Zum Zweiten haben wir uns auch darauf verständigt, dass es in Zweifelsfällen die Möglichkeit der medizinischen Unter suchung gibt. Das lässt sich in Heidelberg in besonders guter Art und Weise darstellen. Wir haben uns auch darauf verstän digt, dass es bei denjenigen, die nicht mitwirken, die Regel vermutung gibt, dass sie volljährig sind. Wir gehen also da von aus, dass sie volljährig sind. Ich sehe im Übrigen keine Rechtsprobleme,
genauso wenig wie in Hamburg und wie im Saarland Rechts probleme gesehen werden, Herr Abg. Rülke. Wir werden im Übrigen das, was zu ändern ist, im Zweifel auch auf der Bun desebene ändern.
Das ist auch in der Koalition so vereinbart. Aber so, wie es in Hamburg gemacht wird, so, wie es im Saarland gemacht wird, so, wie es in anderen Bundesländern unbeanstandet gemacht wird, werden wir es jetzt auch in Baden-Württemberg machen. In der Sache kann das ja auch nur in Ihrem Sinn sein. Wir sind schon etwas länger unterwegs. Der Initiative der FDP/DVP hätte es nicht bedurft.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 16/3777 (Geänderte Fassung). Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Vielen Dank.
Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der ein Hand lungsersuchen an die Regierung enthält. Die Fraktion der FDP/DVP hat mitgeteilt, dass Abstimmung über Abschnitt II gewünscht ist. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ab schnitt II ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie in der Ver fassung des Landes Baden-Württemberg (Demokratiestär kungsgesetz) – Drucksache 16/3484
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Demokratie lebt von Mitbestimmung. Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie sind für eine moderne, selbstbestimmte Gesellschaft unent behrlich. Die Menschen sollen sich in politische Entscheidun gen direkt einbringen können.
Die Einbeziehung hat viele Funktionen: Sie bereichert politi sche Entscheidungen, sie versachlicht Entscheidungen, sie er höht die Akzeptanz, sie schafft Transparenz, und ich würde sogar sagen: Ohne Bürgerbeteiligung ist es in manchen Be reichen nicht mehr möglich, Gesetze oder größere Vorhaben auf den Weg zu bringen.
Es gehört zur grünen Gründungs-DNA, Bürgerinnen und Bür ger umfassend in die Willensbildung einzubeziehen und staat liches Handeln
so bürgernah und transparent wie möglich zu gestalten. Da her war es eines der großen erklärten Ziele im Jahr 2011, ei ne neue Kultur zu etablieren. Von der Hinterzimmerpolitik wollten wir den Wechsel zu einer Politik des Gehörtwerdens schaffen.
Denn wir haben in den letzten Jahren eine rasante Entwick lung genommen. Das betrifft nicht nur die Einführung und Er leichterung direktdemokratischer Elemente; das betrifft viele Formen der Bürgerbeteiligung. In Baden-Württemberg wur den im Jahr 2017 ca. 50 Bürgerbegehren auf kommunaler Ebe ne beantragt; 2016 waren es sogar über 80.
Daran sehen Sie, die Reform wirkt. Bürgerinnen und Bürger können in Baden-Württemberg mitentscheiden.
Die Erste Beratung Ihres sogenannten Demokratiestärkungs gesetzes in der letzten Woche hat hingegen noch einmal deut lich gezeigt: Ihr Gesetzentwurf ist unverantwortlich, unaus gegoren und verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Lachen bei der AfD – Abg. Stefan Räpple AfD: Das ist doch lächerlich! So ein Blödsinn! – Weitere Zuru fe von der AfD)
Die vorgesehenen Änderungen können in dem von Ihnen vor gesehenen Zusammenspiel nicht funktionieren. Sie destabili sieren das politische System – mit schwer voraussehbaren Konsequenzen.
Unsere Demokratie würde durch Ihren Entwurf geschwächt. Denn ein durch eine Volksabstimmung zustande gekomme nes Gesetz muss grundsätzlich von einer Mehrheit unterstützt werden. Andernfalls gibt es maßgebliche Zweifel an der Le gitimation eines Gesetzes.
Auf genau diesen Zustand steuert aber Ihr Gesetzentwurf hin. Die Handlungsfähigkeit unseres Landes wäre dadurch aller Voraussicht nach maßgeblich beeinträchtigt.
Der Entwurf führt also vor allem dazu, dass Partikularinter essen durchgesetzt werden können. Ich hatte es bereits in der ersten Lesung gesagt: Das Ganze gipfelt dann darin, dass selbst Verfassungsänderungen durch eine sehr kleine Zahl von abstimmenden Bürgerinnen und Bürgern möglich werden sol len.
Man sieht also: Die AfD biegt sich die Wahrheit so hin, wie es ihr gerade passt. Wie Staatsrätin Gisela Erler in ihrer Rede schon erwähnt hat, werden bei Ihnen gern mal Teile der Lan desverfassung vergessen. Artikel 25 Absatz 1 der Landesver fassung sagt:
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der voll ziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.