Warum wird der Regionalexpress in Amstetten gestrichen? Es wäre dort mit wenig Geld eine gute Anbindung des Nahverkehrs möglich.
Herr Kollege Dr. Bullin ger, es gibt noch nicht die Funktion des parlamentarischen Re gierungssouffleurs.
(Heiterkeit – Beifall des Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Die sollte man in die Geschäftsordnung aufnehmen!)
Danke. – Ich bit te um Verzeihung, dass ich nicht jeden Haltepunkt und jede Zuggattung in Baden-Württemberg schon im Kopf habe. Aber ganz viele habe ich schon im Kopf. Jedenfalls war ich mir jetzt gerade im Zweifel.
Wie der Name Express sagt, handelt es sich um einen schnel len Zug. Die Frage ist eben: Wenn wir schnellere Züge haben, ist es immer so: Wenn er überall hält, ist es kein schneller Zug mehr, und wenn er an einer bestimmten Stelle hält, dann hat man ein Problem, wenn er an einer anderen Stelle nicht hal ten kann.
Wir haben uns entschieden, dass dort, wo mehr Menschen sind, die Haltepunkte für schnelle Züge sind, und dort, wo we niger sind, die schnellen Züge dann auch nicht halten. Die Re gionalbahn ist das Produkt, das überall hält.
Herr Minister, Sie haben vorhin die Einladung zu einem Gespräch erwähnt. Der Kreistag des Alb-Donau-Kreises hat einen einstimmigen Beschluss gefasst und gemeinsam mit dem Landrat um ein Gespräch bei Ihnen gebeten. Der Landrat berichtet, dass er ein Schreiben von Ih nen bekommen hat, wonach das Gespräch nicht bei Ihnen stattfindet, sondern beim Ministerialdirektor.
Ich frage daher: Findet das Gespräch bei Ihnen oder beim MD statt? Wenn es beim MD stattfindet, würde ich Sie bitten, dass Sie in gleicher Weise, wie Sie die öffentlichen Termine wie den Tunneldurchbruch in Ulm wahrnehmen, auch dem Ge sprächsangebot bzw. der Gesprächsbitte der Region nachkom men.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Seid doch froh, wenn der MD kommt! Der weiß solche Sachen! – Abg. Martin Rivoir SPD: Das ist keine Frage! – Glocke des Präsidenten)
Ich habe aber ziemlich viele Anfragen. Deswegen gibt es auch einen Ministerialdirektor, der nach der Verfassung auch den Minister vertreten kann.
Wir teilen uns das oft auf. Wenn es dann terminlich schwie rig wird, also wenn es bei meinen Terminen eng wird, dann bieten wir auch Termine mit dem MD an,
Herr Bullinger weiß als ehemaliger MD, wie wichtig MDs sind und dass diese manchmal sogar gescheiter sind als der Minister und manches vielleicht sogar besser machen. Daher ist es meines Erachtens keine Abwertung, wenn man – in An führungszeichen – „nur“ einen Termin mit dem MD hat. Das ist immerhin die Hausspitze, der Vertreter des Ministers.
Es ist daher eine gute Sache. Ob MD oder Minister, wir sind auf jeden Fall daran interessiert, eine gute Lösung auch im In teresse der Schülerinnen und Schüler zu finden.
Vielen Dank, Herr Minis ter. – Weitere Zusatzfragen kann ich nicht mehr zulassen, da die Zeit für die Fragestunde abgelaufen ist.
Leider kann die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 der Druck sache 16/924 nicht mehr aufgerufen werden. Lieber Herr Kol lege Binder, sind Sie damit einverstanden, dass die Regierung die Frage schriftlich beantwortet?
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S a s c h a B i n d e r S P D – M ö g l i c h k e i t e n i m U m g a n g m i t e x t r e m i s t i s c h e m G e d a n k e n g u t b e i d e r P o l i z e i
amtinnen und Polizeibeamte ergriffen werden, die sich ex tremistisch bzw. fremdenfeindlich äußern, z. B. im Inter net?
Zu a: Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesam tes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundord nung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Er haltung eintreten. Bei politischer Betätigung haben sie darü ber hinaus diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wah ren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten des Amtes ergibt (§ 33 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)).
Macht eine Beamtin/ein Beamter extremistische bzw. frem denfeindliche Äußerungen, liegt ein Verstoß gegen diese be amtenrechtlichen Grundpflichten nahe. Die möglichen Kon sequenzen bemessen sich nach den Umständen des Einzel falls, insbesondere nach der Schwere des Verstoßes.
genden dienstlichen Gründen“, also wegen der Schwere des möglichen Dienstvergehens oder der Gefahr weiterer Dienstvergehen, eine sofortige vorläufige Untersagung der Dienstgeschäfte erforderlich ist. Das Verbot erlischt, wenn nicht binnen drei Monaten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf die Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfah ren eingeleitet worden ist (§ 39 Beamtenstatusgesetz).
schließende Vorlage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.