Dass der Bayerische Rundfunk ein „Schwarzfunk“ ist, ebenso wie der Westdeutsche Rundfunk ein „Rotfunk“, kann doch wohl niemand bestreiten!
Auch ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben. Herr Glück, glauben Sie mir, Sie dürfen der Pächter der Moral bleiben. Hier will ich Ihnen überhaupt keine Konkurrenz machen. Erlauben Sie mir aber auch die persönliche Bemerkung, dass ich in die Politik gegangen bin, weil ich Dinge verbessern will. Ich will beispielsweise auch, dass unsere rot-grüne Bundesregierung den Auftrag der Wählerinnen und Wähler wahrnimmt und die Zukunft verbessert. Darum habe ich mich persönlich engagiert, und deshalb werde ich auch die grüne Bundesregierung zum Rückzug auffordern.
Ich kann Ihnen nur bestätigen: Ich hatte mehrere persönliche Gespräche mit Mitarbeiterinnern und Mitarbeitern des Bayerischen Rundfunks. Genau das, was Herr Dr. Runge ausgeführt hat, wurde mir dabei zum Ausdruck gebracht. Es wurde gesagt, dass Furcht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen bestehe. Ich wurde deshalb darum gebeten, diese Dinge nichtöffentlich zu behandeln.
(Herrmann (CSU): So schlimm wie in Ihrer GRÜNEN-Fraktion geht es beim Bayerischen Rundfunk jedenfalls nicht zu!)
Lassen Sie das ruhig unser Problem sein. Wir fühlen uns in dieser Fraktion und in dieser Partei sehr wohl. Deshalb engagieren wir uns auch so.
Ich möchte Folgendes klarstellen: Sie haben der grünen EU-Parlamentsfraktion unterstellt, sie würde Gelder veruntreuen. Für sechs Millionen DM fehle eine Deckung. Ich möchte hier ein- für allemal klarstellen: Das trifft nicht zu und entspricht nicht den Tatsachen. Es ist allerdings so, dass der Schatzmeister dieser Fraktion von einer schweren Krankheit verfolgt war, die mit dem Tod endete. Deshalb sind in der Buchhaltung Lücken aufgetreten. Das ist aber inzwischen aufgearbeitet. In der EU gibt es allerdings in der Tat eine Grauzone, was die Trennung der Gelder für Fraktion und parteiliche Zwecke betrifft. Hier setzt sich die Fraktion mit entsprechenden Initiativen für Klarheit und Präzision ein.
Ich stelle darüber hinaus fest, dass Sie Vorwürfe gegen die grüne Bundestagsfraktion herangezogen haben, die nicht zutreffen. Die Fragen hinsichtlich der CDU-Spendengelder an die CSU haben Sie hingegen nicht beantwortet. Insofern meine ich, Sie können keinen moralischen Anspruch erheben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Meine Damen und Herren! Damit ist Tagesordnungspunkt 14 erledigt.
Für diesen Tagesordnungspunkt haben wir heute 90 Minuten Zeit. Ich möchte zunächst den Herrn Staatsminister der Finanzen um die Beantwortung der ersten Fragen bitten. Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Berg.
Herr Staatsminister, ich frage die Staatsregierung, ob sie ihren Einfluss als Gesellschafter der Flughafen München GmbH (FMG) auf die Geschäftsführung geltend machen wird, damit diese im Interesse der Bevölkerung ihren Antrag auf Ausweitung der nächtlichen Flugbewegungen und Verkürzung der Ruhezeit zurückzieht, wie es zum Beispiel die Resolution der Bürgermeister und des Landrats in Dachau vom 2. Dezember 1999 einstimmig gefordert hat.
Frau Kollegin, als Drehscheibe des internationalen Luftverkehrs dient der Flughafen München dem Verkehrsinteresse des Freistaates Bayern, seiner Bevölkerung und seiner Wirtschaft. Die FMG als Flughafenbetreiber hat dafür zu sorgen, dass diese zentrale Ver
kehrseinrichtung zum Wohle der Allgemeinheit möglichst effizient und bedarfsgerecht genutzt werden kann. Würde sie das nicht tun, müsste ich als Aufsichtsratsvorsitzender Kritik vorbringen.
Durch das bei der Regierung von Oberbayern durchgeführte öffentlich-rechtliche Verfahren ist sichergestellt, dass alle maßgeblichen Gesichtspunkte einschließlich der Belange des Schutzes der Anwohner des Flughafens München vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen berücksichtigt werden. Die Bayerische Staatsregierung, Frau Kollegin, kann in das laufende Verfahren nicht eingreifen.
Als Gesellschafter des Flughafens ist der Freistaat Bayern auch dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Als verantwortlicher Minister habe ich deshalb beispielsweise auch die Entwicklung Bayerns zu berücksichtigen. Ich muss die Sensibilität der Bevölkerung im Umfeld beurteilen und ich muss betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte gewichten. Der Freistaat Bayern kann sich deshalb nicht von vornherein betrieblichen Flughafenanliegen verschließen und einen Antrag auf Änderung der Nachtflugregelung ablehnen, zumal, wenn die für eine Beurteilung notwendigen Prüfungen noch ausstehen und das Vorhaben auch von den übrigen Gesellschaftern – Landeshauptstadt München und Bundesrepublik Deutschland – mitgetragen wird.
Herr Staatsminister, können Sie noch etwas genauer beschreiben, wie lange das laufende Verfahren noch dauern wird und in welchem Umfang dieses Verfahren abgewickelt wird? Werden die Probleme, die die Bürgerinnen und Bürger, die Bürgermeister und der Landrat Ihnen zur Kenntnis gebracht haben, auch berücksichtigt?
Es ist Sinn eines gutachtlichen Verfahrens, dass sämtliche Gesichtspunkte einfließen und berücksichtigt werden. Deshalb ist es auch ein sehr kompliziertes Verfahren. Dabei sind nicht nur die Menge der Eingaben zu gewichten, sondern auch die Qualität der Argumente gegeneinander abzuwägen. Die Regierung von Oberbayern wertet derzeit den Antrag der Flughafen München Gesellschaft, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Vielzahl von Einzeleinwendungen wie auch die fachbehördlichen Einwendungen aus.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es sich dabei um verschiedene Stellungnahmen handelt: Die Flughafen München Gesellschaft ist zu nennen, des Weiteren die Träger der öffentlichen Belange, die von den Gewerkschaften bis hin zu verschiedenen Verbänden gehen. Die Vielzahl von Einzeleinwendungen umfassen beispielsweise die Betroffenen, aber auch die
Bürgermeister. Hinzu kommen die fachbehördlichen Äußerungen. Das bedeutet, dass man die flughafenspezifischen Gesichtspunkte einbezieht. Der Abschluss des Verfahrens hängt von der Auswertung und den eventuell erforderlichen zusätzlichen Sachverhaltsermittlungen wie auch den gegebenenfalls notwendigen ergänzenden Fachgutachten ab. Ein konkreter Abschlusstermin lässt sich deshalb derzeit nicht nennen.
Lassen Sie mich noch eine persönliche Anmerkung machen, Frau Kollegin. Ich war in den siebziger Jahren – ich glaube, es war 1977 oder 1978 – für den Flughafen München II in diesem Haus Berichterstatter im Wirtschaftsausschuss. Wie Sie sich vorstellen können, gab es bereits damals eine sehr heftige Auseinandersetzung über alle Fraktions- und Parteigrenzen hinweg. Es ist ein Abwägungsproblem. Gleichwohl haben wir heute glücklicherweise diesen Flughafen. Glück ist das nicht nur für diejenigen, die in Riem leben, da sie inzwischen stark entlastet und die Gefährdungen dort geringer sind. Der Flughafen ist auch ein Glück, weil dadurch der Standort München und die Region Oberbayern, die Oberpfalz und ganz Bayern erheblich wirtschaftlich gestärkt worden sind.
Dies und die jetzt geplante Erweiterung können natürlich nicht auf dem Rücken der Betroffenen in der Umgebung ausgetragen werden. Die Umgebung hat jedoch im Hinblick auf die Arbeitsplätze große Vorteile davon. Der Arbeitsamtsbezirk Freising ist derjenige mit der geringsten Arbeitslosigkeit in Deutschland. Ich meine, dass man in einem offenen Gespräch zu einem vernünftigen Ergebnis kommen kann. Dieses Ergebnis kann darin liegen, dass die hohen Investitionen, die wir dort tätigen, nicht dadurch konterkariert werden, dass zu weit gehende Reglementierungen getroffen werden. Ich bin der Überzeugung, dass uns dabei auch die Technik helfen wird, denn die Flugzeuge werden immer leiser.
Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, dass man in dem Augenblick, in dem ein solcher Antrag gestellt wird und es sichtbar, spürbar und hörbar wird, dass die Bürger in den betroffenen Gemeinden über die Landkreisgrenzen hinaus belästigt werden, gleich zu Beginn versuchen muss, zu Regelungen zu kommen, die die Bedürfnisse der dort lebenden Menschen mitberücksichtigen? Muss ein solcher Antrag der Gesellschaft nicht gleich zu Anfang – in welcher Weise auch immer – korrigiert werden?
Frau Kollegin, das werden wir nicht tun. Es handelt sich dabei um einen Abwägungsprozess. Dazu gibt es ein entsprechendes Verfahren bei der Regierung von Oberbayern. Der vor Ihnen stehende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Flughafengesellschaft wird hier keine voreiligen und einseitigen Stellungnahmen abgeben oder versuchen, Einfluss auszuüben.
Haben Sie den Satz, den Sie in der schriftlichen Beantwortung meiner Anfrage geäußert haben, ernst gemeint, welcher lautet: „Als Gesellschafter des Flughafens ist der Freistaat Bayern auch dem Wohle des Unternehmens verpflichtet.“ – Gestehen Sie zu, dass Sie aus dem Wort „auch“ ableiten, dass Sie darüber hinaus auch dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind?
Das haben Sie richtig interpretiert. Ich habe bereits versucht, das auszudrücken. Vielleicht war es etwas unklar. Wir befinden uns in einem Spannungsverhältnis der Verkehrsinteressen des Freistaates Bayern und seiner Bevölkerung, der betriebswirtschaftlichen Optimierung und der Berücksichtigung der individuellen Betroffenheit von Bürgerinnen und Bürgern. Die Bayerische Staatsregierung ist diesen Bürgern selbstverständlich auch verpflichtet.
Herr Staatsminister, welche Überlegungen gibt es bei der Staatsregierung für die künftige Nutzung des Gebäudes der früheren Außenstelle des Landesamtes für Umweltschutz in Wackersdorf, und besteht Bereitschaft, das Gebäude an die Gemeinde Wackersdorf abzugeben und falls ja, zu welchen Bedingungen?
Ich möchte zunächst einmal eine grundsätzliche Bemerkung machen. Wenn der Staat und die Kommune über einen Grundstückserwerb in Verhandlungen treten, dann muss vorher keine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Üblicherweise wird eine Wertermittlung auf der Basis des festgestellten Verkehrswertes erfolgen.
Was das Gebäude der früheren Außenstelle des Landesamtes für Umweltschutz in Wackersdorf und das Erwerbsinteresse der Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf betrifft, gibt es ein Problem. Teile des Gebäudes, wie Sie sicherlich wissen, und insbesondere eine dazu gehörende Rundbogenhalle werden vom Bayerischen Geologischen Landesamt genutzt, das nach meinem derzeitigen Kenntnisstand auf diese Räume angewiesen ist. Die Rundbogenhalle dient als Bohrkernlager und wurde mit erheblichem Aufwand für diesen Zweck hergerichtet. Nach Mitteilung der zuständigen Bezirksfinanzdirektion Regensburg möchte die Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf das Objekt aber insgesamt und frei von staatlicher Nutzung erwerben. Ein Verkauf nur der vom Landesamt für Umweltschutz geräumten Gebäudeteile, an denen kein Staatsbedarf besteht, wäre schwer möglich.
Wir werden nunmehr mit dem Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen klären, ob das Geologische Landesamt auf Dauer in Wackersdorf verbleiben muss oder eine andere Lösung möglich ist. Falls das Geologische Landesamt seinen Bedarf mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand anderweitig decken kann, bestünde selbstverständlich Bereitschaft, das Gesamtobjekt an die Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf zu veräußern.
Der etwaige Kaufpreis wird vom Ergebnis einer dann durchzuführenden Wertermittlung abhängen. Die Durchführung dieser Wertermittlung macht erst Sinn, wenn die Frage der Unterbringung des Geologischen Landesamts geklärt ist und sich eine Verkaufslösung abzeichnet. Ich kann Ihnen versichern, dass die notwendige Klärung mit dem Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen so schnell wie möglich erfolgt.
Ich persönlich bin der Auffassung, dass es anstrebenswert ist, für das Geologische Landesamt eine anderweitige Unterbringung zu suchen. Es wäre nicht sinnvoll, wenn einige Gebäudeteile leer stünden. Gut wäre eine bessere Alternative. Ich bin an einer entsprechenden Lösung selbstverständlich interessiert.
Warum wird man erst jetzt auf das Problem der Nutzung eines Teils des Gebäudes durch das Geologische Landesamt aufmerksam, obwohl es seit Jahren bekannt ist und die Schließung der Außenstelle in Wackersdorf seit Jahren beabsichtigt ist? Das Problem hätte man doch schon vor Jahren abstellen können.
Herr Kollege, ich kann aus meiner Kenntnis zu der Vergangenheitsbewältigung keinen konstruktiven Beitrag liefern.
Das bedauere ich außerordentlich. Gibt es sonstige Überlegungen für eine Nutzung des Gebäudes, unabhängig vom Geologischen Landesamt? Es wurde doch jahrelang darüber gesprochen, man könnte dort eine Lehrlingswerkstätte in Zusammenarbeit mit den Betrieben, die sich in Wackersdorf angesiedelt haben, unterbringen.
Mir sind keine Überlegungen bekannt. Es ist auch nicht das Finanzministerium, welches derartige Überlegungen anzustellen hat. Sie wissen, dass uns solche Grundstücke zum Verkauf übergeben werden, wenn kein staatlicher Bedarf mehr gegeben ist. Wenn die Situation eintritt, dass ein Grundstück für einen anderen Zweck gebraucht werden kann, dann machen wir entsprechende Anregungen. In der Regel ist das aber nicht der Fall. Unsere Aufgabe ist es, Grundstücke zu verwerten. Ich würde dieses Grundstück und dieses Haus gern