Wir dürfen uns darauf aber nicht ausruhen. Die CDU-Land tagsfraktion hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dem Thema „Öffentlicher Dienst“ beschäftigt. Wir wollen, dass die Attraktivität einer Beschäftigung beim Land als Ar beitgeber gesteigert wird. Das ist uns wichtig, und ich glau be, das ist ein richtiger Weg. Dies trägt zu einem leistungs starken und schlagkräftigen öffentlichen Dienst bei. Wir set zen uns in dieser Arbeitsgruppe mit den Anliegen der Verbän de, der Gewerkschaften, der Personalvertretungen und der kommunalen Landesverbände intensiv auseinander. Wir füh ren viele Gespräche.
Die vorliegende Gesetzesnovelle eignet sich ebenso wenig wie der anstehende Nachtragshaushalt für ein großes Perso nalpaket, für einen Pakt mit den Beamten. Wir werden – dies haben wir dem Beamtenbund, aber auch den Gewerkschaften zugesagt – weitere Änderungen vornehmen.
Ich möchte keinen Hehl daraus machen: Die Begehrlichkei ten sind immens, liebe Kolleginnen und Kollegen. Natürlich müssen wir die Finanzen im Blick halten, denn alles andere wäre keine verantwortungsbewusste und generationengerech te Finanzpolitik. Wir müssen deshalb die Attraktivität des öf fentlichen Dienstes zielgerichtet und klug steigern. Uns ist da ran gelegen, das, was wir besprochen haben, auch umzuset zen.
Das heißt konkret für uns: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Landesverwaltung wird schon lange großge schrieben, aber die Wirtschaft hat hier nachgezogen. Deshalb müssen wir uns mehr ins Zeug legen als bisher, z. B. durch die Erhöhung der Zahl der Telearbeitsplätze. Der Chancen gleichheit von Frauen und Männern kommt dabei eine beson dere Bedeutung zu. Wir prüfen derzeit innerhalb der CDULandtagsfraktion die Einführung eines Lebensarbeitszeitkon tenmodells.
Wir benötigen im Bereich „Besoldung und Beihilfe“ ein an gemessenes und auskömmliches System. Dies beziehe ich ins besondere auf die Eingangsämter des mittleren und des geho benen Dienstes und die jeweils unteren Besoldungsgruppen. So beraten wir derzeit das sogenannte Färber-Gutachten. Wir müssen Anreize schaffen, um mit der Wirtschaft auf Augen höhe zu bleiben. Der Kampf um die besten Köpfe hat begon
Natürlich müssen wir uns ganz ernsthaft mit einer großen Sün de des damaligen SPD-Finanzministers auseinandersetzen: den Verschlechterungen im Beihilferecht. Meine Damen und Herren, das ist der CDU-Landtagsfraktion sehr wichtig. Las sen Sie uns darüber sprechen.
Wir haben eine sehr starke und leistungsfähige öffentliche Verwaltung. Diese müssen wir kontinuierlich verbessern, und wir müssen an diesem Thema dranbleiben. Beim nächsten Doppelhaushalt werden wir deshalb ein Gesamtpaket vorle gen, welches mit unserem Koalitionspartner, der Regierung, dem Beamtenbund, der Beamtenjugend, aber auch mit den Ta rifbeschäftigten abgestimmt ist. Wir wollen den öffentlichen Dienst gemeinsam verbessern und optimieren.
Die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem vorliegenden Gesetz entwurf zu. Wir lehnen jedoch den Änderungsantrag der FDP/ DVP-Fraktion ab, da er nicht zielführend ist.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möch te die Gelegenheit nutzen, allen Beamten und den übrigen Be diensteten des Landes Baden-Württemberg von dieser Stelle aus für ihren unermüdlichen und erfolgreichen Einsatz für un ser Gemeinwesen ganz herzlich und aufrichtig zu danken.
Die Politik des Landes macht ihnen die Aufgabe sicherlich oft nicht leicht. Wenn jetzt ein Nachtragshaushalt, wie gerade be richtet, notwendig wird, um den Polizeibeamten des Landes jede fünfte Überstunde – also nur 20 % der geleisteten Über stunden – zu bezahlen, dann ist das nach meiner Einschätzung ein ausgemachter Skandal, Regierungsversagen.
Im Übrigen setzt sich der vorliegende Gesetzentwurf, wie schon ausgeführt, aus vielen kleinen Änderungen zusammen. Es handelt sich ganz überwiegend um notwendige Änderun gen, zum Teil auch um bereits überfällige Anpassungen, aber überwiegend um begrüßenswerte Anpassungen der Besoldung der Landesbeamten und der übrigen Bediensteten. Wir dan ken vor diesem Hintergrund der Frau Finanzministerin für die Einbringung dieses Entwurfs.
Ein positives Beispiel – ich will nur einige wenige nennen – ist z. B. die Zulage für Beamte des Kampfmittelbeseitigungs dienstes. Dieser Dienst für Baden-Württemberg, der durchaus auch das Leben kosten kann, verdient allerhöchste Anerken nung. Für diesen Personenkreis ist eine Zulage sicherlich nicht nur unstrittig, sondern sehr begrüßenswert. Sinnvoll ist auch die Stellenzulage für Beamte des Justizvollzugsdienstes, die sich im Kranken- und Sanitätsdienst bzw. bei der Betreuung psychisch auffälliger Gefangener verdient machen.
Überhaupt ist es sehr schwierig, im Justizvollzug des Landes den dringend notwendigen Nachwuchs zu gewinnen und die Ausweitung der Stellen zu realisieren. Wenn sich Bürger für dieses kritische und wichtige Gebiet engagieren, wenn sie hier den Dienst für das Land leisten, dann ist es geradezu eine Selbstverständlichkeit, dass das Land hier auch attraktive Ent lohnungen bieten muss.
Im vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Lan desbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und anderer dienst rechtlicher Vorschriften gibt es dann auch nur eine Ausnah me, welche die AfD-Fraktion nicht mittragen wird. Die Frau Finanzministerin schreibt in ihrem Gesetzentwurf eine Stel lenhebung für die Leiter von Gemeinschaftsschulen mit gym nasialer Oberstufe vor. Wir, die AfD-Fraktion, lehnen die Ge meinschaftsschule als tiefgrün-ideologisches Projekt ab.
Diese Schulform stört den Schulfrieden, sie macht bewährten Einrichtungen wie z. B. den beruflichen Gymnasien ohne je de Not Konkurrenz, und dies bei einem sehr fragwürdigen Bil dungserfolg.
Die AfD-Fraktion wird die Stellenhebungen für die Gemein schaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe nicht mittragen und den Antrag der FDP/DVP-Fraktion unterstützen. Leider ist zu erwarten, dass die grün domestizierte CDU im Landtag in ih rer Selbstverachtung so weit geht, ihr eigenes Wahlprogramm zu verleugnen, und diesen grünen Gesetzentwurf
Der entscheidende Punkt im Zusammenhang mit dem Besol dungsgesetz ist aber die ausufernde, unverantwortliche Stel lenmehrung bei Ministerial- und Verwaltungsbeamten – eine Stellenmehrung nicht bei Grundschullehrern, die fehlen, nicht bei Schulleitern, die fehlen, nicht bei Polizeibeamten, die feh len, nicht bei Richtern, die fehlen, nein, eine Stellenmehrung bei Ministerial- und Verwaltungsbeamten. Über 300 zusätzli che Beamte in den letzten Monaten!
Die grün-schwarze Regierung bemüht sich kräftig, dass Ba den-Württemberg wenigstens in einer Disziplin in Deutsch land führend bleibt. Bei der Digitalisierung ist Fehlanzeige zu vermelden, bei den Bildungserfolgen liegt das Land im Mit telfeld, selbst beim Wirtschaftswachstum ist es im Deutsch landvergleich nur noch im Mittelfeld platziert – aber bei Stel lenmehrungen bei Verwaltungs- und Ministerialbeamten ist es top. Klasse!
Der Ministerpräsident geht mit leuchtendem Beispiel voraus und ersetzt seinen Staatsminister Murawski gleich durch drei Beamte.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetz entwurf enthält nach unserer Auffassung viele akzeptable, oft sehr kleinteilige Neuerungen und Regelungen, die wir, die SPD-Fraktion, durchaus mittragen können.
Das Gesetz ist aber weit entfernt von einem großen Wurf mit einem modernen Konzept für eine zukunftsfähige Verwaltung, mit einem zeitgemäßen Dienstrecht und einer entsprechenden Besoldungsstruktur. Vielleicht hat die Landesregierung aber einen solchen Anspruch überhaupt nicht, jedenfalls nicht mit diesem Gesetz, aber es wäre an der Zeit für eine umfassende konzeptionelle Lösung. Kollege Wald hat das ja auch schon angesprochen.
Im Einzelnen: Unumstritten sind für uns die notwendigen An passungen im Zuge der Notariatsreform. Das sind wichtige Regelungen. Wir meinen nur: Es wird auch Zeit, denn die No tariatsreform ist bereits am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Wir tragen auch die Verbesserungen für die Ersten Landesbe amten mit, und wir begrüßen die Erhöhung von Zulagen in ei nigen Bereichen, insbesondere – das ist genannt worden – im Strafvollzug, im Krankendienst und im Arbeitsbereich. Wir hätten uns durchaus auch Zulagenerhöhungen für die Voll zugsbeamten insgesamt vorstellen können.
Bei der Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe passt die Anhebung der Besoldung für die Schulleiter durchaus in das Gesamtkonzept der Gemeinschaftsschule, wie wir es be fürworten. Wir werden deshalb den Antrag der FDP/DVP auch ablehnen.
Es ist insgesamt ein Programm, in dem durchaus Wertschät zung für die Bediensteten unserer Verwaltung zum Ausdruck kommt. Aber das reicht nicht. Wir brauchen ein Programm, das insbesondere auch Angebote für Neueinsteiger, für Quer einsteiger, für junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter macht, die wir am Markt gewinnen müssen in einem schwierigen Wettbewerb, dem das Land als öffentlicher Arbeitgeber aus gesetzt ist. Wir haben darüber häufig diskutiert.
Also, wo bleibt der große Wurf? Wir vermissen ihn. In einem solchen großen Entwurf wären viele Dinge zu regeln, Herr Kollege Wald. Da reicht es nicht, immer zu sagen: Warum hat
Ja, ja. Ich sage Ihnen jetzt einmal: Nach vielen Jahren unter einem CDU-Finanzminister hat die grün-rote Koalition den Haushalt konsolidiert und vier Mal die Nullneuverschuldung angestrebt – mit großer Unterstützung und auf Verlangen des damaligen Ministerpräsidenten.