Ich betone noch einmal, dass die Betriebe insgesamt entlastet werden müssen, damit sie ausbilden können. Sie dürfen nicht zusätzlich belastet werden.
Herr Staatssekretär, gibt es Überlegungen bzw. Pläne, in Niederbayern zulasten von Teilhauptschulen und kleineren Hauptschulen Hauptschulzentren einzurichten, und wenn ja, wann soll damit begonnen werden?
Frau Abgeordnete, bei der Regierung von Niederbayern existieren weder konkrete Überlegungen noch Absichten, zulasten von Teilhauptschulen und kleineren Hauptschulen Hauptschulzentren zu errichten. Allerdings wird mittelfristig wegen Übertritts- bzw. demografisch bedingter
Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatssekretär, gibt es Überlegungen im Kultusministerium, einzügige Hauptschulen mit Beginn des neuen Hauptschullehrplanes zu schließen?
Frau Münzel, die Diskussion über die Frage, was wir mit unseren zweizügigen Hauptschulen machen sollen, ist über 20 Jahre alt. Das Gesetz sieht zunächst zweizügige Hauptschulen vor. Ich habe in der Beantwortung der letzten mündlichen Anfragen im Plenum bereits darauf hingewiesen, dass wir dort, wo es sinnvoll ist, natürlich die einzügigen Hauptschulen weiter bestehen lassen. Wir wollen nicht ohne Not Schulen schließen und einzügige Hauptschulen gefährden.
Dass auf der einen Seite unter bildungspolitischen Aspekten eine zweizügige oder mehrzügige Hauptschule Vorteile bietet, liegt auf der Hand. Auf der anderen Seite weiß ich allerdings auch um die Sensibilität des Erhalts von Standorten auf dem flachen Land. Wir haben seit Inkrafttreten dieses Gesetzes von vor 20 Jahren dennoch immer auch dafür gesorgt, dass Standorte erhalten werden, obwohl sie nicht dem Soll der Zweizügigkeit entsprochen haben.
Herr Staatssekretär, wir haben jetzt Ende Juni. Ich möchte gerne wissen, für welche Bereiche Sie die angekündigten Überlegungen angestellt haben.
Herr Abgeordneter, die entscheidende Frage lautet: Wie entwickelt sich in den kommenden Jahren die Schülerzahl aufgrund der demografischen Vorgaben, und wie werden sich die Übertritte gestalten?
Nein, wir können doch nicht jetzt schon für jede Ortschaft sagen, wie viele Kinder in den nächsten Jahren da sein werden. Wenn ein Standort mit 15 Schülern zunächst gehalten wird und die Schülerzahl reduziert sich dann kurz darauf auf 13 oder 12, dann werden wir den Standort nicht halten können. Entscheidend wird also sein, wie gesagt, wie sich am einzelnen Standort die Schülerzahl entwickelt. Davon wird es abhängen, ob
diese Schule auch in Zukunft Bestand hat oder nicht. Das können wir heute nicht voraussagen. Wir kennen die Siedlungstätigkeit nicht, wir kennen die Zuzüge an einem Ort nicht und kennen auch nicht die Geburtenrate.
Nein, eine garantierte Sicherheit für den einzelnen Ort haben Sie nicht. Wer in der Kommunalpolitik tätig ist, weiß doch selber, wie schwierig es ist vorherzusagen, wie sich in den nächsten Jahren die Schülerzahlen entwickeln.
Man kann heute noch nicht vorhersagen, ob ein Standort, der bisher mit Mindestschülerzahlen einigermaßen zu halten war, in Zukunft nicht mehr zu halten ist, weil die Schülerzahlen um weitere drei bis vier Kinder pro Jahr zurückgehen.
Bitte, meine Herren, keine Zwiegespräche. Wir haben hier eine Fragestunde. Deswegen wird hier gefragt und geantwortet, und so wollen wir auch weiter verfahren. Wir haben noch mehr Fragesteller. – Herr Staatssekretär, darf ich unterstellen, dass die Frage beantwortet ist.
Herr Staatssekretär, nachdem aufgrund der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassenen Vorschriften für Schulleiterinnen und Schulleiter von Grund- und Hauptschulen, in deren Schulen im Schuljahr 2003/2004 die Schülerzahl unter die Messzahl von 180 fällt und die Zahl der Klassen von acht auf sieben zurückgeht, vier Anrechnungsstunden für Schulleitungsaufgaben trotz gleichen Umfangs an Aufgaben wegfallen und die Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten von 1/3 auf 1/4 einer vollen Stelle verringert wird, frage ich die Staatsregierung, ob die Absicht besteht, dem betroffenen Personenkreis für die Erfüllung seiner bei minimal geringerer Schülerzahl praktisch gleich gebliebenen pädagogischen und verwaltungsmäßigen Führungsaufgaben die notwendigen Entlastungen und Hilfen zukommen zu lassen und wie die Maßnahmen aussehen werden, um diese erheblichen Verschlechterungen auszugleichen bzw. aufzuheben.
Frau Abgeordnete Goertz, die Anforderungen an die Leiter von Grund- und Hauptschulen und deren Arbeitsbelastung sind als Folge der Schulentwicklung der letzten Jahre erheblich gestiegen. Die Staatsregierung hat deshalb
bereits am 31. Juli 2001 beschlossen, die Arbeitsbedingungen der Leiter von Grund- und Hauptschulen zu verbessern. Dies geschah zum einen durch die Erhöhung von Anrechnungsstunden und die dadurch erfolgte Entlastung von der Unterrichtsabteilung für die Leiter der derzeit 2121 Volksschulen mit mehr als 180 Schülern. Daneben erhalten die Leiter von Schulen mit fünf bis sieben Klassen, die bisher keine Verwaltungsangestellte hatten, eine Verwaltungsangestellte mit immerhin einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit. Dies betrifft Leiter von weiteren 240 Schulen, sodass insgesamt die Arbeitsbedingungen der Leiter von mehr als 2360 der rund 2860 Volksschulen – also von mehr als 80% – verbessert worden sind.
Die Arbeitsbelastung der Schulleiter ist nicht gleich. Sie ist abhängig von der Größe der Schule, die sich nach bestimmten Kriterien und Grenzwerten wie Schüleroder Klassenzahl bemisst. Dem gemäß richten sich die Besoldung der Schulleiter, die Zahl ihrer Anrechnungsstunden und der Umfang des zugeteilten Verwaltungspersonals nach diesen Kriterien. Ebenso wie ein Überschreiten von Grenzwerten Folgerungen hinsichtlich der Besoldung, der Anrechnungsstunden und des Verwaltungspersonals nach sich zieht, bewirkt ein Absinken unter diese Grenzwerte bestimmte Konsequenzen. Diese Konsequenzen einer geringer gewordenen Schüler- oder Klassenzahl sind als Folge der dadurch geringer gewordenen Arbeitsbelastungen hinzunehmen. Gerade durch die Ausstattung auch von Schulen mit weniger als acht Klassen mit Verwaltungspersonal ist im Übrigen ein Absinken der Klassenzahl von acht auf sieben nicht mehr wie bisher mit dem völligen Verlust der Verwaltungsangestellten verbunden, sondern lediglich mit einer relativ geringen Reduzierung der Arbeitszeit, nämlich von einem Drittel auf ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit.
Herr Staatssekretär, an wie vielen Schulen wird die Schülerzahl unter dieser Messlatte 180 fallen, und welche Einsparungen ergeben sich für die Staatsregierung durch den Wegfall der Anrechnungsstunden und durch die Reduzierung der Stunden der Verwaltungsangestellten?
Frau Abgeordnete Naaß, ich bitte um Nachsicht, dass ich leider die Zahlen nicht parat habe. Ich liefere sie Ihnen gern nach. Ich kann nicht konkret beantworten, wie viele Schulen davon betroffen sind.
Die eineinhalb Stunden, die für die Fragestunde eingeplant worden waren, sind vorüber. Ich bedanke mich bei Herrn Staatssekretär Freller und schließe diesen Tagesordnungspunkt ab.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf eine Regierungserklärung abgeben auf der einen Seite zur Bilanz der letzten fünf Jahre und auf der anderen Seite zu den Perspektiven für das neue Schuljahr.
Deutsch: Zeugnisnote 3. Wer bekommt die? – Der Schüler, der „befriedigende“ Leistungen im Aufsatz, Rechtschreiben, Lesen und der Grammatik erbracht hat, und auch die Schülerin, die anschaulich eine fantasievolle Geschichte erzählt, im Eifer des Gefechts aber Rechtschreibung und Grammatik völlig vergisst, ebenso die Schülerin, die Übungstexte fleißig trainiert und daher ohne Fehler schreibt, aber im Aufsatz keine einzige originelle Idee zu Papier bringt, und schließlich auch der Schüler, der pfiffige Einfälle hat, sprachlich gewandt ist und viel besser sein könnte, wenn er nicht im Unterricht so unaufmerksam wäre und viel zu viel verpassen würde. All diese Schüler haben im Fach Deutsch – zu Recht – die Note 3 im Zeugnis.
Die derzeitige Zeugnisnote ist das Gesamturteil über die Leistungen in einem Fach, ein Mittelwert aus vielen Einzelleistungen, die im Laufe des Jahres in verschiedenen Teilbereichen erbracht wurden. Sie vermittelt aber nur ein eingeschränktes Bild von persönlichen Stärken und Schwächen.
Ziel einer modernen Bildungspolitik muss es sein, Diagnose, Bewertung und Förderung in Einklang zu bringen, die Aussagekraft des Zeugnisses deutlich zu erhöhen und über ein differenziertes und transparentes Bewertungssystem die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Eltern zu intensivieren. Wir wollen deshalb – beginnend mit der Grundschule – eine neue Form der Bewertung einführen, die den individuellen Leistungsstand in einer differenzierten Weise analysiert und gleichzeitig notwendige Schritte zu einer gezielten Förderung unserer Schülerinnen und Schüler aufzeigt.
Wie sieht das neue Bewertungssystem aus? – Wenn man sich das neue Zeugnis ansieht, fällt als Erstes auf, dass die fachlichen Leistungen nicht mehr als reines Wortgutachten oder als Ziffernnote ausgedrückt werden. Künftig wird die zusammenfassende Ziffernnote verbal erläutert; somit werden die jeweiligen Stärken und Schwächen transparent beschrieben. Diese Form der Beurteilung ermöglicht es auch, wichtige Qualitätsmerkmale einer modernen Bildung – wie die Fähigkeit, eigenständig ein Problem zu lösen, erworbenes Wissen auf andere Situationen zu übertragen oder kreativ mit dem eigenen Wissen umzugehen – ebenso zu berücksichti
Dies bedeutet aber auch, dass wir – und das zeigen uns besonders die internationalen Vergleichsstudien der letzten Jahre – gerade in den beiden zentralen Grundlagenfächern über die bisherige pauschale Ziffernnote oder das allgemeine Wortgutachten deutlich hinausgehen müssen. Deshalb werden in Deutsch und Mathematik nicht nur vereinheitlichende Gesamtnoten aufscheinen, sondern einzelne fachspezifische Kompetenzen, zum Beispiel Rechtschreibung und Grammatik, kreative Textgestaltung oder Ausdrucksfähigkeit, beurteilt. Es ist nämlich ein erheblicher Anforderungsunterschied, ob ein Kind einen Text nach mehrfachem Üben fehlerfrei nachschreiben kann oder ob es selbstständig und kreativ einen Text formuliert. Aus dem bisherigen Zeugnis war eine so differenzierte Beurteilung nicht zu ersehen.
Zusätzlich werden wir zu Beginn jedes Schuljahres den Eltern einen Beobachtungsbogen an die Hand geben, mit dessen Hilfe sie die Kriterien kennen lernen, die für die Arbeit ihres Kindes in der Schule wesentlich sind.