Protocol of the Session on April 6, 2017

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Noch naiver ist es, zu glauben, Religion und Religionsunter richt seien in erster Linie ein Problem der Sprache. Meine Da men und Herren, beim Religionsunterricht geht es in erster Linie um Glaubensinhalte und nicht um die Sprache. Deswe gen ist ein Islamunterricht in deutscher Sprache nicht besser als ein auf Türkisch erteilter Islamunterricht.

Resümee, meine Damen und Herren: Der Islam und der isla mische Religionsunterricht

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Wenn er wenigs tens wüsste, worüber er redet!)

fördern ohne Zweifel die Integration in die Gesellschaft.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das nenne ich Islamophobie in Reinkultur! – Gegenruf des Abg. An ton Baron AfD)

Herr Sckerl, hören Sie bitte zu. Das ist gerade für Sie ein wichtiger Satz. – Der Islam und der islamische Religionsun terricht fördern ohne Zweifel die Integration in die Gesell schaft, allerdings nicht die Integration in die deutsch-europä ische Gesellschaft, sondern die Integration in die islamische Parallelgesellschaft.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen deshalb zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung des Antrags Drucksache 16/294 (Geänderte Fassung). Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil und kann für erle digt erklärt werden. – Sie stimmen dem zu.

Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der zwei Hand lungsersuchen an die Regierung enthält. Wird Abstimmung über Abschnitt II gewünscht? – Das ist der Fall. Kann über die Ziffern 1 und 2 gemeinsam abgestimmt werden? – Das ist nicht der Fall.

Wer Abschnitt II Ziffer 1 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich ab gelehnt.

Wer Abschnitt II Ziffer 2 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt. Damit ist Abschnitt II insgesamt mehrheitlich ab gelehnt.

Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Mi nisteriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Ausbau der Windenergienutzung in Baden-Württemberg – Drucksache 16/317

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung des Antrags erhält Herr Abg. Gru ber.

Lieber Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen!

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Dies ist der letzte Tagesordnungspunkt, zu dem eine Ausspra che vorgesehen ist, aber es geht um ein wichtiges Thema, den Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg. Die Energie wende in Deutschland und in Baden-Württemberg fußt auf dem Dreiklang „Energie sparen, Energie effizient nutzen, Energie regenerativ erzeugen und speichern“. Dies spiegelt sich auch in dem Ansatz „50-80-90“ der ehemaligen grün-ro ten Landesregierung von Baden-Württemberg wider. Er bein haltet die Zielsetzung, bis zum Jahr 2050 50 % am Energie verbrauch einzusparen, einen Anteil von 80 % der Energie aus regenerativen Energien zu erzeugen und den Kohlendioxid ausstoß um 90 % zu senken – ehrgeizige Ziele für die Ener giewende und den Klimaschutz in unserem Land.

In der letzten Legislaturperiode war es zumindest in den da maligen Regierungsfraktionen unstrittig, dass wir in windstar ken Gebieten Baden-Württembergs die Windkraft ausbauen müssen. Grün und Rot haben die Weichen gestellt, um aus der Flaute bei der Nutzung der Windkraft herauszukommen und Windenergie zu produzieren,

(Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD)

die in unserem wirtschaftsstarken Land mit kurzen Transport wegen tatsächlich verbraucht wird. Ziel des Antrags der SPDLandtagsfraktion ist es, dass wir am Ausbau, an der Förde rung der Windenergie festhalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie haben heute die Chance, unserem Antrag zuzustimmen,

Irritationen auszuräumen und dem Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg Rückenwind zu geben.

(Lachen des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Machen wir, Herr Kolle ge! Machen Sie sich keine Sorgen!)

Ich finde das nicht wirklich zum Lachen, Herr Schwarz. Das ist ein wichtiges Thema, und ich würde mich über Ihre Zu stimmung wirklich freuen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜ NE: Machen Sie sich keine Sorgen!)

Beim Ausbau der Windkraft gelten ja bekanntlich die stren gen Lärmschutzvorschriften der TA Lärm, die hoffentlich nie mand infrage stellt. Strittig diskutiert wurde hier aber immer wieder das Thema „Abstände zur Wohnbebauung“. Mit der Formulierung, dass Vorsorgeabstände von 1 000 m festgelegt werden können, haben Grüne und Schwarze in ihrem Koali tionsvertrag bei Windkraftgegnern den Eindruck erweckt, als ob es beim Mindestabstand substanzielle Änderungen gäbe. Der Mindestabstand gemäß Windenergieerlass liegt ja bei 700 m.

Der Umweltminister sichert in der Stellungnahme zu dem An trag der SPD-Fraktion zu, dass es keine Änderung gibt, dass es bleibt wie gehabt. Im Schreiben an die kommunalen Pla nungsträger formuliert es Franz Untersteller so:

So kann ein Abstand von 1 000 m im konkreten Fall bei besonders hoher Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdig keit des betroffenen Wohngebiets – vor allem bei einem reinen Wohngebiet – in Betracht kommen,...

Auch in der Stellungnahme zu unserem Antrag unterscheidet der Umweltminister zwischen reinen Wohngebieten und all gemeinen Wohngebieten. Ich frage mich schon: Will die Lan desregierung darauf aufbauend wirklich unterschiedliche Min dest- oder Vorsorgeabstände empfehlen? Es stellen sich hier aus meiner Sicht mehr Fragen, als die Landesregierung klar zu beantworten bereit ist.

(Beifall des Abg. Daniel Rottmann AfD)

Die wachsweichen, verwirrenden Formulierungen scheinen eher zum Rechtsstreit einzuladen als für die Windkraftplanung vor Ort verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Mit umgekehrter Argumentation, aber in der Formulierung verständlicher äußerten sich Landwirtschaftsminister Hauk und Forstpräsident Reger. In einem Schreiben vom 29. Sep tember 2016 hat die Leitung des Landesbetriebs ForstBW fest gelegt – ich zitiere –,

Waldstandorte im Landesbesitz, die näher als 1 000 m zur nächsten Wohnbebauung liegen, in Zukunft nicht mehr als Windkraftstandorte zu vermarkten.

Ein paar Tage später schiebt Hauk in einem Schreiben an die Kommunen nach, dass

unbeschadet dieser Vorgabe in jedem Fall... eine Einzel fallprüfung vorgenommen wird.

Die Vorgabe als solche ruft er aber nicht zurück. Ich denke, da müssen Sie, liebe Landesregierung, hier schon mal klar er

klären, was denn nun tatsächlich gilt, das Wort des Energie- und Umweltministers oder das Wort von Land- und Forstwirt schaftsminister Hauk.

Unstrittig ist: Kompromisse gibt es in einer Regierung immer. Aber das Parlament hat, denke ich, schon einen Anspruch da rauf, dass die Regierung Klarheit schafft, was tatsächlich Re gierungsposition ist. Ich bin gespannt, was ich dazu heute hö ren werde.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion GRÜNE er teile ich Frau Abg. Niemann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe SPD, Sie haben diesen Antrag im vergangenen Sommer gestellt. Da wollten Sie sicherlich wissen, wie die Zukunft der Windkraft unter Grün-Schwarz in Baden-Württemberg aussehen wird. Das konnten Sie in der Stellungnahme des Umweltministeri ums zu diesem Antrag nachlesen. Sie konnten es auch in der Debatte im November letzten Jahres hier im Plenum hören, in der bereits ausführlich über die Zukunft der Windkraft in Baden-Württemberg gesprochen wurde.

Aber ich versichere Ihnen gern noch einmal: Die grün-schwar ze Landesregierung hat einen klaren Plan zum Ausbau der Windkraft. Wir wollen den Windenergieausbau in BadenWürttemberg fortsetzen und damit dazu beitragen, in Deutsch land bis 2020 einen Anteil von 38,5 % Strom aus erneuerba ren Energien zu erreichen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Auch die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windkraft sind weiterhin klar. Der Natur- und Artenschutz muss sauber abgearbeitet werden. Die Kommunen können Abstände zur Wohnbebauung festlegen, und zwar so, wie sie es vor Ort für richtig halten. Das können 700 m sein, das können 1 000 m sein. Das Umweltministerium hat in seinem Leitfaden vom August noch einmal klar zusammengefasst, was notwendig ist, damit diese Abstände rechtssicher sind.

Wir arbeiten weiter an Maßnahmen, die helfen, die Akzeptanz von Windkraftanlagen weiter zu erhöhen. Denn die Akzep tanz entsteht nicht durch starre Abstandsregelungen. Zentral für die Akzeptanz von Windkraft sind ein konstruktiver Dia log, gute Informationen und auch die Möglichkeit, sich finan ziell daran zu beteiligen. Das alles gewährleisten wir in Ba den-Württemberg.