Zweitens: Wenn ich sage, wer Europa alles nicht an die Wand gefahren hat, Herr Schweickert, mache ich mich damit kei neswegs gemein mit denen, die ich nenne. Das unterstellen Sie mir aber.
Drittens: Wenn Sie uns hier wegen des Rückenzudrehens der Nähe zur Nazi-Barbarei zeihen, dann sage ich Ihnen:
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Keine persönli che Erklärung mehr, Herr Präsident! Es tut mir leid!)
Es waren die Nazis, die das letzte Mal, und zwar am 21. März 1933, dafür gesorgt haben, dass ein Parlamentarier ihrer Wahl Alterspräsident werden konnte. Nun wieder geschehen im Deutschen Bundestag. Ich zeihe Herrn Lammert auch nicht dafür, ein Nazi zu sein.
(Beifall bei der AfD – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ NE: Tut mir leid! Dann müssen wir das im Präsidi um besprechen!)
Viertens: Herr Minister Wolf und auch Herr Frey, ich habe ge genüber Medienvertretern – Sie zitieren die „Stuttgarter Zei tung“ – gesagt – –
Herr Abg. Dr. Meuthen, wir führen hier keine Debatte mehr, sondern Sie weisen jetzt persönliche Vorwürfe zurück.
Genau. Ich mache eine persön liche Erklärung, was ich gesagt habe oder nicht. Da nehme ich Bezug auf Herrn Wolf und auf Herrn Frey. – Ich habe ge genüber Medienvertretern in der Tat gesagt – dazu stehe ich, und dazu habe ich auch hier gestanden –, ich hätte bei diesen
beiden schlechten Alternativen mit starkem Bauchgrimmen – wörtliches Zitat meiner selbst – Le Pen gewählt, und zwar als das vermutlich geringere von zwei Übeln, und ich habe hier eben in meiner Rede gesagt, Herr Wolf, dass das, was Le Pen als Präsidentin getan hätte, vermutlich den geringeren Scha den angerichtet hätte. Da mögen Sie anderer Auffassung sein; das dürfen Sie alle gern sein. Aber mir zu unterstellen, ich wi derspräche mir hier fortlaufend, das ist nicht richtig.
Ich widerspreche mir nicht. Ich habe auch hier gesagt, ich hät te – da können Sie völlig anderer Meinung sein, das ist mir piepegal – mit starkem Bauchgrimmen Le Pen gewählt. Wa rum ich dieses Bauchgrimmen gehabt hätte, das habe ich hier auch erklärt.
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfi nanzierungsgesetzes – Drucksache 16/1955
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht ist jetzt Zeit zur Einkehr. Wir haben ein anderes Thema. Es geht um die Verbesserung der Mobilität und der Mobilitätsförderung im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgeset zes. Das Land fördert vor allem die Kommunen bei der kom munalen Verkehrsinfrastruktur, beim Straßenbau, beim öffent lichen Verkehr, beim Radverkehr insgesamt mit einer Summe von 165 Millionen €. 75 Millionen € gehen in den Straßen bau, 75 Millionen € in den öffentlichen Verkehr und 15 Mil lionen € in den Radverkehr. Das ist ein Hauptzweck des Lan desgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.
Dieses Gesetz ist in der letzten Periode geändert worden. Wir haben die Fördersätze aufgrund der hohen Zahl von angemel deten Projekten und der beschränkten Menge des Geldes, das wir hatten, weil das Entflechtungsgesetz nur bis 2019 läuft – daraus ist es gespeist, und dann endet es –, geändert. Wir ha ben die Fördersätze auf 50 % abgesenkt und gedeckelt. Das hat damals natürlich auch zu Protest geführt, weil die einzel nen Projekte deswegen weniger Förderung bekommen haben. Das war die eine Seite. Die andere Seite war: Wir konnten mehr Projekte fördern. Deswegen gab es auch Zustimmung.
Wir haben jetzt zwei, drei Jahre Erfahrung damit gemacht und stellen fest – die Kommunen haben uns das gemeldet –, dass es bestimmte Fälle gibt, in denen es zu Härten kommt, die ins besondere für kleine Kommunen ein Problem darstellen.
Aus diesem Grund haben wir im Rahmen der Koalitionsver handlungen darüber gesprochen, wie wir das Problem lösen können, und daraus abgeleitet ist jetzt eine Korrektur dieses Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zustande ge kommen. Das ist die Grundlage des Entwurfs.
Die Kommunen sind insbesondere dann überfordert oder kön nen es nicht leisten, wenn sie mit relativ viel Geld eine Infra struktur schaffen müssen, beispielsweise dann, wenn die Bahn verlangt, dass die Schiene kreuzungsfrei ausgebaut wird, weil die Strecke elektrifiziert wird. So ist es etwa im Bereich All gäu: Die Allgäubahn wird ausgebaut, kreuzungsfreie Schie nenüberwege müssen sichergestellt werden, und es müssen auch Überführungen oder Unterführungen gebaut werden. Jetzt muss eine Kommune, auf deren Territorium das stattfin det, ein Drittel der Finanzierung leisten – das kann ziemlich viel sein –,
obwohl sie keinen Nutzen hat, weil die Bahn in dieser Ge meinde durchfährt und dort nicht hält. Das sind aus unserer Sicht Härtefälle, die man lösen muss.
Das ist der Grundansatz: Für diese besonders gelagerten Fäl le, insbesondere beim Eisenbahnkreuzungsgesetz, auf dessen Grundlage Gemeinden unverschuldet einen Finanzierungsbei trag leisten müssen, haben wir gesagt: Da müssen wir den Fördersatz erhöhen. Wir erhöhen den Fördersatz auf 75 %, aber genau in diesen Fällen. So haben wir das dann auch ge tan.
Übrigens gibt es auch im Bereich Straßen Sonderfälle; eine abweichende Förderung gibt es aber auch nur in Sonderfäl len. Die Regel bleibt die 50-%-Förderung. Es erfolgt also kei ne generelle Erhöhung. Das halte ich nach wie vor für richtig. Wir haben übrigens auch festgestellt, dass die allermeisten Kommunen nicht so wenig Geld haben, als dass sie ein Pro jekt, das ihnen wirklich am Herzen liegt, nicht auch koopera tiv mitfinanzieren könnten.
Ich glaube, wir haben hier eine maßvolle Anpassung vorge schlagen. Die Anpassung ist, glaube ich, auch gut mit den Kommunen abgestimmt. Die Kommunen haben gesagt: „Ge nau das brauchen wir.“ Wir vollziehen eine Vereinbarung, die wir im Koalitionsvertrag geschlossen haben, und ich hoffe, dass dieses Anliegen bei allen Fraktionen wohlwollend beför dert und am Ende auch beschlossen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Kollegin nen und Kollegen! Das Landesgemeindeverkehrsfinanzie rungsgesetz, das LGVFG, ist enorm wichtig. Es ist wichtig für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und damit für
die Gemeinden, Städte und Landkreise unseres Landes und damit auch für uns, werte Kolleginnen und Kollegen. Denn es ist das „Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbes serung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“.
Wenn die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nicht in Ord nung sind, dann rennen uns die Menschen zu Recht die Türen der Wahlkreisbüros ein. Denn die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sind auf eine funktionierende Infrastruk tur angewiesen: in ihren Wohnorten und bei den Verbindun gen dazwischen. Sie brauchen funktionierende Verkehrswege für die Eisenbahn oder für die Straßenbahn, für das Auto, für das Fahrrad oder für den Fußweg. Sie brauchen einen Verkehr, der fließt, und zwar auf der Straße und auf der Schiene. Sie brauchen Echtzeitinformationen an den Haltestellen und Ver besserungen beim Lärmschutz.
Diese und noch viele andere Fördertatbestände stehen im Ge setz. Im Herbst 2015 wurde das Gesetz zuletzt geändert. U. a. wurde zu Beginn der Zweck des Gesetzes eingefügt. Ich darf zitieren:
Ziel der Zuwendungen ist die Verbesserung der Verkehrs verhältnisse in den Gemeinden im Sinne einer nachhalti gen Mobilität.
Im Herbst 2015 wurde auch der Fördersatz geändert. Dieser lag zuvor bei 75 % der Projektkosten. Diesen Fördersatz hat die Vorgängerregierung – der Minister hat es bereits erläutert – auf 50 % gesenkt, aber natürlich ohne den ausgeschütteten Gesamtbetrag zu ändern. Es gibt weiterhin die volle Summe von 165 Millionen € pro Jahr. Aber mitunter haben zuvor we nige Großprojekte nahezu alle Mittel aufgebraucht und somit andere sinnvolle Projekte blockiert. Seit der Änderung haben mehr Kommunen die Chance auf eine Förderung – und eben auch kleine Kommunen, womit der ländliche Raum gestärkt wird.
An diese kleinen Kommunen denken wir jetzt auch. Denn der bei einem Fördersatz von 50 % von der jeweiligen Kommu ne aufzubringende Betrag kann in speziellen Ausnahmefällen auch problematisch sein, wenn nämlich Eisenbahnkreuzun gen umgebaut werden. Der Umbau von Eisenbahnkreuzun gen führt in der Regel zu einem erheblichen Sicherheitsge winn und ist somit notwendig; es kann aber vorkommen, dass diese Maßnahme in einer Gemeinde nur zu einer geringen Ver besserung der Verkehrsverhältnisse führt, ihr aber dennoch sehr hohe Kosten entstehen. Denn das Eisenbahnkreuzungs gesetz gibt in § 13 vor, dass der Straßenbaulastträger, also die Gemeinde, ein Drittel der Kosten übernehmen muss. Für klei ne Gemeinden kann das schwierig werden. Hier hilft das Land mit der heute vorgelegten Gesetzesänderung. In speziellen Ausnahmefällen wollen wir beim Umbau von Eisenbahnkreu zungen die Förderquote von 50 % auf 75 % erhöhen. Damit setzen wir ein Versprechen des Koalitionsvertrags um.
Von wegen „Stillstand in Baden-Württemberg“, wie die FDP/ DVP gestern in der Aktuellen Debatte posaunte.
Wir bewegen das Land, wir bewegen es weiter – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, im Sinne der Gemeinden und Land kreise. Um im FDP-Jargon zu bleiben: Wir „liefern“ im Sin ne einer nachhaltigen Mobilität.
Herr Präsident, verehrte Kolle ginnen und Kollegen! Ein Jahr erfolgreiche, grün-schwarze Regierungskoalition bedeutet auch ein Jahr erfolgreiche Un terstützung und Partnerschaft mit unseren Kommunen.