Lassen Sie uns aber nicht aufhören, darüber nachzudenken, wie der Rundfunkrat zusammengesetzt sein sollte. Einigen Bemerkungen von Herrn von Redwitz habe ich entnommen, dass auch er dieser Auffassung ist. Vielleicht könnten wir gemeinsam zu Ergebnissen kommen, die auch hier in diesem Hause mehrheitsfähig sind. Wenn wir gemeinsam der Auffassung sind, es sollte etwas geändert werden, dann sollten wir dies auch tun. Wir sollten aus dieser Frage aber kein politisches Katz- und Mausspiel machen und Anträge einbringen, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind. Wir sollten uns auch nicht gegenseitig etwas vorhalten. Wer es ernst meint, der sollte vielmehr einen dritten Weg einschlagen und versuchen, in der Öffentlichkeit eine Diskussion über den Rundfunkrat zu führen. Diese Diskussion könnte zu Anträgen aus diesem Hause führen, die mehrheitsfähig sind oder für deren Ablehnung die Öffentlichkeit dann kein Verständnis hätte, wenn sie aus parteipolitischen Erwägungen erfolgen würde. Der vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Weg ist ein zweites Mal der falsche Weg.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erlaube mir nur zwei ganz kurze Repliken. Zum Ersten: Herr von Redwitz, wir stellen selbstverständlich alle unsere Anträge mit Absicht.
Ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen, dass wir hier unabsichtlich Anträge stellen. Zum zweiten. Was den Umgang mit Personalia anbelangt, so teile ich Ihre Auffassung.
Lieber Herr Kollege Starzmann, Ihr Beitrag war erstaunlich. Es gab Dinge, die haben uns veranlasst, mitzuschreiben. Das war zu einen, dass Sie unseren Sepp Dürr in den Senat aufnehmen wollen.
Wir haben versucht, uns in dieser Frage etwas zusammenzureimen, aber Sie werden uns das sicher noch beantworten können. Was die Mehrheiten im Gremium Rundfunkrat anbelangt, so war das ein Zitat Ihres Kollegen Dr. Kaiser aus dem Wirtschaftsausschuss. Das war also nicht meine Diktion, sondern die vom Kollegen Dr. Kaiser.
Nun noch einmal zu unserem Gesetzentwurf. Sie haben erklärt, man hätte ihm nicht zustimmen können. Die Gruppierungen habe ich zwar noch alle im Kopf, doch ich möchte sie hier nicht einzeln aufzählen. Es waren unter anderem dabei der VdK, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die Landesseniorenvertretung und der Landesverband der Selbsthilfegruppen. Das alles sind Gruppierungen, bei denen ich mir nicht erklären kann, warum sie nicht mehrheitsfähig sein sollen. Sie haben gesagt, wir hätten Sie vor die Alternative gestellt, entweder dem Gesetzentwurf zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Das ist so aber nicht richtig. In der Diskussion zur zweiten Lesung haben Sie das eine oder andere Argument gegen unseren Gesetzentwurf vorgebracht. Wir haben darauf gesagt, wenn Sie noch Diskussionsbedarf haben, dann können wir doch weiter darüber reden und in die dritte Lesung gehen.
Was die Politiker in diesem Gremium anbelangt, so haben wir uns dazu eindeutig ausgesprochen. Wir meinen, ein klein wenig weniger an Politik wäre verschmerzbar. Es ist doch nicht so, dass dort nur die Abgeordneten des Bayerischen Landtags als Politiker sitzen. Ganz viele der anderen Vertreter sind originär der Politik zuzuordnen. Ich denke beispielsweise an die Vertreter des Gewerkschaftsbundes oder an die Vertreter der kommu
Herr Starzmann, Ihr Beitrag hat sehr versöhnlich geendet. Sie haben erklärt, wir sollten nicht aufhören, darüber nachzudenken, wie wir den Rundfunkrat verändern können. Wir werden uns den von Ihnen angemahnten dritten Weg noch überlegen und versuchen, so eine Veränderung zu bewirken. Vielleicht können wir dann etwas erreichen, denn wir meinen: 27 Jahre Stillstand sind genug.
Hier sagt jemand „Ach Gott, ach Gott!“. 27 Jahre sind seit der letzten Änderung vergangen. Ich möchte deshalb bitten, dass Sie unser Anliegen wirklich ernst nehmen. Vielleicht kann dann der eine oder andere unserem Antrag doch noch zustimmen.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Diese Abstimmung findet aufgrund des Antrags der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in namentlicher Form statt. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Nein-Urne steht beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Ja-Urne befindet sich auf dem Stenographentisch und an der Ausgangstür. Die Enthaltung-Urne steht ebenfalls auf dem Stenographentisch. Die Stimmabgabe kann jetzt beginnen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort.
Bevor wir das tun, weise ich darauf hin, dass die Niederschriften der letzten Stunde der heutigen Sitzung nicht mehr bis zum Sitzungsende fertig gestellt werden können, weshalb sie den Rednern im Plenarsaal auch nicht mehr zugestellt werden können. Aus diesem Grund bitte ich die Redner, von den am Rednerpult aufliegenden Formularen Gebrauch zu machen, falls sie die Niederschriften an eine Adresse außerhalb des Hauses zur Korrektur übermittelt haben wollen.
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, keine Aussprache zu führen.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für kommunale Fragen und innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und der Bayerischen Disziplinarordnung (Drucksache 14/5222)
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatsminister für Finanzen. Bitte schön, Herr Prof. Faltlhauser.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 18. Mai haben wir über die Regelung der sogenannten „Ballungsraumzulage“ in diesem Haus debattiert. Der Landtag hat mich beauftragt, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Diesen Gesetzesvorschlag hat das Kabinett mittlerweile beschlossen.
Der Gesetzentwurf hat im Wesentlichen zwei Teile. Zunächst einmal geht es um die Gebietskulisse: Wo wird eine Ballungsraumzulage gewährt? Das Kriterium waren bisher die Mietstufen 5 und 6. Das hat dazu geführt, dass man eine Ballungsraumzulage, wie ich immer sage, auch in der Jachenau bekommen hat. Das ist ein etwas ungewöhnlicher Zuschnitt.
Das war ein ungewöhnlicher Umgriff einer Ballungsraumzulage. Das haben auch, wie ich meine, alle als Pferdefuß erkannt. Das heißt, der gebietliche Umgriff war nicht besonders stringent und klar. Diese Situation hat sich noch erheblich verschärft, weil die Bundesregierung mittlerweile den Umgriff der Mietstufen 5 und 6 verändert hat. Das ist geltendes Recht ab 1. Januar 2001. Die Veränderung des Umgriffs der Mietstufen würde auch den Umgriff der Ballungsraumzulage verändern.
Danach ist es nicht mehr so, dass ein großer „Nikolausstiefel“ von München bis hinunter nach Garmisch in den Genuss der Ballungsraumzulage käme. In München und Umgebung fiele einiges heraus, der ganze Bereich Starnberg/Wolfratshausen wäre nicht dabei, und unten in Garmisch würde wieder gezahlt. Das ist im Ergebnis ein Schweizer Käse. Die einen bekommen die Zulage, die anderen bekommen sie nicht mehr.
Hinzu kommt, dass sich dieses Kriterium in der Zukunft weiter ändern kann, wenn sich die Mietstufen 5 und 6 aufgrund irgendwelcher statistischer Daten wiederum ändern. Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Ich glaube, das war ein ausreichender Grund dafür, dass wir uns überlegt haben: Gibt es einen plausibleren Umgriff?
Wir haben nun, glaube ich, einen plausiblen Umgriff in der Anlage 2 des Landesentwicklungsprogramms gefunden. Dort ist ein kompaktes Umfeld um die Landeshauptstadt München beschrieben, das sich aus einer Reihe großstadtspezifischer Merkmale definiert, die auch zu den hohen Lebenshaltungskosten im Münchner Raum beitragen.
Es wurde gesagt, es sei ungerecht, wenn jemand das plötzlich nicht mehr bekomme. Ich weise noch einmal darauf hin, dass es heute schon erklärungsbedürftig ist, wenn jemand in einer Gemeinde im oberbayerischen Land die Ballungsraumzulage bekommt, während er sie in der Nachbargemeinde mit den gleichen ökonomischen Verhältnissen nicht bekommt. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Soweit zum Gebiet.
Dann wurden eine Reihe von Fragen danach gestellt, welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit jemand die Ballungsraumzulage innerhalb dieses räumlichen Zuschnitts bekommt. Wir haben bisher eine Regelung, die sich an die Besoldungsstufen anlehnt. Von den Arbeitnehmern und dem Beamtenbund wurde schon früher angeregt, sich nicht an die Besoldungsgruppen anzulehnen, sondern eine Regelung mit absoluten Beträgen zu schaffen. Das haben wir aufgegriffen. Wir schlagen vor, dass jemand mit einem Einkommen bis rund 5000 DM die Ballungsraumzulage bekommt. Weil Familienzuschlag und die meisten Zulagen nicht mitgerechnet werden, die bis zu 1000 DM ausmachen können, kann jemand mit Bezügen bis zu rund 6000 DM auch noch die Ballungsraumzulage bekommen. Ich habe mich auch mit der Frage des Kinderzuschlags näher befasst. Vor diesem Hintergrund sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir eine familienpolitische Komponente dadurch einführen, dass wir den Kinderzuschlag bis zu rund 7000 DM gewähren. Jemand kann also – mit Familienzuschlag und Zulagen 7500 oder 8000 DM verdienen und immer noch den Kinderzuschlag bekommen. Die Lösung für die Ballungsraumzulage, die wir Ihnen vorschlagen, hat einen starken familienpolitischen Akzent.
Bei dem Personenkreis, der die Ballungsraumzulage in Zukunft nicht mehr erhält, besteht die Befürchtung, er
bekäme von heute auf morgen nichts mehr. Das wollten wir selbstverständlich nicht; die Ballungsraumzulage muss langsam ausgleiten. Deswegen wird vorgeschlagen, dass die Ballungsraumzulage auf der Basis des Kabinettsbeschlusses und der heutigen Beratung für alle, die sie beim Übergang zur neuen Regelung bekommen, abschmelzend bis Anfang 2005 weiter gewährt wird; dabei wird die Zulage schrittweise abgebaut. Das ist ein vernünftiges Ausgleiten. Diejenigen, die dafür eintreten, den Umgriff der nach wie vor entsprechend den Mietstufen 5 und 6 festzulegen, hätten bei den ab 1. Januar 2001 geltenden Mietstufen riskiert, dass diejenigen, die dadurch plötzlich nicht mehr dabei sind, von heute auf morgen überhaupt keine Ballungsraumzulage mehr bekommen. Ich halte unseren Vorschlag für sehr abgerundet. Ich bitte um sachgemäße Beratung.