Wir haben hier mit unserem Koalitionspartner einen tragfähi gen Kompromiss erarbeitet. Wir verfügen über ein bedarfs orientiertes Modell. Die starren Regelungen, wonach zwei Fahrradabstellplätze je Wohnung vorgeschrieben wurden, wer den fallen. Die unteren Baurechtsbehörden können nach dem jeweiligen Bedarf vor Ort über den Umfang der zu erstellen den Stellplätze entscheiden. Ich glaube, vor Ort weiß man am besten, was notwendig ist. Deshalb ist das ein sinnvoller Weg.
Die Begrünungspflicht soll dagegen nicht geändert werden. Ich gehe davon aus, dass die im Gesetz klar definierten Aus nahmen weiterhin dazu führen werden, dass von den Bauher ren nichts wirtschaftlich Unzumutbares verlangt wird. Herr Baron, vielleicht führen Sie sich noch einmal zu Gemüte, wel che Ausnahmen es hier bei der Dach- und Fassadenbegrünung gibt.
Frau Ministerin, es gibt zwei Zwischenfragen, eine von Herrn Abg. Born und eine von Herrn Abg. Dr. Fiechtner. Lassen Sie diese zu oder nicht?
Vielen Dank, Frau Ministerin, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Eine ganz kurze Zwischen frage: Wann lagen Ihnen die Vorschläge der Wohnraum-Alli anz zur Novelle des Bauordnungsrechts vor?
Herr Born, haben Sie mir nicht zugehört? Ich habe gerade gesagt: Zwischen Dezember 2016 und Juni 2017 sind diese Vorschläge sukzessive bei uns ein gegangen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Zur Frage der Fahrradabstellplätze: Was spricht denn dagegen, die Entscheidung über den Bedarf dem
Bauherrn selbst zu überlassen, und warum belässt man immer noch einen Entscheidungsvorbehalt bei den unteren Kommu nalbehörden?
Hier besteht eben eine gewisse Notwendigkeit. Das ist wie bei den Autoabstellplätzen auch; da ist es die gleiche Regelung. Wir passen jetzt die Regelun gen für Fahrradabstellplätze an die bei den Pkws an, damit vor Ort – in den Regionen sind es die unteren Baurechtsbehörden bei den Kreisen – entschieden werden kann, was als notwen dig angesehen wird, um dann auch eine Stadt oder eine Kom mune entsprechend zu entwickeln.
Frau Ministerin, es gibt eine weitere Zwischenfrage, und zwar von Herrn Abg. Dr. Schwei ckert. Lassen Sie diese zu?
Frau Ministerin, vie len Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben vorhin gesagt: „Die Baurechtsbehörden sollen nach Bedarf entscheiden.“ Das waren Ihre Worte. Heißt das, dass aus Ih rem Haus irgendwann einmal auch ein Kriterienkatalog kommt, wie der Bedarf festgestellt wird? Denn sonst könnte man ja eigentlich sagen, je nachdem, wie entschieden wird: „Das ist Willkür.“ Das wollen wir ja nicht.
Der Landkreistag hielt am Montag eine Versammlung ab, an der auch der Herr Ministerpräsident teilgenommen hat. Dort war eine Frage, wie man den Bedarf überhaupt feststellen soll. Ich habe den Vorschlag hier. Aus diesem zumindest geht das nicht konkret hervor.
(Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Anton Baron: Frau Ministerin, Sie haben sich wieder nicht durchsetzen können! – Gegenruf des Abg. Tobias Wald CDU: Sie haben keine Ahnung!)
Jetzt komme ich wieder zum The ma zurück. Ich möchte noch einmal weitere Änderungen auf greifen, auf die einige Redner – die beiden Oppositionsredner – gar nicht eingegangen sind.
Ich verweise zum einen auf die Vereinfachung der Kinder spielplatzpflicht und die Flexibilisierung der Barrierefreiheit. Damit wird die Barrierefreiheit eben nicht eingeschränkt; das ist nicht der Fall. Weiter verweise ich auf die Erleichterung der Aufstockung zur Schaffung von Wohnraum, die Förde rung des innovativen Holzbaus und die Beschleunigung der baurechtlichen Verfahren.
Nach der Durchführung der Anhörung der Verbände werden wir den Gesetzentwurf voraussichtlich noch in diesem Jahr in den Landtag einbringen – voraussichtlich; das möchte ich noch einmal betonen. Wir wissen nicht, was alles an Punk ten jetzt auch in der Anhörung kommt. Das ist eben eine le bendige, eine vielschichtige Diskussion. Damit wird das Bauen dann günstiger, schneller. Wir werden zusätzliche Im pulse für die Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaf fen, setzen.
Zusammenfassend ist festzustellen: Der Gesetzentwurf der AfD greift zu kurz. Viele Aspekte werden darin nicht berück sichtigt. Wir werden in absehbarer Zeit unseren Gesetzent wurf einbringen. Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf der AfD abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die AfD macht es sich wie immer leicht. Sie fordern eine Entmüllung des Bauordnungsrechts, machen zwei mickrige Vorschläge und verweisen dann in Ihrer inhaltlichen Not und Beschränktheit auf das Mietrecht. Ein kleines Detail am Ran de: Dafür sind wir überhaupt nicht zuständig.
Nun zum geschätzten Kollegen Born: Sie sagen zuerst, wir würden nicht entschlacken und uns nichts trauen, was finan ziell etwas bringe. Einen Satz später rechnen Sie dann um ständlich und kompliziert aus, was wir alles schon hätten spa ren können, wenn wir das schneller gemacht hätten.
Sie müssen sich, auch wenn Sie sich immer so wunderbar warmlaufen, immer überlegen, was Sie uns damit eigentlich sagen wollen.
Ich frage Sie: Wer hat denn mit der Huldigung des freien Marktes die Förderung von Wohnraum viele Jahre lang qua si auf null gestellt?
(Beifall bei den Grünen und des Abg. Gernot Gruber SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: CDU und FDP! – Zuruf von der AfD)
Wir steuern kraftvoll um mit Wohnraumförderung, LBONovellierung und Ideen für mehr Flächen, damit Wohnungen in unserem Land kein knappes Gut bleiben.