schließende Vorlage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
nach dem Landesdisziplinargesetz. Als Disziplinarmaßnah me stehen Verweis, Geldbuße, Kürzung der Bezüge, Zu rückstufung, aber auch die Entfernung aus dem Beamten verhältnis zur Verfügung.
Bezüge bei schwerwiegenden Dienstvergehen, z. B. ein schlägigen Gesinnungsstraftaten, unter den Voraussetzun gen von § 22 des Landesdisziplinargesetzes, wenn also zu erwarten ist, dass der Beamte aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird oder sein Verbleib den Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt.
Zu b: Die Landespolizei ist im Bereich der Wissensvermitt lung in der Ausbildung zu politisch motivierter Kriminalität gut aufgestellt. Bereits im Rahmen der Ausbildungen zum mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst wird allen Po lizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein Grundwissen zu dem Themenkomplex der polizeilichen Extremismusbekämpfung vermittelt, das es ermöglicht, entsprechende Kriminalitätsphä nomene zu erkennen.
Vermittelt werden die Erscheinungsformen des Extremismus und die Möglichkeiten der Bekämpfung unter Berücksichti gung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien.
Im Bachelorstudium liegt zudem der Fokus auf den Themen feldern Rechtsextremismus und Hasskriminalität sowie auf Radikalisierungsprozessen und Deradikalisierungsansätzen. Ergänzend dazu wird eine Vielzahl von Bachelorarbeiten zu der Thematik verfasst.
AfD – Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsaus schusses „Linksextremismus in Baden-Württemberg“ – Drucksache 16/423
Herr Präsident, sehr ge ehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Es lie gen die vom Landtag am 28. September in Auftrag gegebene rechtliche Überprüfung des vorliegenden AfD-Antrags in Form einer gutachtlichen Äußerung und eine darauf basieren de Empfehlung des Ständigen Ausschusses vor. Das Ergebnis ist eindeutig
und bestätigt unsere Auffassung, dass der Einsetzungsantrag der AfD nicht vom Minderheitenrecht gedeckt ist. Damit gibt es für den Landtag keinerlei Verpflichtung, diesen Untersu chungsausschuss einzurichten.
Ich finde, die Aussagen des Gutachtens sind glasklar, von sel tener Eindeutigkeit, was bei vielen Rechtsfragen oft nicht der Fall sein kann.
Hier sind sie aber glasklar und lassen keine Zweifel offen. Wir halten die Rechtslage damit für eindeutig geklärt und bedan ken uns noch einmal bei der Landtagsverwaltung für diese Be gutachtung.
Meine Damen und Herren, der Landtag könnte natürlich jetzt aus politischen Gründen den Untersuchungsausschuss den noch einrichten. Wir haben aber, wie ich finde, sehr gute po litische Gründe, genau dies nicht zu tun.
Der Einsetzungsantrag ist erkennbar und durchsichtig ein schlecht getarnter Versuch der AfD, ein Gegengewicht zu den intensiven Untersuchungen des Landtags zur Aufklärung der Umtriebe der NSU-Terroristen und ihrer Verbindungen zum Rechtsextremismus in Baden-Württemberg zu schaffen. Es passt nicht in Ihr politisches Weltbild,
dass auch in dieser Wahlperiode das rechtsextreme Spektrum in unserem Land systematisch untersucht wird. Das ist das wahre Motiv für diesen Antrag, meine Damen und Herren.
Ein parteiegoistisches Motiv kann eben nicht mit dem öffent lichen Interesse gleichgesetzt werden, das der Einsetzung ei
nes Untersuchungsausschusses zugrunde liegen soll. Jeden falls sagt das § 1 des Untersuchungsausschussgesetzes.
Sie missbrauchen damit letztlich auch eines der wichtigsten Arbeitsmittel des Parlaments, nämlich das Recht auf Einset zung eines Untersuchungsausschusses. Das ist ein klassisches Mittel, vor allem der Opposition.
Es soll Regierungshandeln aufklären. Insbesondere soll es auf klären, wenn es offenkundige Regierungsfehler oder sogar Re gierungsversagen gibt.
Meine Damen und Herren, jetzt haben Sie fünf Seiten vorge legt mit 49 Fragekomplexen, aber keinen einzigen Beleg, nicht einmal einen Hinweis auf eine Spur für mögliche Fehler im Regierungshandeln.
Das ist die Wertung, das Ergebnis der Analyse Ihres Antrags. Sie versuchen – das halte ich Ihnen in der Tat vor –
mit diesen 49 Fragestellungen Misstrauen gegen Sicherheits behörden und insbesondere gegen die Polizei zu säen und die sen zu unterstellen, sie hätten Ermittlungstätigkeiten, Verhand lungstätigkeiten gegen angebliche linksextremistische Straf taten unterlassen.
Das, meine Damen und Herren, lassen wir Ihnen nicht durch gehen. Dafür setzen wir in diesem Landtag keinen Untersu chungsausschuss ein.
(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Sie dulden also eine Form des Extremismus! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsidenten)
Der Antrag der AfD soll doch erkennbar nur eine Plattform für Unterstellungen und Diffamierungen gegen die Landesre gierungen – diese Landesregierung und ihre Vorgängerregie rungen – und die demokratischen Parteien im Landtag sein.
Gibt es auf diesem Feld im Regierungshandeln der letzten Jah re Fehler, die aufzuarbeiten wären? Ich sage Ihnen: Es gab keine Fehler, bei den Vorgängerregierungen der letzten Jahre nicht und auch nicht bei dieser Regierung.