Herr Staatssekretär, können jene Sportvereine, denen seitens der Staatsmittelverwaltung des Bayerischen Landessportverbandes für die Jahre 2003 und 2004 Zuschüsse für Investitionen im Breitensportbereich in Aussicht gestellt wurden, zum Beispiel dem Sportverein Grainet im Landkreis Freyung-Grafenau, davon ausgehen, diese Zuschüsse trotz der Mittelknappheit noch zu erhalten?
Herr Abgeordneter, durch die Sonderprogramme der letzten Jahre für die Förderung des Sportstättenbaus, insbesondere durch das 50-Millionen-DM-Sonderprogramm für die Jahre 2001 und 2002, haben sich die Wartezeiten im BLSV-Bereich deutlich verkürzt. So konnten Auszahlungen, die vom BLSV erst für die Jahre 2003 und folgende in Aussicht gestellt wurden und bei denen die Auszahlungsvoraussetzungen vorlagen, vorgezogen werden. Dies führte schließlich zu der sehr günstigen Situation, dass bei den vom BLSV bewilligten und noch nicht anfinanzierten Vorhaben für die Jahre 2003 und 2004 lediglich noch Auszahlungen in Höhe von insgesamt circa 0,5 Millionen e, davon zwei Drittel Zuschuss und ein Drittel Darlehen, in Aussicht gestellt sind.
Es ist davon auszugehen, dass jene Sportvereine, denen seitens der Staatsmittelabteilung des Bayerischen Landessportverbandes für die Jahre 2003 und 2004 Zuschüsse für Investitionen im Breitensportbereich in Aussicht gestellt wurden, zum Beispiel auch dem Sportverein Grainet im Landkreis Freyung-Grafenau, diese Zuschüsse auch entsprechend erhalten.
Im Falle des Sportvereins Grainet stellt sich die Situation wie folgt dar: Bewilligung am 20. Mai 1999: Zuschuss 77307 e, Darlehen 38603 e; in Aussicht gestellte Auszahlung: Zuschuss 2003, Darlehen 2004. Aufgrund der oben genannten Sonderprogramme wurde der Verein vom BLSV am 31. Januar, 17. Juli und 17. Oktober 2002 angeschrieben, dass ausgezahlt werden kann, wenn ein Auszahlungsantrag gestellt wird und die Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen. Am 11. November 2002 hat dann der Verein mitgeteilt, dass der Baubeginn am 29. Oktober 2002 war und dass die Auszahlungsvoraussetzungen im Jahr 2002, nämlich 30% Baufortschritt, nicht erfüllt sein werden.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die Fördersituation in diesem Haushalt dank der Sonderprogramme des Freistaates Bayern bei weitem nicht so schlecht ist, wie sie von verschiedenen Seiten beschrieben wird – im Gegenteil: Der Sportverein Grainet hätte bei entsprechendem Baufortschritt auch baugleich gefördert werden können.
Herr Staatssekretär, meiner Kenntnis nach ist im März vom BLSV ein Rundschreiben oder ein Brief an betroffene Vereine ergangen, worin mitgeteilt
wird, dass sie eben nicht mehr mit dem zugesagten Zuschuss rechnen können. Nun steht Ihre Aussage im Raum, dass sie damit rechnen können. Wann wird dann diesen Vereinen schriftlich mitgeteilt werden, dass dieses Schreiben des BLSV mehr oder minder hinfällig ist? Eine neue Vertrauensgrundlage muss geschaffen werden.
Staatssekretär Freller (Kultusministerium) : Meines Wissens ist bereits eine Mitteilung erfolgt. Ich kann dies aber nicht verbindlich sagen, da dies in den Publikationen des BLSV geschehen wäre. Ich werde mich aber gerne darum kümmern, dass dies zeitnah erfolgt.
Im Klartext, Herr Staatssekretär: Der Verein Grainet kann damit rechnen, dass, wie zugesagt, die Mittel nach den entsprechenden Meldungen fließen werden.
Herr Abgeordneter Kobler, damit keine Fehlinformation gegeben wird, schlage ich vor, dass mein Haus unmittelbar mit Ihnen bzw. mit dem Verein Kontakt aufnimmt. Sehr viele Details sind zu beachten. Eine schnelle Zusage birgt die Gefahr in sich, dass irgendwelche Voraussetzungen vielleicht nicht optimal erfüllt sind. Ich möchte hier keine falsche Zusage geben.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass für die Vereine nach wie vor die Möglichkeit besteht, nach der alten Zuschussform, das heißt 20% Zuschuss und 10% Darlehen, in absehbarer Zeit, nämlich mit maximal drei Jahren Wartezeit, die der Bayerische Landessportbeirat beschlossen hat, zu Fördermitteln zu kommen? Trifft dies speziell für diesen Verein und auch für die anderen bayerischen Vereine zu?
Herr Abgeordneter, dies wird davon abhängen, wie viele Vereine von der Darlehensmöglichkeit Gebrauch machen, um dann über die Mittel so verfügen zu können, wie dies ursprünglich vorgesehen war.
Herr Präsident! Herr Staatssekretär, welche Chancen bestehen für die zusätzliche Einrichtung einer Klasse im DGB-Bildungswerk im Schuljahr 2003/2004 in Deggendorf zur Nachholung des Hauptschulabschlusses, nachdem die Stunden von den vorhandenen Lehrern abgedeckt werden könnten und die
Dringlichkeit durch die Schließung der Maßnahme des Katholischen Kreisbildungswerkes für Aussiedler sowie durch zunehmende Absolventen der Praxisklassen zugenommen hat?
Frau Abgeordnete, die Förderung der Vorbereitung der Nachholung des Hauptschulabschlusses ist Bestandteil des Beschäftigungspaktes Bayern und damit eines Vertrages, der zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbänden geschre lossen worden ist. Nach den gegenüber den Vorjahren unveränderten Ansätzen im Doppelhaushalt 2003/2004 stehen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für das kommende Schuljahr Landesmittel in der bisherigen Höhe, nämlich 580300 e zur Förderung von Kursen zur Nachholung des Hauptschulabschlusses zur Verfügung. Da der Haushaltsplan 2003/2004 mithin keine Erhöhung der Mittel für die Förderung dieser Kurse gegenüber dem Jahr 2002 vorsieht, ergeben sich Schwierigkeiten, dass die aus der Gesamtsumme geförderte bisherige Zahl der Kurse ansteigen kann.
Das Staatsministerium arbeitet mit den Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene in diesem Bereich gut zusammen. Die Durchführung von Kursen zur Nachholung des Hauptschulabschlusses wird ergänzend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Vom Verfahren her prüft zuerst das Staatsministerium für Unterricht und Kultus die grundsätzliche Förderfähigkeit und leitet den Vorgang anschließend an die hierfür als Bewilligungsbehörde zuständige Regierung von Niederbayern zur weiteren verwaltungsmäßigen Abwicklung weiter. Im konkreten Fall hat das Gemeinnützige Bildungswerk Bayern des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. im laufenden Schuljahr zwei Kurse in Deggendorf und Passau genehmigt bekommen.
Im Interesse einer rechtzeitigen Planungssicherheit der Träger hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene bereits im Frühjahr des Jahres 2003 signalisiert, dass die bisherigen Kurse vom Grundsatz her fortgeführt werden können, vorbehaltlich der konkreten Einzelfallprüfung im Übrigen. Voraussetzung hierfür ist aber allgemein die Einreichung eines entsprechenden Antrages an das Staatsministerium.
Was die in der mündlichen Anfrage thematisierte zusätzliche Einrichtung einer Klasse im DGB-Bildungswerk im Schuljahr 2003/2004 in Deggendorf zur Nachholung des Hauptschulabschlusses anbelangt, kann das Staatsministerium vom Ansatz her zunächst durchaus wohlwollende Sachprüfung zusagen, wobei erste Voraussetzung ist, dass alsbald ein konkret ausformulierter Antrag gestellt wird. Bei der Prüfung kommt es entscheidend auf den vom Gemeinnützigen Bildungswerk Bayern des DGB für den neuen Kurs ausgearbeiteten Finanzierungsvorschlag an; denn nur dann kann eine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, ob die für die
Kurse der anderen Träger eingeplanten Haushaltsmittel ausnahmsweise die Bildung eines zusätzlichen Kurses zulassen.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass Ministerpräsident Stoiber beim Besuch einer Hauptschule in Plattling den Absolventen der Praxisklasse, die ja keinen vorweisbaren Schulabschluss haben, Unterstützung zugesichert hat, und verpflichtet Sie das in diesem Falle nicht, über diese ESF-Mittel hinauszugehen, von denen Sie gesprochen haben?
Ich saß bei diesem Besuch neben Ministerpräsident Dr. Stoiber und habe die Diskussion, die dort stattfand, selbst mit geführt. Ein Schüler der Praxisklasse hat gefragt, welche Möglichkeiten er noch hätte, den Hauptschulabschluss zu erlangen.
Es gibt die Möglichkeit, dass er den Abschluss an der Hauptschule selbst erreicht. Es ist nicht notwendig, dass er den Abschluss außerhalb der Hauptschule macht; denn es gibt die Möglichkeit, die wir an etlichen Praxisklassenschulen bereits gewährt haben bzw. die bereits genutzt wurde, dass ein Schüler der Praxisklasse an der Schule selbst den Hauptschulabschluss erlangt.
Generell ist es Absicht unseres Hauses, Abschlüsse, so sie nachholbar sind, auch möglichst nachholbar zu machen.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, wie viele Schüler ohne Hauptschulabschluss es im Landkreis Deggendorf gibt? Ich habe im Hinterkopf, dass in Niederbayern in der Vergangenheit rund 1300 Schüler ohne Hauptschulabschluss gewesen sind.
Frau Abgeordnete, ich bitte um Nachsicht, dass ich die Zahlen für einen einzelnen Landkreis nicht auswendig weiß. Im Rahmen der Anfragen kommt noch eine Frage, die ganz gezielt die Thematik der Hauptschüler ohne Hauptschulabschluss und das zahlenmäßige Verhältnis anspricht. Bei dieser Frage werde ich gern auf das Thema eingehen. Was die Finanzierung angeht, lasse ich Ihnen gern eine verbindliche Auskunft zukommen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund des im August endenden Arbeitsverhältnisses der ABM-Kraft des Vereins Dokumentationsstätte Konzentrationslager Hersbruck e. V. stellt sich die Frage, wie die Planungen für das Außenlager Hersbruck sowie das Doggerwerk aussehen, ob die Möglichkeit besteht, über die Stiftung Bayerische Gedenkstätten ein Konzept zu erstellen, das beispielsweise eine Zusammenarbeit mit dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände beinhaltet, und wie die Sicherheitsbedenken der Oberfinanzdirektion Nürnberg, die schon artikuliert worden sind, hinsichtlich einer öffentlichen Nutzung bzw. Begehung der Doggerstollen ausgeräumt werden können.
Frau Kollegin Stahl, zunächst bedanke ich mich für die von Ihnen ausgesprochene Beförderung zum Minister, aber ich werde doch als Staatssekretär antworten.
Die wissenschaftlichen und gedenkstättenpädagogischen Perspektiven, die im Umkreis des so genannten Doggerwerks zweifellos gegeben sind, werden nach einem entsprechenden Wunsch der Bürgermeister der Stadt Hersbruck, der Gemeinde Happurg und des Vereins Dokumentationsstätte Konzentrationslager Hersbruck e. V. von der Gedenkstätte Flossenbürg und dem hier tätigen wissenschaftlichen Fachbeirat erarbeitet. In der letzten Sitzung dieses Fachbeirats wurde beschlossen, diesem Antrag Rechnung zu tragen und die wissenschaftlichen Kapazitäten in Flossenbürg für die Erarbeitung von Konzepten für das ehemalige Außenlager Hersbruck einzusetzen. Damit ist das Doggerwerk de facto in die Arbeit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten eingebunden.
Diese Vorgehensweise setzt eine Kooperation fort, die sich schon vor der Institutionalisierung der Stiftung bewährt hat: Vor allem mit der wissenschaftlichen Hilfe der Gedenkstätte Flossenbürg wurde vor zwei Jahren eine Ausstellung zum Doggerwerk realisiert, die – vom Verein mit großem Engagement betreut und begleitet – seither in mittelfränkischen Schulen und öffentlichen Einrichtungen zu sehen ist.
Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände war gleichfalls in die Vorarbeiten für diese Ausstellung eingebunden. Auch diese Zusammenarbeit kann fortgesetzt werden. Gleichwohl ist zu bedenken, dass das Doggerwerk als ein Ort, an dem vor allem die Perspektive der Opfer des NS-Regimes erkennbar wird, organisatorisch und institutionell eher an die Stiftung Bayerische Gedenkstätten anzubinden wäre und weniger an das Dokumentationszentrum in Nürnberg, dem ja in der
Die Liegenschaft des Doggerwerks befindet sich im Eigentum der Gemeinde Happurg; allerdings obliegt dem Bund nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz die Verkehrssicherungspflicht für die Liegenschaft. Das heißt, die konkrete Zuständigkeit liegt bei der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Nürnberg. Diese hat eine öffentliche Nutzung der Stollenanlage abgelehnt, weil die Sicherheit nicht gewährleistet werden könne.
Die Sicherheitsbedenken, die das hier zuständige Bundesministerium der Finanzen vorgetragen hat, können nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen von unserer Seite nicht beeinflusst werden. Dennoch – das möchte ich ausdrücklich im Parlament sagen – sind wir der Auffassung, dass es zu unserem grundlegenden Bildungsauftrag gehört, die eindrücklichen und in mancher Hinsicht solitären historischen Relikte im Umkreis des Doggerwerks für die Gedenkstättenpädagogik nutzbar zu machen. Die Kommunen vor Ort, der Verein Dokumentationsstätte Konzentrationslager Hersbruck e. V. und die Institutionen im Kontext der Stiftung Bayerische Gedenkstätten arbeiten in diesem Sinne eng zusammen.
Damit ist aus unserer Sicht eine wichtige Voraussetzung gegeben, um den historischen Ort in die politisch-historische Bildungsarbeit einzubeziehen und gleichzeitig den begründeten Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit Rechnung zu tragen. Denkbar wäre etwa die ortsnahe Erläuterung der historischen Sachverhalte durch eine Außenausstellung. Die noch vorhandenen, allerdings zugemauerten Tunneleingänge könnten dabei selbstverständlicher Lernanlass sein.
Herr Staatssekretär, Sie sagten, die Bedenken der Oberfinanzdirektion könnten nicht ausgeräumt werden. Die Bedenken beziehen sich auf Sicherheitsbedingungen und ökologische Aspekte. Verstehe ich Sie richtig, dass von staatlicher Seite nicht daran gedacht ist, zum Beispiel durch eine Abstützung der Stollen oder durch eine Sanierung der Stollen, die dem Sicherheitsaspekt Rechnung tragen würde, dazu beizutragen, dass diese Stollen begehbar sind? Können Sie mir sagen, ob bei der Erarbeitung des Konzepts, die erfreulicherweise stattfindet, auch über die personelle Ausstattung nachgedacht wird, damit nicht immer mit ABM-Kräften, die nur von Jahr zu Jahr tätig sind, versucht werden muss, die Initiative am Leben zu erhalten?