Protocol of the Session on July 17, 2019

Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Wir treten in die Mittagspause ein und setzen die Sitzung um 13:30 Uhr fort.

Vielen Dank.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:03 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:30 Uhr)

Wir setzen unsere Sitzung mit Tagesordnungspunkt 3 fort:

Regierungsbefragung

Als erstes Thema ist von der CDU-Fraktion angemeldet:

D i g i t a l P a k t S c h u l e 2 0 1 9 b i s 2 0 2 4

Das Wort hat Herr Kollege Norbert Beck für die CDU-Frak tion.

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Das Thema ist von nachhaltigem Interesse bei der CDU-Fraktion!)

Frau Präsidentin, Frau Ministerin, liebe wenige Kolleginnen und Kollegen!

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Die wenigen! – Zu ruf des Abg. Gerhard Kleinböck SPD)

Zum „DigitalPakt Schule“ möchte ich fünf Fragen an die Lan desregierung stellen.

Erstens: Was soll mit dem Digitalpakt überhaupt erreicht wer den?

Zweitens: Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Drittens: Wann erhalten die Schulträger – das ist mir als frü herem Bürgermeister ganz besonders wichtig – das Geld? Ab wann können dann die Schulträger investieren?

Viertens: Was wird gefördert?

Fünftens: Wer ist antragsberechtigt?

Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Andrea Bogner-Unden GRÜNE und Jochen Haußmann FDP/DVP)

Zur Beantwortung darf ich für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Eisenmann ans Redepult bitten.

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wir sind da!)

So ist es. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, gern beantworte ich Ihre Fragen.

Was soll mit dem Digitalpakt erreicht werden? Es geht dar um, dass Bund und Länder die Leistungsfähigkeit der digita len Bildungsinfrastruktur an Schulen stärken wollen, um so die Grundlagen für den Erwerb digitaler Kompetenzen nach haltig zu verbessern. Das ist die Zielsetzung, die jetzt auch das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern widerspiegelt.

Der Bund stellt im Rahmen des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ Finanzhilfen in Höhe von 5 Milliarden € zur Verfügung. Auf dieser Basis wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwi schen Bund und Ländern geschlossen. Nach dem üblichen Verteilmodus unter den Ländern entfallen auf Baden-Würt temberg während der Laufzeit von fünf Jahren etwa 650 Mil lionen €. Das ist eine solide und gute Basis. Natürlich – wir haben das ja schon mehrfach gesagt – bedauern wir, dass das nicht verstetigt wird. Aber so sind nun einmal die Grundla gen, die der Bund uns bisher gegeben hat.

Die Schulträger können das Geld beantragen, sobald die Ver waltungsvorschrift in Kraft getreten ist. Das wird noch diesen Sommer sein. Das werden wir den Kommunen dann auch mit teilen. Es werden die Projekte finanziert, die dann begonnen

werden. Wir haben aber durchaus auch eine Übergangslösung hinbekommen, dass Schulträger dort, wo Maßnahmen begon nen, aber noch nicht abgeschlossen sind und in Tranchen um gesetzt werden, in einer gewissen Form auch rückwirkend Mittel erhalten können. Die Maßnahme darf aber noch nicht abgeschlossen sein. Das sind die grundlegenden Vorgaben.

Was wird gefördert? Ich sagte schon: Es geht um die Stärkung und den weiteren Ausbau der Bildungsinfrastruktur im digi talen Bereich. Investitionen in den Aufbau oder die Verbesse rung digitaler Infrastrukturen, WLAN, schulische Serverlö sungen, digitale Arbeitsgeräte, Strukturen für die professio nelle Administration und Wartung sind die zentralen Beispie le, für die Geld gegeben wird und wo auch, glaube ich, die Notwendigkeit vorhanden ist.

Auch Investitionen in mobile Endgeräte, also Laptops, Note books oder Tablets, sind möglich, dürfen aber nicht mehr als 25 % des jeweiligen Volumens oder 25 000 € je Einzelschule überschreiten. Das heißt, es geht nicht darum, den Schwer punkt bei der Beschaffung mobiler Endgeräte zu setzen, son dern es geht tatsächlich darum, nachhaltig in die Infrastruk tur zu investieren.

Zu Ihrer letzten Frage: Wer ist antragsberechtigt? Das sind die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen – also Privatschulen – sowie Schulen für Berufe des Gesund heitswesens, also alle Schulen, die entweder im öffentlichen Bildungsbereich oder im Bereich der Schulen in freier Trä gerschaft unter die betreffende Grundlage fallen. Wir haben dies auch mit allen Teilen entsprechend verhandelt, sodass sich dann alle gleichbehandelt fühlen können.

So weit zu Ihren Fragen.

Vielen Dank, Frau Minis terin. – Gibt es dazu Nachfragen?

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!)

Bitte schön, Herr Abg. Dr. Fulst-Blei.

Vielen Dank, Frau Ministe rin. – Ich habe zwei Fragen. Die eine betrifft den Prozess, weil nach unseren Informationen eine Anhörung durchgeführt wor den ist und es die Rückmeldung gab, dass diese Anhörung for mal bis zum 10. Juli stattfinden sollte, die Verwaltungsvor schrift aber wohl bereits am 9. Juli fertig war. Wir haben ein mal in den Kalender geschaut und festgestellt: An diesem Tag hat wohl auch das Kabinett getagt.

Inwieweit ist denn dieses Verfahren tatsächlich ein bisschen unglücklich gelaufen respektive in der Koalition abgestimmt worden? Denn es gab ja wohl auch noch Stellungnahmen, die erst am 10. Juli eingegangen sind. Da ist es vom Prozess her schon ein bisschen fragwürdig, wenn man bereits am 9. Juli das Ergebnis feststellt.

Meine zweite Frage betrifft noch den Topf: Beabsichtigen Sie, auch Projekte wie „ella“ daraus zu finanzieren?

Projekte wie „ella“ kann man daraus in dieser Form nicht finanzieren. Es gibt zwar Projekte, die der Bund, so sa ge ich mal, durchaus für regionale oder für länderspezifische Themen vorsieht. Da müssen sich aber die Schulstandorte in

den Regionen oder die Schulträger etc. Gedanken machen. Für „ella“ ist das nicht vorgesehen.

Natürlich haben wir im Anhörungsverfahren die Verwaltungs vorschrift so bearbeitet, wie es der Grundlage dann entsprach. Wir reagieren auf die Punkte. Es gibt noch einen Punkt der Schulen in freier Trägerschaft, die, bezogen auf ihren Teil, noch Rückfragen haben. Die prüfen wir momentan. Wir sind da in einem ordnungsgemäßen Verfahren.

Uns geht es jetzt darum, spätestens im Sommer die Anträge ermöglichen zu können. Das funktioniert mit der Verwaltungs vorschrift. Ich kann jetzt nicht erkennen, dass wir da in irgend einer Form nicht vollumfänglich korrekt gehandelt hätten. Im Wesentlichen ist das ein Thema der Schulen in freier Träger schaft. Momentan wird deren Einlassung noch geprüft.

Vielen Dank. – Mir liegen jetzt noch weitere Anmeldungen für Fragen vor. Dann würde ich Ihre Meldung, Herr Abg. Dr. Fulst-Blei, wieder nach hin ten setzen. – Herr Abg. Dürr, bitte, für die AfD.

(Abg. Klaus Dürr AfD: Wenn er eine direkte Nach frage hat, stelle ich meine Frage zunächst zurück!)

Wollen Sie, Herr Abg. Dr. Fulst-Blei, direkt zum Thema nachfragen? Wenn ja, lässt Herr Abg. Dürr Ihnen den Vortritt.

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja, danke schön!)

Ich danke auch.

In der Tat, danke schön. Das hilft, den Fluss beizubehalten. – Frau Ministerin, ist die Infor mation, die wir haben, dann falsch, dass beispielsweise dem LSB noch eine Nachfrist bis zum 17. Juli gesetzt wurde? Die läuft ja erst heute ab. – Ich sehe ein Nicken dort hinten. Da her der Hinweis: Sie sollten – –

Wenn uns – –

Das ist dann ein bisschen unglücklich.

Nein, uns geht es darum, dass wir so zügig wie möglich fertig sind, weil man mit den Partnern auch verhan delt. Deshalb war es uns wichtig, dass die Verwaltungsvor schrift als Basis da ist, um möglichst bald in die Auszahlung zu kommen.