Das haben wir erreicht. Deshalb sollten Sie sich hier nicht nachträglich aus der Verantwortung stehlen.
Wir sind uns im Grunde einig: Wir müssen das Thema Bei hilfe angehen. Das ist insbesondere für junge Familien wich tig, die natürlich unter den gekürzten Beihilfebeiträgen leiden.
Wir müssen das Thema Arbeitszeitkonto angehen, wie es der Beamtenbund auch tut. Da müssen wir uns sicherlich darüber unterhalten, ob vielleicht ein Teilarbeitszeitkonto für einen be grenzten Zeitraum in Betracht kommt. Wir müssen natürlich auch im Hinblick auf das Färber-Gutachten streng darauf ach ten, dass wir in den unteren Besoldungsgruppen eine verfas sungskonforme Lösung hinbekommen.
Deswegen begrüßen wir es, dass Sie in Ihren Arbeitskreisen das Thema aufnehmen. Wir haben in unserer Fraktion auch einen entsprechenden Arbeitskreis eingerichtet, und da wer den wir sicher an gemeinsamen Lösungen mitarbeiten. Aber es ist schon bezeichnend, dass Sie sich heute sehr stark in die Vergangenheit flüchten und auf einen Beschluss des Minister rats abheben, der gerade von gestern stammt. In diesem Ge setzentwurf finden wir wirklich nur kleinteilige Regelungen. Der große Wurf steht nach wie vor aus.
Aber die SPD-Fraktion wird sich der nötigen Reform des Dienstrechts nicht verweigern. Wir unterstützen sie. Das sind wir unseren Beamtinnen und Beamten schuldig, auch den Ta rifbeschäftigten.
Um auch in Zukunft eine moderne Verwaltung zu haben und auszubauen, werden wir nicht darum herumkommen, über neue Wege nachzudenken, wie wir insbesondere im IT-Be reich, der heute schon mehrfach eine Rolle gespielt hat, qua lifizierte Kräfte finden, dass wir die Besoldungsstruktur und das Tarifgefüge im bisherigen öffentlichen Dienstrecht weit sprengen. Wir unterstützen Sie da gern.
Gehen Sie diese Reform in dieser Legislaturperiode an. Wenn Sie das jetzt nicht tun, machen wir es in der nächsten Legis laturperiode.
(Beifall bei der SPD, der CDU und der FDP/DVP so wie Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. An ton Baron AfD)
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Ich habe vorhin etwas gehört, was meiner Meinung nach dem Fass – gelinde gesagt – den Bo den ausschlägt. Da beklagt Herr Podeswa hier vorn, die Lan desregierung würde es den Beamtinnen und Beamten im Land nicht leicht machen. Kann ja vielleicht sein, Herr Kollege. Aber Sie stellen mit Ihrer Denunziations-App, die Sie erst vor Kurzem gelauncht haben, die Lehrer an den Pranger. Es ist ei ne Frechheit, hier vorn so etwas zu behaupten.
Nein, ich lasse gerade kei ne Zwischenfragen zu. Von Ihnen ist heute schon genug ge quatscht und behauptet worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, regelmäßig wird von der Landesregierung das Besoldungsgesetz angegangen. Auf fällig bei diesen Änderungen ist übrigens, dass meist die Be amtinnen und Beamten in den höheren Besoldungsgruppen stärker profitieren als diejenigen in den niedrigen Besoldungs gruppen. Das Verhältnis zwischen der Verbesserung für Be amte in den oberen und für Beamte in den unteren Besol dungsgruppen scheint sich einfach etwas verschoben zu ha ben – so auch im vorliegenden Entwurf. Das sage nicht nur ich, nein, das sagt auch Kai Rosenberger vom Beamtenbund Baden-Württemberg. Er schätzt das genauso ein.
Geschätzte Kollegin Walker, Sie haben vorhin sinngemäß ge sagt: „Wir ringen und werben um Menschen, um Fachkräfte, und da müssen wir auch schauen, dass diese gut dastehen.“ Bloß: Wenn Sie tatsächlich sinnvoll Fachkräfte werben wollen, müssen Sie die Einstiegsgehälter angehen – nicht die hoch be soldeten Positionen. Dann bringt es nichts, etwas in der B-Be soldung zu machen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Viele Regelungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf sind für uns völlig in Ordnung. Dass Unterschiede zwischen badi schen und württembergischen Notariatsbestimmungen aufge hoben werden, ist für uns völlig in Ordnung. Auch die Ände rung im Bereich der W-Besoldung ist okay. Übrigens ist für uns auch die Absenkung der Einwohnergrenze, ab welcher Erste Landesbeamte in Besoldungsgruppe B 3 eingestuft wer den können, von 300 000 auf 175 000 in Ordnung. Überdies befürworten wir auch die Zulagen für den Werkdienst im Jus tizvollzug und die Zulagen für Beamte im Kampfmittelräum dienst. Letztere betragen übrigens gerade einmal 133 € im Monat. Da muss man sich die Frage stellen, ob das möglicher weise nicht sogar zu wenig ist. Das möchte ich an dieser Stel le in den Raum stellen.
Es gibt aber auch Dinge, die man in diesem Gesetzentwurf durchaus hätte besser machen können, so z. B. – ich zitiere aus dem Gesetzestext –:
Der Amtsbezeichnung „Direktor des Zweckverbands Bo denseewasserversorgung“... wird die Amtsbezeichnung „Beauftragter der Landesregierung für besondere Aufga ben“ vorangestellt.
Das ist völlig nebulös geschrieben. Immerhin soll es hier um eine B-4-Stelle gehen. Im Rahmen der Ausschussberatung stellte sich dann heraus, dass es hier um den Antisemitismus beauftragten der Landesregierung geht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Antisemitismusbeauftragten unter stützen wir ausdrücklich. Bloß: Wenn Sie etwas Gutes ma chen, wie kommen Sie dann auf die Idee, so etwas nicht mit in das Gesetz hineinzuschreiben? Wie kann es sein, dass so etwas so nebulös gehalten wird? Wenn man etwas Gutes tut, kann man das auch sagen.
Darüber hinaus gibt es aber genau einen Punkt, den wir expli zit nicht mittragen können. Das ist die Einstufung der Schul leiter von Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe in eine höhere Besoldungsgruppe. Denn wir halten Oberstu fen an Gemeinschaftsschulen für falsch.
Die CDU hat das früher übrigens auch einmal so gesehen. Da ran kann sie sich offensichtlich gar nicht mehr erinnern.
Wir brauchen aber doch gerade eine Stärkung des beruflichen Bildungswesens. Da gab es immer eine gute Zusammenarbeit zwischen Hauptschulen, Werkrealschulen, dann den Realschu len und letztlich auch dem beruflichen Bildungswesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen an dieser Stelle ganz klar: Es gibt aus der Reihe der Rektorinnen und Rektoren bei den weiterführenden Schulen genau eine Gruppe, die am schlechtesten bezahlt ist. Das sind nun mal die Rektorinnen und Rektoren der Hauptschulen und der Werkrealschulen. Gerade diese Schulart muss aber gestärkt werden.
Wie wichtig übrigens die Hauptschulen sind, zeigt jemand, der auf die Frage: „Wie sehen Sie die Zukunft der Hauptschu len?“ geantwortet hat – ich zitiere –:
Die sehe ich gar nicht so düster. Wir unterhalten uns in Stuttgart gerade, wie wir die Hauptschule stärken kön nen. Vor allem auf dem Land erfüllt sie ihren Auftrag nach wie vor bestens.
Schade, dass er gerade nicht da ist. Das sagte mein hochge schätzter Wahlkreiskollege und der bildungspolitische Spre cher der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Wilhelm Röhm.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sehr guter Mann! Hervorra gender Mann!)
Wenn diese Schulart für Sie doch auch so wichtig ist, stim men Sie unserem Änderungsantrag zu. Lassen Sie das mit der Oberstufe bei den Gemeinschaftsschulen. Lassen Sie uns statt dessen lieber gemeinsam dafür sorgen, dass die Rektorinnen
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Über den Umweg des Landesbesoldungsge setzes bei den Schulen streichen! Sorry, geht’s noch?)
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffent liche Dienst ist ein kompetenter und verlässlicher Partner und Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Unternehmen in Baden-Württemberg. Dass dies auch in Zukunft so bleibt, ist der Landesregierung ein wichtiges An liegen.
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt neben vielen anderen Maßnahmen, die wir zu diesem Themenfeld schon ergriffen haben, hierzu bei. Er enthält eine Vielzahl von Änderungen, die das Besoldungsrecht und weitere Bereiche des Dienst rechts betreffen. Wir reagieren damit u. a. auf höchstrichter liche Rechtsprechung, aber auch auf sich ändernde Rahmen bedingungen, die eine Anpassung dienstrechtlicher Vorschrif ten erfordern.
Auf einige Regelungen möchte ich im Einzelnen eingehen. Vorausschicken möchte ich dem noch, dass dies ja nicht die erste Änderung des Landesbesoldungsgesetzes in dieser Le gislatur ist und es vermutlich auch nicht die letzte bleiben wird. Anpassungen gibt es eben immer wieder, wenn dies not wendig ist. Insofern werden wir auch in Zukunft darüber spre chen müssen.
Jetzt jedoch zu einzelnen Regelungen. Im Hochschulbereich wurden bei der zum 1. Januar 2013 erfolgten Reform der Pro fessorenbesoldung die Grundgehälter angehoben. Für diese Reform stellte und stellt das Land jährlich über 9 Millionen € zusätzlich zur Verfügung. Gleichwohl war es erforderlich, dass auf die Erhöhung der Grundgehälter die Hälfte der ge währten Leistungsbezüge angerechnet wurde. Dies hat in Fäl len, in denen im Umwidmungszeitpunkt gleichzeitig befriste te und unbefristete Leistungsbezüge gewährt wurden, dazu geführt, dass Professoren unter Umständen beim Wegfall der befristeten Leistungsbezüge insgesamt geringere Leistungs bezüge erhalten haben, als wenn sie zu dem Zeitpunkt dieser Umwidmung nur unbefristete Leistungsbezüge erhalten hät ten. Mit der vorgesehenen Härtefallregelung sollen durch die Gewährung von Ausgleichsleistungsbezügen solche Differen zen ausgeglichen werden.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft unsere Gemein schaftsschulen im Land. Im Schuljahr 2018/2019 konnten erstmals Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe eingerichtet werden. Für solche Schulen sind bisher noch kei ne Schulleitungsämter in der Landesbesoldungsordnung A ausgebracht. Diese sollen nun mit diesem Gesetz geschaffen werden.
Aus diesem Grund kann auch nicht – wie nun von der Frak tion der FDP/DVP beantragt und von der AfD aus ideologi schen Gründen unterstützt – auf die vorgesehene Stellenhe
bung verzichtet werden. Die gymnasiale Oberstufe an Ge meinschaftsschulen ist bereits im seit September 2018 laufen den Schuljahr verankert, sodass die Schaffung einer angemes senen Besoldung ihrer Schulleitungen einfach unverzichtbar ist, meine Damen und Herren.
Klar ist, dass die Anforderungen an die Leitungen solcher Ge meinschaftsschulen durchaus mit jenen an voll ausgebauten Gymnasien vergleichbar sind. Also sind die Leitungsämter der Gemeinschaftsschulen auch entsprechend zu bewerten.
Der Gesetzentwurf enthält Verbesserungen, die die Attrakti vität von Führungsfunktionen in den Landkreisen steigern. Bislang sind die Ersten Landesbeamtinnen und -beamten erst dann in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft, wenn der jewei lige Landkreis mehr als 300 000 Einwohnerinnen und Ein wohner hat. Künftig soll diese Zuordnung bereits bei mehr als 175 000 Einwohnerinnen und Einwohnern erfolgen. Damit gilt die gleiche Grenze wie für die Festlegung der Besoldung der Landrätinnen und Landräte im Landeskommunalbesol dungsgesetz.
Diese Änderung bewirkt, dass die Besoldung der Ersten Lan desbeamtinnen und -beamten in 15 Landkreisen künftig von Besoldungsgruppe B 2 nach B 3 angehoben werden kann. Au ßerdem wird es diesen 15 Landkreisen dadurch ermöglicht, weitere Dezernentinnen und Dezernenten von der Besoldungs gruppe A 16 in die Besoldungsgruppe B 2 höherzustufen.