Deshalb setzen wir uns für eine repräsentative Demokratie mit nachhaltigen direktdemokratischen Elementen ein, so, wie sie in unserer Verfassung auch steht.
An dieser Stelle verrate ich Ihnen eines: Ähnlich definiert üb rigens auch Ihr Lieblingsvorbild, die Schweiz, das Verhältnis von direkter und repräsentativer Demokratie.
(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das hat Herr Räpple bis heute nicht verstanden! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Nicht nur das!)
Für uns ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur bei Wahlen und Abstimmungen in den politischen Prozess ein gebunden werden. Genauso wichtig ist nämlich, dass die Be völkerung schon beim Entstehen eines Gesetzes Mitsprache rechte hat. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger lässt sich nicht nur an den durchgeführten Volksentscheiden bemes sen. Jede fünfte Initiative wird schon im Vorfeld vom Parla ment übernommen. Insgesamt sind damit 30 % aller eingelei teten Verfahren in der Sache ganz oder teilweise erfolgreich.
Zum Schluss meines Beitrags möchte ich noch einmal kurz auf die Vielzahl der Ablehnungsempfehlungen bezüglich Ih res sogenannten Demokratiestärkungsgesetzes eingehen. Vie le Institutionen haben sich gegen Ihren Entwurf ausgespro chen, beispielsweise der Landkreistag, der Städtetag, der Ge meindetag und nicht zuletzt sogar „Mehr Demokratie e. V.“.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Her ren, diesen Empfehlungen schließe ich mich gern an. Denn wir haben bereits in der letzten Legislatur interfraktionell Ver besserungen der direkten Demokratie erarbeitet, und dieser gemeinsame Beschluss überzeugt.
Ein letzter Satz: Ich plädiere für die Umbenennung Ihres so genannten Demokratiestärkungsgesetzes. Ich würde es De mokratieschwächungsgesetz nennen;
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben vor einer Woche schon ausführlich über dieses Thema miteinander debattiert. Ich schließe mich weitgehend dem an, was meine Vorredne rin bereits gesagt hat, und kann das unterstützen. Wir werden diesem Gesetzentwurf selbstverständlich nicht zustimmen.
Wir haben letzte Woche da rüber gesprochen, dass unsere Demokratie auf dem Funda ment der repräsentativen Demokratie basiert. Selbstverständ lich muss man darüber nachdenken, wie man direktdemokra tische Elemente einbauen kann. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode mit allen Fraktionen gemeinsam getan und haben einen Gesetzentwurf eingebracht.
Jetzt schon wieder Veränderungen an diesem Gesetz anbrin gen zu wollen – zumal in marginaler Form – ist völlig ver fehlt.
Der entscheidende Punkt ist für mich folgender: Die Demo kratie wird nicht dadurch gestärkt, dass man ständig neue, zu dem gegebenenfalls nur marginale Erweiterungen beschließt.
Demokratie wird dadurch gestärkt, dass man versucht, ge meinsam in einer Gesellschaft zu leben. Dazu gehört, dass man sich auch entsprechend verhält. Ihre obersten Repräsen tanten vertreten in dieser Gesellschaft ständig extreme Posi tionen.
Ich denke, die anderen Mitglieder der Fraktion haben ihr Re derecht damit auf den Kollegen Sänze delegiert.
(Lachen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba ron AfD: Sie wissen ja, Zwischenrufe sind erlaubt! – Zuruf von der AfD: Wir sind im Parlament!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehr te Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat das hier in Zwei ter Beratung zur Debatte stehende Demokratiestärkungsge setz in der Absicht eingebracht, die politischen Verhältnisse nun endlich wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die le diglich symbolischen und für den Bürger nicht praktikablen Elemente der direkten Demokratie in der Landesverfassung sollen durch Absenkung der Hürden praktikabel gemacht und erweitert werden.
Zu der Frage, ob der Wegfall der Abstimmungsquoren für die Volksabstimmung undemokratisch sei: Nein, das ist er nicht, mitnichten. Sie behaupten, die Abschaffung von Abstimmungs quoren verstoße gegen das Demokratiegebot des Grundgeset zes. Das ist schon eine ziemliche Unverschämtheit. Wer kann sich denn anmaßen, festzulegen, ab welchem Schwellenwert ein Volksvotum gültig ist?
Hier entlarven Sie sich nur selbst als Antidemokraten. Wer sich mit einer derartigen Arroganz der Macht über den eigent lichen Auftraggeber erhebt, macht deutlich, was er in Wahr heit vom Bürger hält: ein Statist, ein Untertan.
Bedroht unser Entwurf den Minderheitenschutz? Minderhei ten sind nach Artikel 3 des Grundgesetzes geschützt. Eine Ver fassungsbeschwerde gegen direktdemokratisch beschlossene Diskriminierungsakte bleibt Betroffenen weiterhin unbenom men.
Ich erinnere daran: Ohne Zustimmung des Souveräns wurde die kulturelle Zusammensetzung der Bevölkerung durch ille gale Masseneinwanderung massiv verschoben. Dann dem ur sprünglichen Souverän seine Souveränität abzusprechen mit der Begründung, deren Ausübung würde eingewanderte Min derheiten diskriminieren, ist schon ziemlich schäbig.
(Beifall bei der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Ge deon [fraktionslos] – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Der Islam fehlt noch! – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)