Protocol of the Session on December 14, 2016

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Heimat ist ein Gut, das nicht weniger wird, wenn man es teilt.

(Zuruf von der AfD: Der war gut!)

Also, lassen Sie uns unsere Heimat erhalten, stärken und tei len, meine Damen und Herren. Egal, ob hier geboren, vor zehn Jahren zugezogen oder vor einem Jahr vor Krieg und Vertrei bung zu uns geflohen – gemeinsam sollten wir uns eines vor nehmen: Wir lernen zusammen, wir schaffen zusammen, wir halten zusammen und bauen so gemeinsam an einer guten Zu kunft für Baden-Württemberg.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Die grün-schwarze Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Baden-Württemberg verlässlich, nachhaltig und innovativ zu regieren. Genau diesen Anspruch setzen wir mit dem Haus halt 2017 in praktische Politik um. Wir haben mehr Polizis ten, mehr Poolstunden an Realschulen, mehr Investitionen in die Infrastruktur versprochen. Genau das setzen wir jetzt um. Wir sind verlässlich, wir halten Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Wir haben eine nachhaltige Haushaltspolitik und die Einhal tung der Schuldenbremse angekündigt. Genau dafür gehen wir mit dem Haushalt 2017 wichtige Schritte. Wir handeln nachhaltig, wir stellen die Finanzen des Landes auf Dauer so lide auf. Wir haben gute Bildung, einen konsequenten Klima schutz und eine Digitalisierungsoffensive in Aussicht gestellt. Genau das kommt jetzt mit dem Haushalt 2017. Wir sind in novativ, wir haben die Zukunft fest im Blick, meine Damen und Herren. Der Haushalt 2017 ist in Zahlen gegossene Poli tik für mehr Zusammenhalt und Generationengerechtigkeit.

Wir leben in unsicheren Zeiten. Wir stehen vor großen Her ausforderungen. Aber Baden-Württemberg ist ein starkes Land, und mit dem Haushalt 2017 legen wir ein solides Fundament, damit dies auch in Zukunft so bleiben kann.

(Beifall bei den Grünen und der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Aussprache zum Haushalt erfolgt in der nächsten Ple narsitzung am 21. Dezember 2016.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe zunächst noch einmal Tagesordnungspunkt 2 auf:

Nachwahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis der Nachwahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs be kannt geben:

An der Abstimmung haben sich 134 Abgeordnete beteiligt.

Auf Frau Rosa-Maria Reiter entfielen 43 Stimmen. 45 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt; 44 Abgeordnete haben sich enthalten. Eine Stimme entfiel auf einen anderen Namen bzw. ei nen anderen Wahlvorschlag. Ungültig war ein Stimmzettel.

Damit liegt die erforderliche Mehrheit nicht vor. – Herr Abg. Dr. Meuthen.

Frau Präsidentin, ich beantra ge einen zweiten Wahlvorgang.

Es ist ein zweiter Wahlvorgang beantragt. Wir verfahren genauso wie beim ersten Wahlvor gang.

Ich wiederhole nicht mehr alle Hinweise zur Wahlhandlung. Ich darf Frau Abg. Lindlohr ans Rednerpult bitten, um von hier aus den Namensaufruf vorzunehmen, wieder beginnend mit dem Buchstaben A.

(Unruhe)

Ich darf um Ruhe bitten.

Es gilt genau das Gleiche wie beim ersten Wahlvorgang: Die Wahlzettel bekommen Sie auf der rechten bzw. linken Seite des Plenarsaals. Wenn Sie dem Wahlvorschlag zustimmen, kreuzen Sie bitte „Ja“ an, wenn Sie mit Nein stimmen, kreu zen Sie bitte „Nein“ an, wenn Sie sich enthalten wollen, kreu zen Sie bitte „Enthaltung“ an.

Fangen Sie bitte mit dem Namensaufruf an, Frau Abg. Lind lohr.

(Namensaufruf und Wahlhandlung)

Meine Damen und Her ren, ist noch jemand im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustel len. Ich werde Ihnen das Wahlergebnis vor Tagesordnungs punkt 5 bekannt geben.

Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD, der Frakti on der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes – Drucksache 16/1166

Meine Damen und Herren, für die Aussprache haben die Frak tionen eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Die antragstellenden Fraktionen sind übereingekommen, die Begründung des Gesetzentwurfs in ihre Ausführungen zu in tegrieren.

Ich darf für die Fraktion GRÜNE dem Kollegen Sckerl das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Erinnerung: Wir haben in der vergangenen Wahlperiode in einer interfraktio nellen Arbeitsgemeinschaft direktdemokratische Elemente für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes – Volksbegehren, Volksentscheid – reformiert, erleichtert, modernisiert. Wir ha ben in diesem Zusammenhang ein neues Instrument, den so genannten Volksantrag, eingeführt, der beim Landtag zunächst einmal angezeigt werden kann, für den aber eine bestimmte Anzahl von Unterschriften in Abhängigkeit von der Bevölke rungszahl in Baden-Württemberg gesammelt werden muss, um ihn wirksam in den Landtag einzubringen, sodass der Landtag sich damit beschäftigen muss.

Wir wollen heute in einem gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen die Möglichkeiten, von einem Volksantrag Kennt

nis zu erlangen, erleichtern und damit den Bürgerinnen und Bürgern entgegenkommen. Bisher haben wir die zugegebe nermaßen etwas sperrige Regelung, dass es eine einmalige öf fentliche Bekanntmachung im „Staatsanzeiger“ gibt, und zwar in vollständiger Länge, egal, ob der Volksantrag sehr einfach oder aber sehr umfangreich ist, beispielsweise, wenn er als Gesetzentwurf mit einer umfangreichen Begründung einge reicht wird.

Wir wollen künftig – das ist schon der ganze Regelungsgehalt dieses gemeinsamen Gesetzentwurfs –, dass in der sogenann ten Amtlichen Bekanntmachung im Verkündungsorgan auf diesen Volksantrag hingewiesen wird und dass gleichzeitig weiterverwiesen wird auf das Internetangebot des Landtags und dass darin Volksanträge sowie Erläuterungen und Begrün dungen dazu in voller Länge eingestellt werden. Das hat für die Bürgerinnen und Bürger unbestreitbar den Vorteil, dass damit Volksanträge einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Das ist der tiefere Sinn dieser Ge setzesinitiative.

Wir reagieren damit natürlich auch – wie ich finde, sehr prag matisch – auf bereits vorliegende erste Erfahrungen mit dem Instrument Volksantrag. Es zeigt sich nämlich, dass auch An träge gestellt werden, die tatsächlich sehr umfangreich sind. Da hat sich herausgestellt, dass das Bekanntmachungsorgan so, wie es bisher im Gesetz steht, kein geeignetes Mittel ist, um damit umzugehen und ein Vorhaben eines Bürgers oder einer Gruppe von Bürgern einer größeren Öffentlichkeit be kannt zu machen.

Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf eine bürgerfreundliche Reaktion auch auf die ersten Erfahrungen im Umgang mit die sem Instrument ist und dass dies eine geeignete Anpassung ist, die den Bürgern entgegenkommt. Wir rechnen schon da mit, dass wir in den nächsten Jahren immer wieder Anträge auf einen Volksantrag haben werden, damit sich der Landtag mit bestimmten Anliegen aus der Bevölkerung immer wieder befasst und eine Antwort gibt. Wir finden, das ist ein gutes In strument, und wir wollen dessen Zustandekommen erleich tern und befürworten deshalb diesen gemeinsamen Gesetzent wurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der AfD und der SPD)

Für die CDU-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Dr. Lasotta.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geschätzte Kollegen! Vor ziemlich genau ei nem Jahr hat der Landtag das Volksabstimmungsgesetz be schlossen. Alle Fraktionen, alle Mitglieder des Landtags wa ren sich damals einig, eine unmittelbare Beteiligung der Bür ger an der Gesetzgebung stärken zu wollen. Das haben wir auch umgesetzt. Wenn ein Anteil von 0,5 % der Wahlberech tigten erreicht ist, können diese den Landtag dazu verpflich ten, sich mit einem bestimmten Gegenstand zu beschäftigen.

Der Antragsteller muss beim Landtag den Antrag mit allen er forderlichen Unterlagen einreichen, und er muss anzeigen, wann das Sammeln der Unterschriften von Unterstützern be ginnt. Aufgabe des Landtags ist es, Beginn und Ende der

Sammlung der entsprechenden Antragsunterschriften sowie den Gegenstand und die Begründung des Volksantrags im „Staatsanzeiger für Baden-Württemberg“ öffentlich bekannt zu geben. Das ist grundsätzlich auch gut so.

Allerdings gehört der „Staatsanzeiger“ nun nicht zur Stan dardlektüre der baden-württembergischen Haushalte.

(Vereinzelt Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Deswegen ist das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ge wählte Verfahren sehr pragmatisch, weil wir über die elektro nischen Medien und über die Internetseite des Landtags die entsprechenden Anträge und die Begründungen öffentlich ma chen können. Das ist zuverlässig und rechtssicher.

Es handelt sich um eine kleine Änderung dieses Gesetzes. Wir machen beim Patienten auf dem OP-Tisch also keine Vollnar kose, sondern wir nehmen höchstens eine örtliche Betäubung vor und ändern eine kleine Sache so, dass es pragmatisch ist und für die Bürger zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit führt.

Natürlich ist dieses Verfahren auch für die Landtagsverwal tung sehr pragmatisch. Wenn Volksanträge vorliegen, deren Begründung über 250 Seiten umfasst – das ist ja fast eine Dok torarbeit –, dann ist es ein sehr pragmatisches Verfahren, dies im Internet zu veröffentlichen;

(Abg. Winfried Mack CDU: Es kommt auf den Inhalt an, Herr Kollege!)

denn dann kann man auch eine Stichwortsuche durchführen, um sich schnell einen Überblick über die Begründung – die möglicherweise tatsächlich 250 Seiten umfasst – zu verschaf fen. Ansonsten wäre das Booklet, das dann dem „Staatsanzei ger“ beigelegt werden müsste, auch im Sinne der Behandlung für die interessierten Bürger einfach unverhältnismäßig.