Karl Zimmermann

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Last Statements

Verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen!
Ich kann die Maske abneh men, stimmt. Alle sagen, ich sehe gut aus mit Maske.
Ich hätte sie gern aufgelassen, aber – –
Als Obmann der CDU-Fraktion in dieser Legislaturperiode und, das muss ich auch sagen, als langjährigstes Mitglied – jetzt sind es bald 20 Jahre – im Petitionsausschuss gebe ich heute gern meinen kurzen Bericht ab, wie ich dies alles emp funden habe.
Ich muss sagen, in den vergangenen 20 Jahren ist die Zahl der Petitionen mit ca. 5 500 bis 6 000 pro Legislaturperiode etwa gleich geblieben. Als ich 2001 in den Petitionsausschuss kam, ging die Zahl rapide nach unten. Ich weiß nicht, ob es Zufall war oder nicht.
Wir haben pro Jahr etwa 1 000 bis 1 100 Petitionen; vorher waren es, Herr Kollege Stickelberger, um die 2 000 bis 2 500. Aber ich führe das wirklich darauf zurück – davon bin ich überzeugt –, dass die Verwaltung, gegen die sich ja die meis ten Petitionen richten, die öffentlichen Institutionen rechtmä ßig und vielleicht auch bürgerfreundlich handeln. Das nehme ich als positives Resümee aus den vergangenen beiden Jahr zehnten mit. Damit kann man zufrieden sein.
Wir sind 21 Mitglieder im Petitionsausschuss. Früher waren es mehr. Ihr Vorvorgänger, Frau Krebs, sagte immer, wir sei en mit 25 Mitgliedern der größte Ausschuss im Landtag; jetzt haben wir mit 21 Mitgliedern gleich viele wie die Fachaus schüsse.
Jedes Mitglied des Petitionsausschusses hatte in dieser Wahl periode im Schnitt eine Petition pro Woche zu bearbeiten. Nun kann man sagen, eine Petition pro Woche sei nichts. Aber, Kollege Kenner, wenn du sie richtig bearbeiten willst und noch einen Vor-Ort-Termin machst und Vereinbarungen triffst, dann ist das schon eine Mordsarbeit, die wir da haben. Wir haben über die Parteien hinweg – ich beginne rechts beim Kol legen Rottmann und gehe bis hinüber zur anderen Seite; links haben wir Gott sei Dank noch nicht –
an der Sache und parteiunabhängig gearbeitet.
Ich muss Ihnen sagen – jetzt ist der Kollege Katzenstein da, und wenn er dort steht, spreche ich ihn auch an –: Petitionen müssen zügig bearbeitet werden,
und man sollte keine Parteipolitik damit machen,
auch wenn es dem einen oder anderen schwerfällt. Mir fällt es nicht schwer, Petitionen zügig zu bearbeiten, und zwar auch ernsthaft.
Ich kann Ihnen sagen – Frau Dr. Leidig, Sie können es bestä tigen –: Es dringt keine Parteipolitik durch.
Bei den meisten nicht; darin gebe ich Ihnen recht.
Aber wenn jemand verzögert, werte Kolleginnen und Kolle gen, die Sache liegen lässt, dann wieder eine lapidare Nach frage stellt etc. und das zwei Jahre lang so geht, dann habe ich schon manchmal meine Bedenken und frage mich, was damit bezweckt wurde.
Es hat sich in den vergangenen 20 Jahren – erlauben Sie mir, das zu erwähnen; ich sehe die Frau Wirtschaftsministerin dort drüben sitzen – einiges gedreht. Vorher waren die meisten Pe titionen Ausländeraufenthaltssachen etc. Das hat sich geän dert. Die Löwenarbeit hat das Wirtschaftsministerium. Die Leute, die dort damit befasst sind, tun mir genauso leid wie alle Bearbeiter in den nachgeordneten Behörden. Denn da geht der Verfahrensgang die Leiter vom Ministerium hinunter bis zur Kommune, und dann geht es rückwärts wieder hinauf. Das muss dann einer bzw. eine wieder zusammenfassen. Dafür ei nen herzlichen Dank, auch an alle Mitarbeiter!
Ich habe mir mal die Mühe gemacht – nein, eine Mühe war es für mich nicht; ich habe nur nachgeforscht –, herauszufin den: Es sind tatsächlich – ob Sie es glauben oder nicht – im Schnitt zehn bis 20 hochrangige Mitarbeiter beschäftigt, bis eine Petition hier durch den Landtag verabschiedet wird.
Da muss ich echt sagen: Ich bin nicht derjenige, der jetzt Wer bung machen will. Aber wir haben auch – – Ich weiß gar nicht, weshalb ich mir diese Rede geschrieben habe.
Aber wo ich Werbung machen will, keine Petition einzulegen: Ich lege wirklich jedem Abgeordneten bzw. jeder Abgeordne ten hier ans Herz: Reden Sie mit den Leuten! Die wenden sich ja in der Regel an den Abgeordneten oder sonst wohin – au ßer diese Notorischen, die nachts um 1:32 Uhr eine Onlinepe tition machen. Da kennen wir einige, etwa aus dem Raum Ra vensburg, die Ravensburger Clique.
Die bringen schon den Oberbürgermeister zur Weißglut. Aber auch Frau Vorsitzende Krebs kennt diese Leute, die dann im mer noch welche suchen, um ihre Petition zu unterschreiben.
Auch am Rande meines Wahlkreises gibt es jemanden, der die Woche über den ganzen Tag durch Baden-Württemberg fah ren muss, und wenn er ein Verkehrsschild mit einer Tempo beschränkung auf 30 oder 40 km/h sieht, dann ist er gegen die Beschränkung und macht eine Petition.
Herr Kollege, nein, ich habe Sie nur angeschaut. Sie waren ja vorher auch in dem Ministerium.
Also, ich muss Ihnen sagen, wir haben diese Kameraden.
Ich hatte einen Fall, bei dem jemand – ich habe ihn dann auch aufgesucht – unbedingt eine Patenschaft für ein ecuadoriani sches Kind übernehmen wollte. Er wollte auch, dass wir be zahlen, dass er dort hinfährt und dieses junge Mädchen ihn kennenlernt.
Er hat auch noch ein Bild mitgeschickt.
Dann habe ich ihn aufgesucht. Das war in der Haftanstalt in Bruchsal.
Er war wegen eines schweren Verbrechens verurteilt und hat gemeint, die Petition könnte es ihm ermöglichen, nach Ecua dor zu gehen. Er sagte, ich könne ihn ja begleiten und auf ihn aufpassen.
Das sind so Dinge, die einem schön in Erinnerung bleiben.
Lassen Sie mich jetzt einen Dank an Herrn Haas richten – Herr Haas sieht mich jetzt vielleicht im Fernsehen –: Herr Haas und Ihre Mannschaft, Sie machen wirklich eine super tolle Arbeit.
Nein, er hat sich aus Coronaschutzgründen nicht getraut, hierherzukommen.
Zum Schluss möchte ich sagen – das ist auch mein Resümee nach 20 Jahren –: Es ist nicht einfach, sich in einen Fall ein zuarbeiten, für den Menschen da zu sein.
Frau Krebs, als Ihr Parteikollege Werner Wölfle Vorsitzender des Ausschusses war, wurde ich einmal dort drüben in ein Zimmer gebeten. Als ich dann hineinkam, sah ich, dass dort der Generalstaatsanwalt saß. Da wurde mir gesagt, gegen mich sei ein Verfahren wegen Beihilfe zur Kindesentziehung ein geleitet worden.
Hierzu hatte ich einmal eine Petition behandelt. Der Juristi sche Dienst gab mir zu überlegen, ob man mir einen Anwalt zur Seite stellen soll. Der Kollege hatte sich auch bereit er klärt, nach einem Anwalt zu suchen. Dann sagte ich: Wenn ich mich nicht verteidigen kann, dann kann es ein anderer auch nicht.
Am Ende wurde das Verfahren nach § 170 Absatz 2 der Straf prozessordnung eingestellt. Im Prinzip heißt das: Da war nichts dran – aber seiner Frau sollte man natürlich nicht sa gen, dass man so ein Verfahren am Hals hat.
Na ja, es gibt gewisse andere Dinge. Ich muss Ihnen ernsthaft sagen: Wenn Sie als Abgeordneter nicht Mitglied im Petiti onsausschuss waren, dann fehlt Ihnen etwas.
Deshalb gebe ich eine Empfehlung ab: Machen Sie in der nächsten Periode diesen Ausschuss wieder zum größten Aus schuss, damit mehr Mitglieder dabei sein können und man sich intensiv genug mit den Themen befasst.
Ich danke Ihnen. Dies war nicht mein letzter Auftritt. Sie dür fen mich in 14 Tagen nochmals mit einer Rede zum Landes glücksspielgesetz und zum Glücksspielwesen genießen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag, und ich bedanke mich bei Ihnen allen.
Herzlichen Dank.
Herr Ministerpräsident, herz lichen Dank. Ich habe gestern auch diese Livekonferenz mit verfolgt. Stichwort Beherbergungsverbot, Reisen in ein ande res Land: Ich habe seit gestern drei Anfragen. Wir sind in Ess lingen jetzt schon bei einer Inzidenz von über 80 angelangt – also weit über 50. Jetzt fragen zwei Geschäftsleute – einer ist heute in Sachsen-Anhalt, vom anderen weiß ich nicht, wo er ist –: „Darf ich, wenn ich in Esslingen wohne, heute auf Ge schäftsreise gehen und dabei auch übernachten,
z. B. in Sachsen-Anhalt?“ Ich konnte die Frage nicht beant worten, und gestern hat auch die Kanzlerin dies nicht beant wortet.
Ich sehe ein, dass es um die Menge geht; die Antwort haben Sie gut formuliert. Aber was kann ich jetzt diesem Geschäfts mann sagen? Wer entscheidet? Es entscheidet doch das Land, in dem er übernachten will –
oder liege ich falsch?
Danke schön, Herr Minis terpräsident. – Ich habe eine Frage zu den Tests. Wenn ich jetzt nicht aus dem engsten Bekanntenkreis folgenden Umstand kennen würde, würde ich die Frage nach den Tests nicht stel len. Es sind tatsächlich – ich könnte Ihnen drei Fälle nennen – Familienmitglieder positiv getestet worden, waren sogar
krank, aber deren Familienangehörige sind bis heute nicht ge testet worden. Das ist doch völlig unvorstellbar, dass der Sohn,
die Mama nicht getestet werden, der Papa aber positiv ist. Wie kann so etwas in Baden-Württemberg vorkommen?
Frau Präsidentin, meine wer ten Kolleginnen und Kollegen! Nun findet also die zweite Le sung Ihres Gesetzentwurfs statt. Sie haben ihn nicht verän dert. Das macht es nicht besser; das muss ich Ihnen sagen. Die Mängel, die ich bei der ersten Lesung genannt habe, treten heute sogar noch deutlicher hervor. Wir haben den Gesetzent wurf im Innenausschuss am 12. Februar auch mit großer Mehr heit abgelehnt.
In meiner letzten Rede habe ich klar gesagt – mein Vorredner hat es heute auch angesprochen –: Die Idee eines Präventiv gewahrsams ist nicht neu, und diesen hat auch nicht die AfD erfunden.
Wenn man es richtig macht, kann ein Präventivgewahrsam sehr wohl dabei helfen, die Gefahren des Terrors und des Ex tremismus zu minimieren.
Ich kann jetzt vieles weglassen und gleich zum Wesentlichen kommen: Dass wir es richtig machen, zeigt der aktuelle Ge setzentwurf zur Änderung der polizeilichen Vorschriften, wel chen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner auf den Weg bringen werden.
Herr Kollege Sckerl, ich danke Ihnen.
Die Erweiterungen der polizeilichen Befugnisse zur Durch führung von Personenfeststellungen und zur Durchsuchung von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen, Herr Gögel, werden kommen. Das stärkt maßgeblich die Sicherheit im öf fentlichen Raum und trägt aktiv zur Terrorabwehr bei. Dabei wahrt dieser Gesetzentwurf auch den Grundsatz der Verhält nismäßigkeit.
Sie können sicher sein, dass wir uns auch weiterhin dafür ein setzen, sämtliche rechtsstaatlichen – zulässigen! – Mittel zu nutzen, um Terrorgefahren noch effektiver zu bekämpfen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Gesetz entwurf der AfD, der zumindest einmal nicht jeglicher Grund lage entbehrt.
Das ist aber auch schon alles. Das ist schon alles.
Ganz klar ist, dass die Bevölkerung vor Gefährdungen durch Terrorismus und Extremismus geschützt werden muss.
Deshalb setzen auch wir uns für eine Novellierung des Poli zeigesetzes ein.
Dabei ist die Idee einer präventiven Ingewahrsamnahme nicht neu und kann sicherlich auch helfen, das angestrebte Ziel zu erreichen – wenn man es richtig macht. Nur, die AfD macht es nicht richtig.
Was macht sie denn? Sie nimmt einfach – völlig zusammen hanglos – Auszüge aus dem bayerischen Polizeiaufgabenge setz und macht – auf Neudeutsch gesagt – „Copy and paste“.
Fragen Sie mich nicht, was „paste“ heißt. Ich habe es über nommen.
Sie will es an einer Stelle im Polizeigesetz von Baden-Würt temberg einfügen, von der sie meint, das könnte passen. Es passt aber nicht.
Was sagt § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Polizeigesetzes aktuell? Wörtlich heißt es da:
Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
1. auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende er
hebliche Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ord nung nicht verhindert oder eine bereits eingetretene er hebliche Störung nicht beseitigt werden kann,...
So steht es darin.
Jetzt will die AfD danach einen Halbsatz mit folgendem In halt einfügen:
... die Annahme, dass eine Person eine solche Tat bege hen oder zu ihrer Begehung beitragen wird,...
Das will sie einfügen: „eine solche Tat“. Es folgen Regelbei spiele. Jetzt stellt sich die Frage: Was ist denn eine solche Tat?
Der erste Halbsatz von § 28 Absatz 1 spricht von „unmittel bar bevorstehender Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“. Offenkundig ist es den Kollegen der AfD völlig unbekannt, was die Begrifflichkeiten „öffentliche Sicherheit“ und „öffentliche Ordnung“ bedeuten.
Ja, ich muss es Ihnen erklären.
Die Begriffe „öffentliche Sicherheit“ und „öffentliche Ord nung“ stammen aus dem präventiven Sicherheitsrecht. „Öf fentliche Sicherheit“ umfasst die gesamte geschriebene Ord nung, die individuellen Rechtsgüter und Rechte sowie die Ein richtungen des Staates. „Öffentliche Ordnung“ umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit.
Also: Welche Tat soll denn mit „eine solche Tat“ gemeint sein? – Allein das zeigt schon, dass der Entwurf völlig ungeeignet ist. Er verkennt die Systematik des Polizeigesetzes von Ba den-Württemberg. In Baden-Württemberg wird gerade nicht – wie in Bayern – zwischen dem Polizeiaufgabengesetz, dem Polizeiorganisationsgesetz und dem Landesstraf- und Verord nungsgesetz unterschieden.
Es reicht eben nicht, ein Polizeigesetz eines anderen Bundes lands – also hier Bayern – zu nehmen und abzuschreiben. Po lizeigesetzgebung ist Ländersache, deshalb hat auch jedes Landespolizeigesetz seine eigene Systematik. Ich wiederho le mich: Wenn man es macht, muss man es richtig machen.
Keine Sorge: Wenn wir uns dazu entschließen sollten, es zu machen, dann machen wir es richtig.
Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Damen und Herren! Aufgrund des starken Interesses bei Ihnen an diesem Thema schließe ich mich den Ausführungen meines Vorredners – wann hätte ich das geglaubt? – in vollem Umfang an.
Dass ich und Sie so etwas erleben können, hätten wir beide nicht gedacht.
Ich kann Ihnen aber auch sagen: Nachdem der Normenkont rollrat keinerlei Einwände gegen dieses dringend notwendige Gesetz hat, bitte ich in der zweiten Lesung auch um Ihre Zu stimmung. Im Ausschuss haben wir den Gesetzentwurf bera ten.
Ich bedanke mich.
Herr Minister, mir ist das Thema Wasserstoff ein persönliches Anliegen. Ich wohne in Nabern. In Nabern befindet sich das Wasserstoffzentrum. Seit 25 Jahren – ich glaube, ich war vor 25 Jahren zum ersten Mal dort – arbeitet dort Daimler zusammen mit anderen Firmen am Wasserstoffauto. Wir selbst sind es vor zehn Jahren schon einmal gefahren. Immer wieder hieß es: „In drei, vier Jahren gehen wir in Serie.“ Können Sie mir und uns allen vielleicht erklären, wieso es, obwohl man seit 25 Jahren an diesem The ma dran ist, nicht funktioniert?
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Ganz am Anfang gilt auch mein Dank Ihnen, Frau Böhlen. Wo sind Sie? Ganz dort hinten. Begeben Sie sich etwa schon weg vom Parlament? Nein.
Sicherlich ist diese Aktuelle Debatte auch Ihrem Weggang auf grund Ihrer Wahl zur Bürgerbeauftragten geschuldet. Das freut mich. Ich habe gedacht: Endlich gibt es zum Thema Petitio nen einmal eine Aktuelle Debatte und erfolgt die Beratung
nicht erst, wie sonst üblich, gegen Ende der Plenarsitzung am Donnerstag, und das auch nur zwei Mal in fünf Jahren. Nun blicke ich nach oben und sehe, wie wenig präsent die Medi en vertreten sind. – Ah, doch, Frau Edda Markeli ist noch da.
Das ist die erste Aktuelle Debatte, zu der ich reden darf, doch die Medienpräsenz ist gering.
Alles voll. Herr Kollege Schwarz, das war die Aufforderung, jetzt aktiv mitzuschreiben.
Lassen Sie mich mit einem Dank beginnen, der normalerwei se ans Ende der Rede gehört. Ich danke Frau Böhlen als Vor sitzende des Petitionsausschusses. Sie hat mich acht Jahre er tragen dürfen bzw. müssen.
Ich war gern bei Ihnen. – Heute kann sie mir das Mikrofon nicht abdrehen. Bei der letzten Ausschusssitzung hat sie es ab gedreht.
Ich schließe mich aber auch dem Dank an Norbert Beck an und danke auch allen anderen, die mit Petitionen beschäftigt sind. Ich danke Herrn Haas – ich habe ihn auf der Zuhörertri büne sitzen sehen – und dem gesamten Petitionsbüro unter seiner Leitung.
Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Minis terien. Jedes Ministerium ist betroffen. Ich glaube, es ist mit der schwerste Job, wenn Mitarbeiter eines Ministeriums im Petitionsausschuss Rede und Antwort stehen müssen und dann mit einem Beschluss zu einer Petition nicht einverstanden sind. Dann müssen sie kurz darüber beraten. Und was machen sie, wenn sie nicht damit einverstanden sind? Dann widerspre chen sie und wissen haargenau, dass sie vier Wochen später wieder in den Ausschuss kommen müssen. Wir vom Aus schuss hingegen hoffen, dass sie vier Wochen später nicht wie derkommen, weil dann unser Beschluss gilt.
Es ist also nicht einfach für diese Leute, den Beschlüssen im mer zu folgen.
Eine kleine Kritik – Frau Böhlen, ich weiß, es kam vielleicht nicht von Ihnen, sondern von der Führung –:
Wenn ich auf der Tagesordnung den Titel der Aktuellen De batte lese: „Der kurze Draht zum Parlament – Petitionen als Baustein einer modernen Verwaltung“, dann kann ich dem, ehrlich gesagt, nicht zustimmen.
Ich weiß nicht, was andere nachher dazu sagen. Wir haben ja eine Gewaltenteilung. Wir haben die Exekutive. Wir, das Par lament, sind die Legislative. Und das Petitionsrecht ist ein Korrektiv. Das Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger ist natürlich nicht immer konfliktfrei. Wenn es konfliktfrei wä re, bräuchte man weder ein Petitionswesen noch eine Verwal tungsgerichtsbarkeit.
Aber das Petitionswesen ist für die Bürgerinnen und Bürger da. Es wurde auch schon gesagt: Es ist ein Königsrecht. Es ist auch kostenlos. Für uns Schwaben ist das wichtig: Des kosch det nix.
Auch die Badener nehmen es gern in Anspruch. – Aber wir haben eine verantwortungsvolle Aufgabe im Petitionsaus schuss, jedes einzelne Mitglied.
Man sollte dem Bürger auch nichts vormachen. Wenn das Ge setz tatsächlich Klartext beinhaltet und der Fall nicht rein passt, dann kann der Petition – so heißt es offiziell – nicht ab geholfen werden. In manchen Fällen kann man der Petition auch abhelfen. Aber das Verhältnis der nicht abgeholfenen zu den abgeholfenen Petitionen beträgt eher 8 : 2 oder 9 : 1; ich weiß es auch nicht.
Beim Petitionswesen knöpft man sich das Gesetz, durch das sich der Betroffene beeinträchtigt fühlt, genau vor und sagt z. B.: Es passt aber bei ihm nicht zu 100 %. Im Ausländer recht, im Baurecht, neuerdings auch im Verkehrsrecht gibt es Situationen, in denen wir einfach für den Petenten entschei den. Da gibt es Kollisionen. Wenn wir Kollisionen sehen, dann haben wir ein Korrektiv, Frau Vorsitzende. Was machen wir dann? Dann schicken wir es als Material an die Regierung mit dem Hinweis: „Beachtet das Ganze einmal, dass man das viel leicht berücksichtigt.“ Diese Fälle kommen gehäuft vor.
Es ist also immer ein Spannungsverhältnis. Ich kann Ihnen sa gen: Jedes ordentliche Mitglied im Petitionsausschuss be schäftigt sich mit der Materie so, dass sie bzw. er guten Ge wissens eine Beschlussempfehlung abgeben kann. Wer keine Empathie hat, wer sich nicht in die Materie einarbeitet, wer sich nicht die Zeit nimmt – das sage ich ganz offen und ehr lich –, der ist nicht der richtige Partner, nicht das richtige Mit glied im Petitionsausschuss.
Viele Anliegen – ich kann jetzt auf eine längere Zeit zurück blicken, wie der eine oder andere von Ihnen bestimmt auch – werden auch gar nicht erst in Form einer Petition an den Land tag gerichtet. Bürger fragen bei Abgeordneten, von denen sie aus dem Internet oder sonst woher wissen, dass sie Mitglied im Petitionsausschuss sind, direkt nach: „Wie soll ich mich verhalten? Was soll ich tun? Soll ich vor das Verwaltungsge richt gehen, oder können Sie mir helfen? Ich fühle mich un gerecht behandelt.“
Ich kann Ihnen sagen: Über die Jahre hinweg bin ich, global betrachtet, zu der Überzeugung gekommen, dass viele Petiti onen verhindert werden konnten, indem allein der Abgeord nete im Landratsamt angerufen hat, mit der Stadtverwaltung oder mit dem Ausländeramt gesprochen hat. Das geht quer beet. Im Petitionsausschuss machen wir keine Parteipolitik, wie manche es meinen.
Deshalb hat mir nicht gefallen, dass im Koalitionsvertrag 2016 ein Passus gefunden wurde, wonach man sich bei Petitionen einigen und absprechen müsste. 2011 war das nicht der Fall. Auch wenn mir das nicht gepasst hat, sage ich: In den vergan genen drei, dreieinhalb Jahren habe ich noch nie festgestellt, Frau Vorsitzende, dass wir uns aus politischen Gründen, egal, in welchem Bereich, hätten auseinandertreiben lassen und nicht einig waren. Wir gehen dort sehr fair miteinander um, und da beziehe ich alle ein. Alle haben vernünftig gehandelt. Ich bin stolz, im Petitionsausschuss zu sein. Ich glaube, in kei nem anderen Ausschuss haben Sie so eine „Macht“ wie wir im Petitionsausschuss.
Unmittelbar mit der Regierung zusammenzusitzen, und bei einem Widerspruch kommt der Staatssekretär oder gar der Mi nister, und wir können den Fall behandeln, das ist eine tolle Sache.
Für mich wäre es ein Versäumnis, wenn ich den Landtag ver lassen würde und nie im Petitionsausschuss gewesen wäre. Man könnte Bücher darüber schreiben.
Aber es ist auch eine Belastung. Ich habe noch zwei Minuten Redezeit. Lassen Sie mich einen Fall nennen, den ich, wie ei nige andere, nicht vergessen kann. Ich weiß nicht, wie Sie sich fühlen würden, wenn Sie plötzlich in Ihrem Wahlkreisbüro ein Schreiben der Staatsanwaltschaft auf den Tisch bekämen, in dem steht, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Kindesentziehung läuft. Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Solch ein Verfahren dauert Monate.
Der Vorwurf mir gegenüber betraf ein Petitionsverfahren in Sachen eines deutsch-australischen Kindes. Die Familie hat in Australien gelebt, und die deutsche Mutter ist mit ihrem Kind nach Deutschland zurückgekehrt. Der Rechtsstreit ging bis zum höchsten Gericht. Das OLG sagte der Mutter: „Ja, Sie haben recht. Sie haben das alleinige Sorgerecht. Aber der letz te gemeinsame Aufenthalt war in Australien, und da müssen Sie noch einmal klagen.“
Die australische Justiz aber sagt: Es gab noch nie ein Urteil, bei dem ein australisches Gericht der deutschen Mutter recht gegeben hätte. Es ist ihr nämlich zumutbar – Australien ist ein großes Land –, in Australien zu leben, ohne dass sie ihrem ge schiedenen Ehemann begegnet.
Es kam so weit, dass das Kind trotz alleinigen Sorgerechts festgenommen wurde; so muss ich leider sagen. Es wurde vom Urlaubsort weg in ein Flugzeug verbracht. Die Mutter war auf
dem Weg in das Frauengefängnis Kaufbeuren, und ich bekam dann den Anruf: „Sie müssen mir helfen, Herr Zimmermann.“ Ich konnte ihre Inhaftierung verhindern, aber nicht die Ab schiebung des Kindes nach Australien.
Allein dieser Kontakt – die Frau hatte mich aus dem Polizei auto auf dem Handy angerufen – hat dazu geführt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde. Ich kür ze das ab; es gibt andere Fälle.
Ich habe der deutschen Justiz, der Staatsanwaltschaft Stutt gart vertraut. Ich muss aber auch das Haus loben. Man hat mir jeden juristischen Beistand gegeben. Den brauche ich nicht, ich kann mich selbst verteidigen. Die Staatsanwaltschaft Stutt gart – auch heute ein hohes Lob, das nehme ich hier in An spruch – hat das Verfahren nach § 170 Absatz 2 der Strafpro zessordnung eingestellt. Also ist gar nichts daran. Das war auch die richtige Entscheidung.
Deshalb bitte ich Sie alle: Kämpfen Sie alle, die Sie im Peti tionsausschuss sind, für die Anliegen der Bürger. Aber sagen Sie den Bürgern auch, dass sie keine Chance haben, wenn sie nicht im Recht sind. Geben Sie ihnen keine falsche Hoffnung.
Frau Böhlen, ich danke Ih nen für Ihre Arbeit. Ich weiß nicht, wie die Zukunft aussieht, wie wir zusammenarbeiten werden. Die Kollisionen – –
Ich bin am Schluss. Es sei mir erlaubt, 40 Sekunden zu überschreiten für meinen Dank an Sie, Frau Böhlen, und an alle, die hier aktiv mitarbeiten. Betrachten Sie den Petitionsausschuss als mindestens gleich wertig mit jedem anderen Ausschuss. Diesen Appell habe ich an alle Abgeordneten.
Danke schön.
Herr Minister, Sie haben mir mit der Frage des Kollegen Binder und der Antwort eigent lich den Großteil meiner vorbereiteten Frage weggenommen. Denn Sie sagten zu Beginn: Unsere Behörden brauchen eine gute rechtliche Grundlage.
Jetzt haben Sie die Notwendigkeit der Onlinedurchsuchung angesprochen. Ich denke, die CDU-Landtagsfraktion sieht die Notwendigkeit, diese Onlinedurchsuchung im Polizeigesetz festzuschreiben. Teilen Sie diese Auffassung? Oder haben Sie bislang schon Erfahrungen gemacht – durch das im Jahr 2017 geänderte Polizeigesetz –, nach denen das, was es bereits gibt, genügend wäre? Vieles haben Sie schon beantwortet; die Fra gen wiederholen sich. Aber die Onlinedurchsuchung – Sie ha ben das Beispiel Lübcke genannt – sehe ich als dringend not wendig an, wenn es sonst keine Korrespondenz gibt, die mit der TKÜ überwacht werden kann.
Frau Ministerin, herzlichen Dank.
Nein. Ich hoffe, Sie und ich brauchen die Heilfürsorge mal nicht.
Ich habe eine Frage. Wie bewerten Sie folgenden Umstand? Die Stadt Kirchheim unter Teck mit rund 40 000 Einwohnern erwirbt für einen hohen Millionenbetrag ein mitten in der Stadt aufgelassenes ehemaliges Betriebsgelände. Dieses Are al kauft sie vom Eigentümer für einen zweistelligen Millio nenbetrag. Hierfür zahlt sie Grunderwerbsteuer. – Bei Share Deals bin ich Ihrer Ansicht. Aber hier wurde kritisiert, dass man Grunderwerbsteuer zahlt. – Die Stadt selbst verkauft den selben Bauplatz dann wieder an die Bauträger, wofür wieder Grunderwerbsteuer anfällt. Die Bauträger verkaufen – Grund stückspreis ca. 720 € pro Quadratmeter – an die Letzterwer ber. Dafür fällt wieder Grunderwerbsteuer an – jeweils mit Notarkosten.
Dadurch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von rund 18 bis 20 % des Grundpreises.
Wie bewerten Sie so etwas, dass auf denselben Quadratmeter – –
Der Kollege Schwarz kennt das Objekt, er kennt auch die Preise, und er wird mir mit Sicherheit nicht widersprechen, wenn ich Ihnen das so sage. – Wie bewerten Sie diesen Sach verhalt?
Zum anderen: Als der Grunderwerbsteuersatz von 3,5 auf 5 % erhöht wurde,
hat mir ein Bürgermeister – ich nenne die Stadt: Dettingen un ter Teck – geschrieben, er finde dies schlecht. Er hat ein An reizprogramm für junge Familien gemacht, das beinhaltet, dass sie, wenn sie in Dettingen unter Teck eine Wohnung oder ein Haus kaufen, 5 000 € bekommen.
Er schrieb: „Ihr nehmt durch die Grunderwerbsteuererhöhung von 3,5 auf 5 % denen das Geld wieder weg“ – ein bitterböser Brief. Wie bewerten Sie das? Sie argumentieren ja, durch die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer finanzierten wir junge Familien.
Hinter dem Satz: „Wie be werten Sie das?“ steht ein Fragezeichen.
Herr Minister, in diesem Zu sammenhang habe ich eine Frage an Sie. Sie haben vorhin ausgeführt, Sie würden sich immer montags mit Vertretern der Bahn zu Besprechungen treffen. Da würde mich interessieren, wie hoch – – Oder ist es überhaupt Gegenstand, dass Verspä tungen und Zugausfälle durch menschliche Eingriffe eintre ten, konkret durch Suizid? In einem solchen Fall ist es natür lich ganz klar, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ei
ne Totalsperrung veranlassen. Wie hoch schätzen Sie den be treffenden Anteil, oder was wird Ihnen dazu gesagt? Denn die Vorkommnisse, die mich selbst betroffen haben, waren in der Regel solche, für die die Bahn nichts kann.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Zeit und in An betracht der Rede meines Kollegen Sckerl kann ich auf vie les verzichten. Denn Sie haben alles richtig gesagt.
Ich erlaube mir aber trotzdem, ein, zwei Sätze zu sagen. Denn was mir heute ganz besonders Grund zur Freude gibt, ist un ser heutiger Koalitionspartner. Das steht im Gegensatz zum Beginn der 15. Legislaturperiode – da waren wir drüben im Ausweich-Plenarsaal –; da hatte nämlich die heutige Finanz ministerin
ja – eine Verschlankung oder gar Abschaffung des LfV ge fordert. Doch, siehe da, mit der Zeit wird man schlauer und sieht man die Realitäten – kein Wort mehr von Verschlankung oder gar Abschaffung des LfV.
Wofür die CDU immer gekämpft hat, war, dass wir das LfV stärken
ja, dass wir das LfV stärken. Ich habe erst gemeint – – Da lacht der Kollege Alexander – Mensch, wie ist der Nachna me? – Maier. Ich habe gemeint, er würde heute reden, weil er von der letzten Legislaturperiode nichts weiß und deshalb völ lig unbedarft dafür kämpft. Aber, Herr Kollege Sckerl, es freut mich bei Ihnen umso mehr, dass Sie uns gefolgt sind; es hat fünf Jahre gedauert.
Heute sind wir am Ziel, wenn es darum geht, dass wir dem Landesamt für Verfassungsschutz die wichtigen und notwen digen Instrumente an die Hand geben und für eine Umstruk turierung sorgen.
Meine Damen und Herren, wer das LfV stärkt, der stärkt auch die Freiheit der Menschen in unserem Land. Das gilt ganz ak tuell. Was in Straßburg passiert ist, liegt keine 24 Stunden zu rück. Den neuesten Meldungen zufolge ist der Täter, der noch auf der Flucht ist, möglicherweise auf dem Weg nach Deutsch land –
wenn ich die regionale Nähe sehe, heißt das, vielleicht auch nach Baden-Württemberg. Es könnte also aktueller nicht sein, dass wir hier im Land heute für unsere Freiheit kämpfen.
Kollege Sckerl hat das Richtige gesagt – und mir einen Schluck Wasser erspart, weil ich damit meine Rede beende. Bitte stimmen Sie einhellig dafür, dass wir dieses Gesetz heu te verabschieden können.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Es ist eine schöne Tradition, dass der Petitionsausschuss auch einmal berichten darf, denn diese Fäl le werden ja sonst nie im Plenum behandelt. In früheren Jah ren hieß es immer, der Petitionsausschuss sei der größte Aus schuss. Jetzt ist er mit 21 Mitgliedern genauso groß wie alle anderen Ausschüsse. Früher hatte er 25 Mitglieder.
23, aber es war der größte Ausschuss. Das konnte man sa gen.
Die Arbeit im Petitionsausschuss erfordert mit Sicherheit auch einen sehr großen Sachverstand, viel Engagement, natürlich auch Einarbeitung in alle Fälle des täglichen Lebens, in alles, was die Bürger betrifft. Deshalb, muss ich sagen, gebührt ein großer Dank – da wiederhole ich mich gern – dem Petitions büro, den Mitarbeitern, den Berichterstattern. Denn sie müs sen viel leisten.
Wir machen – so wurde gesagt – viele Vor-Ort-Aktionen. Dann kommen viele Nachträge. Frau Vorsitzende, Sie wissen, dass es, wenn es manchmal Verzögerungen gibt, dann heißt: „Wieso ist das nicht schon behandelt?“ Aber die Petenten rei chen dann vieles nach. Seit Neuestem haben wir auch die Bür gersprechstunde.
Deshalb bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern des Petiti onsbüros,
und hier insbesondere bei Herrn Andreas Haas – er sitzt oben auf der Zuhörertribüne –, für die guten Leistungen und Vor bereitungen. Ihnen gebührt wirklich Dank; dem schließe ich mich gern an. Dank gebührt natürlich auch der Vorsitzenden.
Ich möchte nicht auf Einzelfälle eingehen. Durch die vielen guten Einrichtungen, die wir haben – Härtefallkommission, Bürgerbeauftragter,
und weil es um öffentliches Handeln und um angeblich unge rechtfertigte Verwaltungsakte geht, wogegen die Bürger sich wehren, haben wir auch noch ein Verwaltungsgericht –, weiß der Bürger jetzt leider gar nicht mehr: Was soll ich machen? Gehe ich jetzt zum Bürgerbeauftragten? Reiche ich eine Pe tition ein? Wende ich mich an die Härtefallkommission? Kann ich beides parallel machen? Oder muss ich erst diesen oder jenen einschalten? Da herrscht noch etwas Unklarheit. Man kann das Verwaltungsgericht parallel zur Petition einschalten. Aber da fragt der Bürger: „Kostet das etwas?“ Nein, eine Pe tition – das sage ich einmal in den Raum hinein – kostet die Bürger nur etwas Aufwand bei dem, was sie selbst schreiben, und das geschieht auch formlos. Daran arbeiten wir noch, und da sind wir gut unterwegs. Hier ist unmittelbare Demokratie. Frau Krebs, Sie haben das mit dem Bürgerbeauftragten aus führlich dargestellt.
Ich möchte das aufgreifen, was aktuell in den Medien stark behandelt wird. Nehmen wir einmal die „Petition“ – Petition in Anführungszeichen – zum Thema „G 8/G 9“. 10 000, 20 000, 30 000 Leute beteiligen sich an der Petition. Aber der Begriff „Petition“ hat kein Copyright. Es ist nicht unsere Pe tition. Sie gehen auf irgendeine Plattform, klicken an: „Ge fällt mir“ und sagen Ja. Die Medien verbreiten: „40 000 Pe tenten haben sich an den Landtag gewandt.“ Nein, bislang hat sich kein Einziger an den Landtag gewandt. Es ist medial zwar schön für die, die die Plattform betreiben, und diese können vielleicht auch noch ein bisschen Werbung einstreuen. Aber es gibt kein Copyright auf den Begriff „Petition“. Diesen ver wenden offenbar sehr viele. Da sind wir auch gespannt. Wir haben die Onlinepetition eröffnet, und da steckt schon das Missverständnis drin.
Ein zweites kleines Missverständnis muss ich auch etwas auf klären. Das ist die Stillhaltepetition. Manche Petitionen ver folgen den Zweck, dass die Verwaltung einen Verwaltungsakt nicht vollzieht – sei es eine Abrissverfügung, sei es die Ertei lung einer Baugenehmigung etc. Da muss ich sagen: Das ist ein Gewohnheitsrecht, aber es hat in der Regel keine aufschie bende Wirkung. Dann kommt manchmal Enttäuschung bei den Petenten auf, und sie sagen: Die fangen doch schon an und baggern – bei Windkraftanlagen, Baugebieten usw. Ich muss sagen, da ist es ein Vorzug der Vorsitzenden, die hier im wahrsten Sinn des Wortes grünes Licht geben kann.
Das sind die Ausnahmen, aber da wird dann die Petition von manchen ad absurdum geführt. Aber das ist eben die Regel.
Was viele auch bemängeln, sind Verzögerungen. Bürgermeis ter, Verwaltungen wollen einfach, dass rasch gehandelt wird. Dann kann es sein, dass der einzelne Abgeordnete doch viel leicht sehr lange an einem Fall arbeitet. Aber meist liegt das daran, dass Nachträge bearbeitet werden müssen. Ich denke, hier kann man auch ruhig darauf hinweisen, Frau Vorsitzen de: Die Regierung oder auch das Petitionsbüro hat immer die Möglichkeit, einzugreifen oder hier anzumahnen.
Zur Klärung noch eine Zahl – ich glaube, sie wurde nicht ge nannt –: Rund 10 % aller eingereichten Petitionen werden tat sächlich im Ausschuss als Tagesordnungspunkt behandelt und besprochen. Die übrigen rund 90 % der Petitionen gehen im schriftlichen Verfahren durch eine Bearbeitung der zuständi gen Ministerien und vorgeordneten Institutionen vonstatten.
Jetzt greife ich etwas auf – – Habe ich noch Zeit?
Ja. Oh, ich bin im Minusbe reich. – Frau Krebs, es läuft ein Tonband mit, aber ein Proto koll wäre nicht schlecht.
Was mir etwas missfällt, ist – – Sie wissen, ich bin kein gro ßer Freund von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg.
Es gibt sehr viele Petitionen zum Thema Windkraft. In jüngs ter Zeit wurde festgestellt – da sollte man nicht ideologisch argumentieren, Herr Umweltminister, da sollte man nicht par teipolitisch argumentieren; der Petitionsausschuss ist absolut unabhängig und sollte es auch sein –, dass bei den Windkraft anlagen, die in den letzten Jahren errichtet wurden, die erwar tete Windenergie, die erwartete Windhöffigkeit nicht erreicht wurde und es über 50 % Abweichungen gibt. Da muss ich sa gen:...
... Die Petenten hatten in der Regel recht.
Ich danke Ihnen.
Danke schön, Herr Staats sekretär. – Könnten Sie sich vorstellen, dass gerade die öffent liche Hand, die Landesregierung bei ihren Bauten einen ge wissen Anteil an RC-Beton einfach vorschreibt, wie es bei spielsweise in der Schweiz oder in anderen Ländern der Fall ist?
Wenn die öffentliche Hand kein Beispiel gibt, können wir schlecht von Privaten den Einsatz von RC-Beton verlangen. Die erste Frage eines Privaten würde lauten: „Ja, ist der denn billiger?“ Billiger ist er eigentlich nicht, weil er aufwendiger her zustellen ist. Aber er ist ressourcenschonend und nachhaltig.
Danke schön, Frau Präsiden tin. – Herr Staatssekretär, wir reden ja nur von RC-Beton. Bes ser müsste es jedoch heißen: QRB, also Qualitätsrecyclingbe ton, geprüft. Man kürzt es ab mit RC, aber es ist Qualitätsbe ton.
Die Frage von Herrn Schoch geht schon in die Richtung: Wel chen Anreiz können wir bieten? Also finanziell usw. würde das bei den Betroffenen dazu führen, dass sie sagen: Oh, da bekomme ich 10 % Geld; das muss schlechter sein, dann neh me ich das nicht.
Meine Frage: Ist die Landesregierung auf dem Weg – das kann auch die Staatssekretärin beantworten –, dass sie, wie es auch in anderen Ländern der Fall ist, einen gewissen Anteil an QRB zumindest in ihren öffentlichen Gebäuden vorschreibt? Denn das wäre der größte Anreiz, nachher auch diesen QRB zu neh men.
Frau Staatssekretärin, ich stelle an Sie jetzt die konkrete Frage, die Staatssekretär Bau mann nicht so beantwortet hat. Das ist alles eine Goodwillak tion. Ich sehe auch, dieser gute Wille ist da. Wären Sie bereit, vergleichbar zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz – dort wird ein Anteil von 10 %, 15 % regenerativer Energien vorgeschrie ben –, einen gewissen Anteil an RC-Beton auch in den Aus schreibungen festzulegen, dass Sie als Bauherr – wenn z. B. bei der JVA der Beton hält, macht es ein anderer auch – ein fach den Prozentanteil vorgeben und nicht sagen: „Denkt bit te auch daran“? Ich bringe Ihnen Ausschreibungen, die das Land und die Kommunen machen. Da wird RC-Beton sogar ausdrücklich ausgeschlossen, und das muss verhindert wer den.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Herr Dr. Fiechtner provoziert mich. Als ich noch bei der Polizei war, hat mein Kollege, wenn wir vor Ort gingen, auf meine Frage: „Hast du eine Waffe dabei?“ im mer geantwortet: „Lieber Freund, mein ganzer Körper ist ei ne Waffe.“ Aber das nur am Rande.
Ich möchte zu Beginn feststellen: Beim Thema Waffenrecht versteht sich die CDU als Partner der Schützen und Jäger.
Die CDU sieht deshalb in Verschärfungen beim Waffenrecht nicht, wie viele andere, ein Allheilmittel für einen Zugewinn an Sicherheit im Land.
Die bisherigen Verschärfungen waren nach meiner Meinung, aber auch nach Meinung der CDU eine Folge der Tragödie von Winnenden und Wendlingen. – Werte Kollegen, dort war ich wenige Minuten nach dem Tatgeschehen unmittelbar vor Ort. – Eine weitere Verschärfung würde nach Ansicht der CDU jedoch keine zusätzliche Sicherheit schaffen, sondern lediglich die Schützen und Jäger im Land stark negativ beein trächtigen.
Beide Gruppen würden bei der Ausübung ihres Sports oder Hobbys bzw. bei der notwendigen Herstellung des Gleichge wichts von Wild und Wald durch weitere rechtliche Verschär fungen massiv eingeschränkt werden.
Was ich auch sagen möchte, ist, dass die CDU der Tendenz einer öffentlichen, obwohl grundlosen, Diffamierung und pau schalen Diskriminierung von Besitzern legaler Waffen ent schieden entgegentritt.
Applaudieren Sie erst zum Schluss meiner Rede.
Sie sind gewissenhaft und zuverlässig. Deshalb sollte den Schützen und Jägern mehr Respekt und Vertrauen vonseiten des Staates entgegengebracht werden. – Jetzt dürfen Sie noch einmal applaudieren.
Aber wie Sie wissen: Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren in Waffensachen ist in der letzten Förderalismusre form
der letzten Förderalismusreform –
„ohne r“; ich weiß nicht, welches r Sie meinen; da sind zwei r bei mir drin –
vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. In BadenWürttemberg wurde die Befugnis der Gebührenfestlegung auf die Kommunen übertragen. Dadurch – und jetzt wird es pre kär – gibt es höchst unterschiedliche Regelungen.
Wir sollten dem Wunsch der Schützen und Jäger nach einheit lichen Gebühren in Waffensachen nachkommen und hier kor rigieren. Das ist auch die einzig richtige Lösung.
Eine waffenrechtliche Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern erfolgt nach verschiedenen bundesrechtli chen Regelungen, die, wie Sie wissen, teilweise bei uns auch von unterschiedlichen Behörden vorgenommen werden.
Unser Ziel ist es, dass unter Berücksichtigung des Grundsat zes der kommunalen Selbstverwaltung eine einheitliche
gebührenrechtliche Handhabung in allen Ländern, aber auch bei uns im Land und in den Kommunen stattfindet.
Wie Sie wissen, bin ich Ermittler. Und ich ermittle auch vor der Rede genau da, wo es brennt.
Deshalb habe ich bei unterschiedlichen Kontrolldienststellen, also Städten und Landkreisen, nachgefragt – nicht bei allen 149, aber bei einigen davon. Hier wurde die unterschiedliche Höhe der Gebühren übereinstimmend kritisiert.
Ein Landkreis bzw. Stadtkreis erhob grundsätzlich Gebühren – Grundgebühren – von 75 €, der andere von 95 €.
Dann gab es z. B. in Esslingen Grundgebühren von 84 €. Pro Viertelstunde an aufgewandter Zeit kamen nochmals 14 € hin zu. Im Schnitt liegen also die Kosten im Landkreis bei ca. 100 €, wie man mir sagt. Dies kann sich aber auch je nach Landkreis/Stadtkreis unterschiedlich darstellen und sich auf bis zu 600 €, beispielsweise im Kreis Freudenstadt, erhöhen.
Wenn Kritik oder Missgunst geäußert wurde, war dies immer mit dem Hinweis verbunden, dass es woanders günstiger sei. Nicht die Gebühr wurde kritisiert, sondern die unterschiedli che Handhabung durch die Behörden im Land. Es gibt sogar Kreise – der Zollernalbkreis z. B. –, die bei der Erstkontrolle gar nichts verlangen.
Das ist Anlass dafür, dass mancher Jäger oder Schütze sagt: „Das verstehe ich nicht. Mein Kollege dort zahlt nichts, aber ich soll jetzt 100 € zahlen.“
Es gibt auch noch andere unterschiedliche Handhabungen. So kann es sein, dass, wenn die Ehefrau und der Ehemann Mit glieder im Schützenverein sind, zweimal Grundgebühren für ein und denselben Waffenschrank anfallen. Das kann ja wohl auch nicht sein.
Also: Es wurde nicht die Gebühr an sich kritisiert, werte Kol legen von der AfD, sondern die unterschiedliche Handhabung.
Sie haben vorhin angesprochen, Sie wollen eine Gebühren freiheit, wenn es eine anlassunabhängige Kontrolle gibt. Das ist Ihr Antrag.
Da weise ich Sie darauf hin: Wenn bei der TÜV-Kontrolle – auch Sie haben den TÜV erwähnt, Frau Kollegin – festgestellt wird, dass die Reifen in Ordnung sind, die Bremsen in Ord nung sind und auch sonst alles in Ordnung ist, muss ich trotz dem etwas bezahlen.
Pro Jahr kommt einmal – ich weiß nicht, Herr Dr. Fiechtner – –
Ich komme gleich zum En de. Aber bei diesem Thema kann ich nicht so schnell schie ßen; das geht nicht.
Ein anderes Beispiel: Auch wenn bei einer Emissionsmessung im Haus festgestellt wird, dass die Heizungswerte in Ordnung sind und die Abgaswerte alle stimmen, wird derjenige, der die Messung durchführt, am Ende fragen: „Überweisen Sie es, oder zahlen Sie es gleich in bar?“
Dann seien Sie konsequent und fordern Sie, die gesamte Ge bührenordnung in Bund und Land zu ändern. Liebe Leute, Sie machen hier Stimmung, um Stimmen zu fangen.
Das wird Ihnen nicht gelingen.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, zu Ihren Ge sprächen mit Herrn Huber oder auch zu anderen Gesprächs kreisen würde mich jetzt Folgendes interessieren. Dass Zugausfälle und Zugverspätungen unterschiedliche Gründe haben können, haben wir jetzt gehört und lese ich auch im mer wieder. Was ich leider nicht vernehme, ist – – Es gibt Per sonenschäden, die zu stundenlangen Ausfällen und zu Verbin dungsausfällen führen. Wie hoch schätzen Sie den Anteil von
Zugverspätungen und Zugausfällen ein – oder wurde hierzu eine Prozentzahl genannt? –, die durch einen Personenscha den ausgelöst werden, also hier konkret Suizid?
Aus meiner früheren Tätigkeit weiß ich, dass die Polizei hier sehr genau arbeiten muss und es dazu kommen kann, dass ein Zug für Stunden gestoppt wird. Dann kommt es auf der gan zen Strecke und auf beiliegenden Strecken zu Verspätungen.