem Einsatz fördert.

Ich bedanke mich für die signalisierte Zustimmung des Hohen Hauses.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/4679, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/5047 und 14/5048 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits

und Familienpolitik auf der Drucksache 14/5967 zugrunde.

Zunächst lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/5047 und 14/5048 abstimmen.

Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses dem Änderungsantrag der Abgeordneten Schultz, Wahnschaffe und anderer (SPD) auf der Drucksache 14/5047 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses dem Änderungsantrag der Abgeordneten Paulig, Schopper und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 14/5048 zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das sind wieder die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zur unveränderten Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass in § 8 Absatz 2 Satz 1 das Wort „am“ durch die Worte „mit Wirkung vom“ ersetzt wird.

Wer dem Gesetzentwurf mit der vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das Gesetz so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf mit der vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Änderung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Ich gehe davon aus, dass keine Gegenstimme zu verzeichnen ist. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls nicht. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel „Bayerisches Gesetz zur Zahlung eines Landeserziehungsgeldes und zur Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Bayerisches Landeserziehungs- geldgesetz – BayLErzGG)“.

Meine Damen und Herren, die Tagesordnung für heute ist erschöpft. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

(Schluss: 19.00 Uhr)