Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, Drucksache 16/3484, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Internati onale Studien und auch das Council on Clean Transportation zeigen auf, dass die größten Überschreitungen bei Dieselab gasen – über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – durch fran zösische Hersteller, durch italienische Hersteller, durch japa nische Hersteller, durch koreanische Hersteller und, ja, auch durch amerikanische Hersteller erfolgen. Selbst Saubermann Toyota schneidet gegenüber allen deutschen Herstellern aus gesprochen mies ab.
Trotzdem hat sich der Ministerpräsident in der gestrigen Lan despressekonferenz dazu entschlossen, die baden-württember gische Automobilindustrie wieder zu diskreditieren. „Dreck schleudern“ – so wörtlich –, diesen Begriff, Herr Ministerprä sident, kann ich nur als unverantwortlich, inkompetent und großmäulig bezeichnen. Der weltweite Schaden hinsichtlich des Vertrauens in die Automobilindustrie „Made in BadenWürttemberg“ ist heute kaum noch wiedergutzumachen und wird Hunderttausende von Arbeitsplätzen gefährden.
Ich frage die Landesregierung vor diesem Hintergrund: Ers tens: Welche Planung für einen Nachtragshaushalt gibt es, und welche Schwerpunkte wird die Landesregierung im Nach tragshaushalt setzen?
Zweitens: Welche Planung hat die Landesregierung für den realistisch zu erwartenden Fall von substanziellen Einbrüchen der Steuereinnahmen für den Haushalt?
Ich wäre dankbar, wenn die Regierungsvertreter insgesamt die Antworten jeweils möglichst innerhalb von fünf Minuten ge ben würden; dann können mehr Fragen gestellt werden. – Vie len Dank.
Vielen Dank. Ich glau be, das schaffe ich. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Podeswa, ich kriege jetzt Ihre Vorbemerkung mit den Fragen noch nicht so ganz zusammen.
Ich würde mich aber ganz gern auf die Fragen konzentrieren. Grundsätzlich gilt zu der Frage, ob und, wenn ja, wann ein Nachtragshaushalt aufgestellt wird: Ein Nachtragshaushalt wird dann aufgestellt, wenn zwingend notwendige Ausgaben anfallen, die nicht innerhalb des bestehenden Haushaltsplans getätigt werden können und zeitlich nicht bis zur Aufstellung des nächsten originären Haushaltsplans warten können.
Im Moment sind wir in der Situation, dass alle Ausgaben und auch eventuelle geringfügige Mehrausgaben im Rahmen des Haushaltsvollzugs bezahlt werden können. Im Übrigen ist an zumerken, dass der Doppelhaushalt 2018/2019 ja erst seit we nigen Monaten in Kraft ist. Sollten sich Situationen ergeben, die es notwendig machen, einen Nachtragshaushalt aufzustel len, kommt das Finanzministerium diesbezüglich natürlich auf den Landtag zu.
Zu Ihrer zweiten Frage, was passiert, wenn sich die Steuer einnahmen anders entwickeln, ist zu sagen: Es gab erst eine Mai-Steuerschätzung, die sehr positiv aussah. Wir werden im November die nächste Steuerschätzung haben. Natürlich gibt es in der geopolitischen Situation Dinge, die auch uns mit Be sorgnis erfüllen. Aber noch sehen die Steuerschätzungen, die Prognosen sehr gut aus, sodass sich auch daraus keine Not wendigkeiten ergeben, an dieser Stelle umzusteuern oder ei nen Nachtragshaushalt zu erstellen.
Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung – Moment, wir haben mehrere – stammt von der SPD-Fraktion. – Herr Abg. Hofelich, bitte.
Frau Präsidentin, vielen Dank für die Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Die Vorbemerkung und die eigentliche Frage, auf die wir uns hier auch vorbereitet hatten, kann ich so wie Sie, Frau Staatssekretärin, auch nur schwer zusammenbringen. Ich erkläre mir das allenfalls da durch, dass die Fraktion der AfD einen ganz harten keynesi anischen Ansatz des Deficitspending verfolgt, wenn etwas passiert. Das könnte ja sein, dass man zum Ausgleich viel Geld braucht.
Meine eigentliche Frage ist jetzt aber die: Sie haben gerade eben erfreulicherweise noch einmal die Kriterien vorgetragen, wie ein Nachtragshaushalt zu begründen ist. Das war ja auch bereits in einem anderen Zusammenhang von der Ministerin zu hören. Sie haben das auch mit der Annahme verbunden, dass dafür derzeit nicht die Voraussetzungen vorliegen, dass dafür auch nichts in Planung ist. Das ist der Stand, den wir be
Wie ist nun für uns im Parlament zu erklären, dass der Frak tionsvorsitzende der Grünen in einer Pressemitteilung oder in einem Pressegespräch erklärt hat, man wolle sich für einen Nachtragshaushalt sehr wohl schon jetzt ganz bestimmte Din ge überlegen, u. a. eben auch, wie das Thema Bildung ange gangen werden kann, wie die Kommunen unterstützt werden können. Gibt es aufseiten der Regierung und aufseiten der, wie Sie immer sagen, stärksten Regierungsfraktion – oder wie immer der Begriff lautete, den sich die Grünen da unisono vorgenommen haben – völlig unterschiedliche Wahrnehmun gen, ob die Voraussetzung für einen Nachtragshaushalt vor liegt?
Sehr geehrter Herr Ab geordneter, meine Erfahrung sagt mir, dass die grüne Land tagsfraktion immer sehr zukunftsorientiert denkt
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Lachen bei der SPD – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Im Ge gensatz zu Ihnen!)
und sich insoweit natürlich auch darauf vorbereitet und inhalt lich Gedanken macht, was sie denn täte, wenn ein Nachtrags haushalt käme. Insoweit denke ich, dass die Dinge nicht aus einanderfallen. Vielmehr haben wir eben von Überlegungen gehört, welche Punkte der grünen Landtagsfraktion für den Fall, dass ein Nachtragshaushalt kommt, wichtig wären.
Es ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass ein Nachtragshaus halt kommt. Auch das zeigt die Erfahrung, dass bei Doppel haushalten in den zwei Jahren ihrer Geltungsdauer oft ein Nachtragshaushalt kam. Aber es gibt im Moment noch keinen konkreten Plan, keine konkrete Notwendigkeit und dement sprechend auch keinen Zeitplan.
Sehr geehrte Frau Staats sekretärin, nachdem wir uns Gedanken über einen Nachtrags haushalt usw. gemacht haben, haben wir, die FDP/DVP, uns natürlich auch Gedanken dazu gemacht. Deswegen frage ich konkret: Welchen Zuschuss plant die Landesregierung in ei nem geplanten Nachtrag für 2018 und 2019 an die NECKAR PRI GmbH im Vergleich zum verabschiedeten Doppelhaus halt?
Ich habe, glaube ich, jetzt schon ausgeführt: Es gibt noch keinen geplanten Nachtrags haushalt, weder zeitlich noch inhaltlich. Ganz grundsätzlich kann man dazu sagen: Wenn in diesem Jahr ein Nachtrags haushalt käme, wäre natürlich die Frage zu stellen, wie wir mit den Steuermehreinnahmen umgingen, die laut Mai-Steu erschätzung zu erwarten sind. Da wäre dann zu beachten, dass wir ja die Tilgungsverpflichtung gemäß der Verordnung zu § 18 der Landeshaushaltsordnung haben. Da würde sich dann die Frage stellen, wie wir dieser Tilgungsverpflichtung nach kommen und welche Rolle da eventuell die NECKARPRI spielt.
Ich habe jetzt aber, glaube ich, ganz oft den Konjunktiv ver wendet. Wir sind jetzt in einer sehr spekulativen Fragestel lung, da wir ja noch nicht einmal wissen, ob und, wenn ja, wann ein Nachtragshaushalt kommt.
Frau Staatssekretärin, Sie haben darauf hingewiesen, dass die grüne Fraktion zukunfts orientiert denkt. Ich darf aber daraus nicht den Schluss zie hen, dass Sie mit Ihrer Haushaltsabteilung nicht zukunftsge richtet denken.
Aber meine Frage: Können Sie mir sagen, warum viele Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzministerium schon seit Wochen mit der Vorbereitung für einen Nachtragshaus halt befasst sind,
Und die zweite Frage: Wir haben im Zuge der Beratungen des Doppelhaushalts festgestellt, dass wesentliche Punkte mit den kommunalen Landesverbänden noch nicht ausverhandelt sind. Wir wurden damals darauf hingewiesen, dass diese Verhand lungen noch im Gange seien. Das ist jetzt ein halbes Jahr her. Sind diese Verhandlungen mittlerweile abgeschlossen? Sie sind wohl nicht abgeschlossen, wie der Herr Verkehrsminis ter schon beiläufig erwähnt hat. Wie sieht es dann mit den fi nanzwirksamen Punkten aus, die da noch zu besprechen sind? U. a. geht es da um Schulbausanierungen, um Digitalisierung in den Schulen. Wir gehen davon aus, dass es insgesamt um mehrere Hundert Millionen Euro geht. Wie wollen Sie diese Ausgaben, die dann voraussichtlich in diesem Doppelhaus halt noch wirksam werden, etatisieren, wenn Sie keinen Nach tragshaushalt machen? Das würde mich interessieren.
Vielen Dank für diese Frage, Herr Abg. Stickelberger. – Zunächst einmal gehen Tei le der Frage in die Richtung, ob wir eine Glaskugel haben. Wir haben keine, über die ich die Zukunft vorhersagen könn te.
Zu der Frage, warum in unserem Haus viele Mitarbeiter schon mit der Vorbereitung beschäftigt seien: Da wissen Sie unter Umständen mehr als ich. Ich weiß, dass wir immer eine flei ßige Haushaltsabteilung haben, die sich beispielsweise auch mit der Vorbereitung der heutigen Regierungsbefragung und in diesem Zusammenhang auch mit der Frage eines Nach tragshaushalts auseinandergesetzt hat. Aber es ist so, wie ich vorhin gesagt habe: Es gibt keine konkrete Planung, und es sind dafür im Moment auch keine Notwendigkeiten in Sicht.
Hier möchte ich darauf hinweisen: Wofür gab es denn in der Vergangenheit, in früheren Jahren Nachtragshaushalte? Es wa ren immer große Brocken, die dazu geführt haben, dass wir einen Nachtragshaushalt gemacht haben. Beispielsweise bei dem zweiten Nachtragshaushalt 2015/2016 ging es um Aus gaben im Flüchtlingsbereich. In dem vorangegangenen Nach tragshaushalt, dem ersten Nachtragshaushalt 2015/2016, ging
es um den Hochschulfinanzierungsvertrag. Bei dem Nach tragshaushalt 2014 ging es um die Umsetzung der Polizei strukturreform oder, wenn ich noch weiter zurückblicke, 2006 beispielsweise um die Umsetzung der Verwaltungsstrukturre form. Das waren immer große Entscheidungen, die auch gro ße haushaltsmäßige Auswirkungen hatten, und diese haben in der Vergangenheit zu Nachtragshaushalten geführt.