Protocol of the Session on April 11, 2018

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Ich fasse zusammen. Herzlichen Dank für die Debatte. Kol lege Kunzmann hat in seiner Tour durch das Land die rich tigen Fragen für uns aufbereitet. Das spiegelt auch das wider, was wir im Koalitionsvertrag und auch schon im vorherigen Koalitionsvertrag des Jahres 2011 gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Ich wiederhole mich bei diesen Themen im mer mit der Aussage: Wir haben in den Ausschussdebatten in den großen Linien in der Regel keinen Dissens. Wir wollen selbstbestimmte Lebensentwürfe – –

(Ein Klingelton ertönt. – Glocke des Präsidenten)

Schalten Sie bitte Ihre technischen Geräte aus. – Fahren Sie fort, Herr Minister.

Wir wollen selbstbestimmte Lebensentwürfe in allen Phasen des Lebens der Menschen, vom Kleinkind bis zum Hochbetagten, mit all den zur Verfügung stehenden operativen, politischen, ordnungspolitischen Maßnahmen sicherstellen, und das mit Leidenschaft und Empathie.

Danke.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Gedeon.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Dann wäre die de mografische Ordnung eingehalten!)

Kollege Zimmermann, keine Beleidigung gegenüber Kol legen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das war nicht abfäl lig gemeint!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Altersdemografie macht mir keine Sorgen, und auch die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und des Rentensystems ist davon nicht wesentlich betroffen. Denn diese Dinge sind nicht primär abhängig von der Ein wohnerzahl. Wenn es so wäre, müssten die Staaten in Afrika ja die beste Wirtschaft und die sichersten Renten haben. Das ist aber nicht so. Das heißt, die Produktivität der Wirtschaft ist entscheidend. Digitalisierung und Roboterisierung werden dafür sorgen, dass wir immer weniger Leute brauchen, sodass dies nicht unser Problem ist.

(Zuruf von der SPD)

Sorgen macht mir vielmehr die Problemlösung der politischen Klasse, wenn sie glaubt, wir müssten das Problem durch Zu wanderung lösen. Diese Zuwanderung ist nicht nur keine Ent lastung, sondern eine zusätzliche Belastung für die Wirtschaft. Die Leute, die gekommen sind, können in fünf oder zehn Jah ren das, was bei uns dann inzwischen Roboter tun. Das kann es also nicht sein.

Die Konsequenz ist jetzt aber nicht, zu sagen, wir brauchten keine Familien und keine Jugendlichen. Natürlich brauchen wir sie, meine Damen und Herren. Ich wehre mich nur gegen dieses ökonomische Denken und Rentabilitätsdenken, dass man selbst noch das Kinderkriegen diesem Primat unterstellt, dass wir Kinder instrumentalisieren für unsere Rentensicher heit und für die Funktionsfähigkeit unserer Wirtschaft.

(Beifall des Abg. Emil Sänze AfD)

Das ist ein dekadentes Denken. Das ist ein Zeitgeist, der zum Himmel stinkt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Kinder bedeuten die Zukunft einer Gesellschaft. Das ist ein Indikator dafür, dass die Gesellschaft lebt und Werte hat. Wenn Sie sich natürlich ständig mit einer solchen Schrottide ologie, einer rot-grünen Schrottideologie infizieren lassen,

(Beifall des Abg. Stefan Räpple AfD – Oh-Rufe von den Grünen und der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: Ihre braune Soße ist keine Lösung!)

wenn Sie sagen, die Schwulenehe sei genauso gut wie die nor male, dann dürfen Sie sich doch nicht wundern, wenn die Leu te keine Kinder haben.

Danke schön.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Die Aktuelle Debatte ist damit beendet und Punkt 2 der Ta gesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungs staatsvertrag und zur Anpassung des Medien-Daten schutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 – Druck sache 16/3555

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 16/3750

Berichterstatter: Abg. Dr. Ulrich Goll

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Maier von der Fraktion GRÜNE das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Damen und Herren! Durch die EU-Daten schutz-Grundverordnung, die im Mai 2018 EU-weit in Kraft treten wird, fällt uns hier in Baden-Württemberg die Aufgabe zu, unsere Landesgesetze an diese Verordnung anzupassen. Deshalb behandeln wir jetzt in zweiter Lesung die hierfür vor genommenen Änderungen im Landesmediengesetz und im

Landespressegesetz, die die Datenschutzrichtlinien für den privaten Rundfunk und für die Presse anpassen.

Wir, die Fraktion GRÜNE, begrüßen die EU-DatenschutzGrundverordnung, die Anlass dieses Gesetzentwurfs war, aus drücklich. Die Initiative hierfür ging auch von der grünen Fraktion im Europäischen Parlament aus. Jüngst zeigten die Enthüllungen im Datenschutzskandal um Cambridge Analy tica, wie dringend wir EU-weite einheitliche Regelungen zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger brauchen.

Eine bundesweit gleiche Anwendung der EU-DatenschutzGrundverordnung auf Datenschutzbereiche, die mit dem öf fentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun haben, verdanken wir dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Aber neben der Umsetzung der Datenschutzverordnung ent halten der Vertrag und das dazugehörige Umsetzungsgesetz noch eine weitere Neuerung, nämlich die sogenannte Betrau ungsnorm, die den öffentlich-rechtlichen Anbietern eine stär kere Zusammenarbeit untereinander ermöglicht. Dadurch kön nen sie effizienter arbeiten, und unnötige Kosten können ver mieden oder zumindest verringert werden.

Auch wenn für uns die Vorteile dieser Betrauungsnorm klar überwiegen, soll nicht unerwähnt bleiben, dass sie den Öffent lich-Rechtlichen möglicherweise einen Vorteil gegenüber den Privaten verschaffen könnte. Bevor ich in den Landtag ge wählt wurde, war ich als Journalist bei einem privaten Radio sender tätig. Deshalb werde ich – genau wie meine Fraktion – sehr gern auch ein kritisches Auge darauf haben, ob sich die Einführung der Betrauungsnorm langfristig als fair bewerten lässt.

(Abg. Anton Baron AfD: Bei welchem Radiosender?)

Das können Sie auf meiner Homepage nachlesen.

Klar ist jedoch auch, dass wir, die Fraktion GRÜNE, den öf fentlich-rechtlichen Rundfunk als zentrales Standbein unserer Demokratie sehen. Als solches muss er auch für die Zukunft fit gemacht werden und effizient bleiben.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Raimund Haser CDU)

Deshalb begrüßen wir den Rundfunkänderungsstaatsvertrag inklusive Betrauungsnorm als einen wichtigen Schritt, der zeigt, dass auch in der heutigen Zeit der schnellen Umbrüche in der Medienlandschaft die Rundfunkkompetenz in den Hän den der Länder weiterhin gut aufgehoben ist.

Abschließend lässt sich noch festhalten, dass die vorliegenden Gesetzesänderungen ihrer Aufgabe auch gerecht werden, die Rechtslage an die Datenschutz-Grundverordnung anzupassen, ohne das bestehende Niveau der Pressefreiheit zu beschnei den. Die Aufgabe, hier einen Spagat vorzunehmen zwischen der Freiheit von Presse und Medien, in die wir nicht eingrei fen wollen, auf der einen Seite und dem Datenschutz, den wir den Bürgerinnen und Bürgern garantieren müssen, auf der an deren Seite wurde hier mit einer Erneuerung des Medien privilegs gut gelöst.

Das bedeutet konkret, dass die Datenschutzaufsicht an zen traler Stelle in den Händen der Medien, Presse und Rundfunk anstalten bleibt, statt von einer Regierung ausgeübt zu wer den, und Presse, Medien und Rundfunk in ihrem Handeln so mit nicht staatlich kontrolliert werden. In einer Zeit, in der es auch in Europa immer noch Fälle gibt, dass Journalistinnen und Journalisten für die Ausübung ihres Berufs – das unab hängige Berichten und die Verbreitung von Informationen – mit Gefängnisstrafen rechnen müssen, wie aktuell in der Türkei, oder dies sogar mit dem Leben bezahlen müssen, wie jüngst bei den Journalistenmorden in der Slowakei und in Malta, steht es außer Frage, dass ein Staat die Freiheit von Presse und Medien sowie das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Be richterstattung gar nicht hoch genug bewerten kann. Darauf gehen wir mit diesem Gesetz ein.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Noch zwei kurze Sätze zu den Änderungsanträgen der Frak tion der FDP/DVP. Wir sehen nicht, dass die beantragten Än derungen an dem – gelungenen – Gesetzentwurf erforderlich sind. Zum größten Teil wiederholen sie die geltende Rechts lage nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung oder dem vorliegenden Gesetzentwurf, und Unklarheiten, die eine dekla ratorische Regelung erforderlich machen würden, bestehen meiner Meinung nach nicht.

Im Übrigen können wir auch nicht verstehen, warum eigent lich Regelungen, die in der Vergangenheit schon sehr gut funktioniert haben und bereits praktiziert werden, ohne er kennbaren Grund gestrichen werden sollen.

Deshalb werden wir die Änderungsanträge ablehnen und wer den dem zur Beratung stehenden Gesetzentwurf in der vorlie genden Fassung sehr gern zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDU-Fraktion er teile ich dem Kollegen Haser das Wort.