und hatte befürchtet, dass die Änderung nicht rechtzeitig kä me. Jetzt muss man wieder prüfen, prüfen, prüfen.
Was haben Sie eigentlich, Frau Ministerin, in den letzten drei Jahren verhandelt? In der letzten Debatte hatten Sie ja gesagt, Sie seien seit drei Jahren an dem Thema dran. Offensichtlich haben Sie in all diesen Verhandlungen keine Rolle gespielt; da hat man nichts von Ihnen gehört.
Da haben die Bayern offensichtlich eine ganz andere Rolle gespielt. Der Ministerpräsident hat ja selbst formuliert, die bayerische CSU sei „genial“. Wie genial das ist, haben wir jetzt bei der Maut gesehen.
Unser Fazit: In der ganzen Diskussion hat sich die badenwürttembergische Landesregierung jedenfalls nicht hervorge tan. Sie sitzen da offensichtlich am Katzentisch. Die Linie, der auch die CDU in Baden-Württemberg folgt, hat der bay erische Ministerpräsident vorgegeben.
(Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Die haben wir vorher gefordert! – Abg. Tobias Wald CDU: Was? Sie waren ja gar nicht am Tisch! – Weitere Zurufe von der CDU)
Insoweit sind Sie ja ehrlich. Ich bin Ihnen dankbar für die kla re Position – die aber in völligem Gegensatz zur Position der Grünen steht.
Was ist für uns wichtig, was ist erreicht worden? Wir bekom men eine verfassungsfeste und gerechte Neuregelung. Das Ge samtaufkommen soll gleich bleiben, und die Steuerpflichti gen sollen insgesamt nicht mehr Grundsteuer bezahlen müs sen als bisher. Eine der wichtigsten Einnahmequellen der Ge meinden bleibt also auch zukünftig erhalten, und wir schaf fen Planungssicherheit.
Wir sind der Auffassung, dass der Wert der Immobilie für die Ermittlung der Grundsteuer grundsätzlich maßgebend sein soll, so, wie es jetzt auch vorgesehen ist. Die Neubewertung in drei Stufen – Wertermittlung, Steuermesszahl, Hebesatz – begrüßen wir natürlich ebenfalls. Das entspricht der bisheri gen Systematik. Das letzte Wort bei der Entscheidung haben die Gemeinden, und das zu Recht.
Die Grundsteuer bemisst sich ja nach fünf Parametern – das kann man im Gesetzentwurf alles nachlesen – und sorgt für eine ausgewogene Steuersystematik. Für uns ist ein ganz ent scheidender Punkt: Damit Wohnen bezahlbar bleibt, werden Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Genossen schaften durch einen zusätzlichen Abschlag auf die Steuer
messzahl, die ja ohnehin korrigierend wirkt, begünstigt. Das begrüßen wir im Interesse der Wohnungssuchenden ausdrück lich.
Jetzt haben wir diese Öffnungsklausel, die Ausnahmen von dem Grundsatz der Wertermittlung zulässt. Einzelne Länder können danach das Flächenmodell für ihre Gemeinden vorse hen.
Das führt im Ergebnis aus unserer Sicht dazu – nach dem, was wir bisher wissen –, dass für Immobilien, die sich im Wert deutlich voneinander unterscheiden, ähnliche Grundsteuer zahlungen fällig werden. Wenn die Kommunen nicht auf Ein nahmen verzichten wollen, würde das eine deutlich höhere Grundsteuer bedeuten bei Immobilien mit niedrigerem Wert, würde das insbesondere bei Immobilien in vielleicht einfa chen oder schlechteren Wohnlagen, durch die aber günstiger Wohnraum angeboten wird, zu einer erheblichen Verschlech terung führen. Das ist für uns ungerecht und unsozial. Deswe gen haben wir diese Öffnungsklausel nie gewollt.
Wir sind gespannt. Alle in der CDU bejubeln diese Öffnungs klausel; kein Mensch weiß aber bisher, wie sie aussehen soll. Deshalb, Frau Ministerin, meine Frage an Sie – jetzt sind Sie diesem Kompromiss doch wohl auch nähergetreten –: Wie sieht denn eine solche Öffnungsklausel aus? Was sind die Überlegungen des Finanzministeriums? Sind die schon mit Ihrem Koalitionspartner abgestimmt? Sie nähern sich ja von zwei völlig entgegengesetzten Polen, und da will der Steuer zahler, die Steuerzahlerin, wollen die Gemeinden schon ein mal wissen, wohin die Reise geht.
Es ist an der Zeit. Dass Sie andere drängen, nicht in die Pu schen kommen und selbst die Dinge hängen lassen und ver schlafen, das machen wir nicht mit. Also bekennen Sie heute Farbe: Wie geht es weiter? Das Land hat einen Anspruch da rauf, dass diese Landesregierung Stellung bezieht.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU be nutzt im Titel für diese Aktuelle Debatte die Begriffe „Frei heit“ und „Gerechtigkeit“. Freiheit ist natürlich immer gut. Aber nur, wenn die Regierung ihre Freiheit, die ihr die Län deröffnungsklausel gibt, auch verantwortungsvoll nutzt, wird eine gute Lösung für Immobilienbesitzer und Mieter heraus kommen. Ob das Ganze dann gerechter wird, lasse ich einmal dahingestellt. Es wäre schon ein Erfolg, wenn das System der Grundsteuer nicht ungerechter würde.
Gleich zu Beginn darf ich Ihnen unsere Forderungen zur Grundsteuer aus der letzten Debatte ins Gedächtnis rufen. Die se Forderungen waren:
Erstens: Aufkommensneutralität. Der Staat darf sich jetzt nicht mit einem Schlag dadurch bereichern, dass er eine Reform nachholt, die er selbst jahrelang verschlafen hat.
Die Grundsteuer darf nach der Reform in der Summe nicht mehr Geld in die Kassen bringen und die Bürger nicht mehr kosten als zuvor.
Zweitens: keine Belastung der Bürger um ein Vielfaches. Ei ne Mehrbelastung einzelner Steuerpflichtiger ist zwar nicht ganz zu verhindern, aber eine eklatante Mehrbelastung darf nicht die Folge dieser Reform sein.
Eine von Haus & Grund prognostizierte zusätzliche Belastung um das 20- bis 30-Fache wäre katastrophal, sie wäre kontra produktiv und zudem grob unsozial.
Drittens: Einfachheit und unbürokratische Umsetzung. Herr Reinhart hat es gesagt: Die Einstellung von vielleicht 3 000 zusätzlichen Finanzbeamten und ein langjähriger Bewertungs prozess sowie die Gefahr von Klagen sind zu vermeiden. Je komplizierter das gewählte Modell, desto häufiger wird es Klagen geben.
Legt man diese Maßstäbe an das von Finanzminister Scholz bevorzugte Modell an, muss man zu dem Schluss kommen, dass kein einziges Kriterium, keine einzige Forderung erfüllt ist. Die gleichzeitige Berücksichtigung von Bodenrichtwert, Grundstücksgröße, statistischer Nettokaltmiete, Immobilien art und Gebäudealter führt vielleicht zu vielen Bachelor- und Masterarbeiten, eventuell sogar zu Dissertationen zu diesem Themenkomplex und zu sehr vielen Klagen. Aber eine Richt schnur für eine effiziente Umsetzung der Grundsteuer im Land sieht anders aus.
Deshalb ist das Scholz-Modell abzulehnen, und ein besseres Modell ist anzustreben. Dass dies nur mit einer Länderöff nungsklausel möglich ist, haben wir gehört, und sowohl die Freien Demokraten als auch die Grünen im Bundestag haben Zustimmung signalisiert, um die Zweidrittelmehrheit für ei ne entsprechende Änderung des Grundgesetzes zu erreichen.
Herr Podeswa, es gibt keine Gegenleistung für unsere Zustim mung zu dieser Grundgesetzänderung. Es gibt kein Junktim. Dass es ein Junktim gäbe, stimmt einfach nicht.
Eine Länderöffnungsklausel macht nur Sinn, wenn die Aus nutzung dieser Möglichkeit auch zu einer substanziellen Ver besserung führt. Insoweit widerspreche ich Herrn Schwarz. Die Wahl des Modells ist ein entscheidender Faktor.
Ich würde schon ganz gern wissen – Herr Stickelberger hat darauf hingewiesen –, wohin die Reise geht. Das muss man
wissen. Dazu müssten wir aber wissen, was die Landesregie rung vorhat. Wie sieht das Modell der Finanzministerin für Baden-Württemberg aus? Ist das Sitzmann-Modell identisch mit dem CDU-Modell? Bis wann wird man sich geeinigt ha ben? Oder soll ich eher fragen: Bis wann werden die Schwar zen wieder die Position der Grünen übernommen haben?
Aber die Grundsteuer muss jetzt reformiert werden. Sie müs sen sich zusammenraufen, und zwar schnell. Die Uhr läuft ab. Am 31. Dezember 2019 ist die Deadline auf Bundesebene, und dann geht es Schlag auf Schlag.
Bei manchen Gemeinden beträgt der Anteil der Grundsteuer an den Einnahmen insgesamt 15 %. Auf die fast 15 Milliar den € können die Kommunen in Deutschland niemals verzich ten. Herr Ministerpräsident Kretschmann hat ja bereits extra darauf hingewiesen, dass die 1,8 Milliarden € für die Gemein den in Baden-Württemberg unersetzbar sind.
Herr Podeswa, die Forderung, die Grundsteuer glatt abzu schaffen, halte ich für unseriös. Für einen solchen Schritt fehlt einfach die Gegenfinanzierung. Das ist nicht möglich.
Aber es sieht nicht danach aus, dass es die Landesregierung so wahnsinnig eilig hat. Minister Strobl pochte zwar von An fang an auf die Länderöffnungsklausel. Auch Ministerpräsi dent Kretschmann war anfangs offen für die erforderliche Ge setzesänderung. Aber inzwischen scheint sich das Blatt zu wenden, und der grüne Teil der Regierung rät eher zum Ab warten. Man weiß nicht, ob eine Länderöffnungsklausel kommt. Der Ministerpräsident hat ja schon infrage gestellt, ob die pro blemlos durch Bundestag und Bundesrat geht. Ein mutiges Drängen sieht auf jeden Fall anders aus.
Aber auch die Finanzministerin hat noch nichts darüber ver raten – vielleicht passiert das heute –, wie die Regelung der Grundsteuer für Baden-Württemberg aussehen könnte. Das Sitzmann-Modell fehlt. Wir müssen bloß aufpassen, dass das Sitzmann-Modell durch das lange Warten nicht zum „Aussitz mann“-Modell wird.