Norbert Beck
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Herr Staatssekretär, ich möchte daran erinnern, dass der Kollege Dr. Kern und ich Ihr Haus schon im November angeschrieben haben. Ich möchte mich für Ihre Antwort von Mitte Dezember bedanken. Im Wesent lichen haben Sie jetzt alles vorgetragen.
Ich muss jetzt sagen: Ich hoffe auf einen Nachtrag noch in die sem Jahr. Warum? Sie haben dargestellt, dass die Planung bis dahin offensichtlich final fertig ist. Ich hätte die Hoffnung, dass, wenn wir einen Nachtrag brauchen, diese Maßnahme dann auch in den Nachtrag hineinkommt. So könnten wir hof fentlich schon nächstes Jahr bauen.
Ich möchte nur noch einmal darauf verweisen, dass die Stadt Horb eigentlich schon seit der ersten Polizeireform von 2014 auf Maßnahmen wartet. Die Situation hat sich durch andere Reformen verändert. Die Polizei ist in Horb im ehemaligen
Fruchtkasten. Das ist insgesamt ein Sanierungsgebiet. Die können dort also seit fünf Jahren nichts ordnen, keine städte baulichen Maßnahmen vornehmen usw. usf. Wenn jetzt der Neubau erst 2022 oder danach käme, wäre das für die Stadt Horb wirklich nicht mehr zu ertragen. Deshalb hoffe ich in diesem Fall auf einen Nachtrag und darauf, dass Frau Staats sekretärin Dr. Splett die Planung dann fertiggestellt hat.
Frau Präsidentin, Frau Ministerin, liebe wenige Kolleginnen und Kollegen!
Zum „DigitalPakt Schule“ möchte ich fünf Fragen an die Lan desregierung stellen.
Erstens: Was soll mit dem Digitalpakt überhaupt erreicht wer den?
Zweitens: Wie viel Geld steht zur Verfügung?
Drittens: Wann erhalten die Schulträger – das ist mir als frü herem Bürgermeister ganz besonders wichtig – das Geld? Ab wann können dann die Schulträger investieren?
Viertens: Was wird gefördert?
Fünftens: Wer ist antragsberechtigt?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben nicht einmal zwei Wochen –
vom 31. Januar bis heute, dem 13. Februar – benötigt, Frau Kollegin Lösch, um diese Änderung des Schulgesetzes unter Dach und Fach zu bringen. Besser und schneller geht es wirk lich nimmer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass von Anfang an – auch das wurde schon gesagt – bei drei der vier vorgelegten inhaltlichen Punkte Konsens bei allen Fraktionen bestanden hat. Nur bei der vorgesehenen Schülerzuweisung gab es sowohl in der ersten Lesung als auch im Ausschuss un terschiedliche Auffassungen.
Ich möchte deshalb für die CDU-Fraktion nochmals klar zum Ausdruck bringen – wie auch die Kollegin Lösch –, dass ei ne Zuweisung nur an eine Schule des gleichen Typs zulässig und möglich ist.
Des Weiteren freue ich mich, dass die Frau Ministerin im Aus schuss klargestellt hat, dass die Einziehung einer schulord nungswidrigen Sache – wie beispielsweise eines Handys; das wurde schon erwähnt – im Regelfall nur für den betroffenen Schultag gilt. Lediglich dann, wenn in einem Einzelfall bei spielsweise noch Gespräche mit Eltern notwendig sind, kann die Einziehung auch einmal länger als einen Schultag dauern.
Alle Fraktionen waren sich einig, dass der Schulversuch für die deutsch-französischen Schulen beendet werden soll und eine Aufnahme in das Schulgesetz sinnvoll ist.
Wir, die CDU-Fraktion, werden der Änderung des Schulge setzes daher zustimmen und den Antrag der FDP/DVP ableh nen.
„Habe fertig.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute, wie schon
gehört, in der ersten Lesung das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes.
Die Gesellschaft entwickelt sich, wie wir alle wissen, immer rasanter, und deshalb ändern sich auch die Ansprüche bzw. Aufgaben unserer Schulen. Früher war es noch klar, dass die Erziehung in der Familie stattfand. Heute ist dies immer mehr auf die Schulen übergegangen. Auch die Bildung und Förde rung der Kinder wird immer wichtiger. Auch das findet im mer mehr in den Schulen statt und immer weniger in den Fa milien. Deshalb müssen wir auch alles daransetzen, den Kin dern in unserem Land die beste Bildung und Förderung zu er möglichen.
Danke.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch Ressourcenbeschrän kungen. Zur Verantwortung gehört auch, dass wir dies immer im Blick behalten. Ziel ist es, dass die Kinder in unserem Land in einer angenehmen und entspannten Atmosphäre lernen kön nen. Sie sind heute oft vielen anderen Stressfaktoren ausge setzt, als das früher der Fall war.
Auf dem Schulgelände sind die Kinder oft kleineren oder grö ßeren Konflikten ausgesetzt, manchmal auch Mobbing oder anderen Bedrohungen.
Schulordnungswidrige Verhaltensweisen sind leider an der Ta gesordnung. Deshalb wird mit der Gesetzesänderung ein Tat bestand zur Einziehung schulordnungswidrig mitgeführter oder verwendeter Sachen geschaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, früher war es normal: Wenn man etwas angestellt hatte – natürlich niemand, der hier im Saal ist; das ist ganz klar –, sind einem die Sachen weggenom men worden. Und jeder fand das in Ordnung. Heute hat sich das verändert.
Ich denke, dass es wichtig ist, dass wir den Lehrerinnen und Lehrern wieder mehr Handhabe angedeihen lassen.
Sie müssen die Möglichkeit haben, sich durchzusetzen. Hier zu soll dieses Gesetz beitragen.
Des Weiteren – Kollegin Lösch hat es auch schon ausgeführt – müssen wir die Ressourcen im Blick behalten. Ich denke, wir sind uns einig, dass die Qualität an oberster Stelle stehen muss.
Deshalb wollen wir die gesetzlichen Bestimmungen zur Zu weisung von Schülerinnen und Schülern ändern. Dies ge schieht – auch das haben wir gehört – vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Ba den-Württemberg. Gerade wenn wir eine wirtschaftliche Haus haltsführung im Blick haben wollen, ist dies unumgänglich. Wir machen das, um das Gründen zusätzlicher Klassen, wenn nicht nötig, zu vermeiden.
Klar ist aber: Auch in Zukunft darf jede Schülerin und jeder Schüler den Schultyp, den sie oder er für sich für richtig hält, frei wählen. Aber im Einzelfall kann es sein, dass ein Schüler in eine andere Schule des gleichen Typs – auch dies wurde schon ausgeführt – kommt, als es vielleicht der Wunsch war. Nicht zulässig ist natürlich auch in Zukunft, dass man Schü ler Schulen eines anderen Typs zuweist.
Als Letztes – das haben wir auch gehört; das möchte ich kurz halten –: Im Jahr 1990 wurden im Rahmen eines Schulver suchs zwei deutsch-französische Grundschulen eingerichtet. Diese sollen nun im Schulgesetz für Baden-Württemberg ver ankert werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir insgesamt den schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrag stärken. Da zu brauchen wir eine leistungsstarke Verwaltung, aber auch einen rechtssicheren Einsatz von Ressourcen. Das wollen wir mit diesem Gesetz erreichen.
Vielen Dank.
Herr Minister, das Wort Werbe block war ein gutes Stichwort. Wenn mein Kenntnisstand rich tig ist, gibt es in ganz Deutschland nur zehn Restaurants und Häuser mit drei Michelin-Sternen. Zufälligerweise gibt es in meinem Landkreis, in meiner Gemeinde allein zwei.
Die Frage kommt sofort. – Insgesamt ist Baiersbronn eine Acht-Sterne-Gemeinde.
Deshalb die Frage: Wie wichtig ist Ihnen die Sternegastrono mie – Sie sind ja auch TMBW-Chef –, insbesondere, was das Marketing anbelangt?
Herr Minister, ist für den Minis terrat in der Bewertung und in der Entscheidung auch inter essant und wichtig, wenn zwei Kommunen einen interkom munalen Antrag stellen? Ich muss den Werbeblock wieder et was verlängern: 2025 in Baiersbronn und Freudenstadt. Sie sind schon jetzt herzlich eingeladen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für uns, die CDU-Landtagsfraktion, hat der Sport wirklich eine ganz besondere Bedeutung. Wir alle wissen, dass Sport nicht nur fit und gesund hält, sondern auch leistungsfä hig und selbstbewusst macht. Wir alle wissen, dass gerade auch für Kinder die tägliche Bewegung immer wichtiger wird. Für uns, die CDU, ist deshalb die tägliche Sportstunde ein ganz wichtiges Ziel.
Sport und Bewegung sind wichtig. Je früher man lernt, dies sinnvoll in seinen Alltag zu integrieren, umso besser ist es. Der Sport hat für uns eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dazu gehören, wie die Kollegin Häffner es gesagt hat, der Breitensport ebenso wie der Leistungssport und der Spitzen sport.
Apropos Spitzensport: Morgen spielt der VfB endlich wieder auf Augenhöhe gegen die Bayern.
Aber, sehr geehrte Frau Ministerin, ich mag auch die Bayern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns, die CDU, war und ist bei alledem die Sicherstellung der Finanzierung des Sports sehr wichtig. Dabei spielt natürlich – auch das wurde schon gesagt – der Solidarpakt eine besondere Rolle. Wir wissen al le: Der erste Solidarpakt wurde im Jahr 2007 abgeschlossen, und der Solidarpakt ist im Jahr 2016 für die Jahre 2017 bis 2021 fortgeschrieben worden. Aber mir ist es auch wichtig, zu sagen, dass die Finanzierung erst seit dem Jahr 2017 so richtig gesichert ist.
Das ist wichtig und garantiert dem Sport eine gewisse Pla nungssicherheit. Im Jahr 2016 betrug das Fördervolumen noch ca. 70 Millionen €, und im Jahr 2021 wird es bereits 87 Mil lionen € betragen. Ebenso ist die Summe für den kommuna len Sportstättenbau von 12 Millionen € auf 17 Millionen € im Jahr erhöht worden.
In der Tat: Baden-Württemberg ist das Land des Ehrenamts. Deshalb ist es uns, der CDU, auch besonders wichtig, gerade in diesem Bereich vieles zu tun. Deshalb ist es gut, dass die Mittel für die Zuschüsse für die nebenberuflichen Übungslei terinnen und Übungsleiter um jährlich 5 Millionen € erhöht worden sind. Dies bedeutet, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Erhöhung des Regelsatzes von 1,80 € auf 2,50 € – wie ich finde, eine klasse Steigerung. 42 000 ehrenamtlich tätige Menschen profitieren davon.
Ganz besonders wichtig ist uns auch die Fortführung der Zu sammenarbeit von Schulen und Vereinen. Hier werden sowohl breitensportorientierte als auch leistungssportorientierte Maß nahmen sowie innovative und integrative Projekte gefördert. Ich möchte mich deshalb wie die Kollegin Häffner an dieser Stelle gern bei allen Ehrenamtlichen im Sport bedanken. Nur durch deren Engagement kann der Sport das leisten, was er leistet. Das beginnt bei den Eltern, Trainern, Helfern in den Vereinen, bei der Bewirtung und bei der Organisation von Wettkämpfen und endet bei den Vertretern der Landessport verbände. Vielen Dank für dieses wirklich großartige Enga gement. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich namens der CDU-Fraktion um Zustimmung zum Haushalt im Bereich Sport – und für morgen wünsche ich einen Sieg des VfB Stutt gart.
Frau Ministerin, ich habe zwei Fra gen:
Erstens: Wie gedenkt die Landesregierung das hohe Volumen an Abordnungen in der Schulverwaltung abzubauen? Wenn ich es richtig weiß, sind von den ca. 120 000 aktiven Lehre rinnen und Lehrern rund 10 % abgeordnet. Das muss man sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Zweitens: Wer soll dann, sofern es erforderlich wird, die Auf gaben übernehmen, die bisher von abgeordneten Lehrkräften wahrgenommen wurden? Ich denke, dass hier auch der mög liche Wegfall der Fremdevaluierung eine Rolle spielen könn te.
Danke schön.
Frau Ministerin, Sie haben ja ge sagt, dass im Mittelpunkt das Sonderungsverbot stand. Des halb die Detailfrage, ob denn eigentlich Beiträge für Sonder- und Profilleistungen auch dem Sonderungsverbot unterliegen.
Zum anderen haben Sie dargestellt, dass die Privatschulen knapp 90 % Zuschüsse bekommen. Da muss man sich zumin dest rhetorisch die Frage stellen, ob die Privatschulen dann überhaupt noch ein Schulgeld verlangen dürfen.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einführung neuer pädagogischer Konzepte an den Schulen und die heterogene Schülerschaft führen, wie wir alle wissen, zu veränderten Anforderungen an die Schu len und damit auch an die Gebäude. Das Land Baden-Würt temberg förderte im Jahr 2016 – ich glaube, wir hören es ge rade zum vierten Mal – Schulbaumaßnahmen mit knapp 71 Mil lionen €. Für uns, die CDU-Landtagsfraktion, ist es aber wich tig und richtig, die Schulträger auch weiterhin bei der Bereit stellung des erforderlichen Schulraums zu unterstützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Schulbauförderung sieht vom Grundsatz her eine einmalige Förderung zur Schaf fung des erforderlichen Schulraums vor. Darunter versteht man sowohl den Neubau als auch die Erweiterung von Schu len. Seit 2015 – auch das haben wir schon mehrfach gehört – sind auch Umbauten, die den Grundriss an bestehenden Ge bäuden aus zwingenden schulischen Gründen verändern, för derfähig. Dies erlaubt es, den sich verändernden schulischen bzw. pädagogischen Anforderungen zu entsprechen und die Gebäude tatsächlich den neuen Bedürfnissen anzupassen.
Wir alle wissen, dass die Schulträger im Land im Rahmen der Schulbauförderung in der Regel einen Zuschuss in Höhe von 33 % des als förderfähig anerkannten Bauaufwands erhalten. Sofern förderfähige Schulbaumaßnahmen Baukosten im Zu sammenhang mit der Digitalisierung enthalten wie z. B. die kabelgebundene oder auch kabellose Vernetzung von Schul räumen oder Schulgebäuden, stellen diese Maßnahmen för derfähige Baukosten dar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man darf auch nicht verges sen – dies gilt es grundsätzlich festzustellen –, dass die Schul gebäude im Eigentum der Schulträger sind.
So gehören Bau und Unterhaltung der Schulen zu den wei sungsfreien Pflichtaufgaben der Schulträger. Dafür erstattet das Land dann den Trägern weiterführender Schulen auch Sachkostenbeiträge, welche die Aufwendungen für den bau lichen Unterhalt und für die Modernisierung abdecken sollen. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Schu len sowie der laufende bauliche Unterhalt sind deswegen im Rahmen der Schulbauförderung – zumindest bis jetzt – nicht förderfähig.
Wir haben es gehört: Der Städtetag hat nun einen Sanierungs bedarf an unseren Schulen in Baden-Württemberg von rund 3 Milliarden € ausgemacht. Allerdings ist uns bislang unklar, auf welcher Berechnungsgrundlage diese Schätzungen beru hen, um diese dann auch wirklich abschließend beurteilen zu können. Aus meiner Sicht hätte aber der vom Städtetag gefor derte Einstieg des Landes in die Förderung von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Schulen die Folge, dass die Schulträger ihre dafür bestehende originäre Finanzverant wortung auf das Land abwälzen würden.
Ein ganz großes Problem sehe ich darin – ich weiß als frühe rer Bürgermeister und damit auch als Schulträger, wovon ich spreche –, dass eine solche Modernisierungsförderung gera de die Schulträger begünstigen würde, die die Sachkostenbei
träge in der Vergangenheit eben nicht zum fortlaufenden Er halt der Schulgebäude,
sondern für andere Zwecke verwendet haben, vielleicht auch zum Stopfen von Haushaltslöchern.
Ein Schulbaumodernisierungsprogramm könnte einer Dop pelförderung gleichkommen. Aus meiner Sicht wäre dies ein haushalterischer Fehlanreiz, der weder im Sinne des Landes noch im Sinne der verantwortungsbewusst und nachhaltig handelnden Schulträger – die soll es auch geben –
liegen kann. Herr Kollege Walter hat schon einiges zur kom munalen Investitionspauschale gesagt. Deshalb möchte ich auf weitere Ausführungen hierzu verzichten. Er hat auch – was ich ebenso ausdrücklich betonen möchte – darauf hinge wiesen, dass den Kommunen, zumindest leistungsschwachen Kommunen, der Ausgleichstock zur Verfügung steht, der mit jährlich 87 Millionen € ausgestattet ist.
Ich könnte auch noch auf den ausgehandelten Fonds einge hen, ebenso wie auf die Frage, was wir vom Bund noch zur Schulsanierung erwarten können, aber aus Zeitgründen möch te ich das nicht tun.
Ich darf erklären, dass die CDU-Fraktion beide Anträge ab lehnen wird, und darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedan ken.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Der Sport leistet sehr viel, und Sportler leisten sehr viel. Deshalb freue ich mich, dass es ge lungen ist, den Solidarpakt Sport nicht nur zu verlängern, son
dern auch finanziell besser auszustatten und neue Schwer punkte zu setzen.
Wie Sie wissen, verbindet Sport Menschen unterschiedlicher Herkunft. Er verbindet Menschen mit Behinderungen, Men schen mit verschiedenen sozialen und kulturellen Hintergrün den, und er vermittelt Werte wie Toleranz, Fairness, Solidari tät, Teamgeist. Zudem ist er gesund. Es gibt kaum einen an deren Bereich, der so viel kann.
Das Ganze funktioniert deshalb, weil es im Sport wie in kaum einem anderen Bereich so viele Menschen gibt, die mit Fleiß und Idealismus alles geben. Dies beginnt bei Eltern, die ihre Kinder zum Training und zu Wettkämpfen fahren. Es geht weiter bei den vielen ehrenamtlichen Helfern, die Turniere und Wettkämpfe organisieren und bewirten. Da sind die vie len Trainerinnen und Trainer, die ihre Freizeit zur Verfügung stellen und Woche für Woche Kinder und Jugendliche trainie ren. Da sind die vielen Leistungs- und Spitzensportler, die ne ben Schule, Ausbildung, Studium oder Beruf hart trainieren, um beste Leistungen zu erbringen.
Die Kollegin Häffner sagte eben, dass gerade der Spitzensport in Baden-Württemberg eine große Bedeutung hat. Spitzen sportler sind Vorbilder, und sie sind Botschafter für unser Land. Viele Jugendliche orientieren sich an Spitzensportlern und eifern ihnen nach, und der Spitzensportler motiviert vie le Menschen zum aktiven Sport, so auch mich – ich sage nur: Tennis.
Daneben gibt es den Breitensport. Die Sportorganisationen und ihre Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeinwohl. Wie ich bereits erwähnte, lernen Kinder und Ju gendliche eine ganze Menge im Sport. Sie lernen, mit Nieder lagen umzugehen; sie lernen aber auch, mit Siegen umzuge hen, und vieles mehr. Die Vereine geben Menschen eine Hei mat.
Deshalb war es so wichtig, dass der zum Jahresende 2016 aus gelaufene Solidarpakt Sport um weitere fünf Jahre, bis 2021, verlängert wurde. Wichtig dabei ist, dass wir uns gleicherma ßen zum Breitensport wie zum Spitzensport bekennen.
Die Verlängerung des Solidarpakts hat noch die alte Landes regierung auf den Weg gebracht; Kollegin Häffner sagte es. Leider war auch dies nicht nachhaltig im Haushalt finanziert. Deshalb freut es mich sehr, dass Grün-Schwarz in diesem Haushalt die Finanzierung sichergestellt hat. Das bisherige Fördervolumen von jährlich rund 70 Millionen € ist nochmals deutlich aufgestockt worden. Über die Laufzeit des Solidar pakts stehen damit im Zeitraum von 2017 bis 2021 insgesamt 87,5 Millionen € zur Verfügung.
Davon profitieren aber auch die nebenberuflichen Übungslei terinnen und Übungsleiter. Deren Stundensatz wird von 1,80 € auf 2,50 € angehoben. Dafür stellen wir im Haushaltsjahr 2017 zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Millionen € bereit.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Bau kommunaler Sportstät ten; auch dies hat die Kollegin Häffner schon dargestellt. Au ßerdem bildet der Leistungssport einen Schwerpunkt, für den wir im Haushalt 2017 insgesamt 2 Millionen € zusätzlich zur Verfügung stellen. Das sind wichtige Impulse für unser Sport land Baden-Württemberg.
Ich möchte auch noch einmal betonen: Ich freue mich, dass der Sport durch die Erhöhung des Solidarpakts Sport die Wert schätzung erfährt, die er auch wirklich verdient.
Jetzt will ich noch einen Blick auf die vom DOSB angestoße ne Neustrukturierung des Leistungssports werfen. Dabei ge hen wir davon aus, dass man die bewährten Eigenheiten der Sportförderung hier im Land berücksichtigt; das ist natürlich grundsätzlich notwendig. Die sportliche Steuerung aller Olympiastützpunkte durch den DOSB muss gesichert sein. Dies kann beispielsweise auch beim Träger durch eine ent sprechende Vertretung des DOSB sichergestellt werden.
Eine stärkere Fokussierung auf Athletinnen und Athleten und die Leistungspotenziale der Disziplinen ist grundsätzlich po sitiv. Es steht für uns außer Frage, dass man ein bestehendes System hinterfragen und auch optimieren kann, wo es Anlass dazu gibt. Wir wollen die besten Voraussetzungen in unserem Land bereitstellen, damit baden-württembergische Spitzen sportler bei ihren Wettkämpfen erfolgreich sein können.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich die Ge legenheit nutzen, noch einmal allen Beteiligten im Sport, ganz besonders den Vertretern der Landessportverbände, aber auch allen Trainern, Betreuern und allen ehrenamtlich Tätigen für ihr Engagement herzlich zu danken. Nur gemeinsam werden wir den Sport für unsere Gesellschaft voranbringen.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, mit Freude habe ich gehört, dass die Realschule eine leistungsstarke Schule bleibt. Das ist für die Schülerinnen und Schüler, denke ich, ein wichtiges Signal, und auch die Betriebe im Land werden dies mit Freude hören.
Wenn ich das richtig weiß, ist das Konzept „Stärkung der Re alschule“ so angelegt, dass es dann Noten von der Klasse 5 bis zur Klasse 10 geben wird. Das, denke ich, ist eine Basis für eine leistungsorientierte Schulart. In der Klasse 9 sollen die Schülerinnen und Schüler, die auf dem grundlegenden Ni veau sind, also quasi die Hauptschüler, gezielt auf den Haupt schulabschluss vorbereitet werden. Nach bestandener Prüfung können zum einen die Schülerinnen und Schüler dann auch in die Klasse 10 wechseln. Aber die Klasse 10 ist ja dann auf den Realschulabschluss angelegt. Mich würde jetzt einfach inter essieren, ab welchem Datum dann diese Prüfungen nach dem neuen Konzept abgelegt werden können.