Protocol of the Session on December 16, 2020

Auch das Thema Gleichstellung finden wir richtig gut. Dies ist eine gute Regelung im Gesetzentwurf. Aber leider wird sie nicht mit negativen oder positiven Sanktionen begleitet. Wie Sie das dann machen wollen, ist Ihr Geheimnis geblieben.

Ja, mit dem Datenschutz ist wirklich sinnvoll und sensibel um zugehen. Wir haben durchaus Verständnis dafür, dass man für die Image- und Kontaktpflege mit den ehemaligen Hochschul angehörigen arbeiten möchte, meinen aber: Wer seine Daten zur Verfügung stellt, die dann bearbeitet werden, soll dem vor her zustimmen müssen. Das sieht auch der Landesdatenschutz beauftragte so. Das hätten Sie ändern können.

Ja, auch die SPD-Landtagsfraktion sieht im Tierschutz ein richtig wichtiges Thema. Wir unterstützen den Tierschutz ge rade dann sehr, wenn wir an die Schlachthöfe denken.

(Beifall)

Da würden wir auch von Ihnen, Kollegen von den Grünen, mehr Unterstützung erwarten.

Es ist richtig, das in § 2 zu verankern. Der § 30 a geht uns da zu weit. Wir möchten die Formulierung der Universität Ho henheim, der Dekane der medizinischen und der biologischen Fakultäten. Stimmen Sie dazu unserem Antrag zu!

Frau Ministerin, dass Sie das Landespersonalvertretungsge setz nicht geändert haben, könnten Sie jetzt noch korrigieren – eben nicht nur reden, sondern handeln.

Schließlich noch: Stimmen Sie unserem Antrag zu, die Studi engebühren abzuschaffen!

Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. Dem Antrag der FDP/ DVP-Fraktion,...

Frau Abg. Rolland, Ihre Redezeit ist schon lange um.

... dem BW-CAR das Promotions recht zu erteilen, stimmen wir zu.

Vielen Dank.

(Beifall)

Herr Abg. Dr. Grimmer, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehr te Damen und Herren! Die Behandlung des von der Landes regierung vorgelegten Gesetzentwurfs zum Vierten Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften hat im Ausschuss noch viele strittige, unausgereifte Punkte aufgezeigt, die noch zu beraten wären.

Dennoch möchte ich anmerken, dass es in den Änderungsan trägen Vorschläge gibt, die unsere Zustimmung finden; z. B. findet eine Verpflichtung des Rektorats, sich eine Geschäfts ordnung zu geben, oder eine Festschreibung der kaufmänni schen Buchführung unsere Zustimmung.

Insgesamt überwiegen jedoch die durch uns abzulehnenden Vorschläge. Insofern hat sich an unserer Ansicht zum Gesamt paket des Gesetzentwurfs nichts geändert. Nach wie vor leh nen wir den Gesetzentwurf ab, insbesondere deshalb, weil Dinge darin eher verschlechtert als verbessert werden sollen und Punkte enthalten sind, die nicht durchdacht sind, Punkte, die überflüssig sind oder die ideologiegeleitet sind. Hier mei ne ich z. B. die in Artikel 1 enthaltene Neufassung von § 4, die von Chancengleichheit handelt, aber in der Praxis nichts anderes als Diskriminierung bedeutet.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, es ist völlig richtig, dass wir uns Gedanken machen sollten, wie der Hochschulbetrieb in Pan demiezeiten organisiert werden kann. Die Universitäten, Hoch schulen und ihre Angehörigen brauchen hierzu rechtliche Si cherheit hinsichtlich der Organisation der Lehre und der Prü fungen im Onlineformat. Der eingereichte Vorschlag ist je doch mit heißer Nadel gestrickt. Denn die Durchführung von Prüfungen im Onlineformat ist höchst problematisch. Techni sche Ausstattung, technische Störungen, Sicherheit und das Potenzial, Betrugsversuche zu identifizieren, das sind nur ei nige neuralgische Punkte, bei denen Ihre Onlineprüfungsfor mate nicht überzeugen.

Als Alternative zu Präsenzprüfungen wurden im vergangenen Sommersemester verschiedene Verfahren ausprobiert. Bei die sen konnten Prüflinge z. B. Aufgaben in einem bestimmten Zeitraum ohne Aufsicht bearbeiten. Sie durften beliebig Ma terialien wie Bücher und Aufzeichnungen verwenden.

Da ein Austausch der Studenten untereinander wahrschein lich ist, wird zu Klausuren mit offenen Fragen und mit kom plexen Problemlösungen geraten. Diese Vorgehensweise ist vielleicht in einigen Fächern praktikabel, in anderen Fächern aber nicht. Oder sagen Sie bald auch hier, dass Kompetenzen wichtiger sind als Wissen?

Und was ist, wenn die Onlineklausur läuft, die überlasteten Netze aber die Prüflinge aus der Klausur werfen? Studenten der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin haben Über wachungslösungen ausprobiert und dabei zahlreiche Möglich keiten identifiziert, die Überwachung zu manipulieren.

Meine Damen und Herren, es sind noch viele Fragen offen, die heute nicht gelöst werden können, geschweige denn, dass die betreffenden Regelungen beschlossen werden dürften. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu.

Vielen Dank.

(Beifall)

Herr Abg. Weinmann, Sie haben nun das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Der Vorschlag der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts ist an vielen Stel len ein inkompatibles Stückwerk, ist eine nicht zustimmungs fähige Gesetzesschimäre.

(Beifall)

Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich vielmehr um ein Pan optikum der Versäumnisse und – noch schlimmer – die Fest schreibung grüner Ideologie im Hochschulrecht. Dies zeigt sich ganz unverhohlen im überhaupt systemwidrigen neuen Aufgabenkanon der Hochschulen.

Dass das Ministerium neben der Wohlfühlrhetorik jegliche fi nanzielle Untermauerung vermissen lässt, verkennt die aktu ellen Herausforderungen an den Hochschulen. Denn es ste hen schlicht keine Mittel zur Verfügung. Diese werden zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Krisenbewältigung benötigt.

Doch das Gesetz kommt nicht nur zur falschen Zeit, es ist auch handwerklich schlecht gemacht, gespickt mit unbestimmten Rechtsbegriffen, ohne klare zukunftweisende Struktur, und es lässt viele für die weitere Orientierung der Hochschulen wich tige Weichenstellungen offen. Und schlimmer noch: Es greift in die Freiheit von Forschung und Lehre ein, wie das Beispiel der missglückten Formulierung zum Tierwohl in der Lehre in § 30 a des Gesetzentwurfs belegt.

(Vereinzelt Beifall)

Die Studiendekane der biologischen Fachbereiche an den Uni versitäten geißeln die Doppelmoral angesichts der Lobeshym nen auf die Forschungsleistungen, sprechen gar von einer ek latanten Unkenntnis der tatsächlichen Lehr- und Forschungs situation biologischer Fachbereiche an unseren Landesuniver sitäten.

Aber im Ministerium schaltet man offensichtlich wie auch bei Grün-Schwarz auf stur. Auch die Nachbesserungsversuche der

Regierungsfraktionen helfen nicht. Im Gegenteil: Mit der ge planten Einführung der Regelung für Onlineprüfungen schie ßen Sie weit über das Ziel hinaus, führt doch die gesetzliche Regelung dazu, dass Onlineprüfungen faktisch nicht stattfin den können. Statt Rechtssicherheit fördern Sie Verunsiche rung und Irritation und konterkarieren das Erreichte.

Dies ist umso ärgerlicher, als Sie im Ausschuss unseren An trag, die Neuregelungen in einer entsprechend geordneten Sit zung mit Einbindung von Experten auf die Praktikabilität hin zu bewerten, abgelehnt haben.

Mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, tun Sie den Hochschulen sowie dem Wissenschafts- und Forschungs standort Baden-Württemberg keinen Gefallen.

(Beifall)

Doch damit nicht genug: Das neue Promotionsrecht ignoriert die Weiterentwicklungsklausel für die Hochschulen für ange wandte Wissenschaften, ignoriert die Notwendigkeit – auch im Hinblick auf die Wettbewerbssituation in den Ländern –, zu handeln.

Die Statusgruppe der Lehrbeauftragten bleibt weiterhin ein frommer Wunsch. Der Datenschutz wird einerseits mit Füßen getreten, andererseits aber überbetont.

Die versammelte Hochschulcommunity hat der Landesregie rung in den letzten Wochen und Monaten deutlich gemacht, dass nahezu alle Aspekte der geplanten Novelle für die Hoch schulen untauglich, im schlimmsten Fall sogar schädlich sind.

Es bleibt nur eines, sehr geehrte Frau Ministerin Bauer: Zie hen Sie die Reißleine, ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück!

Vielen Dank.

(Beifall – Zuruf des Abg. Alexander Salomon GRÜ NE – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Man kann ihn trotzdem zurückziehen!)

Nun hat Frau Ministerin Bauer das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Wir beraten und beschließen heute die zweite LHGNovelle in dieser Legislaturperiode. Frau Abg. Gentges hat es gesagt: Es geht um eine Reihe von Veränderungen über vie le, viele Bereiche hinweg; es sind über 100 Änderungen, die hier beraten und beschlossen werden.

Ziel des Ganzen ist, unsere Hochschulen, unsere Hochschul landschaft insgesamt gut aufzustellen in einer Welt, die sich permanent verändert, und unsere Hochschulen auch für aktu elle Herausforderungen optimal zu rüsten.

In besonderer Weise steht in diesem Gesetz das Thema Coro na im Zentrum. Es gilt, Spielräume zu schaffen und Festle gungen zu treffen, in besonderer Weise im Bereich der digi talen Komponenten, bei digitalen Prüfungen und beim The ma Fristverlängerung – wie Herr Abg. Salomon das eben be schrieben hat. Wir gewähren Spielräume, um in dieser schwie rigen Situation angemessen reagieren zu können.

Ein weiterer großer Block der Änderungen besteht in einer Anpassung an Bundes- und EU-Recht im Bereich der Um satzsteuer; wir haben darüber ausgiebig gesprochen.

Europa spielt an einem weiteren Punkt eine wichtige Rolle: Wir helfen mit diesem Gesetz, den europäischen Hochschul netzwerken bessere Spielräume zu gewähren. Baden-württem bergische Hochschulen waren außerordentlich erfolgreich da rin, sich in diesen Netzwerken zu organisieren. Sie sollen des wegen jetzt gute Arbeitsmöglichkeiten bekommen, um mit diesem Netzwerk hoffentlich bald nach der Pandemie gut le ben zu können.

Ein dritter Komplex bei den Zielen ist die Optimierung der Hochschul-Governance. Auch darüber haben wir in den bis herigen Beratungen ausgiebig gesprochen und Sachverhalte geklärt.