Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Wolfgang Schäuble noch Bundesfinanzminister war, hat er gesagt: „Re gieren ist ein Rendezvous mit der Realität.“ Ich finde, da hat er völlig recht. In der Regierung und insbesondere im Finanz ressort muss man die Realität im Blick behalten.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das war früher bei den Grünen noch einfacher, Politik zu machen! – Hei terkeit bei Abgeordneten der AfD)
Da passen die Wünsche und Hoffnungen manchmal nicht mit der Realität zusammen. Alles, was wir tun, muss auch finan zierbar sein.
Die Kollegin Walker hat es eingangs gesagt: Wir haben in den letzten zwei Jahren häufig über die Grunderwerbsteuer ge sprochen –
häufiger als über die Grundsteuer übrigens; aber sei’s drum. Deswegen, glaube ich, brauche ich nicht mehr auf alle Argu mente einzugehen, die jetzt vorgebracht worden sind.
Was mich wundert, ist, dass die FDP/DVP ihren Gesetzent wurf aufrechterhält. Denn Sie fordern ja jetzt wohl zum einen eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes von 5 auf 3,5 %, und zusätzlich fordern Sie eine Befreiung beim Ersterwerb. Sie haben ja schon kein Gegenfinanzierungskonzept für die Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes um 1,5 Prozent punkte –
(Abg. Stefan Räpple AfD: Wir haben viel zu viele Steuereinnahmen! – Zuruf des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos])
für beides zusammen schon gar nicht, meine Damen und Her ren. Und wenn Sie dann oft auch noch fordern, mehr Schul den zu tilgen, als wir es gemacht haben – immerhin über 1,6 Milliarden € –,
Die Steuereinnahmen – Herr Kollege Brauer, Sie haben es ge sagt – wachsen tatsächlich weniger stark, als es noch im Herbst vergangenen Jahres prognostiziert worden ist. Das führt dazu, dass die Steuereinnahmen im nächsten Jahr vor aussichtlich um 600 Millionen € und im übernächsten Jahr noch einmal um 600 Millionen € unter unserer mittelfristigen Finanzplanung liegen. Wie das mit Ihrer Politik, die Sie, mei ne Damen und Herren der FDP/DVP, heute hier dargestellt haben, zusammenpassen soll, kann ich wirklich nicht erken nen. Der Zeitpunkt für diese Forderung ist schlecht gewählt, vor allem wenn Sie parallel auch noch eine Befreiung beim Ersterwerb fordern.
Wichtig ist für uns, dass wir die Investitionen, die wir bei der Betreuung der unter Dreijährigen getätigt haben, auch in Zu kunft nachhaltig und solide finanzieren können. Ich betone hier noch einmal, dass das, was wir an Mehreinnahmen über die damalige Erhöhung der Grunderwerbsteuer haben, nicht ausreicht, um die Mehrausgaben bei der Kleinkindbetreuung zu decken. Da werden wir im nächsten Jahr einen Gap, eine Differenz von 300 Millionen € haben. Wir sind dann bei 900 Millionen €, die wir für den richtigen und wichtigen Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen aus Landesmitteln aus geben werden.
Die Mehreinnahmen aus der Grunderwerbsteuer werden schät zungsweise 600 Millionen € betragen. Sobald Sie hier also ei nen realistischen Gegenfinanzierungsvorschlag für Ihre For derung vorgelegt haben, bin ich gern bereit, weiter darüber zu diskutieren.
Frau Ministerin, lassen Sie zwei Zwischenfragen zu, die erste von Herrn Abg. Baron und die zweite von Herrn Abg. Zimmermann?
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Nicht verbinden! Dann bin ich auch weg! – Heiterkeit bei Abgeordne ten der AfD)
Das eine ist das Thema „Share Deals“. Die Initiative, gegen diese Share Deals vorzugehen, ging von Baden-Württemberg und Hessen aus. Das bedeutet ja, dass jemand, der Anteile an einer Gesellschaft übernimmt, die Immobilien besitzt, von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Wir haben in der Finanzminis terkonferenz einen Vorschlag erarbeitet, der auch im Bundes rat beschlossen worden ist, wonach in Zukunft maximal 90 % Geschäftsanteile eines Unternehmens erworben werden kön nen und mindestens nicht wie bisher fünf, sondern zehn Jah re diese 90 % nicht überschritten werden dürfen. Genau mit
diesen Maßnahmen wollen wir Share Deals wirkungsvoll ein schränken. Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium die sen Vorschlag übernommen und liegt ein Gesetzentwurf im Bundestag vor. Das wäre tatsächlich ein wirkungsvolles Mit tel, um Ausweichbewegungen bei der Grunderwerbsteuer ein zuschränken und zu unterbinden.
Lassen Sie mich noch ein paar andere Punkte nennen, auf die ich jetzt nicht ausführlich eingehen will. Ich bin da auch gar nicht zuständig; das betrifft Frau Hoffmeister-Kraut, unsere Wirtschaftsministerin. Sie sagen, dass die Änderung der LBO noch nicht beschlossen sei. Schauen Sie auf die Tagesordnung: Der nächste Tagesordnungspunkt, der hier behandelt wird, ist die Änderung der Landesbauordnung.
Ich darf Sie noch daran erinnern, dass die Regierung, an der die FDP/DVP beteiligt war, die Landesbauordnung unter Fe derführung eines FDP/DVP-Wirtschaftsministers erst kurz vor Ende der Legislaturperiode, nach fast fünf Jahren Verhand lungen, hier ins Parlament eingebracht hat. Gerade die FDP/ DVP sollte nicht klagen, dass es zu lange dauert.
Herr Kollege Brauer, da Sie auch über die Wohnraumförde rung gesprochen haben, will ich Sie auch daran erinnern, dass es eine Zeit mit einem FDP/DVP-Wirtschaftsminister gab, der auch für den Wohnungsbau zuständig war. In dieser Zeit sind null Mittel – in Worten: null! – in die Förderung von Miet wohnungsbau geflossen.
Es war damals eine reine Eigentumsförderung. Die Konse quenzen haben wir heute noch zu tragen, weil der Bestand an bezahlbaren Wohnungen und der soziale Mietwohnungsbau große Lücken aufweisen. Da sind wir – die Wirtschaftsminis terin und ich – dran, mit viel Engagement diese von Ihnen mit zu verantwortende Lücke wieder aufzufüllen.
Wir tun etwas, um im Bereich der Grunderwerbsteuer eine Reform hinzubekommen, insbesondere die Share Deals be treffend.
Zum Thema „Befreiung beim Ersterwerb“ gibt es hier viele Statements. Dass eine Finanzministerin da große Zurückhal tung zeigt, ergibt sich, glaube ich, aus der Materie selbst, aber ich bin mir sicher, wir werden irgendwann wieder ausführli cher darüber diskutieren. Auf jeden Fall will ich noch eines betonen: Uns, der grün-schwarzen Regierung und den sie tra genden Fraktionen, ist die Förderung von Familien beim Er werb von Eigentum wichtig. Deswegen haben wir auch über unsere landeseigene L-Bank entsprechende Förderprogram me, gerade auch für die Eigentumsförderung für Familien. Insgesamt sind im vergangenen Jahr immerhin 17 000 Wohn einheiten gefördert worden, davon fast 7 000 beim Wohnei gentum. Es gibt auch – Kollege Kößler hat darauf hingewie sen – das sogenannte Baukindergeld, das gerade in BadenWürttemberg großen Absatz findet.
Sehr geehrte Frau Ministerin! In Ih ren Nebenabsprachen war die Rede von einem Grunderwerb steuersatz von 6,5 %.
Jetzt möchte ich Sie fragen: Gab es die Überlegungen, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen? Was wollten Sie gegebenen falls damit finanzieren? Und können Sie uns hier das Verspre chen geben, die Grunderwerbsteuer in dieser Legislaturperi ode nicht zu erhöhen?
Ich kann nur ei nes sagen: Die Länder haben keine Gestaltungsmöglichkeiten bei der Steuererhebung, außer bei der Grunderwerbsteuer.
Da können wir auch nur über die jeweilige Höhe entscheiden, nicht aber über sonstige Rahmenbedingungen.
Steuern erhöht man immer sehr ungern. Das tut man eigent lich nur dann, wenn man die Finanzmittel dringend braucht. Stand heute gehe ich nicht davon aus, dass es in dieser Legis laturperiode so kommen wird.
Ich habe eine Frage. Wie bewerten Sie folgenden Umstand? Die Stadt Kirchheim unter Teck mit rund 40 000 Einwohnern erwirbt für einen hohen Millionenbetrag ein mitten in der Stadt aufgelassenes ehemaliges Betriebsgelände. Dieses Are al kauft sie vom Eigentümer für einen zweistelligen Millio nenbetrag. Hierfür zahlt sie Grunderwerbsteuer. – Bei Share Deals bin ich Ihrer Ansicht. Aber hier wurde kritisiert, dass man Grunderwerbsteuer zahlt. – Die Stadt selbst verkauft den selben Bauplatz dann wieder an die Bauträger, wofür wieder Grunderwerbsteuer anfällt. Die Bauträger verkaufen – Grund stückspreis ca. 720 € pro Quadratmeter – an die Letzterwer ber. Dafür fällt wieder Grunderwerbsteuer an – jeweils mit Notarkosten.