Meine Damen und Herren, wer dem Gesetzentwurf Drucksa che 16/478 zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer den Gesetzentwurf ablehnt, der möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme enthält, der antworte mit „Enthaltung“.
Ich bitte Herrn Schriftführer Dr. Weirauch, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buch staben B.
Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Ich sehe keine weiteren Wortmeldun gen. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen.
AfD: Dr. Rainer Balzer, Anton Baron, Dr. Christina Baum, Lars Patrick Berg, Dr. Heinrich Fiechtner, Bernd Gögel, Dr. Bernd Grimmer, Stefan Herre, Rüdiger Klos, Dr. Heinrich Kuhn, Claudia Martin, Dr. Jörg Meu then, Thomas Axel Palka, Dr. Rainer Podeswa, Stefan Räpple, Daniel Rottmann, Emil Sänze, Hans Peter Stauch, Udo Stein, Klaus-Günther Voigtmann.
GRÜNE: Muhterem Aras, Theresia Bauer, Susanne Bay, Beate Böhlen, Andrea Bogner-Unden, Martina Braun, Jürgen Filius, Josef Frey, Mar tin Grath, Wilhelm Halder, Thomas Hentschel, Winfried Hermann, Her mann Katzenstein, Manfred Kern, Petra Krebs, Daniel Andreas Lede Abal, Bettina Lisbach, Brigitte Lösch, Manfred Lucha, Alexander Mai er, Thomas Marwein, Bärbl Mielich, Dr. Bernd Murschel, Jutta Niemann, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Wolfgang Raufelder, Daniel Renkonen, Barbara Saebel, Alexander Salomon, Alexander Schoch, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Hans-Ulrich Sckerl, Edith Sitzmann, Franz Untersteller, Thekla Walker, Dorothea Wehinger.
CDU: Thomas Blenke, Klaus Burger, Andreas Deuschle, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Sylvia Felder, Marion Gentges, Fabian Gram ling, Friedlinde Gurr-Hirsch, Manuel Hagel, Raimund Haser, Ulli Ho ckenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Karl Klein, Wilfried Klenk, Joachim Kößler, Sabine Kurtz, Dr. Bernhard Lasotta, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Paul Nemeth, Christine Neumann, Claus Paal, Dr. Pa trick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Karl-Wilhelm Röhm, Karl Rombach, Volker Schebesta, Dr. Stefan Scheffold, Felix Schreiner, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Willi Stächele, Stefan Teufel, To bias Wald, Guido Wolf, Karl Zimmermann.
SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Wolfgang Drexler, Dr. Stefan FulstBlei, Reinhold Gall, Gernot Gruber, Rainer Hinderer, Peter Hofelich, An dreas Kenner, Gerhard Kleinböck, Ernst Kopp, Georg Nelius, Martin Ri voir, Gabi Rolland, Dr. Nils Schmid, Rainer Stickelberger, Andreas Stoch, Dr. Boris Weirauch, Sabine Wölfle.
FDP/DVP: Dr. Gerhard Aden, Dr. Friedrich Bullinger, Dr. Ulrich Goll, Jochen Haußmann, Klaus Hoher, Jürgen Keck, Dr. Timm Kern, Gabrie le Reich-Gutjahr, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychoso ziale Prozessbegleitung im Strafverfahren – Drucksache 16/712
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen heute mit der Zweiten Beratung des Ausführungsgesetzes die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren verabschieden.
Der Fokus in einem Strafprozess ist vordergründig auf den Angeklagten gerichtet – ob im Rahmen des Ermittlungsver fahrens, bei der vorläufigen Tatbewertung oder bei der Erhe bung der Anklage gegen den Beschuldigten oder während des Strafprozesses, wo der Sachverhalt mit seinen straferschwe renden oder strafmildernden Ereignissen herauszuarbeiten und festzustellen ist. Für einen Beschuldigten kann und muss das gegebenenfalls auch eine Zäsur für das Leben sein.
Zu einem gerechten Urteil und gegebenenfalls einer Verurtei lung mit Freiheitsstrafe kann das Opfer ganz wesentlich bei tragen. Jedoch darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch das Opfer einer schweren Straftat während eines solchen Verfahrens großen Belastungen ausgesetzt ist. Bereits die Ent scheidung, eine Strafanzeige zu stellen, birgt häufig einen schweren Gewissenskonflikt in sich. Das erlittene Unrecht und der Umstand, bei der anschließenden Zeugenaussage im Straf verfahren dem Peiniger gegenüberzutreten, stellen für das Op fer erneut eine sehr tiefe Zäsur dar.
Daher war es dringend geboten, den Opfern – seien es Kinder oder Jugendliche oder besonders schutzwürdige Erwachsene, die Opfer einer schweren Gewaltstraftat oder Sexualstraftat wurden – die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbe gleitung zu geben, ohne dass für sie Kosten entstehen. Die Schutzpflicht und der daraus resultierende emotionale und psychologische Rückhalt bilden die Basis für eine Zeugen aussage, und das bietet für die Justiz die Grundlage, ein ge rechtes und faires Urteil zu fällen.
Der Gesetzentwurf regelt zudem die Anforderungen und das Verfahren der Anerkennung der psychosozialen Prozessbe gleiter. Es sind hohe berufliche und persönliche Voraussetzun gen zu erfüllen, die Inhalte, Kenntnisse und fachliche Quali fikation für die Tätigkeit abstecken. Die psychosoziale Pro zessbegleitung stellt eine besondere Form der Begleitung im Strafverfahren für die Opfer im Strafprozess dar. Die psycho soziale Prägung des Begleiters soll bewusst eine Ergänzung
Im Anhörungsverfahren monierten der Deutsche Anwaltver ein und der Anwaltsverband Baden-Württemberg eine Berufs erfahrung von zwei Jahren, die wiederum nicht länger als fünf Jahre zurückliegen sollte, als zu kurz. Dem wird entgegenge halten, dass nach erfolgreichem Abschluss der anerkannten Aus- und Weiterbildung die Bewerber über die geforderten Kenntnisse verfügen. Im Übrigen wird dem Justizministeri um im Gesetzentwurf eine Ermächtigung eingeräumt, wonach abweichend Anerkennungsvoraussetzungen bestimmt werden können.
Im Dezember 2015 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren in Anlehnung an die EU-Opferschutzrichtlinie. Der Gesetzentwurf der Lan desregierung zur Umsetzung dieser Vorgaben hat die Grund lage für hoch qualifizierte und persönlich fähige psychosozi ale Prozessbegleiter geschaffen.
Der Ständige Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Ple num zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich darf Sie im Namen meiner Fraktion bitten, dieser Empfehlung zu folgen, damit zum Jahresbeginn 2017 der dringend notwen dige bessere Opferschutz umgesetzt werden kann.
Herr Präsident, verehr te Kolleginnen, geehrte Kollegen! Am 13. Oktober haben wir in der ersten Lesung von Justizminister Wolf gehört, welche Begründungen dem Gesetzentwurf zugrunde liegen. Bereits in der ersten Lesung ist klar geworden, dass sich das Haus in der Mehrheit diesem Gesetzentwurf anschließen wird. Wir ha ben schon damals angedeutet, dass wir zustimmen werden. Die Ausschussberatung hat keine weiteren Erkenntnisse ge bracht, die uns davon abhalten könnten, heute allen die Emp fehlung zu geben, dem Gesetz zuzustimmen.
Die CDU-Fraktion ist davon überzeugt, dass dieses Gesetz mithilft, schwer traumatisierten Jugendlichen zu helfen, wenn sie in einem Strafverfahren gleichzeitig noch Zeuge sein sol len. Es ist für jeden Menschen, unabhängig davon, ob er selbst Opfer ist, eine Belastung, Zeuge zu sein. Wer schon einmal im Zeugenstand war bzw. wer erlebt hat – was man ja immer wieder tut, wenn man beruflich als Anwalt unterwegs ist –, wie sich Menschen fühlen, die in einem Zeugenstand auftre ten müssen, dann kann man ungefähr abschätzen, wie sich je mand fühlen muss, wenn er zudem noch Opfer ist. Gerade bei jungen Menschen ist das eine wesentliche Hilfe.
Es hilft möglicherweise auch in dem einem oder anderen Fall – was wünschenswert wäre –, indem dadurch, dass einem jun gen Menschen gesagt wird, er könne kostenfrei eine Prozess begleitung in Anspruch nehmen, dieser sich tatsächlich dazu durchringt, entsprechend aufzutreten und sich dieser Proze dur zu unterziehen.
Es ist eine Initiative, die ursprünglich von der europäischen Ebene kommt. Die Bund-Länder-Kommission hat sich darauf verständigt, dass wir innerhalb der gesamten Bundesrepublik ähnliche Verhältnisse haben sollten. Dies wurde gut umge setzt, und ich kündige namens der CDU-Fraktion an, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr verehrter Herr Prä sident, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehr te Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag. In Amerika hat man gesehen, dass es Alternativen gibt. Ich beglückwünsche das amerikanische Volk zum neuen Präsidenten Donald Trump.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Geh doch rüber! – Abg. Reinhold Gall SPD: Peinlich! Bei dem Thema ganz peinlich! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Ja. – Es ist gut, dass wir hier einen Gesetzentwurf beschließen können, der auf einhel lige Zustimmung stößt. Ich bin natürlich auch froh, dass wir als Alternative für Deutschland heute Gelegenheit haben, zu zwei weiteren wichtigen Punkten vorzutragen, nämlich zur Burka und – das wird später noch kommen – zum Islamismus.
Posttraumatisches Belastungssyndrom – viele kennen diesen Begriff nur in Verbindung mit Soldaten. Aber das ist weit ge fehlt. Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, lei den oft an genau dieser Erkrankung. Sogenannte Flashbacks lassen einen das Martyrium immer wieder aufs Neue durch leben. Das ist auch der Grund, warum wir als Alternative für Deutschland das Thema „Opferschutz statt Täterschutz“ in unser Programm aufgenommen haben. Denn sogenanntes Victim Blaming, also die Umkehr des Täter-Opfer-Verhältnis ses, ist heute leider an der Tagesordnung. Es kann aber nicht sein, dass die Opfer die Schuld bei sich selbst suchen.