Das ist doch die logische Erklärung, warum wir diese Vorkommnisse, die nun bei anderen Behörde stattgefunden haben bzw. bei der Zweigstelle, hier nicht einbeziehen konnten. Aber ich glaube, wir haben die Konsequenzen gezogen, und wir werden das auch disziplinarrechtlich überprüfen.
Jetzt ist der Kollege Wahnschaffe wieder da. Ich kann Ihnen sagen, ich habe mich vorhin etwas ungehalten darüber gezeigt, dass Sie mir unterstellen, dass ich hier wider besseres Wissen erkläre, ich hätte von den Vorgängen nichts gewusst. Es war keine Berichtssache, auch wenn es nach meiner Meinung besser gewesen wäre, wenn berichtet worden wäre. Aber bis zur Durchsuchung war der Justizminister, war das Ministerium nicht informiert. Wir sind zeitgleich mit der Durchsuchung erstmals informiert worden. So mein Kenntnisstand, und ich bitte, mir das auch so abzunehmen.
Das also ist das Verfahren Roßkopf. Gegen ihn und gegen jetzt sechs Weitere wird voraussichtlich im März dieses Jahres hier verhandelt, und bis dahin dürfte dann auch klar sein, ob dieses Chloramphenicol eine schädliche Wirkung hat.
Das zweite Verfahren betrifft den Dr. Gruß. Da gibt es also einen Altfall, der bereits angesprochen worden ist, bei dem es auch darum ging, dass dieses ein Verfahren ist, das nach § 154 eingestellt wurde. Darüber hat sich Kollege Starzmann riesig aufgeregt: Abwägung und so weiter.
Der Herr Gruß hat eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten bekommen. Und darüber, was ihm in dem speziellen Fall vorgeworfen wird, sind wir jetzt viel gescheiter. Wer vom Rathaus kommt, ist immer klüger als vorher. Damals, 1997, war die Dimension nicht so absehbar. Da waren die Vorwürfe des Verstoßes gegen das Arzneimittelrecht im Verhältnis zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe geringfügig, so dass man das Verfahren eingestellt hat. Also bitte schön, das war die damalige Beurteilung.
Vielleicht würden wir es heute mit einem anderen Gewicht versehen. Aber ich sage wieder: Die Sache hat sich anders entwickelt, als es zunächst gedacht war.
Gruß ist derjenige, bei dem von Landshut aus durchsucht wurde und das Verfahren jetzt zwecks Konzentration nach Straubing gegeben wurde.
Jetzt haben wir nun den Dr. Fechter. Er ist der Nachfolger von Dr. Roßkopf; Dr. Roßkopf ist bereits seit längerer Zeit in Ruhestand. Hier also ist das aktuelle Verfahren anhängig; das ist richtig. Darüber haben wir jetzt auch gesprochen. Da ist durchsucht worden.
Nur um zu zeigen, wie schwierig die Ermittlungen manchmal sind, Folgendes: Wir tun uns ja leicht, wenn wir irgendetwas hören, zu sagen: da muss doch etwas
passiert sein: Rindermast – Autobahn – Tierärzte und so weiter. Deshalb darf ich eine Einstellungsverfügung aus dem Jahr 1997, Dr. Fechter betreffend, einmal vorlesen, damit Sie auch wissen, was die Problematik ist.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen haben sich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben. Aufgrund eines anonymen Schreibens bestand der Verdacht, dass verschreibungspflichtige Tierarzneimittel für lebensmittelgewinnende Tiere telefonisch angeboten wurden.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde lediglich ein Landwirt festgestellt, der bei seiner Zeugenaussage angegeben hat, dass er von einem Tierarzt aus Straubing angerufen worden sei. Es konnte allerdings nicht genau festgestellt werden, wer der Anrufer war. Ein zweiter Zeuge –
hat angegeben, dass er nie einen Anruf erhalten hätte. Folglich kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass durch fingierte Anrufe versucht wurde, das Begehen von Straftaten vorzutäuschen.
Wissen Sie, wir sehen die Anzeigen da, da und da. Da kommen also anonyme Schreiben, ein Tierarzt aus Straubing biete telefonisch Arzneimittel an. Was kann eine Staatsanwaltschaft machen? Sie kann die möglicherweise betroffenen Landwirte fragen: Habt ihr einen Anruf bekommen? Wenn die sagen: Wir haben keinen bekommen!, dann kann der Staatsanwalt nicht sagen: Das zählt alles nichts, jetzt wird angeklagt!
Ein anderes Verfahren ist an die Stadt Straubing abgegeben worden, weil es eine Ordnungswidrigkeit war.
Ich möchte einmal deutlich sagen – ich trage jetzt seit gut einem Jahr hier die Verantwortung –: Ich lege größten Wert darauf, dass diese Sachen intensiv verfolgt werden. Und wenn es vorhin geheißen hat, warum wir nicht früher personell verstärkt haben, sage ich ganz schlicht und einfach: Der von Ihnen genannte Herr Vanino hat nie ein Zeichen gegeben, dass er zu stark belastet sei. Es kam in diesem Verfahren noch keine klare Forderung der Staatsanwaltschaft:
Uns ist es zu viel, uns wächst es über den Kopf! Aber wir haben bereits die Staatsanwaltschaft Straubing jetzt personell verstärkt. Ich habe auch deutlich gemacht, ich möchte nicht hören, dass die möglicherweise nicht ordnungsgemäß ermitteln können, weil sie nicht die nötige personelle Ausstattung haben. Dafür werden wir sorgen, das werden wir im Auge behalten. Selbstverständlich müssen die dortigen Staatsanwälte arbeiten und können nicht bloß fordern, dass sie zusätzliche Stellen bekommen. Das können wir doch nicht, das ist doch ganz klar.
Ich darf Ihnen sagen – und da darf uns ein Fehlverhalten eines Staatsanwalts in den Jahren 1996 bis 1998 hier nicht täuschen! Wir werden diese Verfahren energisch verfolgen, wir werden diese Sachen im Auge behalten.
Ich habe angeordnet, dass mir darüber berichtet werden soll. Wir werden in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt versuchen, diesen Sumpf von Straftaten auszutrocknen und zwar zum Wohle unserer Verbraucher aber auch der Landwirte, die ordnungs- und gesetzesgemäß arbeiten. Ich glaube, auch sie haben das Recht, vor den Straftätern geschützt und mit ihnen nicht in einen Topf geworfen zu werden.
Ich sage es noch einmal deutlich: Wir hatten bis zu den Durchsuchungen keine Kenntnis. Man kann darüber diskutieren, ob die Staatsanwaltschaft früher hätte berichten müssen. Das kann dem Staatsanwalt vorgeworfen werden. Das besagt noch lange nicht, dass ich etwas Falsches sage, wie Sie mir das unterstellen, Herr Kollege Wahnschaffe.
Wir werden die Sache im Auge behalten, und wir werden die Straftaten, soweit sie nachweisbar sind, energisch verfolgen.
Die beiden mitberatenen Dringlichkeitsanträge sollen nach dem Wunsch der Fraktionen an den federführenden Ausschuss überwiesen werden. Das ist so beschlossen. Damit ist dieser Punkt abgeschlossen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Schammann und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Offenlegung der sogenannten „guten fachlichen Praxis“ in der Tierproduktion Bayerns (Drucksache 14/5623)
Für die heutige Sitzung ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN für die Aktuelle Stunde vorschlagsberechtigt. Die einzelnen Redner dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Minuten sprechen. Auf Wunsch einer Fraktion kann einer ihrer Redner zehn Minuten sprechen; dies wird auf die Gesamtredezeit der jeweiligen Fraktion angerechnet. Wenn ein Mitglied der Staatsregierung kraft seines Amtes das Wort nimmt, wird die Zeit seiner Rede nicht mitgerechnet. Ergreift ein Mitglied der Staatsregierung das Wort für mehr als zehn Minuten, erhält auf Antrag einer Fraktion eines ihrer Mitglieder Gelegenheit, fünf Minuten ohne Anrechnung auf die Zeit der Dauer der Aussprache zu sprechen. Ich bitte Sie, auf mein Signal zu achten. Der erste Redner ist Herr Kollege Schammann. Bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Maß ist voll. BSE und immer neue Meldungen über Machenschaften aus der Turbotierproduktion haben längst auch noch den letzten Landwirt und vor allem den letzten Verbraucher verunsichert. Diese Art der Tierhaltung gefährdet mittlerweile die Existenz Tausender bäuerlicher Betriebe.
Jetzt hilft nur noch, die Produktionsmethoden Ihrer „guten fachlichen Praxis“, Herr Minister Miller und Herrschaften aus dem Landwirtschaftsministerium, schonungslos offen zu legen, zu überprüfen und wo nötig zu ändern. Da ist viel notwendig, meine Damen und Herren.
Massenhafter Einsatz von Tierarzneistoffen findet in allen Bereichen der Nutztierhaltung statt, nicht nur in der Schweinezucht, sondern auch in der Geflügelzucht und insbesondere in der Putenmast, und sogar in der Fischzucht soll in verbotener Weise nicht artgerecht gefüttert und sollen verbotenerweise Medikamente eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Mittel ist nicht die Ausnahme, sondern die traurige Regel in Ihrer „guten fachlichen Praxis“, die Sie über Jahre und Jahrzehnte vertreten und aufgebaut haben.