Protocol of the Session on November 10, 2016

schließende Vorlage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Einleitung und Durchführung eines Disziplinarverfahrens

nach dem Landesdisziplinargesetz. Als Disziplinarmaßnah me stehen Verweis, Geldbuße, Kürzung der Bezüge, Zu rückstufung, aber auch die Entfernung aus dem Beamten verhältnis zur Verfügung.

Vorläufige Dienstenthebung und vorläufige Kürzung der

Bezüge bei schwerwiegenden Dienstvergehen, z. B. ein schlägigen Gesinnungsstraftaten, unter den Voraussetzun gen von § 22 des Landesdisziplinargesetzes, wenn also zu erwarten ist, dass der Beamte aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird oder sein Verbleib den Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt.

Zu b: Die Landespolizei ist im Bereich der Wissensvermitt lung in der Ausbildung zu politisch motivierter Kriminalität gut aufgestellt. Bereits im Rahmen der Ausbildungen zum mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst wird allen Po lizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein Grundwissen zu dem Themenkomplex der polizeilichen Extremismusbekämpfung vermittelt, das es ermöglicht, entsprechende Kriminalitätsphä nomene zu erkennen.

Vermittelt werden die Erscheinungsformen des Extremismus und die Möglichkeiten der Bekämpfung unter Berücksichti gung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien.

Im Bachelorstudium liegt zudem der Fokus auf den Themen feldern Rechtsextremismus und Hasskriminalität sowie auf Radikalisierungsprozessen und Deradikalisierungsansätzen. Ergänzend dazu wird eine Vielzahl von Bachelorarbeiten zu der Thematik verfasst.

Ich rufe Punkt 5 der Ta gesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion der ABW und der Fraktion der

AfD – Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsaus schusses „Linksextremismus in Baden-Württemberg“ – Drucksache 16/423

mit der gutachtlichen Äußerung des Ständigen Aus schusses – Drucksache 16/730

Berichterstatter: Abg. Dr. Stefan Scheffold

b) Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglie

der, der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜ NE dem Kollegen Sckerl.

Herr Präsident, sehr ge ehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Es lie gen die vom Landtag am 28. September in Auftrag gegebene rechtliche Überprüfung des vorliegenden AfD-Antrags in Form einer gutachtlichen Äußerung und eine darauf basieren de Empfehlung des Ständigen Ausschusses vor. Das Ergebnis ist eindeutig

(Zuruf: Achtung!)

und bestätigt unsere Auffassung, dass der Einsetzungsantrag der AfD nicht vom Minderheitenrecht gedeckt ist. Damit gibt es für den Landtag keinerlei Verpflichtung, diesen Untersu chungsausschuss einzurichten.

Ich finde, die Aussagen des Gutachtens sind glasklar, von sel tener Eindeutigkeit, was bei vielen Rechtsfragen oft nicht der Fall sein kann.

(Abg. Anton Baron AfD: Der Antrag ist zulässig!)

Hier sind sie aber glasklar und lassen keine Zweifel offen. Wir halten die Rechtslage damit für eindeutig geklärt und bedan ken uns noch einmal bei der Landtagsverwaltung für diese Be gutachtung.

Meine Damen und Herren, der Landtag könnte natürlich jetzt aus politischen Gründen den Untersuchungsausschuss den noch einrichten. Wir haben aber, wie ich finde, sehr gute po litische Gründe, genau dies nicht zu tun.

(Abg. Anton Baron AfD: Welche, Herr Sckerl? – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Welche?)

Wir werden daher Ihren Antrag ablehnen.

(Glocke des Präsidenten)

Der Einsetzungsantrag ist erkennbar und durchsichtig ein schlecht getarnter Versuch der AfD, ein Gegengewicht zu den intensiven Untersuchungen des Landtags zur Aufklärung der Umtriebe der NSU-Terroristen und ihrer Verbindungen zum Rechtsextremismus in Baden-Württemberg zu schaffen. Es passt nicht in Ihr politisches Weltbild,

(Lachen bei der AfD)

dass auch in dieser Wahlperiode das rechtsextreme Spektrum in unserem Land systematisch untersucht wird. Das ist das wahre Motiv für diesen Antrag, meine Damen und Herren.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Sie dulden also eine Form des Extremismus! Sehr interessant!)

Ein parteiegoistisches Motiv kann eben nicht mit dem öffent lichen Interesse gleichgesetzt werden, das der Einsetzung ei

nes Untersuchungsausschusses zugrunde liegen soll. Jeden falls sagt das § 1 des Untersuchungsausschussgesetzes.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Extremismus ers ter und zweiter Klasse sozusagen!)

Sie missbrauchen damit letztlich auch eines der wichtigsten Arbeitsmittel des Parlaments, nämlich das Recht auf Einset zung eines Untersuchungsausschusses. Das ist ein klassisches Mittel, vor allem der Opposition.

(Abg. Anton Baron AfD: Was sagt das Gutachten?)

Es soll Regierungshandeln aufklären. Insbesondere soll es auf klären, wenn es offenkundige Regierungsfehler oder sogar Re gierungsversagen gibt.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Dafür gibt es Hin weise!)

Meine Damen und Herren, jetzt haben Sie fünf Seiten vorge legt mit 49 Fragekomplexen, aber keinen einzigen Beleg, nicht einmal einen Hinweis auf eine Spur für mögliche Fehler im Regierungshandeln.

(Abg. Stefan Räpple AfD: Was?)

Das ist die Wertung, das Ergebnis der Analyse Ihres Antrags. Sie versuchen – das halte ich Ihnen in der Tat vor –

(Abg. Anton Baron AfD: Was sagt denn das Gutach ten?)

mit diesen 49 Fragestellungen Misstrauen gegen Sicherheits behörden und insbesondere gegen die Polizei zu säen und die sen zu unterstellen, sie hätten Ermittlungstätigkeiten, Verhand lungstätigkeiten gegen angebliche linksextremistische Straf taten unterlassen.

(Zuruf von der AfD: Angeblich?)

Das, meine Damen und Herren, lassen wir Ihnen nicht durch gehen. Dafür setzen wir in diesem Landtag keinen Untersu chungsausschuss ein.

(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Sie dulden also eine Form des Extremismus! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsidenten)

Der Antrag der AfD soll doch erkennbar nur eine Plattform für Unterstellungen und Diffamierungen gegen die Landesre gierungen – diese Landesregierung und ihre Vorgängerregie rungen – und die demokratischen Parteien im Landtag sein.

(Zuruf des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD)

Brauchen wir in diesem Landtag einen Untersuchungsaus schuss zum Linksextremismus?

(Abg. Anton Baron AfD: Jede Form von Extremis mus muss bekämpft werden!)

Gibt es auf diesem Feld im Regierungshandeln der letzten Jah re Fehler, die aufzuarbeiten wären? Ich sage Ihnen: Es gab keine Fehler, bei den Vorgängerregierungen der letzten Jahre nicht und auch nicht bei dieser Regierung.