Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9500 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Viertes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vor schriften (Viertes Hochschulrechtsänderungsgesetz – 4. HRÄG) – Drucksache 16/9090
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 16/9310
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von drei Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich am Anfang noch eine allge meine Aussage zu diesem Gesetzentwurf bzw. der momenta nen Situation an den Hochschulen in Baden-Württemberg ma chen.
Wir sprechen zu Recht über die Eltern, über die Kinder und Jugendlichen in den Schulen. Darauf müssen wir unser Au genmerk richten, aber auch auf die Studierenden an den Hoch schulen, die auch unter der Coronapandemie leiden. Diese sind meines Erachtens oft nicht so sehr im Blickfeld. Das müs sen wir uns in den nächsten Wochen und Monaten noch ein mal genauer anschauen.
Meine Fraktion – Ihre sicherlich auch – und ich bekommen zahlreiche E-Mails, zahlreiche Anrufe, zahlreiche Ansprachen von Studierenden, die natürlich zu Recht sagen: Im zweiten Semester, absehbar im dritten und höchstwahrscheinlich auch im vierten Semester sind die wesentlichen Veranstaltungen, ein Studienbetrieb, ein Studienleben, das auch dazugehört, so nicht umsetzbar. Das hinterlässt natürlich Spuren an den Hoch schulen und in den Biografien der Studierenden. Ich glaube, wir müssen in den nächsten Wochen und Monaten das Augen merk stark darauf richten.
Lassen Sie mich konkret zum Gesetzentwurf sagen: Wir ha ben im Ausschuss zwei Anmerkungen dazu gemacht, gerade zum ersten Teil – das habe ich eben gesagt –, nämlich dass wir den Studierenden zumindest in einer kleinen Angelegen heit etwas Zeitdruck nehmen. Die Prüfungsfristen an unseren Hochschulen können verlängert werden. Die Regelstudienzeit – das ist durchaus wichtig, beispielsweise für das BAföG – kann und wird auch erhöht werden. Wir haben dem Ministe rium die Möglichkeit gegeben, im Sommersemester noch ein mal ad hoc zu reagieren, wenn das Parlament nach der Wahl durch Koalitionsverhandlungen so nicht zusammentreten kann. Dadurch hat man da relativ früh Gewissheit.
Lassen Sie mich noch etwas sagen: Die Debatten in den letz ten Wochen haben mich an manchen Stellen etwas irritiert, nämlich an zwei Punkten. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Möglichkeit, Onlineprüfungen rechtssicher durchzuführen. Wir führen einen Auffangtatbestand ins Gesetz ein, damit die Studierenden, damit die Hochschulen Rechtssicherheit haben. Das geschieht meines Erachtens mit Augenmaß. Da muss man nicht mehr ins Detail gehen. Das Gesetz verhindert keine On lineprüfung; das will ich in dieser Sache klipp und klar dar stellen. Vielmehr schafft das Gesetz die Möglichkeit, dass es nicht zu einer Rechtsunsicherheit kommt, wenn für die Stu dierenden die Prüfungen im Frühjahr – oder auch schon jetzt – anstehen.
Auf eine andere Angelegenheit möchte ich an dieser Stelle auch noch eingehen, weil es in den Zeitungen an diversen Stellen angesprochen worden ist, nämlich das Thema Tier schutz. Die Regelung, die wir im Hochschulrechtsänderungs gesetz des Landes vorgesehen haben, ist wirklich angemes
Ich darf an dieser Stelle noch einmal betonen: Die Regelung ist mit Bedacht und Weitsicht getroffen worden. Für die Stu dierenden, die ausdrücklich sagen: „Ich möchte für meine Lehre keine getöteten Tiere in Anspruch nehmen; das will ich nicht“, muss zusätzlich eine Alternativmethode zur Verfügung gestellt werden, bzw. diejenigen müssen eine alternative Prü fung ablegen. Das ist etwas, was wirklich nur partiell zutrifft; es wird nicht für die Mehrheit zutreffen.
Es gibt Ausnahmen, z. B. dann, wenn das für den Beruf spä ter notwendig ist. Deswegen noch einmal die klare Betonung – auch an all diejenigen, die sich in den letzten Wochen und Monaten entsprechend geäußert haben –: Wenn man in das Gesetz schaut, stellt man fest, dass die Regelung für Ausnah men getroffen worden ist. Denjenigen, die wissentlich und willentlich das Gegenteil behaupten, sage ich: Das ist in die ser Sache fast schon unredlich; das ist diffamierend mit Blick darauf, was wirklich notwendig ist, was im Grundgesetz steht, nämlich den Tierschutz.
Ich bitte noch einmal alle: Lassen Sie uns in den Dialog ge hen! Schauen Sie sich den konkreten Paragrafen an! Dann werden Sie sehen: Das funktioniert in anderen Ländern. Das wird auch in Baden-Württemberg funktionieren. Der Paragraf wird keine Lehre verhindern. Er bezieht sich – das ist im Ge setz ausgeschlossen – ausdrücklich nicht auf die Forschung.
Ja, Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Ich bedanke mich für das komplette Verfahren. Ich hoffe, dass wir den Gesetzentwurf heute mit großer Mehrheit verabschieden können und damit unseren Hochschulen gerade in den Bereichen Klimaschutz, Nachhal tigkeit und Tierschutz etwas an die Seite geben und für eine gute Wissenschaft in Baden-Württemberg sorgen.
Verehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetz werden insgesamt mehr als 100 Regelungen im Landeshochschulgesetz und in weiteren Gesetzen neu gefasst.
Der Gesetzentwurf wurde innerhalb der Koalition abgestimmt – in den allermeisten Punkten völlig einvernehmlich. Es gab Punkte, die auf dem Wunschzettel des Kollegen Salomon stan den, und es gab andere, über die ich mich mit meiner Frakti on mehr gefreut habe, z. B. darüber, dass die Befähigung zur Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse als Auf
gabe von HAWs und der DHBW anerkannt wird, über die Wiedereinführung des Ordnungsrechts an Hochschulen oder über die parlamentarischen Strukturen in der Verfassten Stu dierendenschaft.
Leider bleibt ein Punkt, an dem die Auffassungen auseinan dergehen: die Verwendung von Tieren in der Lehre. Dies gilt aber nicht grundsätzlich. Dass das Staatsziel Tierschutz auch in der Hochschullehre zu beachten ist, ist völlig unbestritten. Die daraus folgenden Einschränkungen dürfen aber nicht so weit gehen, dass der Wissenschaftsstandort Baden-Württem berg gefährdet wird.
Deshalb war es mir wichtig, war es uns wichtig, in Absatz 2 des § 30 a LHG die Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit ausdrücklich klarzustellen. Heute muss man sich fragen, ob das ausreicht. Denn im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens haben uns zahlreiche Appelle aus der Wissenschaft erreicht, die vor einer zu starken Beeinträchtigung der wissenschaftli chen Lehre warnen. Diese kamen von der Rektorenkonferenz, vom Universitätsrat der Universität Hohenheim – mit einer früheren grünen Staatssekretärin –, es waren die Studiende kane der biologischen und der medizinischen Fakultäten und ein früherer Tierschutzbeauftragter einer baden-württember gischen Universität. Mich überzeugen deren Argumente, und ich hätte mich gefreut, wenn wir uns gemeinsam hinter der Wissenschaft – „behind the science“ – hätten vereinen kön nen.
Trotzdem werden wir das Gesamtpaket nicht aufkündigen und dem Gesetz zustimmen. Wir werden aber genau verfolgen, wie sich die Regelung des § 30 a LHG in der Praxis auswirkt. Wir sind bereit, das Gesetz nachzujustieren, wenn die Praxis es erfordern sollte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren! In einem können wir Ihnen zustim men, Herr Kollege Salomon: Den Studierenden geht es gera de nicht gut. Sie werden in der Pandemie zu wenig beachtet. Auch die Hochschulen werden zu wenig beachtet. Deswegen: Danke, dass Sie das heute getan haben. Wir sollten das auch in Zukunft tun.
Heute Morgen habe ich die Corona-Verordnung, die wir be kommen haben, gelesen. Mit der neuen Verordnung scheinen keine großen Veränderungen der jetzigen Situation einherge gangen zu sein. Ich habe gestern die Sorgen und Nöte der Stu dierenden an die Frau Ministerin adressiert und hoffe, dass diesbezüglich bald eine Klärung erfolgt. Das wäre schön.
Frau Ministerin, Kolleginnen und Kollegen der Regierungs fraktionen, wir haben im Ausschuss unsere Fragen platziert. Ich finde nicht, dass es eine große Diskussion mit Ihnen dar über gegeben hätte. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn das ins besondere zu einem Thema, auf das ich noch kommen werde, der Fall gewesen wäre.
Sie haben unsere Fragen nicht schlüssig beantworten können. So haben Sie uns nicht erklären können, warum jetzt ein Ver hüllungsverbot dringend notwendig ist, obwohl doch an kei ner Hochschule in Baden-Württemberg ein Problem aufge taucht ist. Dann sollen die Hochschulen auch noch die Ver antwortung tragen, das Ganze umzusetzen. Das halten wir für schwierig.
Das Gleiche gilt für die Verfasste Studierendenschaft. Sie stel len infrage, dass das in Ordnung geht, wie sich die jungen Leute vor Ort organisieren. Das finden wir nicht in Ordnung. Es gibt keine Hochschule, an der die demokratischen Grund prinzipien aufgehört hätten, zu bestehen, an der es kein wirk liches studentisches Zentralorgan gäbe. Dasselbe gilt für die Wiedereinführung des Ordnungsrechts. Wir sehen dazu in Ih rer Begründung Schwierigkeiten.
Wir werfen Ihnen dagegen vor, wie Sie neue Themen aufge griffen haben, nämlich das Thema Tierschutz, das Thema Nachhaltigkeit und das Thema Frauenförderung. Diese The men sind natürlich richtig und wichtig, aber wenn man sie an geht, muss man dafür auch Ressourcen zur Verfügung stellen. Das haben Sie jedoch nicht getan. Stimmen Sie unserem Ent schließungsantrag zu!
Auch das Thema Gleichstellung finden wir richtig gut. Dies ist eine gute Regelung im Gesetzentwurf. Aber leider wird sie nicht mit negativen oder positiven Sanktionen begleitet. Wie Sie das dann machen wollen, ist Ihr Geheimnis geblieben.