Konrad Kobler

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Last Statements

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pfaffmann, die im Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachten Überlegungen betreffend die Weiterbildung in den Berufen der Alten- und Krankenpflege sind – ich sage das offen – auf Anhieb betrachtet interessant. Es gibt sicher einen breiten Konsens darüber, die Pflegequalität insgesamt weiter zu verbessern. Sie haben von der Verbesserung der Motivation und der Attraktivität gesprochen. Ihre Aussage trifft sicher in verschiedenen Aspekten zu. Ihre in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachten Überlegungen schließen möglicherweise auch an die Richtlinien für die Weiterbildung der Pflegekräfte an.
Durch eine systematische Fort- und Weiterbildung, die auf die Altenpflege übertragen wird, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, würde auch nach unserer Meinung das Berufsbild der Altenpflege bis hin zum Pflegemanagement eine Aufwertung erfahren. Ich sage aber offen, es gibt Gründe, warum wir – Sie haben das bereits ein wenig vorweggenommen – momentan von einer Beratung des Gesetzentwurfs abraten. Es macht keinen Sinn, im letzten Moment ein Gesetz durchzupeitschen, das so wichtig ist und das als Vorgänger das Altenpflegegesetz hat, über das man zehn Jahre lang diskutiert hat. Das Altenpflegegesetz muss erst einmal richtig umgesetzt werden. Wenn man die Weiterbildung anerkennen will, muss man nach unserer Auffassung zunächst Erfahrungen mit dem Altenpflegegesetz gesammelt haben, auf die man aufbauen kann. Man darf nicht den Fehler machen, den zweiten oder dritten Schritt vor dem ersten zu tun.
Das ist der eine Aspekt. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass eine Verbandsanhörung oder etwas Ähnliches zur Einbindung der Verbände nicht stattgefunden hat; mir ist zumindest nichts darüber bekannt. Das muss bei einem solch wichtigen Gesetz aber sein. Das ist nicht geschehen, und deswegen ist eine Verabschiedung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht denkbar.
Zu bedenken ist ferner, dass bei der Weiterbildung bzw. bei den Weiterbildungsrichtlinien in der Krankenpflege bereits eine Art bundeseinheitliche Abstimmung besteht. Sie haben davon gesprochen, dass die Pflege und die Weiterbildung bundeseinheitlich geregelt seien. Ich bin nicht der Meinung, dass das Thema schon ganz bundeseinheitlich geregelt ist. Auch hier gibt es noch Defizite und Abstimmungsbedarf. Weil diese Dinge noch nicht geregelt sind und viele Fragen offen sind, sind wir der Auffassung, dass der Entwurf verfrüht ist. Sie haben das auch realistisch eingeschätzt. Wir bitten deshalb, zum
jetzigen Zeitpunkt von einer weiteren Beratung Abstand zu nehmen. Pragmatisch gesehen verfällt der Gesetzentwurf damit der so genannten Diskontinuität.
Herr Staatssekretär, können jene Sportvereine, denen seitens der Staatsmittelverwaltung des Bayerischen Landessportverbandes für die Jahre 2003 und 2004 Zuschüsse für Investitionen im Breitensportbereich in Aussicht gestellt wurden, zum Beispiel dem Sportverein Grainet im Landkreis Freyung-Grafenau, davon ausgehen, diese Zuschüsse trotz der Mittelknappheit noch zu erhalten?
Herr Staatssekretär, meiner Kenntnis nach ist im März vom BLSV ein Rundschreiben oder ein Brief an betroffene Vereine ergangen, worin mitgeteilt
wird, dass sie eben nicht mehr mit dem zugesagten Zuschuss rechnen können. Nun steht Ihre Aussage im Raum, dass sie damit rechnen können. Wann wird dann diesen Vereinen schriftlich mitgeteilt werden, dass dieses Schreiben des BLSV mehr oder minder hinfällig ist? Eine neue Vertrauensgrundlage muss geschaffen werden.
Im Klartext, Herr Staatssekretär: Der Verein Grainet kann damit rechnen, dass, wie zugesagt, die Mittel nach den entsprechenden Meldungen fließen werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem doch sehr sensiblen Thema möchte ich vorweg einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Frau Kollegin Schopper, da Sie von mehr Ehrlichkeit gesprochen haben, möchte ich vorweg feststellen, dass sich dieser Antrag an den falschen Adressaten richtet. Gestern wurden in Berlin die Verhandlungen von den Delegationen aufgenommen. Ihr Anliegen sollte eigentlich dort eingebracht werden. RotGrün stellt nach wie vor die Bundesregierung. Ich habe mir gestern die Mühe gemacht zu recherchieren, ob sich innerhalb der Bundesregierung auch nur eine Spur eines
derartigen Gedankengutes findet. Dazu kann ich nur sagen: Zu diesem Vorschlag in Berlin völlige Fehlanzeige. Obwohl man für diesen Antrag gewisse Sympathien haben kann, zielt er derzeit in die falsche Richtung.
Ich möchte noch einige grundlegende Anmerkungen zur gesetzlichen Krankenversicherung machen. Sie alle wissen, dass die GKV in Deutschland nach einer Regierung durch Rot-Grün von viereinhalb Jahren in der tiefsten Krise seit ihrem Bestehen steckt. Primäre Probleme der GKV sind die sinkende Zahl der Beitragszahler, die steigende Anzahl der Arbeitslosen und die dadurch bedingten Einnahmeausfälle, eine kaum noch wachsende Produktivität und immer mehr ältere Bürger. Rot-Grün – das muss um der Wahrheit willen gesagt werden – hat in ganz wesentlichem Maße dazu beigetragen, das Gesundheitswesen an die Wand zu fahren. So haben Sie 1998 Reformen der unionsgeführten Bundesregierung, zum Beispiel Zuzahlungsregelungen, zurückgenommen, Leistungen ausgeweitet und den Wettbewerb unter den Kassen eingeschränkt. Ihre verfehlte Wirtschaftspolitik hat zur höchsten Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung geführt. 100000 Arbeitslose mehr bedeuten 2,3 Milliarden e an Steuern und Beiträgen weniger. Die Folge: Die Beiträge zur GKV sind von 13,6% auf knapp 15% gestiegen, Arbeitsplätze wurden ins Ausland verlegt, und die Schattenwirtschaft wurde aufgrund der hohen Abgabenquote weiter angeregt. 1998 hatten die Kassen noch 1 Milliarde e Überschüsse; heute haben sie trotz der Beitragserhöhung Schulden von 6 Milliarden e. Der Beitragssatz würde bei 15% liegen, wenn man dieses Defizit mit einrechnet.
Eine Zweiklassenmedizin ist immer stärker im Vormarsch. Eine uneingeschränkte medizinische Versorgung erhalten praktisch nur Privatpatienten und auch Sozialhilfeempfänger, die nicht unter die Budgetierung fallen. Gesetzlich Versicherte leiden unter der Rationierung.
Frau Kollegin Schopper, Absatz 1 und Absatz 2 Ihres Antrags widersprechen einander völlig; ich komme später noch darauf zu sprechen. An dieser Stelle ist es nicht möglich, auf Details in beiden Verhandlungspaketen zur Gesundheitsreform einzugehen. Ich möchte nur einige Trends aufzeigen. Die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen steigt permanent und wird auch weiter steigen. Das hat mehrere Ursachen: die allgemeine Steigerung der Ansprüche an Gesundheitsleistungen, Ausweitung der medizinischen Möglichkeiten, ein wachsender Bedarf an Diensten für Ältere und Pflegebedürftige. All diese Dinge spielen hier herein.
Die Finanzierungsbasis schwindet zunehmend. Das hat ebenfalls mehrere Ursachen, nämlich die demografische Entwicklung, die sinkende Zahl der Beitragszahler aufgrund der zunehmenden Massenarbeitslosigkeit und aufgrund der falschen Rahmenbedingungen sowie die politischen Entscheidungen, die in den letzten Jahren zu Verschiebebahnhöfen geführt haben, auf denen die Kosten einfach verschoben worden sind.
Die Herausforderungen machen eine grundlegende Reform des deutschen Gesundheitswesens überfällig. Die bisherige Rechnung, nämlich das Anziehen der Bei
tragsschraube, geht aufgrund der hohen Kostenbelastung nicht mehr auf. Wir brauchen auch in Zukunft für das deutsche Gesundheitswesen ein festes Fundament an Solidarität. Jede und jeder müssen sich dessen sicher sein können, dass sie im Falle einer existenziellen Gefährdung durch Krankheit auf die notwendigen Hilfeleistungen der Solidargemeinschaft zählen können. Die Solidarität gegenüber den Kranken darf nicht – ich sage das ganz offen – durch Markt und Wettbewerb ersetzt werden. Die Solidarität der Gesunden mit den Kranken und der Starken mit den Schwachen muss sich in einem solidarischen Finanzierungssystem niederschlagen, welches an Leistungs- und Belastungsgerechtigkeit ausgerichtet ist. Natürlich müssen Missbräuche, Mitnahmeeffekte, Uneffizienz usw. beseitigt oder abgebaut werden.
Im Zusammenhang mit der Solidarität wird seit längerer Zeit über die Einbeziehung aller Einkommensarten in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert. Frau Kollegin Schopper, diese Überlegung ist nicht neu. Mittelfristig muss es zulässig sein, an solche Maßnahmen zu denken. Sie gehören aber nicht in die aktuelle Gesundheitsdiskussion. Ich muss das hier klipp und klar sagen. Mittelfristig schließe ich aber solche Diskussionen über eine breitere Finanzierungsbasis nicht aus. Der Kreis derjenigen, die in das Solidarsystem einbezogen werden, wird möglicherweise eines Tages größer gefasst werden müssen. Ich schließe das nicht aus.
Zum jetzigen Zeitpunkt sollten wir darüber aber nicht diskutieren. Jetzt müssen andere Verhandlungen geführt werden. Dabei aber ist dieser Gedanke fehl am Platz. Wir können nicht alles auf einmal bewegen. Wir beschließen hier auch nicht über die beiden in Berlin eingebrachten Pakete an Vorstellungen. Wir beschließen hier auch nicht über die Einführung einer Bürgerversicherung. Mittelfristig aber muss oder kann darüber sehr wohl diskutiert werden. Einbezogen werden müssen dann in die Diskussion auch die weiteren Modelle der Bürgerversicherung. Hier gibt es eine weite Palette. Alle Versicherungszweige – Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung – müssen in diese Diskussion einbezogen werden.
Wer sich mit den Sozialversicherungssystemen der Nachbarländer und der der EU-Beitrittsländer beschäftigt, stellt fest, dass der Zug der Zeit von der alleinigen Finanzierungsgrundlage Löhne und Gehälter wegführt. Das müssen wir erkennen. Löhne und Gehälter werden möglicherweise auf Dauer nicht ausreichen, wenn sonst keine Änderungen vorgenommen werden. Wir schmeißen uns damit aus dem internationalen Wettbewerb. Darüber, glaube ich, gibt es einen breiten Konsens. Wenn es, was wir hoffen, zu einem Konsens über die Vorstellungen von Rot-Grün und der Union kommt, wenn also die Abgabenquote bei der Krankenversicherung von 15% auf unter 13% gesenkt werden kann, werden wir in wenigen Jahren erneut feststellen, dass aufgrund demografischer Entwicklung, medizintechnischer Fortschritte usw. die Kostenspirale wieder nach oben gehen wird. Eine endgültige Lösung werden wir nicht finden können. Bei dem von Rot-Grün auf Bundesebene vorgelegten Gesundheitsmodernisierungsgesetz zahlen leider primär die Versicherten und die Patienten den Preis. Wir
müssen alles daran setzen, dass es nicht zu größeren Qualitätseinschränkungen und Ausgrenzungen kommt.
Auch die Herauslösung von Leistungen hat ihre Grenzen. Versicherungsfremde Leistungen über die Steuern zu finanzieren, ist richtig und überfällig. Hier ist man auf dem richtigen Weg. Die Forderung, das Krankengeld zu privatisieren bzw. von den Versicherten allein finanzieren zu lassen, wie es Rot-Grün in seinem Konzept vorsieht, stößt bei der Union auf Widerstand. Wer das will, reißt einen Grundstein der Krankenversicherung aus dem Mauerwerk der solidarischen Absicherung des Krankheitsrisikos und bläst zum Sturm auf das bewährte Krankenversicherungssystem. Das Krankengeld muss auch zukünftig von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch finanziert werden.
Wenn wir mit solchen Maßnahmen beginnen würden, würden wir das Einfallstor dafür aufmachen, dass im nächsten oder übernächsten Jahr weitere wichtige Bereiche aus der Krankenversicherung herausgenommen werden. Das Krankengeld muss als eine der Kernleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auch in Zukunft existenzielle Risiken absichern.
Ich leugne auch nicht, dass es bei den Zahnersatzleistungen unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich sage das ganz offen; denn es wäre ein Unding, das zu verheimlichen. Über die Zahnersatzleistungen muss weiter diskutiert werden. Es darf auch hier unterschiedliche Meinungen geben. Bei Ihnen ist das doch auch an der Tagesordnung. Diese Vorstellungen werden nun in Berlin erörtert werden. Vielleicht gibt es irgendwo in der Mitte einen Kompromiss, bei dem wir die eine gegen die andere Lösung austauschen. Es ist doch nicht verboten, auch anders zu denken.
Bei einer allzu forschen Ausgliederung von Leistungen sehen wir immer noch die Sorgen und die Wünsche der so genannten kleinen Leute. Wir, die Union, sehen uns auch als Anwalt der Sorgen, Probleme und Anliegen der kleinen Leute. Leider enthält das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von Rot-Grün keinerlei grundsätzliche Ansätze zur Sicherung der Sozialsysteme. Der Vorschlag ist ein ziemliches Flickwerk.
Ich glaube, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will mit dem heutigen Antrag von den zahlreichen Schwachstellen des Regierungsentwurfs ablenken. Sie wollen einen Nebendiskussionsschauplatz eröffnen, damit nicht so sehr bekannt wird, dass sie das Recht der freien Arztwahl massiv einschränken wollen. Sie brauchen eine andere Diskussionsebene, um von diesen Forderungen abzulenken. Sie wollen die wohnortnahe, flächendeckende und kassenübergreifende fachärztliche Versorgung ausrangieren. Sie wollen mehr Staatsmedizin. Das zeigt sich im Institut für Qualität in der Medizin, wo Bataillone von Bürokraten wieder eingestellt werden sollen. Dazu darf es nicht kommen. Das widerspricht unserer Philosophie von einer freiheitlicheren Krankenversicherung.
Mit den vorgeschlagenen Eingangsmodellen und mit der Öffnung der Krankenhäuser zerschlagen Sie die medizinische Versorgungsstruktur. Ich bin über Ihre Vorstellungen nicht glücklich, weil sie zum Crash führen und chaotische Zustände erzeugen. Erst in den letzten Tagen habe ich mehrere Gespräche mit Krankenhausleitern darüber geführt, wie das, was Sie hier fordern, in der Praxis umgesetzt werden soll.
Für das Unionskonzept, welches dem Konzept von RotGrün als Verhandlungsgrundlage gegenübergestellt wird, gilt als Hauptziel, dass das freiheitliche und humane Gesundheitswesen fortentwickelt werden soll. Wir wollen eine Stärkung der Prävention und eine verantwortungsbewusste Inanspruchnahme von Leistungen mit einer Selbstbeteiligung der Patienten. Wir wollen eine Absenkung der Mehrwertsteuer und den Erhalt der freien Arzt- und Krankenhauswahl. Die freie Arztwahl ist eines der Herzstücke unserer Krankenversicherung. Das wollen wir nicht aufs Spiel setzen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch einige Anmerkungen machen zum Begehren, die gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung in eine Bürgerversicherung umzuwandeln. Auf Anhieb ist dieser Vorschlag möglicherweise bestechend. Verfassungsrechtlich hat er aber sehr große Haken. Wie schon angedeutet, ist es der falsche Weg, dieses Ansinnen zum jetzigen Zeitpunkt in die Reformdebatte einzubringen. Damit bringen Sie die Reform nur durcheinander. Damit erreichen Sie überhaupt keinen Konsens. Ich sage es etwas pointiert: Das wäre Sand im Getriebe der optimal angelaufenen Beratungen.
Ich finde es optimal, dass die Beratungen jetzt angelaufen sind. Es sollte kein Sand ins Getriebe geschüttet werden, oder man sollte auch nicht Brandstifter spielen, um auf diesem Gebiet einen Brand löschen zu müssen.
Da die GRÜNEN auf Bundesebene nicht genug Mumm und nicht die nötige Kraft und Mehrheit haben, wollen sie den Antrag mit Hilfe der Staatsregierung und des Bayerischen Landtags auf Umwegen einbringen. Der direkte Ansprechpartner sitzt in Berlin, meine verehrte Kolleginnen und Kollegen. Die Forderung kann nicht im Hauruckverfahren über Bayern eingebracht werden. Das Thema Bürgerversicherung steht gegenwärtig zumindest in Bayern nicht zur Beratung an. Es ist etwas anderes, dass in den Facharbeitskreisen darüber beraten wird. Das Thema steht aber weder in Bayern noch auf Bundesebene auf der Tagesordnung des Parlaments zur Beratung an.
Aktuell geht es darum, die von der Bundesregierung unter Ihrer Mitverantwortung fast schon an die Wand gefahrenen sozialen Sicherungssysteme vor dem Kollaps zu retten. Wir sollten konstruktiv mit der Union zusammenarbeiten und über die beiden Reformvorschläge diskutieren, die in Berlin zur Beratung anstehen. Die Diskussionsvorschläge liegen auf dem Tisch. Der Antrag der GRÜNEN geht derzeit in eine völlig falsche Richtung, hat den falschen Adressaten und muss von
uns abgelehnt werden. Wir wollen solche Störfeuer zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Infolge der gesamtwirtschaftlichen Schwäche hat sich die Lage auf dem Ausbildungsmarkt erheblich verschlechtert. Ich glaube, es bringt uns nicht weiter, wenn wir mit falschen Schuldzuweisungen und Verunglimpfungen arbeiten, wie es eingangs Herr Kollege Wahnschaffe gegenüber Herrn Staatssekretär Schmid getan hat. Wenn sich Mitglieder der Staatsregierung mit Nachdruck um Lösungen bemühen, in die Betriebe gehen und versuchen, Ausbildungsplätze zu vermehren, so ist es nicht vertretbar, dies auf diese Art und Weise ins Lächerliche zu ziehen. Die Bundesregierung könnte sich von diesem Beispiel eine Scheibe abschneiden. Sie sollte, anstatt Kommissionen einzusetzen, stärker an die Front gehen und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen unterstützen.
In Deutschland stehen über 140000 Lehrstellenbewerber drei Monate vor Schulschluss auf der Straße. Konkret bedeutet das: 523000 gemeldeten Bewerbern stehen 393000 gemeldete Stellen gegenüber. Da ständig die Situation in Bayern angesprochen wird: Bayern hat an der genannten Zahl von 523000 Lehrstellenbewerbern – ich nenne nur die gerundeten Zahlen – einen Anteil von 70000 Bewerbern. Das entspricht 13,4% der Gesamtzahl und damit in etwa dem Bevölkerungsanteil Bayerns. Von den bundesweit 393000 Stellenangeboten entfallen auf Bayern 72680; dies entspricht einem Anteil von 18% und liegt wesentlich über dem Durchschnitt der anderen Bundesländer. Ich nenne die Fakten, damit nicht ständig ein falsches Licht auf Bayern geworfen wird. Wenn von Betrieben gesprochen wird, die nicht ausbilden, dann frage ich mich: Wo ist der große DGB? Wo stellt der DGB Ausbildungsplätze zur Verfügung? Wo wird beim DGB ausgebildet? – Fehlanzeige am laufenden Band!
Wir sehen, dass in Bayern 12000 Stellen fehlen. Das ist ein starker Einbruch, aber diese Entwicklung ist Folge der falschen Rahmenbedingungen, die zu dieser ungebremsten totalen Talfahrt geführt haben: täglich 6 000 Arbeitslose mehr, täglich 100 Konkurse und damit einhergehend Verlust von Arbeitsplätzen. Das wirkt sich natürlich auch in Bayern aus.
Es ist festzustellen, dass im Bundesdurchschnitt – hören Sie bitte her – pro 100 gemeldete Bewerber nur 75 Ausbildungsplätze vorhanden sind. In Bayern haben wir nach wie vor pro 100 Bewerber 103 Ausbildungsplätze. Das heißt, das Angebot ist in Bayern zwar geschrumpft, wir können aber nach wie vor mehr Ausbildungsplätze bieten, wenngleich wir natürlich gerne noch eine bessere Situation gehabt hätten und wir in keiner Weise leugnen, dass wir zurückgefallen sind. Wir heben uns aber von den anderen Bundesländern positiv ab.
Sie haben mit Ihrer Wirtschaftspolitik mit falschen Rahmenbedingungen dazu beigetragen, dass es bundesweit zu einem enormen Rückgang der Zahl der Ausbildungsplätze gekommen ist.
Wir können die Situation in Bayern unter die Lupe nehmen: Wir haben ein Verhältnis von 103 : 100; abgesehen von Baden-Württemberg, Hamburg und dem Saarland ist das Verhältnis überall schlechter. Sie können die Statistik interpretieren, wie Sie wollen: In Bayern entfallen auf 100 gemeldete Bewerber – ich sage es Ihnen noch einmal – 103 gemeldete Stellen.
Sie müssen natürlich auch in die anderen Bundesländer schauen: Nordrhein-Westfalen zum Beispiel hat ein Verhältnis von 83 Stellen zu 100 Bewerbern; es sind natürlich die neuen Bundesländer, die den Schnitt runterziehen.
Es ist heute noch nicht angesprochen worden, dass gerade aus den neuen Bundesländern – wenn ich mir die nordost-bayerischen Arbeitsamtbezirke vergegenwärtige – eine Reihe von Auszubildenden nach Bayern kommt. Wir haben aus den neuen Bundesländern im Schnitt jährlich 4000 bis 5000 Ausbildungsplatzbewerber. Wir haben diese Bewerber bisher gut gebrauchen können, weil wir stets einen Mangel an Auszubildenden hatten. Wir hatten bisher wesentlich mehr Ausbildungsplätze als Bewerber. In der bayerischen Ausbildungsstellenstatistik hatten in den letzten Jahren die Bewerber aus den neuen Bundesländern einen Anteil von fünf bis sieben Prozent eingenommen.
Es darf nicht verkannt werden, dass gerade der oberfränkische Raum von Bewerbern sehr stark frequentiert wird. In diesem Jahr hat er um 9,4 Prozent mehr Bewerber zu verzeichnen, während die Anzahl der Ausbildungsplätze um 22 Prozent zurückgegangen ist. In diesem Zusammenhang ist die Wirkung ganz extrem sichtbar: Oberfranken hat nach wie vor ein Plus an Bewerbern. Kein einziger anderer Arbeitsamtbezirk in Bayern weist diese krassen Unterschiede auf. Hieran sieht man natürlich den Druck aus der Grenzregion durch Bewerber insbesondere aus Thüringen und Sachsen. Diese Tatsache dürfen Sie bei Ihrer Analyse in keiner Weise übersehen. Bayern hat am Ende des Berichtsmonats März – Kollege Dinglreiter hat darauf hingewiesen – 10,2 Prozent mehr unversorgte junge Leute, als das in der Vergangenheit der Fall war.
Positiv hervorzuheben ist der Bezirk Oberbayern, vor allem der Raum München. Er hat nach wie vor ein Plus von 33 Prozent zu verzeichnen. Das Arbeitsamt München ist mit 5 700 im Plus, das heißt nach wie vor 2,3 Ausbildungsplätze pro Bewerber. Es ist bekannt, dass es regionale Unterschiede gibt, dass aber bei der Berufswahl der Blick auf die Fläche gerichtet werden muss. Wenn ich Passau als Beispiel nehme: Dort gibt es nach wie vor einen großen Bedarf in Dienstleistungsberufen wie Koch oder Metzger. Deshalb sind Flexibilität und Mobilität notwendig, und diese müssen durch entsprechende Programme unterstützt werden.
Herr Staatssekretär, sehen Sie die von Herrn Prof. Vocke angesprochene Praxis bei manchen Landratsämtern nicht doch dahin gehend überzogen, dass bei Waffenscheinbesitzern, die über Jahrzehnte den Waffenschein besaßen, frühere Straf- oder Bußgeldverfahren nunmehr herangezogen werden und solche Waffenbesitzer als unzuverlässig deklariert werden und ein neuer Waffenschein durch die Landratsämter nicht mehr ausgegeben wird?
Herr Staatssekretär, nachdem im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes von der Bundesregierung eine Reihe von Ausbauabschnitten der B 85 vom vordringlichen Bedarf herausgenommen wurden, frage ich die Staatsregierung, ob sie durch diese Dringlichkeitsabstufungen den längst überfälligen Bau der Ortsumgehung der B 85 bei Neukirchen vorm Wald. und Eberhardsreuth noch in absehbarer Zeit für realisierbar ansieht bzw. ob sie das Vorgehen des Bundes als ein weiteres Signal sieht, die ostbayerische Region trotz der weiter zu erwartenden übermäßigen Verkehrszunahme insbesondere durch die EU-Osterweiterung aufs Gröbste zu vernachlässigen?
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht doch, dass durch das Vorgehen des Bundes, dass bei der B 85 allein im Abschnitt Passau – Freyung – Grafenau vier Maßnahmen herausfallen, dass – drei Maßnahmen sind zurückgestellt worden – nun Neukirchen vorm Wald offenbar noch drinnen ist, die Strecke in diese Sogwirkung kommt und irgendwie doch in Vergessenheit gerät? Können Sie ein zeitliches Limit sagen, wann die Umgehung B 85 Neukirchen vorm Wald errichtet werden soll?
Herr Staatssekretär, die Prognosen der Bundesregierung als auch der Bayerischen Staatsregierung lagen bezüglich der Verkehrszunahme durch die EU-Osterweiterung für die Bundesstraßen im östlichen Raum Bayerns bei 200%, die Bayerische Staatsregierung spricht sogar von einer Verdrei- bis Vervierfachung in den nächsten zehn bis zwölf Jahren. Finden Sie dieses Vorgehen der radikalen Kürzung nicht skandalös? Wäre es nicht sinnvoll, hier für den sachgerechten Ausbau eine Art „Verkehrsprojekt europäische Wiedervereinigung“ aufzulegen, wie man „Deutsche Einheit“ mehr
oder minder aufgelegt hat? Wäre das nicht die Folge, das dringende Erfordernis?
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegin Schopper und verehrter Kollege Geiger, ich darf mich vielleicht vorweg auch im Namen meiner Fraktion für Ihr Verständnis bedanken, das Sie diesem Gesetzentwurf entgegenbringen. Er ist die Konsequenz aus der Umstrukturierung bzw. Aufteilung des Gesundheits- und Veterinärbereiches mit dem Ziel, die Aufgaben und die Funktionen in eine rechtlich abgesicherte Position zu bringen und die Effizienz, vor allem im öffentlichen Gesundheitsdienst, der Ernährungsberatung, der Lebensmittelüberwachung und im Veterinärwesen, zu steigern. Herr Kollege Geiger, wir werden diesen Gesetzentwurf sicherlich in der vorgegebenen Zeit in der altbekannten Form fachlich konsequent und tiefgehend im Fachausschuss, vor allem im Sozialausschuss, beraten.
Ganz konkret fasst dieses neue Fachgesetz die Regelungen zu den Aufgaben bzw. Befugnissen sowie zur Behördenorganisation in den Bereichen Gesundheitsund Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz zusammen. Das Gesetz soll auch das Gesundheitsdienstgesetz, das Lebensmittelüberwachungsgesetz, Teile des Zuständigkeitsgesetzes vom 9. April 2001 und die Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug des Futtermittelrechts ablösen. Das bedeutet eine Straffung und Vereinfachung und ist ein Beitrag zur Steigerung von Transparenz und Effizienz.
Konkret geht es darum, die Zusammenarbeit zwischen den kreisfreien Gemeinden und den Landratsämtern zu verbessern. Es werden Möglichkeiten eröffnet, Vereinbarungen zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben der Behörden für Gesundheit und Veterinärwesen, für Ernährung und Verbraucherschutz zu treffen. Neu wird im Gesetz die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage vorgesehen, welche den Kommunen die Übertragung von Kontrollaufgaben auf private Unternehmen erlaubt, die so genannte Beleihungsmöglichkeit. Das ist ein deutlicher Schritt, die private Verantwortung einzubeziehen.
Die unterschiedlichen Themen im öffentlichen Veterinärwesen erfordern zum Teil sehr großes und spezielles Fachwissen. Deshalb ist auch die Einrichtung eines mobilen Veterinärdienstes zur Unterstützung der Fachund Vollzugsbehörden vorgesehen. Ferner ist eine gesetzliche Regelung des Sofortvollzugs für Anordnungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgesehen, also eine ganze Palette von Dingen, die hier neu hereinkommen.
Der Gesetzentwurf gliedert sich in vier Hauptteile. Vor allem im ersten Hauptteil enthält er allgemeine Vorschriften und definiert die Aufgaben der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz. Dem Staat sowie den Kommunen werden Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis zugeteilt. Das Zusammenwirken der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz wird geregelt und die Möglichkeit für Beleihungsverträge eröffnet.
Der zweite Hauptteil bildet das Herzstück dieses Gesetzentwurfes. Darin haben wir vier Schwerpunktbereiche. Die Gesundheits- und Ernährungsberatung bekommt einen neuen Stellenwert, die gesundheitliche Aufklärung und Prävention, der umweltbezogene Umweltschutz, die Veterinäraufgaben, Futtermittelkontrolle und, wie bereits angesprochen, der mobile Veterinärdienst sowie die Lebensmittelüberwachung, begonnen von der öffentlichen Warnung bei Gesundheitsgefahren bis hin zum Fleischhygienerecht. Schließlich ist im zweiten und dritten Teil das Allgemeine geregelt, vom Datenschutz bis zu den Übergangs- und Schlussvorschriften. Kollege Geiger hat bereits darauf hingewiesen, auch auf diese zahlreichen erforderlichen Änderungen.
Dieser Gesetzentwurf ist logisch aufgebaut; er fasst zusammen, was bisher aufgesplittet in verschiedenen Regelungen niedergelegt war. Er nimmt neue Bestimmungen auf und führt zu einer effizienteren und wirkungsvolleren Arbeit im Gesundheits-, Ernährungs- und Veterinärwesen. Er fasst vor allem auch die Bestimmungen für den Verbraucherschutz zusammen. Es wird ein Gesetz erreicht, das in die richtige Richtung zielt.
Ich darf auch nur darum bitten, das Thema in den Ausschüssen zügig zu beraten, damit wir es noch vor der Sommerpause endgültig vom Tisch bringen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf federführend an den Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 5
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 63 Abs. 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Über die Listennummern 3, 7 und 24 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den der Abstimmung zugrunde liegenden Beschlussempfehlungen kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.
Ich lasse zunächst über die Listennummer 3 – das ist der Antrag des Abgeordneten Odenbach und anderer (SPD) betreffend Änderung des Bayerischen Beamtenfachhochschulgesetzes, Drucksache 14/6888 – abstimmen. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen diesem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 7, das ist der Antrag der Abgeordneten Prof. Dr. Eykmann, Ach, Prof. Dr. Waschler und anderer (CSU) betreffend Änderung des Bayerischen Beamtenfachhochschulgesetzes, Drucksache 14/9179. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Neufassung des Antrags. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/11777. Ergänzend schlage ich vor, den im letzten Satz als Vorlagetermin vorgesehenen 1. März 2003 in 1. Mai 2003 abzuändern. Wer der Neufassung mit der von mir vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU
und Herr Dr. Dürr.
Die gesamte Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Dann ist auch dies so beschlossen.
Ich lasse jetzt noch über die Listennummer 24 abstimmen, das ist der Antrag der Abgeordneten Dr. Kempfler, Zeller, Ettengruber und anderer (CSU) betreffend Entsendung von Bediensteten der Länder zu Institutionen der Europäischen Union, Drucksache 14/10489. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass ein neuer Satz eingefügt wird. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen stimmt der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der weiteren Maßgabe, dass der bisherige Satz 2 neu gefasst wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/11729. Wer dem Antrag mit der vom mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist auch dies so beschlossen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Ich rufe nun auf:
Tagesordnungspunkt 10
Antrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Münzel, Paulig und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Münzel. Bitte sehr.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wahnschaffe, Scheinheiligkeit hin oder her, ich meine, es wäre glaubwürdiger gewesen, wenn Sie auch mit einem Antrag angetreten wären und eine entsprechend klare Meinung abgegeben hätten. Das wäre glaubwürdiger gewesen, als sich zu einem Thema aufzuschwingen, das uns sicher alle negativ berührt, weil ja offenbar Woche für Woche die gesundheitspolitische Auseinandersetzung immer neue Blüten treibt, die wir in keiner Weise akzeptieren können. Ich möchte es zwar nicht unbedingt behaupten, aber ich stelle schon in den Raum, dass das, was sich seit Monaten im rot-grünen Chaos in der Gesundheitspolitik auf Bundesebene abspielt, sich nun auch ein wenig zwischen den beiden Leistungserbringern, den Ersatzkassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, abspielt.
Das sind chaotische Zustände, die man natürlich auf jeden Fall ordnen muss. Ich meine, dass die Sozialministerin sich seit Monaten bemüht, die Wogen zu glätten und Einigkeit herbeizuführen.
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie haben es angesprochen: Es ist ein Gerichtsverfahren anhängig. Weder die Staatsregierung noch das Parlament können sich über Gerichtsverfahren hinwegsetzen. Bitte nehmen Sie das auch zur Kenntnis. Es hat vielfältige Bemühungen und Einflussnahmen gegeben. Wir versuchen genau wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag, mit diesem letzten Appell auf die beiden Gruppierungen, die Ersatzkassen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung, Einfluss zu nehmen. Es grenzt wirklich an Bösartigkeit, wie Sie das hier dargestellt haben.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die täglichen Hiobsbotschaften in den Medien sind uns nicht entgangen. Die Zahnärzte boykottieren die Ersatzkassen, und
die Ersatzkassen verhalten sich entsprechend zugeschnürt. Dieser Streit treibt nun wirklich seltsame Blüten. Leider trifft in diesem Fall der Spruch nicht zu: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. In diesem Fall ist es so, dass der Dritte der Leidtragende ist, nämlich die Patienten, die Kranken, die Versicherten. Das sind die Leidtragenden, und hier muss an Einsicht und an Gerechtigkeit appelliert werden. Das Hauen und Stechen zwischen den Zahnärzten und den Ersatzkassen hat Züge angenommen – und gestern und heute sind wir von den Medien mit Schlagzeilen auch nicht verschont geblieben –, denen der Patient, der Versicherte mehr oder minder wehrlos gegenübersteht.
Wer bei einer Ersatzkasse versichert ist, wird entgegen dem Gesetz leider nicht mehr auf Krankenversicherungschipkarte behandelt. Das heißt, aufgrund dieser seit Monaten schwelenden Vergütungsstreitigkeiten zwischen den Ersatzkassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung werden Ersatzkassen-Versicherte derzeit von zahlreichen bayerischen Zahnärzten nur gegen Kostenerstattung behandelt bzw. ihnen werden Behandlungen leider vorenthalten. Das ist verwerflich. Man müsste sogar einen Schritt weitergehen und überlegen, ob hier gegen das Berufsethos verstoßen wird, sodass möglicherweise auch berufsständische Verfahren die Folge sein müssten.
Wir bitten nun, unseren Antrag so zur Kenntnis zu nehmen. Kollege Wahnschaffe, Kollegin Schopper, wir haben letzte Woche gerade auch über den Ausstieg der KV aus der Notfallversorgung, da das Ziel gleichgelagert war, gemeinsam sachlich und fundiert diskutiert. Ich bitte, heute zumindest über unseren vorliegenden Antrag nicht abzustimmen, sondern ihn in allen Facetten und Details nächste Woche im Fachausschuss zu behandeln.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Um das Wort hat Frau Schopper gebeten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der aufgerufene Gesetzesvorschlag wurde bereits bei der Einbringung von der Opposition im Prinzip für gut gehalten. Es ist allgemeine Auffassung, dass mit diesem Gesetz eine Lücke geschlossen wird, die im letzten Jahr beim Fall Milan-Labor deutlich wurde. Ich schließe mich dem an, wobei gesagt werden muss, dass auch bei den BSE-Proben der Grundsatz gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Der Fall Milan hat gezeigt, das wir den sensiblen Bereich des Verbraucherschutzes nicht den freien Kräften des Marktes überlassen dürfen. Die Staatsregierung hat mit dem Gesetzesvorschlag die Weichen für die – mehr oder minder – Verstaatlichung der BSE-Pflichttests gestellt, und zwar dahin gehend, dass künftig der Staat die Labore auswählt. Das ist im Rahmen der letzten mündlichen Anfrage bereits angesprochen worden. Das heißt, es muss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. Der Staat schließt einen Vertrag mit den Laboren und legt darin einheitliche und besonders strenge Qualitätsstandards fest. Vorgegeben wird durch dieses Gesetz auch, welches Labor für welchen Schlachthof zuständig sein wird, um Verflechtungen zwischen den einzelnen Einrichtungen zu verhindern.
Die Situation erfordert die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes. Das Verbraucherschutzministerium wird ermächtigt, die Zuständigkeit und die Durchführung von Laboruntersuchungen durch eine Verordnung zu regeln. Damit werden die Labore eng an den Staat gebunden. Es wird ziemlich ausgeschlossen, dass so genannte – Herr Minister Sinner hat in seiner Haushaltsrede gestern von den schwarzen Schafen gesprochen; ich darf mich heute noch einmal dieses Ausdrucks bedienen – schwarze Schafe die Behörden hinters Licht führen.
Wir wollen aus der Vergangenheit Konsequenzen ziehen. Wir nehmen BSE ernst, auch nach der Hysterie, die im letzten Jahr aufgekommen ist. Das gesamte Hohe Haus hat sich in den letzten zwei Jahren wiederholt mit der Frage beschäftigt, wie die Qualität verbessert und die Sicherheit bei Grundnahrungsmitteln erhöht werden kann. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass der richtige Weg die Verlagerung der Verantwortung im Rahmen der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes ist. Wir wissen, wenn Kontrollen funktionieren sollen, muss es bestimmte Spielregeln
geben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass immer wieder Schlupflöcher gefunden werden.
Der wesentliche Inhalt des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes ist, dass für die Aufgabe der Fleischuntersuchung im Rahmen des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes, die bislang der amtliche Tierarzt vornahm, künftig das Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung Regelungen erlässt. Die vorberatenden Ausschüsse haben die Thematik behandelt. Sogar der Bayerische Bauernverband hat dem zugestimmt. Ich bitte ebenfalls um ein positives Votum.
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zu den Ausführungen von Herrn Dr. Dürr möchte ich nur folgende Anmerkung machen: Wenn er meint, die Show sei vorbei, möchte ich nur sagen, dass wir vor zwei Jahren in der Tat in einer sehr schwierigen Situation waren. Es gab massive Turbulenzen aufgrund der Herausforderung BSE, die ein neues Phänomen in ganz Deutschland war, doch konnten wir durch die Umressortierung und die Berufung von Minister Sinner wieder in ruhige Gewässer steuern. Es ist sehr viel geschehen.
Herr Dr. Dürr, ich habe schon Angst gehabt, dass Sie sich nicht dazu bereit finden, in Ihrem Vortrag auf die bayerische Verbraucherschutzinitiative und die Zahlen einzugehen. Es war gut, dass Sie die Zahlen vorgetragen haben. Damit wurde dem gesamten Parlament in Erinnerung gebracht, welch großartige Leistungen erbracht wurden. Meine Bedenken gingen nur dahin, dass die von Ihnen vorgetragenen Zahlen, die für uns
sprechen, auf mein Zeitkonto angerechnet würden. Das war die große Angst, die ich hatte.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, zurück zur Sache. Wir müssen feststellen, seitdem die Verbraucherschutzinitiative und die Gesundheitsinitiative bestehen, ist eine Sensibilisierung eingetreten. Der wirksame Schutz der Verbrauchergesundheit ist ein neuer Schwerpunkt, nicht nur der bayerischen Politik, sondern bundesweit und darüber hinaus. Zwischenzeitlich gab es große Bemühungen, die Sicherheit der Verbraucher und ihr Vertrauen in die Nahrungsmittel wieder herzustellen.
Dass man hier flexibel sein muss und auch Mittel streichen muss, wenn sie nicht mehr erforderlich sind, zeigt zum Beispiel die Tiermehlbeseitigung. Es ist gut, wenn wir hier kostengünstiger arbeiten können. Wir müssen sehen, dass wir zu energetischen Verfahren kommen, damit die Beseitigung noch billiger wird. Das ist eine der großen Alternativen, die wir realisieren müssen. Damit kann Geld gespart werden, das für wichtige Dinge verwendet werden kann.
Herr Kollege Dr. Dürr, es hat mich gewundert, dass Sie nicht das Fleischhygienegesetz angesprochen haben, das in dieser Woche noch diskutiert werden wird. Auch hier wird es durch rationellere Verfahren, Ausschreibungen und konzentrierteres Vorgehen dazu kommen, dass wir einige Millionen einsparen können. Ich meine, da kann man nicht sagen, dass das schlecht wäre und dass nur der Riemen angezogen würde. Das ist in keiner Weise der Fall.
Ein anderer Aspekt ist die Prävention. Auch wenn Sie das kritisieren, werden wir uns in Zukunft stärker darauf konzentrieren müssen, die Dinge präventiv anzugehen, weil das wichtig ist. Der Verbraucherschutzminister hat das heute ganz klar herausgestellt. Die Prävention ist in der Vergangenheit nicht nur in Bayern, sondern auf breiter Ebene in Deutschland und darüber hinaus ein wenig vernachlässigt worden. Ich darf nur an die Problematik der Fehlernährung erinnern. Man spricht davon, dass 50 Milliarden e Gesundheitskosten im Jahr allein durch die Fehlernährung zustande kommen. Ich meine, dass es richtig ist, in Bayern einen Schwerpunkt auf gesunde Ernährung und Prävention zu legen.
Die Gesundheit ist heutzutage ein wichtiger Bereich. Es geht darum, dass der Einzelne mehr Verantwortung übernimmt und dass man nicht meint, man kann sich alles erlauben, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, weil dann eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt. Wir können es uns nicht mehr leisten, alles den gesetzlichen Systemen unterzujubeln. Ich meine sogar, dass es eine Art von „Rehabilitation“ für die von Ihnen strapazierte gesetzliche Krankenversicherung darstellt, wenn die Kosten reduziert werden und die Krankenversicherung sozusagen ein wenig Luft holen kann.
Wir brauchen eine größere Eigenverantwortung. Ich sehe gerade in dem, was der Verbraucherschutzminister und seine Staatssekretärin leisten, den richtigen Weg, um mittels eines Paradigmenwechsels viel für eine bessere Gesundheit in unserem Land zu tun. Ich sage noch
einmal, die Sozialsysteme werden es nicht verkraften, wenn ihnen alle Kosten aufgebürdet werden. Auch wenn Sie es nicht glauben wollen und Ihre Freunde von RotGrün in Berlin andere Wege gehen, wird es nicht möglich sein, ständig an der Beitragsspirale zu drehen. Das ist Gift für unsere Arbeitsplätze; das ist Gift für die Sicherung unseres Sozialsystems. Deshalb ist es wichtig, mehr Prävention zu betreiben. Das sind hochrentable Investitionsprogramme.
Meine Damen und Herren, „mehr Eigenverantwortung“ heißt die Losung für die Zukunft. Ich meine, das schadet nicht. Ich sage es Ihnen offen und ehrlich, ich verstehe das Geheule der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in den letzten Tagen nicht. Sie versucht, das Vorgehen der Techniker-Krankenkasse – ich darf die Kasse direkt nennen – so darzustellen, als ob es sich um ein kriminelles Verhalten handeln würde, weil mehr Eigenverantwortung gefordert wird. Das Angebot anzunehmen, steht doch jedem frei. Ich meine, das ist sehr wohl ein richtiger Weg.
Die Gesundheitsinitiative Bayern aktiv ist eine Offensive auf breiter Ebene. Sie ist ein Highlight, ein gesundheitspolitischer Baustein, um den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern einen guten Ansatz zu vermitteln. Es soll erreicht werden, dass der Einzelne seine Gesundheit zu seiner ureigenen Sache macht.
Herr Geiger von der Opposition, Sie haben in weiten Passagen versucht, die Dinge sehr sachlich darzustellen.
Es gibt einen Antrag von Ihnen, in dem moniert wird, dass zuviel Öffentlichkeitsarbeit geleistet werde. Was soll nun getan werden? Wer soll denn die neuen Dinge herausbringen?
Dann muss man die Lautstärke des Mikrofons etwas reduzieren.
Sagen Sie mir doch, auf welche dieser Broschüren Sie verzichten wollen, wenn Sie der Meinung sind, dass zuviel Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird. Es trifft nicht zu, dass Kabinettsmitglieder, Herr Minister Sinner oder Herr Minister Miller, in diesen Broschüren abgebildet seien. Sie stellen Dinge in den Raum, die nicht der Wahrheit entsprechen. Kein Mensch ist mit seinem Konterfei in den Broschüren zu finden. Was würden Sie zurückziehen? Was halten Sie für unwichtig? Sagen Sie es doch! Hören Sie doch auf, in der Hoffnung mit Dreck herumzuwerfen, dass etwas hängen bleibt.
Sagen Sie, auf welches Produkt Sie im Rahmen der Gesundheitsinitiative Bayern verzichten wollen. Das können Sie nicht.
Die gesamten Aktionen sind begrüßenswert. Es geht darum, Volkskrankheiten wie Diabetes, Schlaganfall, Krebs usw. zu bekämpfen. Das muss man der Öffentlichkeit übermitteln können. Ein anderer Weg lässt sich kaum finden. Für diese Kampagne werden im Jahr 2003/2004 je 8 Millionen e investiert. Da gibt es, Herr Kollege Dr. Dürr, eine gewaltige Steigerung gegenüber dem letzten Jahr, nämlich um 2,9 Millionen DM, was eine Steigerung um rund 50% bedeutet.
Die CSU-Fraktion begrüßt den zentralen Teil der Gesundheitsinitiative. Die Vorsorge und die von Staatsminister Sinner initiierten Maßnahmen wie die Einrichtung des Schlaganfallregisters oder die Darmkrebsfrüherkennung finden unsere nachdrückliche Unterstützung. Die Politik insgesamt muss das Bewusstsein der Menschen dahingehend stärken, dass Prävention besser ist, als sich aufwendigen Reparaturmaßnahmen unterziehen zu müssen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Pfaffmann?
Nein, das geht von meiner Zeit ab. Wir haben vielleicht noch eine Runde.
Nach mehrjährigen Diskussionen hat das gesamte Parlament gemeinsam mit der Staatsregierung die Einrichtung des Krebsregisters durchgesetzt. Mit diesem Krebsregister setzen wir Maßstäbe. Dies wurde gestern im Landesgesundheitsrat bestätigt. Erfreulich ist, dass der Haushaltsansatz von bisher 1,74 Millionen e auf 1,8 Millionen e aufgestockt werden kann. Sorge macht uns in diesem Zusammenhang die hohe Sterblichkeitsquote von an Brustkrebs erkrankten Frauen. Bei der Brustkrebsprävention muss ein deutlicher Ruck durch die Bevölkerung gehen, und es muss für das vorsorgende Mammographie-Screening geworben werden. Die Qualität muss weiter verbessert werden.
Mit 50000 Neuerkrankungen und 19000 Todesfällen jährlich in Deutschland gehört Brustkrebs zu den großen medizinischen Herausforderungen der Gegenwart. Wir brauchen eine flächendeckende Einführung der Brustkrebsvorsorgeuntersuchungen. Ich möchte das jetzt nicht weiter vertiefen. Alles, was jetzt im Raum steht, muss meines Erachtens weiter diskutiert werden. Es besteht sowohl Diskussions- als auch Handlungsbedarf. Auch innerhalb der Ärzteverbände darf nicht das letzte Wort gesprochen sein. Ich würde unseren Gesundheitsminister bitten, weiterhin am Ball zu bleiben, damit wir das gute Image, das der Gesundheitsstandort Bayern genießt, auch im Bereich der Brustkrebsbekämpfung behalten.
Wir werden in der Bundesrepublik sicher nicht das Schlusslicht sein, wenn diese Vorstellungen umgesetzt werden, sondern weit vorne stehen.
Zur Ernährungspolitik und zur Verbraucherschutzpolitik brauche ich mich nicht weiter zu äußern. Dazu wird Frau Kollegin Berta Schmid noch einige Takte sagen. Ich habe vorhin das Fleischhygienegesetz angesprochen. Wegen der Erfahrungen in der Vergangenheit – ich nenne das Stichwort Milan – müssen wir dafür sorgen, dass sich der Skandal nicht wiederholt.
Die Prüflabors müssen auf höchstem Standard arbeiten.
Ein neuer Aspekt in unserer Gesundheitspolitik und ein markanter Teil der Gesundheitsprävention bildet die gesamte Arbeitsumwelt. Besonders wichtig ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Wir freuen uns über die große Anzahl moderner und zukunftsträchtiger Arbeitsplätze für hochqualifizierte Mitarbeiter in Bayern, wobei man erwähnen muss, dass es nicht leicht ist, diese Arbeitsplätze aufgrund der vom Bund geschaffenen schlechten Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten. Die Menschen müssen einen Großteil ihrer Zeit an den Arbeitsplätzen verbringen. Deshalb muss man das Umfeld entsprechend gestalten. Man muss positiv vermerken, dass das Ministerium hier einen neuen Ansatz gefunden hat. Wir bitten Sie, dieses mitzutragen.
Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, Gesundheit weiter zu optimieren, Anreize zu geben, Prävention zu stärken und das Verbrauchervertrauen durch effizient wirkende Kontrollmechanismen zu fördern. Der vorliegende Haushalt bildet dazu eine gute Grundlage. Mit den darin erteilten Überlegungen werden wir eine zukunftsorientierte Gesundheits- und Verbraucherpolitik betreiben und auf europäischer Ebene in dieser Beziehung zum Marktführer werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Frau Hirschmann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe noch bekannt, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Als Sozialpolitiker sollen wir nicht nur über Solidarität reden, wir müssen sie bei unse
rer Arbeit auch praktizieren. Ich glaube, darüber besteht ein breiter Konsens. Das Prinzip der Solidarität kommt sicher auch in dem von unserer Sozialministerin Christa Stewens vorgelegten Haushaltsentwurf lupenrein zum Ausdruck. Ich wundere mich schon darüber, dass sich hier die Opposition – vor allem die SPD – so aufplustert und über die schwierige Situation, die Defizite usw. beschwert, während aus Berlin eine Hiobsbotschaft die andere jagt. Die Defizite werden immer noch größer, die Arbeitslosigkeit immer noch höher und die Belastungen auch immer noch stärker. Alles das wird hier salopp übergangen. Die Schröder-Schröpf-Kampagnen, die sich der Bund leistet, sollten auch hier stärker angesprochen werden. Sie sollten endlich einmal feststellen, dass es so nicht weitergehen darf. Wenn unsere Arbeitnehmer, vor allem die einfachen Menschen, weiter so belastet werden, kann es durchwegs zu Leistungsverweigerungen kommen.
Natürlich wissen wir alle, dass wir in diesen schwierigen Zeiten bei der Fortentwicklung mancher sozialer Leistungen keine großen Sprünge machen können. Wir befinden uns in einer Zeit der Abwärtsbewegung. Das gilt aufgrund der falschen Rahmenbedingungen, die vom Bund gesetzt werden, vor allem auch für den Arbeitsmarkt. Und diese Auswirkungen gehen an Bayern natürlich nicht spurlos vorüber. Auf Bundesebene haben wir vier Millionen Arbeitslose. Hinzu kommen noch etwa 800000 bis eine Million verkappte Arbeitslose, die auch nicht mehr auf den Arbeitsmarkt kommen. Solche Zahlen hat es bisher noch nicht gegeben.
Die Wundertüte Hartz-Papier zur Schaffung von Arbeitsplätzen stellt eigentlich nur ein Testat für das Versagen der Bundesregierung dar, welche sich in der Arbeitsmarktpolitik derzeit im Sturzflug befindet. Mit der HartzKommission und dem Hartz-Papier wollen Sie von diesen Zuständen nur ablenken.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch künftig steht bei uns in Bayern der Mensch im Mittelpunkt des politischen Geschehens. Verehrte Frau Kollegin Schopper, wir setzen natürlich auch bei diesem Doppelhaushalt unsere Prioritäten. Der Haushalt weist in beiden Jahren eine durchschnittliche Steigerungsrate von 3,5% aus. Bei den Leistungen mit überdurchschnittlichen Zuwachsraten rangieren die Leistungen für Familie und Betreuung ganz oben. Kollege Winter ist bereits darauf eingegangen. Auch beim Bereich der Forensik gehen die Steigerungen weit über 20% hinaus. Die freiwilligen Leistungen werden im Jahr 2003 um 6% auf über 215 Millionen e erhöht. Die Kinder, die Familien, Behinderte, psychisch Kranke, ältere Menschen und auch die Asylanten stehen weiterhin im Zentrum unserer bayerischen Sozialpolitik.
Der Einzelplan 10 wurde letzte Woche im Haushaltsausschuss beraten. Aufgrund der gegebenen Zwänge waren dort auch die Diskussionsbeiträge der Opposition verhältnismäßig objektiv und konstruktiv. Die Opposition hatte Mühe, Perspektiven aufzuzeigen, wie sie es besser machen könnte. Haushaltsberatungen können nicht
immer dazu dienen, die bestehenden Beträge von Jahr zu Jahr prozentual einfach zu erhöhen. Die Haushaltsansätze müssen auch einmal durchforstet werden. Es müssen neue Schwerpunkte geschaffen werden, und es muss auch möglich sein, dort Kürzungen oder Umschichtungen vorzunehmen, wo kein Bedarf mehr besteht. Die CSU-Landtagsfraktion ist darum bemüht, den Sozialetat trotz schwieriger Konjunktur auf hohem Niveau zu erhalten.
Während der Bund bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fortlaufend handwerkliche Fehler begeht und die Nation einmal wie das andere Mal belügt – ich habe gestern schon darüber gesprochen, dass vor der Wahl wie auch nach der Wahl vieles auf den Kopf gestellt wurde –, wird in Bayern die Sozialpolitik auf hohem Niveau weiter fortentwickelt. Leider nimmt unsere frühere Kollegin und neue Bundesfamilienministerin, Renate Schmidt, in einer nach meiner Meinung nicht nachvollziehbaren, unsozialen und familienfeindlichen Form den Haushaltsansatz des Bundes für die Familienpolitik um fast 4% zurück. Bayern dagegen hat insbesondere durch Zutun unseres Ministerpräsidenten Stoiber die Familienleistungen trotz des strikten Sparkurses von Kürzungen ausgenommen.
Mit der neuerlichen Erhöhung der Beiträge zur Sozialversicherung, vor allem zur Rentenversicherung, belasten Sie gerade die jüngere Generation. Sie gefährden den Generationenvertrag und schüren damit den Krieg zwischen den Generationen. Die zunehmenden Belastungen durch die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Ökosteuer sind Gift für den Arbeitsmarkt. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe wird weiter gefährdet. Hohe Belastungen führen nur zur Leistungsverweigerung. Andere flüchten in die Schwarzarbeit, und vorhandene Arbeit wird aufgrund der hohen Kostenbelastung bei uns einfach nicht mehr erledigt. Die Quittung hierfür sind noch mehr Insolvenzen und eine noch höhere Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland sowie größere Löcher in unseren Sozialkassen. Ich verstehe das Geheule der Opposition nicht, mit dem sie die Probleme, die eigentlich an der Wurzel behandelt werden müssten, so salopp übergeht.
Unserer Frau Staatsministerin Stewens möchte ich nur sagen, dass sie immer kraftvoll und energisch nicht nur in Bayern, sondern auch auf Bundesebene dafür eingetreten ist, dass in der Sozialpolitik die Balance gewahrt wird und dass weitere Fortschritte gemacht werden können. Leider lassen es die Mehrheitsverhältnisse im Bund nicht zu, dass manche Gesetzesvorschläge aus Bayern – ich denke nur an die Verbesserungen an der Qualität der Pflege – zum Erfolg kommen.
Dass sich Bayern in vielen Bereichen der Sozialpolitik positiv heraushebt, darf ich an folgenden Beispielen belegen. Wir haben eine Arbeitslosenquote von 5,8% gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 9,4%. Der Bund – nicht die neuen Bundesländer, sondern die alten – hat eine im Schnitt um 62% höhere Arbeitslosigkeit. Bei den Ausbildungsplätzen kommen in Bayern immer noch rund zweieinhalb unbesetzte Ausbildungsplätze auf einen noch nicht vermittelten Bewerber, während im
Schnitt der westdeutschen Länder nur mehr 0,7 freie Stellen auf einen nicht vermittelten Bewerber treffen.
Die Jugendarbeitslosigkeit ist bereits angesprochen worden. Wir haben die geringste Jugendarbeitslosigkeit. Die Quote liegt in Bayern bei 5,9% gegenüber 9% in Westdeutschland. Wir haben in Bayern unter allen Bundesländern die niedrigste Dichte an Sozialhilfeempfängern. Gegenüber 95 Sozialhilfeempfängern in Bremen entfallen in Bayern nur 14 Sozialhilfeempfänger auf 1 000 Einwohner. Bremen hat eine – in der Pro-Kopf-Belastung gerechnet – sechshundert Prozent höhere Sozialhilfebezugsquote als Bayern.
Im Vergleich zu allen anderen Ländern zahlen wir die höchsten familienpolitischen Leistungen. Das betrifft insbesondere das Landeserziehungsgeld und das Darlehen für junge Familien in Höhe von 174 Millionen e im Jahr 2003. Für das Jahr 2004 ist eine Anhebung auf 188 Millionen e vorgesehen.
Bayern hat die beste Krankenhausförderung. Die Krankenhausförderung ist nach wie vor das Herzstück unserer bayerischen Struktur- und Sozialpolitik. Mit rund 600 Millionen e erzielen wir einen Förderaufwand von rund 55 e pro Einwohner, während der Förderaufwand pro Einwohner im Schnitt der alten Länder lediglich rund 25 e beträgt.
Wir brauchen uns mit dieser Bilanz in keiner Weise zu verstecken.
Ich darf noch einige grundsätzliche Anmerkungen zum Doppelhaushalt 2003/2004 machen. Wir haben trotz der schwierigen Situation der öffentlichen Haushalte in der Gesamtschau der Einzelpläne mit einer Steigerung von durchschnittlich 3,5% mehr erreicht, als noch vor wenigen Wochen vorstellbar gewesen ist. Das war eine großartige Gemeinschaftsaktion von unserer Ministerin Stewens, Staatssekretär Georg Schmid und den Verantwortlichen im Haushaltsausschuss Manfred Ach und Georg Winter.
Die Opposition hat ihr Recht, Alternativen aufzuzeigen, mit einer Reihe von Änderungsanträgen – ich glaube es waren 21 – wahrgenommen. Es ist aber nicht in Ordnung, in einer schwierigen Zeit Vorschläge zu machen, ohne die Gegenfinanzierung aufzuzeigen. Das ist ein unredliches Spiel, das man nicht praktizieren soll.
Die CSU-Fraktion hat mit 11 Änderungsanträgen Umschichtungen vorgenommen. Die Opposition hat in den großen Bereichen Kinderbetreuung, Familie und Asylbewerber keine nennenswerten Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge eingebracht. Das ist eine Bestätigung dafür, dass sich die Staatsregierung und die CSULandtagsfraktion bei den zentralen Themen auf dem richtigen Weg befinden. Sie von der Opposition können nichts vorweisen, das Sie konkret besser oder zukunftsweisender machen könnten.
Die Manövrierfähigkeit bei freiwilligen Leistungen wird immer schwieriger, weil durch die fortlaufende Erhöhung der Abgaben die Spielräume immer enger werden. Es ist nicht schwierig, das zu verstehen. Mit der Belastung der Arbeitnehmer durch Sozialkosten in Höhe von über 40% ist längst die Schallgrenze erreicht, die aus Wettbewerbsgründen und Standortsicherungsgründen zurückgeführt werden muss. Ein weiteres Ärgernis ist die Belastung durch die Ökosteuer, die sehr negative Auswirkungen auf unsere Berufspendler hat, weil diese nicht die Möglichkeit haben, auf subventionierte Massenverkehrsmittel zurückgreifen zu können.
Die ganze Ökosteuer mit ihren negativen Folgen ist ein Schlag gegen die unteren Einkommensgruppen.
Sie ist ein Schlag gegen die Arbeitnehmer, gegen die Rentner und gegen Familien mit Kindern, gegen Schichten, die keinen Ausgleich geltend machen können. Die weitere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Krankenversicherung, die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge und die Verteuerung der Energiekosten führt bei den untersten Einkommensschichten zu einer übermäßigen Belastung. Teilweise kommt es zu einer Arbeitsverweigerung, weil sich jeder ausrechnet, ob sich Arbeit überhaupt noch rentiert.
Leider hat in der letzten Zeit in wichtigen Bereichen der Alterssicherung ein Rentenraub stattgefunden. Die Riester-Rente ist ein Bürokratiemonster, ein großer Flop, und befindet sich in großer sozialer Schieflage. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, warum haben auf Bundesebene bisher nur 6% der Beschäftigten die Riester-Rente in Anspruch genommen? Ihr Wählerklientel beträgt auf Bundesebene rund 35 bis 40%. Wo sind denn Ihre Leute geblieben? Selbst Ihre Klientel misstraut der Riester-Rente.
Die schwache Annahme der Riester-Rente ist ein Indiz für die Untauglichkeit dieser Rente. Aber Riester hat sich ohnehin ausgeklinkt.
Im sogenannten Vorschaltgesetz bzw. dem Eilpaket der Bundesregierung wird trickreich an der Beitragsspirale gedreht. Jetzt sind wir bei einem Beitragssatz von 19,5%. Wir haben uns gestern damit beschäftigt. Die SPD betreibt ein doppeltes Spiel. Einerseits werden die Beiträge erhöht, was noch akzeptabel sein könnte, kostenwirksamer aber ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Das wird in der Öffentlichkeit leider nicht so wahrgenommen.
Weiterhin wollen Sie die Schwankungsreserve reduzieren, also das Finanzpolster der Rentenversicherung
absenken. Damit soll die Rentnerschaft noch abhängiger von den Regierenden gemacht werden. Das heißt, dass die Rentensicherung noch stärker dem Haushalt des Bundes unterliegt.
Ich bedaure, dass Sie die kleineren Krankenkassen liquidieren wollen, damit Sie es im Umgang mit den Krankenkassen leichter haben. Es ist einfacher, die Krankenkassen an die Schröder’sche Schröpfleine zu nehmen, wenn es nur 40 oder 50 statt 350 Kassen gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie haben noch bis Freitag Zeit, alles zu tun, um auf Ihre Kollegen Einfluss zu nehmen, damit es nicht zu dieser dramatischen Erhöhung kommt.
Das letzte Jahr war das Jahr des Ehrenamts. Deshalb möchte ich dazu noch einige Takte sagen. Wir brauchen eine Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements, und wir brauchen eine neue Kultur der Verantwortung in Gesellschaft, Staat und Politik. Rot-Grün hat aber in den letzten zwei bis drei Jahren in dieser Beziehung nicht die glücklichste Rolle gespielt. Mit der Neuordnung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wurden Leute im Ehrenamt bestraft. Bei der Abzugsfähigkeit der Spenden für karitative, soziale und gemeinnützige Zwecke scheinen Sie aber mittlerweile den Rückzug angetreten zu haben. Ich hoffe, dass es dabei bleibt. In Bezug auf die ehrenamtliche Tätigkeit gilt das Wort des weithin bekannten Wissenschaftlers Dettling, der gesagt hat: „Die Aufgabe der Politik ist es nicht, die Gesellschaft zu bedienen, sondern sie zu aktivieren.“ Es ist die Aufgabe der Politik, Anreize zu geben, damit viel für das Gemeinwohl geleistet werden kann. Wir brauchen das Engagement der Einzelmenschen und die Körperwärme des Nächsten, nicht aber soviel organisierte Wärme über sogenannte organisierte Fernwärmenetze. Dabei bleibt einfach zu viel auf der Stecke.
Die SPD und die GRÜNEN haben einige Anträge zur Selbsthilfe, Integration und Erziehung eingebracht. Auf diese Anträge möchte ich jetzt nicht weiter eingehen. Diesen Forderungen ist mit den Ansätzen im Haushalt weitestgehend Rechnung getragen worden, ob das die Selbsthilfekontaktstellen, die Freiwilligenzentren oder die Mittel für die Jugendsozialarbeit betrifft.
Frau Kollegin Steiger, Sie haben Ausführungen zu den Selbsthilfekontaktstellen gemacht. Diese 20000 e sind wirklich Peanuts. Was soll man mit 20000 e bei 17 regionalen Selbsthilfekontaktstellen tun?
Dafür sind die Fachverbände auf den verschiedenen Ebenen verantwortlich. Was die Freiwilligenzentren betrifft, so soll nach dem Konzept der Staatsregierung ein Landesnetzwerk „Bürgerschaftliches Engagement“ aufgebaut und ab dem Jahr 2003 mit jährlich 300000 e gefördert werden. Insofern wird Ihrem Antrag mehr als entsprochen.
In puncto Beruf und Humanressourcen kann ich Ihnen sagen, dass die vorhandenen Landeskomplementärmittel für die gemeinsame Finanzierung mit Mitteln aus EUProgrammen ausreichen. Der Ansatz wird noch nicht einmal voll in Anspruch genommen. Sie aber wollen die Mittel erhöhen, obwohl die angesetzten Mittel nicht aufgebraucht werden. Wir lehnen diese Anträge ab, weil wir keinen Bedarf sehen.
Wir können in Bayern trotz der von Staatsministerin Stewens angesprochenen Finanzzwänge auf einen hervorragenden Einzelplan 10 blicken. Dafür gibt es Gründe und Ursachen, nämlich die Aufgeschlossenheit der Staatsregierung und insbesondere unseres Fraktionsvorsitzenden Alois Glück. Viele Initiativen aus der Fraktion und viele Impulse von Frau Staatsministerin Stewens, die die Politik von Barbara Stamm fortführt, und Staatssekretär Georg Schmid haben Erfolge und Durchbrüche gebracht, um die uns andere Bundesländer beneiden.
Wir sind in folgenden Bereichen anderen Ländern um Meilen voraus: bei der Familienförderung, bei den Ausbildungsplätzen, bei der Beschäftigung, beim Landesaltenplan, bei den Behinderten.
Ich denke hier an das Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde. Das ist ein Highlight. Wir sind das einzige Land in der Republik, das über 100 Millionen Euro jährlich für Zivilblinde ausgibt. Leider wird darüber zu wenig gesprochen.
Bayern ist bundesweit der leuchtende Stern in der Beschäftigungs- und Ausbildungsplatzsituation. Die Rahmenbedingungen des Beschäftigungspaktes Bayern, die Hightech-Offensive und die Privatisierungskampagne mit Sozial- und Arbeitsmarktfond, haben ganz deutliche Spuren des Erfolgs hinterlassen.
Auf die Arbeitslosenquote von 5,8% können wir stolz sein. Die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen habe ich genannt: 5,9%. Sie liegt auf Bundesebene um 50% höher.
Bei den Ausbildungsplätzen kann derzeit ein nicht vermittelter Bewerber noch aus 2,5 nicht besetzten Stellen wählen. Auf Bundesebene drängen 1,4 Bewerber auf einen nicht besetzten Platz.
Wir haben auch heuer in Bayern die beste Ausbildungsstellenbilanz Deutschlands. Ganz aktuell stehen in diesem Jahr in Bayern 91137 Bewerbern 97229 angebotene Stellen gegenüber. In Bayern stehen derzeit 4614 unbesetzten Plätzen – das ist der aktuelle Stand – 2298 unvermittelte Bewerbern gegenüber. Hören Sie her: In Bremen entfallen auf 420 unvermittelte Bewerber nur
104 unbesetzte Stellen. Das heißt, dass rund 4 noch nicht vermittelten Bewerbern nurmehr eine unbesetzte Stelle gegenübersteht. In Hamburg ist die Situation ähnlich. Auf Bundesebene entfallen derzeit auf 23000 unvermittelte Bewerber rund 18000 unbesetzte Stellen. Das heißt, dass die Ausbildungsplätze nicht ausreichen. Wir haben in Bayern noch einen Überschuss.
Wir haben die Situation in den einzelnen Regierungsbezirken in Bayern aufgelistet: In der Oberpfalz entfallen zum Beispiel auf 161 unvermittelte Bewerber derzeit 362 unbesetzte Stellen. Das heißt, 2,5 freie Plätze pro unvermitteltem Bewerber.
In Niederbayern entfallen auf 127 nicht vermittelte Bewerber 662 offene Plätze. Das heißt, rund fünf Plätze stehen pro nicht vermitteltem Bewerber zur Verfügung. In Oberbayern entfallen auf 255 unvermittelte Bewerber 1640 unbesetzte Stellen. Das heißt, 6,4 freie Stellen auf einen nicht vermittelten Bewerber. Hier muss versucht werden, die Mobilität zu steigern, um die Bilanzen, die sich nicht im Gleichgewicht befinden, auszugleichen.
Ich möchte dazu eine kritische Anmerkung machen: Wenn wir zum Beispiel beim Bau von Studentenwohnheimen – was richtig ist – sehr viele Mittel investieren, damit Studenten an den Universitätsstandorten unterkommen, dann müssen wir möglicherweise in nächster Zeit genauer darauf achten, dass Auszubildende für Handwerksberufe ohne Familienanschluss am Ausbildungsort günstig untergebracht werden können. Wo es keinen Familienanschluss gibt, da kann man die Leute nicht im Hotel oder in einer Pension unterbringen.
Im Zusammenhang Arbeitsmarkt und Beschäftigung haben Sie zwei Anträge eingebracht: Arbeits- und Sozialgerichte. Da sind wir Ihnen voraus. Bereits Mitte des Jahres haben wir versucht, das abzuändern. Durch Umschichtungen werden im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit sechs zusätzliche Richterstellen geschaffen und im Bereich des Arbeitsgerichts vier weitere.
Zum von der Opposition angesprochenen Bereich der Familienpolitik: Da gilt eigentlich nur das, was unsere Ministerin schon dargestellt hat. Die Familienpolitik ist ein Herzstück unserer Politik. Von Bayern sind beinahe alle Impulse für Verbesserungen auf Bundesebene ausgegangen. Die Zukunft unserer Gesellschaft hängt nicht allein von der Globalisierung, von Wachstumsraten und Aktienkursen ab, sondern sehr stark von einem stabilen Fundament, nämlich von unseren Familien.
Das familienpolitische Klima muss sich natürlich im einen oder anderen Fall verbessern.
Das Landeserziehungsgeld in der vorliegenden Form mit 174,9 Millionen Euro im Jahr 2002 ist deutschlandweit wohl einmalig. Das wird bis zum Jahr 2004 weiterentwi
ckelt bis auf 188 Millionen Euro. In keinem anderen Land in dieser Republik gibt es eine solche Förderung. Unser Landeserziehungsgeld ist eine großartige familienpolitische Glanzleistung.
Auf die Kinderbetreuung möchte ich nicht weiter eingehen.
Wir haben letzte Woche im Ausschuss umfassend über das Landesentwicklungsprogramm beraten. Es laufen Modellprojekte. In den nächsten fünf oder viereinhalb Jahren werden noch rund 300 Millionen Euro zusätzlich hier mit reingegeben. Das sind Glanzstücke der Sozialoder Familienpolitik.
Die vier Änderungsanträge, Jugendsozialarbeit, Förderung von Mütterzentren usw., sind bereits weitestgehend erledigt, weil die Weichenstellungen für eine Verbesserung bereits getroffen worden sind. Wir haben die Leistungen für Familien trotz des strikten Sparkurses von jeder Kürzung ausgenommen. Im Gegenteil: Wir sind mit diesen Maßnahmen deutschlandweit die echten Lobbyisten für die Familien.
Ich sage Ihnen, von der Opposition: Die Familienpolitik von Bundeskanzler Schröder bietet eigentlich nur Show anstatt Substanz. Die CSU will Ihnen nicht nacheifern und die Lufthoheit über den Kinderbetten beanspruchen. Eine staatliche Bevormundung bei der Kindererziehung lehnen wir ab.
Ein weiterer Eckpfeiler der Familienpolitik ist die Pflegeund die Altenpolitik. Frau Kollegin Schopper, wir haben hier sicher einen breiten Konsens. Es muss hier mehr getan und Vertrauen geweckt werden. Wir müssen versuchen, die räumlichen Kapazitäten auszuweiten, und dazu die Grundlagen ändern.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Behinderung – – Jetzt leuchtet das gelbe Licht für mich auf. Zur Krankenhausfinanzierung wäre natürlich noch Einiges anzubringen.
600 Millionen Mark werden in Bayern für die Krankenhausfinanzierung ausgegeben.
Ich darf mich namens der CSU-Fraktion bei allen Beteiligten, der Frau Ministerin, dem Herrn Staatssekretär, die mitgeholfen haben, dass wir eine so tolle Bilanz vorlegen können, bei den Beschäftigten in den caritativen Vereinigungen, bei allen Ehrenamtlichen herzlich für ihr Engagement bedanken.
Herr Staatsminister, im Hinblick darauf, dass es aufgrund der vorliegenden Überlastung und des ungenügenden Ausbauzustands der B 85 im Bereich Neukirchen vorm Wald – Ruderting im Kreis Passau immer mehr zu schweren Unfällen kommt, frage ich die Staatsregierung, wann sie damit rechnet, seitens des Bundes „grünes Licht“ für den Bau der Umgehung B 85 Neukirchen vorm Wald – Ruderting zu bekommen.
Glauben Sie, dass seitens des Bundes die Möglichkeit besteht, die Finanzmittel nach positivem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens im nötigen Umfang zur Verfügung zu stellen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, Sie oder Ihr Haus haben vor eineinhalb bis zwei Jahren festgestellt, dass gerade im südlichen Bayerischen Wald in Anbetracht der Öffnung Osteuropas mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens um 40 bzw. 60 bis 80% beim Individualund Güterverkehr zu rechnen ist. Ist diese Prognose, die damals gestellt wurde, weiterhin so aufrechtzuerhalten? Ist damit zu rechnen, dass der Verkehr so zunimmt und wir einen wesentlich besseren Ausbauzustand der überörtlichen Straßen benötigen?
Herr Staatsminister, diese von Ihnen angesprochenen ehemaligen Grenzpolizisten leisten im Rahmen der Schleierfahndung eine sehr erfolgreiche Arbeit. Wie prognostizieren Sie die weitere Entwicklung? Wie lange kann diese Konstruktion in Anbetracht des EU-Beitritts der Tschechischen Republik erhalten bleiben? Kann das Instrument der Schleierfahndung bestehen bleiben oder muss man künftig darauf verzichten?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.
Was den Beitritt Tschechiens zur EU anbelangt, so hebe ich immer hervor, dass der EU-Beitritt nicht den Wegfall der Grenzkontrollen bedeutet. Trotz ihres EU-Beitritts wird es noch über viele Jahre Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik geben. Es ist jedenfalls feste Absicht der Bayerischen Staatsregierung zu verlangen, was im Vertrag von Schengen auch zwingend vorgeschrieben ist: Erst dann, wenn ein Beitritt zum Schengener-Informations-System möglich ist, können die Grenzkontrollen entfallen. Das Schengener-Informations-System ist heute aber an seiner absoluten Kapazitätsgrenze angelangt und kann keine neuen Länder anschließen. Herr Kommissar Vitorino, mit dem ich das Problem vor kurzem erörtert habe, hat gesagt, zunächst muss ein Schengener-Informations-System II entwickelt werden, wenn die Beitrittsländer kommen. Erst dann kann man an den Wegfall der Grenzkontrollen denken. Das wird aber noch mehrere Jahre dauern, nachdem die Ausschreibung für das Schengener-Informations-System II noch nicht erfolgt ist.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Brandl.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Einige Worte noch zum Problem der Lohnzusatzkosten insbesondere zu den Rentenversicherungsbeiträgen und zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Herr Kollege Wahnschaffe, Sie haben uns vorgehalten, dass wir keine Vorschläge gemacht hätten. Dazu darf ich nur daran erinnern, dass sich unsere Vorschläge wie ein roter Faden durch die Diskussion ziehen. Wir haben vorgeschlagen, die Strukturen zu ändern und die Ausgaben zu reduzieren, während Sie die Ausgaben ständig erhöhen. Das haben wir Ihnen angeboten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ich darf Sie auch daran erinnern, wie schön es eigentlich vor dem 22. September war. Wie schön war es damals, als es von Ihrer Seite hieß, dass keine neuen Schulden geplant seien, dass ordentliche Haushalte im Bereich der Gesundheits- und Rentenpolitik vorgelegt würden und dass es etwa zwei Millionen Arbeitslose weniger geben werde. Peter Hartz hat eine Entlastung der Arbeitnehmer und eine Steuerentlastung für alle vorgeschlagen. Das war ihr Credo vor dem 22. September. In der Zwischenzeit hat es aber enorme Erhöhungen gegeben.
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie haben hier die Krankenversicherung gelobt. Ich darf Sie nur daran erinnern, dass die größten Beitragserhöhungen, die zwischen 1,8 und 2,8 Prozentpunkten lagen, in den letzten drei Jahren zu verzeichnen waren. Von 12,3% sind die Beiträge auf 14,9% gestiegen. Das waren die größten Sprünge. In den Achtziger- und in den Neunzigerjahren hat es so etwas nie gegeben. Zusätzlich müssen wir eine enorme Leistungsausdünnung verzeichnen, außerdem vergrößert sich das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung um rund 3 Milliarden Euro. Das sind die Fakten. Wenn man das miteinander vergleicht, was vor der Wahl zugesagt wurde und was nun praktiziert wird, kann ich nur sagen: Lug und Betrug auf breiter Front. Ich sage es einmal so im Klartext.
Vieles wird mit den noch nie da gewesenen Beitragserhöhungen bei der Rentenversicherung und natürlich auch mit der Ökosteuer auf den Kopf gestellt. Herr Runge hat versucht, sich ein wenig freizuschwimmen aus dem Schlamassel, welches in Berlin zu verzeichnen ist. Bei der Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge wollen Sie sich vom großen Partner SPD noch schnell schriftlich attestieren lassen, dass Sie im Prinzip eine Senkung wollten, der Erhöhung aber doch zustimmen mussten. Sie wollen sich das schriftlich geben lassen. Ich weiß nicht, ob das ein Misstrauensbeweis ist oder ob hier nur mehr reines Theater gespielt wird. Rot-Grün legt mit diesen Erhöhungen bei der Rentenversicherung und bei der Krankenversicherung weiter die Axt an unser soziales Sicherungssystem an. Mit Vorschlägen wie einer Reduzierung der Krankenkassen von 350 auf 50 nimmt Ihre Politik außerordentlich bedenkliche Züge an.
Mit solchen Maßnahmen wollen Sie nur die Mündigkeit des Bürgers einschränken.
Sie driften offenen Auges in ein ziemliches Chaos ab. Eine weitere Erhöhung der Abgabenquote insbesondere dieser beiden Versicherungszweige ist nicht nur kontraproduktiv für den Konsum, sondern sie ist Gift für die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Dazu hat die „Nürnberger Zeitung“ einiges geschrieben. Sie verabreichen Gift anstatt Medizin zum Kurieren.
Sie belasten nicht nur die Systeme, sondern sie belasten einseitig zugleich die jüngere Generation und schüren damit den Kampf zwischen den Generationen. Die Erhöhung der Krankenversicherung und der Rentenversicherung ist ein Arbeitsplatzvernichtungsprogramm. Es ist keine Spur davon zu sehen, damit Arbeitsplätze schaffen zu können. Durch das immer weitere Drehen der Kostenschraube erreichen Sie, dass dem Arbeitnehmer immer weniger im Portemonnaie bleibt, immer mehr Leistung verweigert und in die Schwarzarbeit geflüchtet wird und vorhandene Arbeit aufgrund der hohen Kostenbelastung nicht mehr erledigt wird. Zugleich werden Arbeitsplätze ins Ausland verlagert. Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von 40500 e auf 45900 e jährlich nehmen Sie zusätzlich 800000 Arbeitnehmern die Freiheit, ihre Versicherung frei wählen zu können. Sie pferchen die Arbeitnehmer in eine Zwangsversicherung. Sie wollen ohnehin eine Reihe kleinerer Krankenkassen liquidieren.
Beim Eilpaket zur Rentenversicherung geht es darum, die Versicherten um 1414 e jährlich zusätzlich zu belasten. Ich würde Sie bitten, unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen und dazu beizutragen, dass Arbeitsplätze insbesondere in Bayern geschaffen und nicht vernichtet werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Dr. Scholz.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Lück, Sie haben sich widersprochen: Einerseits wollen Sie die Regelung mittragen, andererseits sprechen Sie von Hilflosigkeit. Ich kann Ihnen nur sagen, unser Motto ist: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wir wollen aus der Vergangenheit Konsequenzen ziehen. Das ist eine klare Sache.
Wir vonseiten der CSU-Fraktion nehmen BSE ernst und gehen nicht einfach zur Tagesordnung über. Das Hohe Haus hat sich in den letzten 14 oder 15 Monaten wiederholt sehr ausführlich mit der Problematik befasst, wie die Qualität diverser Grundnahrungsmittel gesichert und gesteigert werden kann. Wie Frau Staatssekretärin Görlitz dargestellt hat, beabsichtigt die Staatsregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, durch eine Verlagerung der Verantwortung bei der Ausführung des Fleischhygienegesetzes die Kontrolle effizienter zu gestalten und damit den Verbraucherschutz zu verbessern. Ich glaube, diesbezüglich müsste zwischen den Fraktionen ein breiter Konsens vorhanden sein, zumindest habe ich den Diskussionen einschließlich der Diskussion im Fachausschuss entnommen, dass Konsens darüber besteht, den Verbraucherschutz zu verbessern. Bestimmte Schwachstellen – schwarze Schafe, wir nennen das Kind beim Namen – wollen wir mit dem Gesetz beseitigen.
Nahrungsmittel sind die Grundlage für unser Leben, unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Uns als Gesundheitspolitiker geht es um den Schutz der Gesundheit aller Menschen und um das Vertrauen der Verbraucher. Wir wissen, wenn Kontrollen funktionieren sollen, muss es bestimmte Spielregeln geben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass immer wieder Schlupflöcher gefunden werden, um sich Kontrollen zu entziehen.
Wenn Sie die Entwicklung auf Bundesebene ansehen, müssen Sie zugestehen, dass alle bis auf zwei Bundesländer ähnliche Regelungen, wie wir sie in Bayern mit dem Gesetzentwurf vorhaben, haben oder schaffen wollen. Kontrollen, mit denen Qualität und Einwandfreiheit der Lebensmittel auf hohem Niveau gesichert werden, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die fortentwickelt werden muss. Die Staatsregierung beabsichtigt mit der vorliegenden Regelung, teilweise eine andere Entscheidungszuständigkeit bei der Durchführung der BSEPflichttests herbeizuführen. Was heißt das? – Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes ist, dass für die Aufgaben der Fleischuntersuchung im Rahmen des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes, die bislang der amtliche Tierarzt vornahm, künftig das Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung Regelungen zur Zuständigkeit und Durchführung von Laboruntersuchungen im Rahmen des Vollzugs fleischhygienischer Vorschriften treffen kann. Bisher fehlte eine solche Ermächtigungsgrundlage. Künftig kann nunmehr durch Verordnung bestimmt werden, dass BSE-Pflichttests zum Beispiel beim Bayerischen
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführt werden, welches sich dazu externer – also außenstehender – zugelassener Laboreinrichtungen bedienen kann.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Inhalt der Regelung hat sich bereits eine Reihe von Verbänden befasst. Nach meiner Kenntnis wird die Regelung zum Beispiel von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt, bzw. wurde zum Ausdruck gebracht, dass keine Gründe gegen die geplante Regelung sprechen. Sogar der Bayerische Bauernverband hat dem Gesetzentwurf zugestimmt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Situationen wie bei Milan nicht wiederholen dürfen.
Die CSU-Fraktion findet es wichtig und sinnvoll, die gesetzlichen Zuständigkeiten neu zu regeln. Wir bitten darum, diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen zu beraten und eine positive Beschlussempfehlung abzugeben.
Herr Staatsminister, teilen Sie die Auffassung, dass die Attraktivität Niederbayerns noch weiter gesteigert werden könnte, wenn SPD und Grüne ihre Blockadehaltungen zu manchen Zukunftsprojekten, wie sachgemäßer Ausbau der Donau oder großräumige Umfahrung der Drei-Flüsse-Stadt Passau, aufgeben würden?
Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie bei optimistischer Betrachtungsweise den Zeithorizont, in dem, ganz gleich bei welcher Variante, mit einem vernünftigen Donauausbau zwischen Vilshofen und Straubing begonnen werden kann, wenn man in Rechnung stellt, dass es immer wieder Reibungsflächen gibt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maget, Sie haben mich heute wirklich enttäuscht.
Außer einigen Rundumschlägen und Verdächtigungen ist eigentlich nichts an Perspektiven gekommen, wie Sie tatsächlich aus diesem Tief der Arbeitsmarktsituation herauskommen wollen.
Ich wäre Ihnen dankbar gewesen, wenn Sie zu den damaligen Anzeigen des Kanzlerkandidaten Schröder aus dem Jahre 1998 einige Aussagen getroffen hätten, als es geheißen hat, er sei es nicht wert, als Kanzler gewählt zu werden, wenn er nicht die 3,5-MillionenGrenze bei der Arbeitslosigkeit unterschreite. Es hieß damals auch – wunderbar –: Mehr Arbeitsplätze durch eine konzentrierte Aktion für Arbeit. „Wir halten das, was wir versprechen.“ Hierzu kann man nur sagen: versprochen und gebrochen!