Protocol of the Session on April 11, 2018

Für die CDU-Fraktion er teile ich dem Kollegen Haser das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute über den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab. Des wegen möchten wir heute auch keine Grundsatzdebatten mehr über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen, sondern ex plizit auf die inzwischen vorgebrachten Bedenken eingehen.

Lieber Kollege Weinmann, wir wissen um die Sorgen, die die privaten Medienunternehmen angesichts dieser Neuregelung teilweise haben. Wir stehen zum dualen System und wollen deshalb eine Bevorzugung des öffentlich-rechtlichen Rund funks vermeiden.

Dennoch: Es gibt eine andere Seite. Die CDU-Fraktion ist da von überzeugt, dass wir den Automatismus der Beitragserhö hungen stoppen müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, müs sen wir die rechtlichen Möglichkeiten ausloten und die Fes seln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks strukturell lösen. Deswegen stehen wir ausdrücklich hinter der Betrauungsnorm und weisen die Kritik daran zurück. In den kommenden Jah ren wird sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk an vielen Stellen neu erfinden müssen. Die Betrauungsnorm gibt uns

die Möglichkeit, in diese strategischen Planungen auch struk turelle Überlegungen einzubeziehen.

Ihre Änderungsanträge betreffen die Umsetzung der EU-Da tenschutz-Grundverordnung. Diese Anträge werden wir alle samt ablehnen, und ich sage Ihnen auch, warum.

Erstens soll Ihrer Meinung nach die Aufbewahrungspflicht für Medienunternehmen gestrichen werden. Einen unnötigen Ver waltungsaufwand kann ich an dieser Stelle nicht erkennen.

Zweitens empfinden Sie den Anspruch auf Gegendarstellung als einen Eingriff in die redaktionelle Freiheit. Das sehen wir nicht so. Der Wortlaut des kritisierten Absatzes entspricht dem bestehenden § 49 Absatz 2 des Landesmediengesetzes, der auch für private Anbieter gilt. Probleme mit dieser bereits be stehenden Norm – darauf hat der Kollege hingewiesen – sind uns nicht bekannt, und deshalb sind sie unserer Meinung nach auch für die kommende Zeit nicht zu erwarten.

Mit Ihrem dritten Antrag soll klargestellt werden, dass die Un terscheidung in § 50 Absatz 2 des Landesmediengesetzes zwi schen kleineren Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbei tern und größeren Betrieben auch für private Rundfunkan stalten gilt. Diese sieht Erleichterungen bei der Führung eines Verzeichnisses über die Datenverarbeitung vor. Eine Klarstel lung ist unserer Ansicht nach auch hier nicht erforderlich, da für den journalistischen Bereich diese Pflicht überhaupt nicht gilt.

Des Weiteren befürchten Sie im vierten Antrag, dass durch unklare Zuständigkeiten der Datenschutzkontrolle die Gefahr der Einführung einer staatlichen Aufsicht durch die Hintertür bestehe. Wie Sie wissen, haben wir zu Beginn der Legislatur die Staatsferne sogar ausgeweitet. Unserer Ansicht nach re gelt § 50 des Landesmediengesetzes das Aufsichtsregime für die privaten Rundfunkanstalten eindeutig. Im Gesetz ist gera de eine möglichst staatsferne Aufsicht im journalistischen Be reich durch den Vorsitzenden des Vorstands der LFK vorge sehen.

Demokratie setzt mündige und gut informierte Bürger voraus. Dafür sorgen die Öffentlich-Rechtlichen ohne jeglichen Zwei fel. Deshalb stellt der Großteil aller Anwesenden in diesem Haus deren Daseinsberechtigung auch nicht infrage. Ob das Geschäftsmodell mit linearem Fernsehen, hohen Ausgaben für Sport und Unterhaltung, Quotenorientierung langfristig tragbar ist, wird noch zu diskutieren sein.

(Glocke des Präsidenten)

Kollege, gestatten Sie ei ne Zwischenfrage des Kollegen Räpple?

Nein.

Wer gleichzeitig leistungsfähige Sender und niedrige bzw. stabile Beiträge fordert, muss den Weg, den der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaats vertrag einschlägt, konsequent mitgehen. Deswegen wird die CDU-Fraktion diesem Gesetz zustimmen und die Änderungs anträge ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Für die AfD-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Dr. Merz.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete! Grundsatzdebatten sind zu die sem Thema leider immer wieder nötig. Die erste Aussprache zum vorliegenden Gesetzentwurf vom 8. März hat erfreuli cherweise gezeigt, dass endlich auch andere Parteienvertreter hier im Landtag von Baden-Württemberg Kritik an EU-De kreten wagen, auch und sogar wenn es den deutschen Staats funk betrifft.

Die vorliegende EU-Datenschutz-Grundverordnung führt zu einem bürokratischen Aufblähen unseres Landespressege setzes und zu einer Verumständlichung der Arbeit von Jour nalisten. Doch beim Thema Datenschutz geht es ja auch um die Informationsfreiheit und somit auch um die Meinungsfrei heit, etwas, was in unserer Republik spätestens seit dem so genannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz vom letzten Okto ber im größten „Maas“ – verzeihen Sie mir dieses Wortspiel – gefährdet und beeinträchtigt ist.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wenn man zudem bedenkt, dass verbohrte Linksideologinnen, die bei der Stasi in der DDR ihr Handwerk gelernt haben, heu te in Deutschland über die Meinungsfreiheit im Internet wa chen, dann sind Zensur und Gehirnwäsche hier in unserem Land schon voll angekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das ist ja unglaublich!)

Wenn man die sextriefende Indoktrination des interkulturellen Verkuppelsenders KiKA – was übrigens Kinderkanal heißt – betrachtet, dann kann hier eigentlich nur noch von öffentlichrechtlicher medialer Pädophilie gesprochen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Was? – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ NE: Unglaublich! – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Absurd! – Abg. Reinhold Gall SPD: Was reden Sie hier eigentlich?)

Der KiKA, ein zwangsbeitragsfinanzierter Kanal von ARD und ZDF, stellt es unseren Kindern als chic und als erstrebens werte Normalität hin, dass sich hiesige junge Mädchen willig oft doppelt so alten Moslems hingeben.

(Beifall bei der AfD – Abg. Nicole Razavi CDU: Was? Gibt es noch Beweise? – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das Protokoll werden wir dem In tendanten schicken!)

Zurück zum Datenschutz, zu der Informationsfreiheit und der Meinungsfreiheit, zu etwas, mit dem die nun Herrschenden in unserem Land überhaupt auf Kriegsfuß stehen, nämlich der Selbstbestimmung der Bürger. Wir, die AfD, kämpfen dafür, dass die Bürger in unserem Land das Recht haben, sich frei zu entscheiden, welche Informationskanäle sie in Anspruch nehmen, und dann – doch auch nur dann – diese selbstver ständlich auch bezahlen müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Weg mit dem leistungsunzugeordneten Zwangsbeitrag und hin zu anderen Finanzierungsformen, falls die Bürger bei uns überhaupt weiterhin einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen.

Grundsätzliche Fragen zu der Struktur der öffentlich-rechtli chen Sender haben wir am 8. März erfreulicherweise selbst von der CDU gehört, leider demütig verbunden mit einem zu gleich heuchlerischen Lob für diesen drögen Krimi namens „Tatort“,

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Den am Wochenende 8,4 Millionen Leute angeschaut haben!)

welcher lediglich oft einen politisch korrekten vermeintlichen Zeitgeist simuliert und mit der heutigen tatsächlich passie renden Kriminalität in unserem Land kaum etwas bis gar nichts mehr zu tun hat.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das ist ein Krimi, keine Dokumentati on! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsidenten)

Das ist der übliche stetige Kotau der Altparteien vor ARD und ZDF;

(Glocke des Präsidenten – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Wer Datenmissbrauch so wie Sie begeht, sollte vorsichtig sein, Herr Kollege! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

denn der omnipräsente Staatsfunk mit seiner ins Absurde ge führten Grundversorgung mit über 20 Fernsehkanälen,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

über 80 Radiosendern und seinen Metastasen im Internet soll ja weiterhin jegliche Zustände im Lande bejubeln und keines falls systemkritisch senden.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Und er darf ja keinesfalls objektiv bezüglich der AfD sein.

(Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Taten werden somit nun seitens der herrschenden Parteien lei der wohl klar ausbleiben. Denn am 8. März hat Herr Abg. Ha ser von der Regierungspartei CDU bereits angemerkt, dass die aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen weder in diesen noch in den nächsten Staatsvertrag Eingang finden werden. Aber sollte man nicht genau dann, wenn man, wie Herr Abg. Ha ser, in der „Landesschau“ genauso einen Eigenanspruch und im „Tatort“ genau das eigene Niveau sieht, auch der Überzeu gung sein, dass sich ein solches Angebot auch ohne zwangs gebührenfinanzierte Marktmacht durchsetzt?

(Zuruf: Nein!)

Jeder hat doch die Freiheit, zu entscheiden, wie er seine Frei zeit gestalten möchte. Diese Freiheit muss aber auch die Mög lichkeit umfassen, dass man ein Angebot eben nicht wahrneh men möchte, sodass man dieses auch nicht über einen Zwangs beitrag mitfinanzieren muss.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Mittlerweile verweigern in Deutschland Hunderttausende Ge werbetreibende und Wohnungsbesitzer diesen Zwangsbeitrag – so wie ich. Ich wünsche uns, die wir uns widersetzen, wei terhin Durchhaltevermögen, Glück und endlich Erfolg. De nen, die bislang widerwillig zahlen, sei gesagt: Je mehr sich widersetzen, umso eher wird dieses Zwangsbeitragsunrechts system hoffentlich zusammenbrechen. Also: Bitte Mut zum Widerstand.

(Beifall bei der AfD)

Wir, die AfD – –

(Glocke des Präsidenten)