Protocol of the Session on May 11, 2017

(Abg. Reinhold Gall SPD: Na ja!)

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesge meindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, kurz LGVFG genannt, trägt dem Ziel einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung Rechnung. Das Land möchte mit der Änderung des LGVFG durch eine modifizierte Förderkulisse Verbesserungen der Ver kehrsinfrastruktur erreichen.

Ausbau und Elektrifizierung von Schieneninfrastruktur, die dem Wunsch nach besserer Mobilität entsprechen sollen, be dingen immer eine Vielzahl von Maßnahmen zur Anpassung von Eisenbahnkreuzungen. Auf der Bahnstrecke München– Lindau sind im Abschnitt von Geltendorf bis Lindau beispiels weise entlang der württembergischen Allgäubahn allein 33 kommunale Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreu zungsgesetz vorgesehen.

Durch die Elektrifizierung der Bahnstrecke und den Ausbau für den Neigetechnikbetrieb soll die Bahnverbindung zwi schen den Metropolregionen München und Zürich deutlich schneller gemacht werden.

(Abg. Felix Schreiner CDU: So ist es!)

Dann ist eine Fahrzeit von unter dreieinhalb Stunden möglich. Auch der Regionalverkehr im Allgäu kann durch bessere Schieneninfrastruktur und Verkehrssicherheit langfristig pro fitieren. Das ist klar, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und das ist gut so.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Wenn die Kommunen von einer Maßnahme direkt profitieren, ist es verständlich, dass eine angemessene finanzielle Beteili gung der Kommunen erfolgen muss.

Ganz anders sieht es jedoch bei den kleineren Gemeinden ent lang der Bahnstrecke aus, wie Sie es auch angesprochen ha ben, Kollege Katzenstein. Diese profitieren weder von den Bauarbeiten noch von dem Zugangebot und haben auch kei nen Bahnhalt. Dennoch sollen sie einen erheblichen Teil der Mittel für ein großes und überregional wichtiges Schienen projekt, das ihnen von außen aufgedrängt wurde, selbst auf bringen. Darüber hinaus tragen sie noch das Risiko erhebli cher Mehrkosten, obwohl sie nicht Herr des Verfahrens sind.

Nach der Absenkung des Fördersatzes nach dem LGVFG auf 50 % durch die grün-rote Vorgängerregierung im Jahr 2015

und der Reduzierung der zuwendungsfähigen Kosten sowie der Einführung der Festbetragsfinanzierung übersteigen die Kosten die Finanzkraft vieler Gemeinden bei Weitem.

Ich darf ein Beispiel nennen: Allein die Gemeinde Aitrach im Wahlkreis meines Kollegen Raimund Haser hat neun Bahn übergänge, welche angepasst werden müssen. Der Nutzen vor Ort steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten für die erforderlichen Bahnkreuzungsmaßnahmen. Dies stellt für die Kommune eine außergewöhnliche Belastung dar. Die Investitionen dafür sind nur mit der erhöhten finanziellen Un terstützung durch das Land zu schultern, wie der Verkehrsmi nister auch ausgeführt hat. Für diese Gemeinde und andere muss der Fördersatz steigen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere landespolitische Aufgabe ist es, Lösungen zu suchen und zu finden, die den Kommunen und damit den Bürgerinnen und Bürgern in unse rem Land gerecht werden. Deshalb bin ich dankbar, dass Ver kehrsminister Winfried Hermann unserem Antrag entsprochen hat und wir mit diesem Gesetzentwurf eine von der CDUFraktion gewünschte und im Koalitionsvertrag getroffene Ver einbarung jetzt umsetzen dürfen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Der vorliegende Gesetzentwurf zum LGVFG will nämlich solche außergewöhnlichen Belastungen in diesen besonders gelagerten Fällen – wenn die Kommunen aus dem Projekt kei nen oder nur geringen verkehrlichen Nutzen ziehen können – nun mit einer Erhöhung des möglichen Fördersatzes auf bis zu 75 % abmildern.

Um Mobilität von einer hohen Qualität, wie wir sie für die Zukunft wünschen, sicherstellen zu können, ist es notwendig, Veränderungen zu realisieren, neue Wege zu beschreiten und Korrekturen vorzunehmen.

Kolleginnen und Kollegen, das Engagement für die Änderung zur Erhöhung der Förderung bei Eisenbahnkreuzungen war intensiv, damit das schienenverkehrspolitische Konzept, das in die Zukunft trägt, nicht zur Stolperfalle für die Kommunen entlang der Allgäubahn wird.

Mein Dank gilt deshalb vor allem auch der Initiative der Bür germeister der Kommunen Aichstetten, Kißlegg, Wangen, Leutkirch, Tannheim und Aitrach im württembergischen All gäu und vor allem meinem Kollegen Raimund Haser. Sie ha ben sich gleichermaßen nachdrücklich und erfolgreich für die Korrektur der Korrektur des LGVFG eingesetzt. Wenn also fortan in Baden-Württemberg auch andere Kommunen von dieser geänderten Regelung profitieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, so geht das nicht zuletzt auf ein regionales politi sches Projekt aus Oberschwaben und dem Allgäu zurück.

Ich bitte Sie nun, über alle Fraktionen hinweg der Änderung des LGVFG zuzustimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Nicole Razavi CDU: Sehr gut!)

Das Wort für die AfDFraktion erteile ich dem Kollegen Gögel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der hier von der Landesregierung vorgelegt wird, beseitigt sicher eine wesentliche Unwucht in dem im November 2015 von Grün-Rot neu gefassten Landes gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – wenn man dieses Wort einmal unfallfrei aussprechen kann, dann ist man, glau be ich, im Verkehrsbereich richtig angesiedelt.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Nicole Razavi CDU: Dann kriegt man schon einen Zuschuss! – Abg. Fe lix Schreiner CDU: Wir können es alle! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Aber es geht hier nicht um eine Erfindung aus dem vorigen Jahrhundert. Vielmehr wurde das Gesetz im Jahr 2015 von Grün-Rot angelegt

(Abg. Nicole Razavi CDU: Die Änderung! Das Ge setz gab es schon!)

und die Begrifflichkeit festgelegt.

(Zurufe)

Sie möchten in besonderen Härtefällen eine Förderquote von 75 % der Kosten für einzelne Projekte zulassen. Daran gibt es überhaupt nichts zu kritisieren; das haben die Vorredner auch schon richtig ausgeführt. Allerdings – Minister Hermann hat es schon angesprochen –: Bei der Verteilung der 165 Millio nen € über die einzelnen Bereiche gibt es eigentlich nur einen Sieger hier im Parlament: Das ist Herr Katzenstein,

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Oh, danke!)

der Vertreter der Fahrradlobby im Land Baden-Württemberg.

(Lachen bei Abgeordneten der Grünen)

Er kann satte 10 % dieses Gesamtpakets für sich beanspru chen. Das geschieht jetzt auch nicht zum ersten Mal. Diese 15 Millionen € erhält er vielmehr schon vier Jahre lang.

(Zuruf: Für Fahrradschnellwege! – Abg. Daniel An dreas Lede Abal GRÜNE: Nein, nein! So lange ist er noch nicht dabei!)

Ich glaube, es wäre an der Zeit, über diese Prioritäten nach zudenken und die Verteilung wieder etwas anders zu gewich ten. Mit dem Wechsel des Koalitionspartners hin zur CDU er folgte jetzt wieder ein kleiner Schritt zurück in die richtige Richtung, speziell auch aus unserer Sicht, die wir uns zwar nicht als Freunde des Straßenverkehrs verstehen, aber als Menschen, die die Einsicht haben, dass wir ohne die Infra struktur Straße keine Zukunft in diesem Industrieland BadenWürttemberg haben werden.

(Beifall bei der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Ge deon [fraktionslos])

Daher müssen wir wieder in die Richtung kommen, dass wie ursprünglich unter CDU-Regierungen wieder an die 100 Mil lionen € an die Kommunen für den Straßenverkehr fließen. Das ist ein entscheidendes Ziel.

Da kann ich der CDU den Tipp geben: Wenn Sie sich noch vier Jahre in der Juniorrolle im Parlament zurechtfinden, dann

können Sie vielleicht in einer blau-schwarzen Koalition in der nächsten Legislaturperiode diese Projekte zusammen mit uns umsetzen.

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Jörg Meuthen AfD: Wir wollen ja nicht!)

Es liegt sicherlich auch an den Verhandlungen mit dem Bund, dass man die Fördersumme insgesamt auf 165 Millionen € er höhen konnte und die Zuschüsse erhöhen kann. Bei Rekord haushalten nicht nur im Land Baden-Württemberg, sondern auch im Bund sollte man sich – darum bitte ich den Verkehrs minister – wirklich noch einmal starkmachen, um die Zu schüsse zu erhöhen. Denn sie kommen den Kommunen zugu te, die dieses Geld wirklich am nötigsten haben.

Zu dem Gesetzentwurf und unserem Abstimmungsverhalten: Wir haben leichte Bauchschmerzen, dem Gesetzentwurf zu zustimmen. Denn es ist nicht definiert, was besonders gela gerte Fälle bzw. was unbillige Härten sind. Ich glaube, da soll te die Regierungskoalition vielleicht noch etwas nachbessern, damit Rechtssicherheit entsteht und man Gemeinden nachher nicht gegeneinander ausspielt und in Verfahren zwingt, um die entsprechende Priorität zu klären.

(Beifall des Abg. Rüdiger Klos AfD)

Wenn das gemacht wird, steht in diesem Bereich auch einer Zustimmung der AfD-Fraktion nichts entgegen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Ge deon [fraktionslos])

Ich erteile dem Kollegen Rivoir für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Kollegin nen und Kollegen! Beim ersten Blick auf die Überschrift die ses Gesetzentwurfs habe ich mir gedacht: Endlich geht es los, endlich gibt es eine Anschlussregelung für das 2019 auslau fende Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Aber der zweite Blick hat einen dann doch schwer ernüchtert. Es geht in dem vorliegenden Gesetzentwurf nur um ein kleines De tail.

(Abg. Felix Schreiner CDU: So klein ist es nicht!)

Die Förderrichtlinien werden angepasst. Die Novelle ist rich tig. Sie hat aber mit den eigentlichen Herausforderungen, die wir im Bereich der Mobilität in Baden-Württemberg im Mo ment haben, überhaupt nichts zu tun. Wie gesagt, die Novel le ist richtig; sie findet auch unsere Unterstützung.

Es wurde dargestellt, wo die Problemfälle liegen – insbeson dere entlang der Allgäubahn. Die Kommunen haben da in der Tat Probleme mit den betreffenden Ausgaben. Deswegen ist es nur richtig, dass die Förderrichtlinien entsprechend ange passt werden – also ein berechtigtes Anliegen. Wir haben das ja auch schon am Ende unserer Regierungszeit vernommen und entgegengenommen und werden deswegen diese Novel le, diese Änderung auch unterstützen.