Irmlind Berg
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, Sie haben heute die Möglichkeit, mit Ihrer Zustimmung zu diesem Antrag ein kleines Stück der Welt, zumindest der Welt der Enten zu verändern.
Es geht um 1,9 Millionen Enten, und zwar mit steigender Tendenz. Seit vielen Jahren fordert der Tierschutz klare gesetzliche Regelungen für die Mastgeflügelhaltung. Seit dem Februar 2000 liegen auch Empfehlungen des Europarats vor. Danach sollen für Enten Bademöglichkeiten und genügend Auslauf zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund eines Landtagsbeschlusses vom März 2002 – die Kollegin Münzel hat das eben ausführlich dargestellt – sicherte Herr Minister Sinner zu, einen Forschungsauftrag zu starten. Leider ist, wie wir eben gehört haben, bisher nichts geschehen, weil die Forschungsgelder nicht zur Verfügung gestellt wurden. Ich meine, es wird langsam Zeit, hier in die Puschen zu kommen.
Es wird Zeit, dass für die Enten etwas getan wird.
Ich möchte einen kurzen Rückblick geben, der bezeichnend ist für die widersprüchliche Haltung der CSU-Kolleginnen und -Kollegen hier im Bayerischen Landtag. Bei der Beratung desselben Themas im Landwirtschaftsaus
schuss am 26. September 2001 sagte der Kollege Heckel – er ist immerhin gelernter Tierarzt –, laut Protokoll, die CSU strebe ebenfalls verbindliche Regelungen an. Im Interesse des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes sei eine Art „gläserne Produktion“ – so hat er damals formuliert – zu begrüßen.
Die Verbraucher seien seit dem Auftreten von BSE auf Geflügelfleisch ausgewichen, aber ohne nach den Produktionsbedingungen zu fragen.
Von dem damals neu eingerichteten Ministerium wurde in derselben Sitzung versprochen, die mit den Betrieben festgelegten Eckwerte, die bereits an einem runden Tisch besprochen worden waren, umzusetzen. – Bis heute ist aber nichts geschehen. Und darum, liebe Kolleginnen und Kollegen auch gerade des Umweltausschusses, überdenken Sie Ihre Entscheidung und versuchen Sie, ein Votum für eine einigermaßen humane Gestaltung auch des Lebens der Enten abzugeben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Rubenbauer.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sie haben heute die letzte Chance, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. Die Kolleginnen und Kollegen der CSU haben während der Beratungen in drei Ausschüssen, nämlich im federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, im mitberatenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik und im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, als dem endberatenden Ausschuss, jedes Mal diesem Begehren negativ gegenübergestanden und es abgelehnt. Ich mache einen kleinen Rückblick auf die Diskussionen in den Ausschüssen und auf die Erste Lesung im Plenum.
Kolleginnen und Kollegen, das „stärkste Argument“, das Ihnen bei den Beratungen eingefallen ist, waren die Stellungnahmen des Bayerischen Gemeindetags, des Bayerischen Städtetags und des Bayerischen Landkreistags. Ich halte Ihnen entgegen: Wir sind im Bayerischen Landtag und nicht in einem Kommunalparlament. Dass die Kolleginnen und Kollegen aus den Kommunalverbänden zu den Beratungen hinzugezogen werden – unter anderem, weil es den Bayerischen Senat nicht mehr gibt –, haben wir uns aufs Schild geschrieben. Das ist okay und richtig. Wenn wir uns aber aus dieser Richtung den guten Rat einholen, müssten wir auch auf die Idee kommen, die bayerische Landesseniorenvertretung nach ihrer Meinung zu einem solchen Gesetzesvorhaben zu fragen und zu hören oder aber auch den bayerischen Landesseniorenrat, der sich einmal im Jahr trifft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie setzen bei Ihrer Argumentation stets auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Mir liegen ein paar Zahlen vor, die man sich leicht merken kann: 1996 hatten wir in 50 von 2070 Gemeinden in Bayern Seniorenbeiräte. Heute – nach sechs bis sieben Jahren – sind es 150. Bleibt die Mehrheitspartei beim Prinzip der Freiwilligkeit, beim Prinzip des Aufrufungscharakters an die Kommunen, müssen wir circa 140 Jahre lang warten, bis wir dem Ziel, das im Gesetzentwurf fixiert ist,
einigermaßen näher kommen. Aus diesem Grund meine ich: Der Worte sind genug gewechselt, nun lasst uns endlich Taten sehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir dennoch ein paar Worte dazu. Dieses Anliegen wird nicht das erste Mal vorgetragen. Seitdem ich Mitglied des Bayerischen Landtags bin, habe ich mit konstanter Regelmäßigkeit alle zwei Jahre einen etwas anders formulierten Antrag eingebracht. Erlauben Sie mir dennoch einige Bemerkungen zum Begriff der demographischen Entwicklung. Wir alle tragen dieses als Argument vor uns her. Wir wissen, dass ein Fünftel der bayerischen Bevölkerung 80 Jahre und älter ist und dass es in drei Jahrzehnten etwa 35% sein werden, also ein Drittel der Bevölkerung.
Bevölkerungswissenschaftler, die sich mit dem Thema beschäftigen, mahnen – meiner Meinung nach vollkommen zu Recht –, mit dem Schlagwort der Überalterung der Gesellschaft vorsichtig umzugehen. Ich möchte das ausdrücklich unterstützen. Allerdings dürfen wir nicht so tun, als ginge uns diese Entwicklung nichts an und könnten sie nur am Rande zur Kenntnis nehmen. Nein, wir müssen auf die damit verbundenen Fragen Antworten finden, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir die Antworten, die wir dringend brauchen, uns bei denen holen sollen, die sie direkt betreffen.
Auf jeden Fall und generell muss gelten – das ist mit dem Gesetzentwurf auch nicht beabsichtigt –, dass wir den alten Menschen keinen Sonderstatus zuweisen, dass wir keine Extraprogramme für sie entwickeln wollen, dass wir uns keine speziellen Lebensbereiche für sie ausdenken, weil das nicht nur völlig unsinnig wäre, sondern weil die alten Menschen dies auch gar nicht wollen.
Ziel muss sein, dass die Anliegen der Älteren und Alten bei uns und überall, wo wir politisch tätig sind, immer dann eine Rolle spielen, wenn es um den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität der älteren Bevölkerung geht. Das geht am besten, wenn die Betroffenen an der Stelle mitentscheiden können, wo die Entscheidungen fallen und wo sie am meisten betroffen sind. Das ist nun mal in unseren Kommunen der Fall. Ich verstehe nicht, warum dies so schwer zu begreifen ist. Die SPD setzt sich deshalb mit dem Gesetzentwurf dafür ein, dass in allen Kommunen über 5000 Einwohner Seniorenbeiräte entstehen. Ich verstehe nicht, was daran so schlimm sein soll.
Über das Prinzip der Freiwilligkeit, das Schneckentempo und wohin dies führt, haben wir anlässlich einer anderen Diskussion schon gehört, wie sich dies entwickelt. Dazu habe ich bereits Ausführungen gemacht.
Es ist wichtig, dass die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger dort ein Mitspracherecht bekommen, wo sie unmittelbar betroffen sind.
Wir haben in den Beratungen erlebt, wie sehr Sie sich dagegen sperren, liebe Kolleginnen und Kollegen von
der CSU. Deshalb lassen Sie mich Ihnen noch einmal einen Spiegel vorhalten.
Vielleicht hilft es bei dieser letzten und entscheidenden Lesung. Sie von der Regierungsfraktion sprechen doch immer wieder vom Erfahrungsschatz der alten Menschen und davon, dass man von diesem Erfahrungsschatz in der Politik profitieren kann. Sie postulieren immer den Anspruch auf ein sicheres und erfülltes Leben im Alter. Das geht aber dann am besten, wenn den alten Menschen selber ein Mitspracherecht gewährt wird, dieses Mitspracherecht in der Gemeindeordnung verankert wird und damit nicht mehr von der Meinung eines einzelnen Gemeinderats oder eines Bürgermeisters abhängig ist.
Viele von Ihnen, Kolleginnen und Kollegen der CSU, sind insgeheim in diesem Punkt mit uns schon lange einig. Dann aber kommen immer wieder die Bedenkenträger, die Sie von den schon längst verstandenen Positionen wieder abbringen. Kann es sein, dass es Ihnen vielleicht doch am liebsten wäre, wenn sich unsere Senioren mit dem zufrieden gäben, was man ihnen vorsetzt? Sollen sie sich mit Altenclubs, Ausflugsfahrten oder mit der Vorführung von Videofilmen zufrieden geben und nur Konsumenten sein? Wer so denkt, der verkennt, dass sich im Bewusstsein unserer älteren Kolleginnen und Kollegen eine ganze Menge geändert hat.
Vielleicht merkt es der eine oder andere von Ihnen an sich selber. Wir kommen doch alle einmal in das Alter, manche sind schon nahe daran oder gar mitten drin. Sie sollten den Gedanken aufgreifen, ehrlich zu sich selber sein und sich überlegen, den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit diesem Gesetz ein Mitspracherecht dort zu geben, wo sie leben und wo sie sich wohlfühlen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das, was ich jetzt vorzubringen, was ich jetzt zu begründen habe, passt eigentlich gut als Anschluss an die zweistündige Debatte, die wir gerade geführt haben. In dieser zweistündigen Debatte ging es um die Finanzen der Kommunen, und wir haben eigentlich nur über die Lasten und Belastungen gesprochen. Was ich Ihnen jetzt mit diesem Gesetzentwurf, den ich hier ver
treten möchte, anzubieten habe, ist keine Belastung für die Kommunen, sondern eine echte Bereicherung für sie.
Ich möchte ein paar Worte zur augenblicklichen Situation im Lande sagen. Bei etwa 2000 Gemeinden und Städten, die wir in Bayern haben, gibt es seit etlichen Jahren ungefähr 150 Seniorenbeiräte. Seit knapp 30 Jahren haben sich also in Bayern rund 150 Seniorenbeiräte konstituiert. Angefangen hat die Stadt München mit einem Seniorenbeirat – vorbildlich als Landeshauptstadt. Als zweite Stadt ist ihr die Stadt Erlangen gefolgt. Sie konnte im letzten Jahr das 25jährige Jubiläum ihres Seniorenbeirates feiern.
Diese Seniorenbeiräte haben sich in den Kommunen, in denen sie existieren, bewährt. Sie leisten eine hervorragende Arbeit und finden große Anerkennung. Aber sie haben bisher keinerlei Kompetenzen, mit denen sie auftreten können.
Aufgaben und Kompetenzen der Seniorenbeiräte, die im Augenblick ganz variabel in Bayern existieren, werden in verschiedenen von den Gemeinden selbst erlassenen Satzungen geregelt. Dementsprechend ist natürlich auch die Mittelausstattung für die Seniorenbeiräte, da, wo sie bestehen, sehr unterschiedlich und bewegt sich immer nur im Rahmen der Finanzen, die die Gemeinden für diese ehrenamtliche Arbeit locker machen können oder locker machen wollen. Aus diesem Grunde gibt es für die engagierten Seniorenbeiräte überhaupt keine Möglichkeiten, zukunftsorientiert zu planen. Sie haben also für ihre Aufgaben keinerlei Sicherheit.
Dies möchten wir durch den Gesetzentwurf gerne ändern, den ich jetzt auch begründen möchte; denn das, was ich bisher dargestellt habe, war ja nur die augenblickliche Situation, wie wir sie vorfinden.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir es uns nicht länger erlauben können, bei Veranstaltungen, bei Reden jedweden Anlasses, immer wieder nur unsere große Sorge über die demographische Entwicklung im Lande zum Ausdruck zu bringen. Wir müssen vielmehr mit dem, was wir tun, auf die demographische Entwicklung reagieren und zwar gerade dann, wenn wir auf der untersten Ebene tätig werden. Es ist richtig, wenn wir im Jahre des Ehrenamtes nicht nur irgendwelche Orden oder Urkunden verleihen und Belobigungen aussprechen. Die Seniorenbeiräte, die sich in unseren Kommunen engagieren, machen dies alles ehrenamtlich. Dafür haben sie auch eine Grundlage für ihre Arbeit verdient. Unserer Meinung nach ist es ebenfalls notwendig, dass wir versuchen, eine annähernd gleiche Ausstattung der Seniorenbeiräte zu erreichen, annähernd gleiche Bedingungen herzustellen und eine finanziell kalkulierbare Basis zu schaffen.
Nun zur Beschreibung des Gesetzes. Grundlage ist eine Ergänzung der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern, und zwar durch die Einfügung eines Artikels 60 b. In Satz 1 soll geklärt werden, in welchen Gemeinden ein Seniorenbeirat verpflichtend installiert wird und in welchen Gemeinden dies freiwillig geschieht. Wir haben uns darauf verständigt, dass ab 5000 Einwohnern die Einfüh
rung verpflichtend sein soll. Unterhalb dieser Einwohnerzahl soll es Seniorenbeiräte weiterhin auf freiwilliger Basis geben. In Satz 2 ist geregelt, dass die Mitglieder des Seniorenbeirates ab dem 65. Lebensjahr in einer allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt werden. Alles Weitere soll die Satzung der Gemeinde regeln.
Ebenso haben wir darauf geachtet, dass die kommunale Selbstverwaltung nicht beschränkt oder beschädigt wird. Daher sollen die Gemeinden in ihrer Satzung regeln, wie und in welchen Angelegenheiten der Seniorenbeirat tätig werden soll, und wir haben es auch der kommunalen Selbstverwaltung überlassen, wie die jeweilige Gemeinde den Seniorenbeirat finanziell ausstattet.
Ich möchte noch einmal auf die Vorteile dieses Gesetzes hinweisen. Damit würde zum ersten Mal ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, in dem die Seniorenbeiräte für die Kommunen tätig werden können. Darauf legt beispielsweise die Landesseniorenvertretung, die vor etlichen Jahren aus den in Bayern bereits existierenden 150 Seniorenbeiräten hervorgegangen ist, großen Wert. Es kommt ihr darauf an, dass auf der Landesseniorenvertreterversammlung ein jährlicher Austausch stattfindet und dass die in den Kommunen tätigen Seniorenbeiräte von ihrer Gemeinde so unterstützt werden, dass sie an dieser Landesseniorenvertreterversammlung auch teilnehmen können. Dies ist also bayernweit ein großes Anliegen der Seniorenbeiräte, die jetzt bereits tätig sind.
Es ist einleuchtend, dass man nicht nur immer wieder sagen kann, es liege so viel Erfahrung brach und es gingen schon so viele im Alter von 60 Jahren in den Ruhestand. Man muss auch darauf hinwirken, dass diese sich noch stärker für ihre Kommune engagieren, und darum einen Rahmen schaffen, in dem sie sich mit ihrem Engagement einbringen können.
Ich bitte also um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, den wir in den Ausschüssen noch beraten werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Mirbeth.
Herr Staatsminister, ist davon auszugehen, dass die Zahlen, die Sie als Antwort auf meine Anfrage genannt haben, die endgültigen Zahlen sind, mit denen Sie jetzt in Bayern arbeiten wollen, oder ist damit
zu rechnen, dass dies unter Umständen noch erweitert und aufgestockt werden kann?
Herr Staatsminister, ich frage die Staatsregierung, ob sie ihren Einfluss als Gesellschafter der Flughafen München GmbH (FMG) auf die Geschäftsführung geltend machen wird, damit diese im Interesse der Bevölkerung ihren Antrag auf Ausweitung der nächtlichen Flugbewegungen und Verkürzung der Ruhezeit zurückzieht, wie es zum Beispiel die Resolution der Bürgermeister und des Landrats in Dachau vom 2. Dezember 1999 einstimmig gefordert hat.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Minister.
Herr Staatsminister, können Sie noch etwas genauer beschreiben, wie lange das laufende Verfahren noch dauern wird und in welchem Umfang dieses Verfahren abgewickelt wird? Werden die Probleme, die die Bürgerinnen und Bürger, die Bürgermeister und der Landrat Ihnen zur Kenntnis gebracht haben, auch berücksichtigt?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.
Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, dass man in dem Augenblick, in dem ein solcher Antrag gestellt wird und es sichtbar, spürbar und hörbar wird, dass die Bürger in den betroffenen Gemeinden über die Landkreisgrenzen hinaus belästigt werden, gleich zu Beginn versuchen muss, zu Regelungen zu kommen, die die Bedürfnisse der dort lebenden Menschen mitberücksichtigen? Muss ein solcher Antrag der Gesellschaft nicht gleich zu Anfang – in welcher Weise auch immer – korrigiert werden?
Haben Sie den Satz, den Sie in der schriftlichen Beantwortung meiner Anfrage geäußert haben, ernst gemeint, welcher lautet: „Als Gesellschafter des Flughafens ist der Freistaat Bayern auch dem Wohle des Unternehmens verpflichtet.“ – Gestehen Sie zu, dass Sie aus dem Wort „auch“ ableiten, dass Sie darüber hinaus auch dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind?