Protocol of the Session on July 17, 2019

Nein, uns geht es darum, dass wir so zügig wie möglich fertig sind, weil man mit den Partnern auch verhan delt. Deshalb war es uns wichtig, dass die Verwaltungsvor schrift als Basis da ist, um möglichst bald in die Auszahlung zu kommen.

Aber so, wie es bei den Schulen in freier Trägerschaft noch ein offenes Thema ist, das wir momentan prüfen, haben wir bei denen, die nicht so schnell liefern konnten, gesagt: Wir nehmen das insgesamt noch auf. Wir waren mit denen ja auch im Vorfeld im Gespräch. Deshalb erwarten wir da jetzt auch keine Überraschungen, was die Anhörung angeht.

Uns ging es darum, dass die Verwaltungsvorschrift so zügig wie möglich in Kraft tritt und trotzdem alle angehört werden können.

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Hoffen wir das Bes te!)

Ja, das tun wir.

Das tun wir immer. – Herr Abg. Dürr, bitte, für die AfD.

Frau Ministerin,

(Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP)

wenn ich es richtig verstanden habe: pro Schule 25 000 € für die digitalen Endgeräte. So habe ich es verstanden.

Maximal.

Maximal. – Wir wissen, dass digita le Endgeräte eine Halbwertszeit von 18 Monaten haben. Da nach ist es Elektronikschrott. Verzeihen Sie mir diesen Aus druck. Ich will nur darstellen, was wir haben.

Planen Sie dann Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung ein, um diese Geräte zu ersetzen, oder bleibt der Ersatz ein fach an den Kommunen hängen? Oder sind dann in dieser Frist einfach Altgeräte in Betrieb? Das ist meine Nachfrage, bitte.

Zunächst einmal ist das natürlich Aufgabe der Schulträger, weil es eine Frage der Schulausstattung ist. Es ist die Vorgabe des Bundes, dass man für mobile Endgeräte ma ximal bis zu 25 000 € pro Schulstandort investieren kann. Aber es ist natürlich ein Grundproblem – auch bei den Mit teln im Digitalpakt –, dass es sich um Projektmittel und nicht um eine Dauerfinanzierung handelt. Dadurch ist das eine Fra ge, die sich hierbei stellt. Aber die Anschaffung obliegt dann in der Nachbetrachtung dem Schulträger. Da haben Sie recht.

Nach dem, was ich höre, liegt der Schwerpunkt bei den Schul trägern deshalb insgesamt eher auf einer dauerhaften Ausstat tung, auf wirklicher digitaler Bildungsinfrastruktur und we niger auf Endgeräten. Aber die Möglichkeit besteht.

(Abg. Klaus Dürr AfD: Danke schön!)

Herr Abg. Dr. Schwei ckert, bitte, für die FDP/DVP-Fraktion.

Frau Ministerin, Sie haben jetzt dargestellt, wer einen Antrag stellen kann. Frage: Wo können die Anträge gestellt werden und, vor allem, wie? Geht das dann eher im Wege von „digital@bw“ oder per For mular mit Durchschlag? Gibt es da schon Vorstellungen, wie das zu handhaben ist?

In diesem Zusammenhang: Sie haben gesagt, das werde wahr scheinlich während der Sommerpause vorgelegt werden. Des wegen noch einmal konkret meine Frage: Kann man bei die ser Unbedenklichkeitsbescheinigung davon ausgehen, dass man das dann, wenn die Maßnahme noch nicht abgeschlos sen ist und man jetzt loslegen will, auch hinbekommt, oder wie sehen da die Vorstellungen aus?

Natürlich ist es grundsätzlich so, dass der Bund nicht möchte, dass Maßnahmen über den Digitalpakt abge rechnet werden, die im Grunde schon voll finanziert sind. Das ist logisch. Das sind Grundlagen, die wir kennen.

Deshalb geht es zunächst einmal um das, was neu kommt. Aber als Vertreter der Länder haben wir dem Bund abverhan delt, dass bei den Maßnahmen, die bereits laufen, aber noch nicht abgeschlossen sind, eine gewisse Toleranz gegeben ist. Das muss man dann klären.

Es wird so sein, dass wir den Schulträgern das Geld auf der Basis der Schülerzahlen gewähren. Das ist sozusagen das di gitale Schulbudget, das der einzelne Träger hat. Es steht auch für jeden Träger – das ist sozusagen reserviert bis April 2022 – zur Verfügung. Der Schulträger muss also nicht die Sorge haben, dass dann, wenn er – aus welchem Grund auch immer – zu langsam ist, das Geld weg ist. Es gibt kein Windhund prinzip.

Die Beantragung läuft vergleichsweise niederschwellig. Das war uns wichtig. Der Schulträger muss entscheiden, wo er in vestiert – das ist seine Entscheidung; deshalb bekommt er das Budget –, und muss uns, der Kultusverwaltung, dann nach weisen, was damit gemacht worden ist. Aber auch das ist nur bedingt aufwendig. Natürlich bedarf es des Nachweises. Da rauf legt der Bund schon Wert; das ist klar.

Die Schulen müssen aber dazu parallel Medienentwicklungs pläne vorlegen. Das sollen keine Doktorarbeiten sein, aber sie sollen die Grundlage sein, aus der klar wird, wohin die Schu le medienpädagogisch möchte. Dafür können sich die Schu len – das gewährleisten wir – beim Landesmedienzentrum, beim Kreismedienzentrum Hilfe holen, wenn sie es denn möchten. Dafür ertüchtigen wir sie. So läuft das Vergabever fahren relativ niederschwellig und auch relativ entspannt. Das haben wir mit den kommunalen Landesverbänden so ausge handelt; die sind damit auch sehr zufrieden.

Jetzt liegt mir eine Wort meldung von Frau Abg. Boser von der Fraktion GRÜNE vor.

Frau Ministerin, Sie haben ge rade schon das Stichwort Medienentwicklungspläne angespro chen. Es gibt vor Ort tatsächlich noch die Unsicherheit, wie diese Medienentwicklungspläne für das Antragsverfahren ge prüft werden, wie das Kreismedienzentrum, wie das LMZ hier Unterstützung liefern.

Wie sieht denn die Prüfung der Medienentwicklungspläne für die Antragstellung vor Ort aus? Wer schaut, was das pädago gische Konzept beinhaltet und ob sich dieses am Ende auch als zielführend darstellt?

Zunächst einmal ist es ja so, dass sich damit viele Schulen schon auf den Weg gemacht haben und das Landes medienzentrum und die Kreismedienzentren bereits Erfahrun gen haben. Die kann man fragen – muss es aber nicht –, wenn eine Schule bei der Erarbeitung Unterstützung braucht.

Es geht darum: Das Ziel des Medienentwicklungsplans ist zum einen eine Bestandsaufnahme der bestehenden und der benötigten Ausstattung und zum anderen ein technisch-päda gogisches Einsatzkonzept. Das ist der zentrale Punkt. Es geht also nicht darum, Bildungspläne zu übertragen – das ist sehr kleinteilig – und in einem großen Konvolut zusammenzu schreiben. Dieser Weg – das ist auch mit dem Landesmedien zentrum und mit den Kreismedienzentren so besprochen wor

den – wird so begleitet, dass es nicht zu viel und auch nicht zu wenig ist.

Wir werden darauf achten – das ist die Zielsetzung der Kul tusverwaltung und auch von mir –, dass wir das nicht zu klein teilig prüfen und uns dabei zum Oberschiedsrichter aufspie len. Es ist klar, was vorgelegt werden muss – dafür gibt es auch die Beratung; auch die Lehrerinnen und Lehrer können Unterstützung bekommen –, und es muss klar sein, wie die je weilige Schule arbeiten will. Das muss aber nicht bis in jede Verästelung pädagogisch ausgestaltet sein. Darauf legt auch der Bund keinen Wert.

(Abg. Sandra Boser GRÜNE: Danke schön!)

Vielen Dank. – Dann noch einmal Herr Abg. Dr. Fulst-Blei, bitte.

Danke schön. – Frau Minis terin, eine Verständnisfrage zur Aufteilung des Gesamtbud gets. Mit 20 % von den 100 %, die zur Verfügung stehen, die am Ende ankommen, müssen die Schulträger dabei sein. Wie muss ich mir das vorstellen? Wie viel Prozent kommen da vom Bund, wie viel Prozent vom Land und wie viel Prozent von den Schulträgern? Da steht 20 %. – Das gerade noch ein mal als Lernnachfrage.

Dann noch eine Nachfrage: Was wir in der Tat bislang nir gendwo diskutiert haben, aber was von Relevanz ist, sind die außerschulischen Bildungsträger. Haben Sie Vorstellungen, wie man diese auch dabei unterstützen kann, auf dem Weg der Digitalisierung voranzugehen?

Zunächst einmal: Der Digitalpakt, über den wir heute reden, ist ausschließlich für Schulen bestimmt, für öf fentliche und private Schulen – so die Zielsetzung des Bun des.

Über andere Themen muss man sich sicher unterhalten und muss sich Gedanken machen. Aber das ist zunächst einmal die Aufgabenstellung, die wir mit der Umsetzung des Digital pakts haben.

Wir haben in Baden-Württemberg tatsächlich eine Eigenbe teiligung der Schulträger in Höhe von 20 % vorgesehen. Das heißt, 80 % ihrer Investitionskosten, die im Rahmen des Di gitalpakts investiert werden können, werden aus diesem Be reich übernommen. Die 20 % sind abgedeckt, weil wir ja als Anschubfinanzierung – so auch in der Gemeinsamen Finanz kommission schon vor eineinhalb Jahren verhandelt – 150 Millionen € als reine Landesmittel zur Verfügung gestellt ha ben. Davon sind bereits 75 Millionen € an die Kommunen ge flossen, und die anderen 75 Millionen € stehen dann an. Wir unterstützen also die Kommunen auch dabei – das kann man so sehen –, ihren Eigenanteil in Höhe von 20 % tragen zu kön nen.

Das heißt: Die 150 Millionen € sind der eine Teil – das haben wir ja schon lange beschlossen, reine Landesmittel –, und da mit haben die Kommunen die Möglichkeit, mit Unterstützung des Landes auch die 20 % abzudecken, und der zweite Teil sind die 80 %, die dann aus dem Investitionsbereich des Di gitalpakts kommen.

Ich glaube, das ist ein sehr faires Angebot, und die kommu nalen Landesverbände sind damit auch durchaus zufrieden.

Nun Herr Abg. Dr. Schwei ckert, bitte, noch einmal.

Frau Ministerin, da Sie gerade die Investitionskosten angesprochen haben, möch te ich fragen, wie eng die gefasst sind. Stellen wir uns das ein mal praktisch vor: Bei einer Schule werden jetzt – Sie haben gesagt: Infrastruktur ist wichtig – Glasfaserleitungen in die Klassenräume gelegt. Dabei geht es um zwei Bauabschnitte. Wenn man das angeht, muss man noch andere Maßnahmen mit machen. Sind solche Investitionen auch durch diesen Di gitalpakt gedeckt, oder geht das dann zu 100 % zulasten der betroffenen Schule?

Zunächst einmal: Die Gesamtsumme beträgt 5 Mil liarden €; gut 650 Millionen € beim Land Baden-Württem berg. Ich habe schon oft darauf hingewiesen: Es soll nicht un dankbar klingen, aber das sind pro baden-württembergischem Schüler einfach mal pauschal gerechnet 430 € einmalig oder pro Schulstandort – auch das jetzt mal statistisch herunterge brochen, bezogen auf Baden-Württemberg – 125 000 € ein malig. Also, das war schon eine große Wucht – jahrelange Dis kussionen, Grundgesetzänderung –; ich sage immer: Es war schon ein ziemlich großer Hammer für eine relativ kleine Nuss.

(Heiterkeit des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Nüsse können sehr hart sein, Frau Ministerin!)

Ja. – Das alles ist daraus zu finanzieren.

Deshalb ist klar: Das, was ich genannt habe, ist schon ein The ma, bei dem viele finanzielle Leistungen notwendig sind. Aber Sie haben natürlich recht: Wenn ich anfange, in die Technik zu gehen, dann kommt im Zweifel die Decke – ich war selbst lange genug Bürgermeisterin, um zu wissen, was da alles kommen kann –; das ist dann natürlich entweder klassische Sanierung, oder es ist in Teilen ein Neubau.

Deshalb lassen wir den Schulträgern übrigens auch Zeit und machen kein Windhundprinzip. Wir reservieren vielmehr für die Stadt X, für die Gemeinde Y, und dann können die sich Zeit lassen. Denn natürlich wollen viele dies durchaus in ei ne sowieso anstehende Sanierung oder in einen Neubau inte grieren. Das ist sicher sinnvoll. Das wird nicht in allen Fällen möglich sein, aber klar ist: Wenn es dann an andere Dinge geht, reden wir von Sanierungsmitteln, die natürlich kommu nale Aufgabe bzw. Aufgabe des jeweiligen Schulträgers sind.

Noch einmal Herr Abg. Dr. Fulst-Blei, bitte.

Ich wundere mich gerade, dass die CDU-Kollegen überhaupt keine Nachfragen mehr ha ben. Aber okay.

Ich habe jetzt gerade einmal kurz den Dreisatz gemacht – das musste jetzt natürlich kommen –: Wenn Sie, Frau Ministerin, sagen, die Mittel des Bundes betragen gerade einmal 430 € pro Schüler, dann machen die Mittel des Landes, grob über

schlagen, entsprechend 100 € aus. Das ist auch nicht die Welt. Können wir denn damit rechnen, dass diese Mittel jetzt dau erhaft im Haushalt verankert werden, dass sie mehr als ein mal kommen?

Welche Mittel? Meinen Sie die Landesmittel?