Erstens: Durch die langen Fahrtwege waren bisher beispiels weise Präsidiumssitzungen, ein kollegialer Austausch sowie kurzfristige Vertretungen zwischen den Hauptsitzen und den Außenkammern kaum möglich.
Zweitens birgt eine Zugfahrt von Lörrach nach Radolfzell ei ne Besonderheit in sich, da die Fahrt über Schweizer Staats
Und zu guter Letzt ist die schlechte Erreichbarkeit auch für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger ein Erschwernis.
Mit der Umstrukturierung erhält das Arbeitsgericht Freiburg die bisher in Lörrach ansässigen Kammern des dortigen Ar beitsgerichts als Außenkammern und gibt seine bisherigen Au ßenkammern an Villingen-Schwenningen ab. Die bisherigen Außenkammern in Villingen-Schwenningen werden wieder um zu einem eigenständigen Arbeitsgericht aufgewertet. Das damit neu entstandene Arbeitsgericht Villingen-Schwennin gen erhält dann als Außerkammern die bisherigen Außenkam mern des Arbeitsgerichts Lörrach in Radolfzell.
Zusammengefasst bedeutet dies ein Arbeitsgericht in Freiburg mit Kammern in Freiburg, Lörrach und Offenburg sowie ein Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen mit Kammern in Villingen-Schwenningen und Radolfzell.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und kurz auf die wichtige Arbeit hinweisen, die die Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg wie auch bundesweit leisten, und hier für mein Lob aussprechen. So sind im vergangenen Jahr – 2016 – allein bei den baden-württembergischen Arbeitsgerich ten 40 710 Verfahren eingegangen. Dabei belief sich die durch schnittliche Verfahrensdauer auf 2,7 Monate. Dies ist ein au ßerordentlich guter Wert, der zeigt, dass die Arbeitsgerichte hier im Land einen schnellen Rechtsschutz gewährleisten kön nen. Dafür herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass wir mit dem Gesetz zur Neuordnung der Arbeitsgerichtsbezirke Frei burg und Lörrach eine effizientere und moderne Arbeitsge richtsstruktur in Baden-Württemberg schaffen, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten sowie der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Nachteile resultieren aus dieser Strukturän derung meiner Ansicht nach keine, vielmehr schaffen wir da durch eine flächendeckende und effiziente Justizgewährleis tung.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Parlamentsdebatten, in denen mit Sachargumenten engagiert um die besten Lösun gen gerungen wird, sind wichtige Bestandteile unserer Demo kratie. Aber nicht jedes Gesetzgebungsvorhaben eignet sich
dafür so gut wie die Aktuellen Debatten des heutigen Plenar tags; ein Beispiel ist der heute vorliegende Gesetzentwurf, durch den das bestehende Gesetz über die Gerichte für Ar beitssachen aus dem Jahr 1972 angepasst werden soll. Allen falls die Frage, warum die Anpassung erst heute erfolgt, ver spräche ein gewisses Diskussionspotenzial, würde aber an der Sache vorbeiführen.
Deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen: In dem Interes se an einer zeitgemäßen, bürgernahen und effizienten Ge richtsstruktur dürften wir uns alle einig sein. Schon 1972 wur de die Zahl der Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg von 20 auf neun verringert. Sechs der Arbeitsgerichte verfügen über Außenkammern. Um effiziente Arbeitsabläufe zu ermögli chen, sollten diese Außenkammern vom jeweils zuständigen Arbeitsgericht aus vernünftig erreichbar sein. In den Arbeits gerichtsbezirken Freiburg und Lörrach ist das aber bislang nur unzureichend der Fall.
Die Entfernung vom Arbeitsgericht Lörrach zu den zugehöri gen Außenkammern in Radolfzell beträgt 150 km – eine Fahrt von etwa zwei Stunden. Vom Arbeitsgericht in Freiburg zu den Außenkammern in Villingen-Schwenningen ist man mit dem Auto weit über eine Stunde unterwegs. Kurzfristige Ver tretungen – es wurde schon angesprochen –, Personalverschie bungen, Präsidiumssitzungen und ein kollegialer Austausch sind unter diesen Umständen kaum möglich. Aus diesem Grund ist es sinnvoll und auch notwendig, die Arbeitsgerichtsbezir ke Freiburg und Lörrach neu zu strukturieren.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht jetzt folgende Rochade vor: Das bisherige Arbeitsgericht Lörrach wird als Außenkam mer dem Arbeitsgericht Freiburg zugeordnet. Die bisherigen Außenkammern in Villingen-Schwenningen werden zu einem eigenen Arbeitsgericht mit Außenkammern in Radolfzell auf gewertet. Die Entfernungen zwischen den Arbeitsgerichten und den Außenkammern verringern sich so ganz erheblich.
Der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf enthält ergänzend Übergangsregelungen für die bereits anhängigen oder anhän gig gewesenen Verfahren. Diese gehen im Grunde ganz ein fach so über, dass die Bearbeitung örtlich dort verbleibt, wo sie bislang auch schon erfolgt ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Vorhaben ist sinn voll. Deshalb hat sich in der Anhörung auch niemand dage gen ausgesprochen. Die CDU-Fraktion wird dem vorliegen den Gesetzentwurf und aus demselben Grund auch dem Än derungsantrag zustimmen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD – Zuruf von der CDU: Sehr gut!)
Herr Präsident, werte Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgerufen wurde die Zweite Beratung. Jetzt kann man sich fragen: Wann war die Erste? Ja, das Gesetz ging hier ohne Aussprache durch – denn es gab keinen Bedarf – und ohne Beratung.
Wenn ein Gesetzentwurf in dieser Art und Weise hier im Ple num behandelt wird – das wissen wir alle –, sind wir frak tions- und parteiübergreifend der Meinung, dies ist ein ver nünftiger Gesetzentwurf. Deshalb winken wir ihn quasi durch.
Es gab, wie schon dargelegt, im Ständigen Ausschuss eine Er gänzung. Diese war notwendig, um hier Klarheit über die an hängigen Verfahren zu erhalten. Im Ständigen Ausschuss ha ben wir dem zugestimmt, und selbstverständlich wird die AfD-Fraktion dem Gesetzesvorhaben ebenso wie auch dem Änderungsantrag jetzt vollumfänglich zustimmen.
Kollegin Gentges – wo ist die Dame? ach, hier vorn, sehr schön –, bei einer Sache, auf die Sie abgehoben haben, kann ich Sie nicht ganz aus der Haftung entlassen.
Allerdings ergaben sich von vornherein Probleme in den Arbeitsgerichtsbezirken Freiburg und Lörrach, weil die Fahrtwege zu den jeweiligen Außenkammern in VillingenSchwenningen bzw. in Radolfzell sehr lang sind.
Das war bereits im Jahr 1972 bekannt. Wir schreiben das Jahr 2017. Also hat es 45 Jahre gedauert, das zu beheben. Ich hof fe, das ist nicht symptomatisch für das Reformtempo der hier schon etwas länger regierenden Parteien.
Was den Ständigen Ausschuss angeht: Wir hatten darauf hin gewiesen, eine Evaluation vorzunehmen, warum denn dieser Zustand, der von allen beklagt wird, 45 Jahre lang angehalten hat, und dann organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, da mit sich das nicht wiederholt.
Herr Präsident, geschätzte Kolle ginnen und Kollegen! Ja, es wurde ausgeführt, wir verändern heute die Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Würt temberg, die 45 Jahre lang Bestand hatte. Im Jahr 1972 wur den aus 20 Arbeitsgerichten neun gemacht. Damit wurden Zu ständigkeiten im Land verändert, mit Organisationsformen, die auch damals schon gewährleisten sollten, dass die Ge richtsbarkeit bürgernah und auch möglichst nah an den Ent scheidungsprozessen ist.
Dies scheint offensichtlich – das ist durchaus auch erwähnens wert – in der Mehrzahl aller damals getroffenen Entscheidun gen diesbezüglich auch richtig gewesen zu sein, aber eben nicht überall – Arbeitsgerichtsbezirke Freiburg und Lörrach. Deshalb ändern wir das heute. Es ist damals so gewesen, dass die Entscheidungen, wo denn welches Gericht hinkommt und wo die Außenbezirke sind, eben nicht nur aufgrund sachlicher Erwägungen getroffen worden sind, sondern dass – wie da mals eigentlich fast üblich, muss ich sagen – bestimmte Ent
scheidungen in Bezug auf Organisationsformen, Verwaltungs aufbau und Ähnliches schon sehr politisch beeinflusst gewe sen sind. Ich hoffe sehr, dass es keinen Rückfall mehr in die se Zeiten gibt. Bei der Änderung des Polizeigesetzes gab es jedenfalls jetzt schon wieder die ersten Ansätze dazu.
Wir sind uns – das wurde von den Vorrednern gesagt; ich den ke, bei den Freien Demokraten wird es nicht anders sein – ei nig: Diese Veränderung macht Sinn; sie setzt jetzt wirklich um, was damals schon Anspruch war, nämlich effizient und bürgerfreundlich zu sein.
Auch das wurde gesagt: Alle Beteiligten – Kammern, Verbän de, Landkreise, bis hin zur Erzdiözese Freiburg – haben nichts dagegen bzw. haben sogar zugestimmt. Warum sollten wir dann anderer Meinung sein?
Wenn es tatsächlich so ist, wie in der Begründung ausgeführt, dass wir uns jetzt 45 Jahre lang in einem rechtsproblemati schen Raum bewegt haben, weil Richter beispielsweise von Lörrach nach Radolfzell über Schaffhausen, also über die Schweiz, fahren mussten oder gefahren sind, dann wird es in der Tat höchste Zeit, dieses Gesetz zu ändern.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wir haben gesucht. Wir haben mit al ler oppositionellen Pflichtschuldrigkeit – –