Protocol of the Session on December 16, 2020

(Lachen)

Eines brachte das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Auftrag gegebene Evaluierungsgutachten dann aber doch auch ans Licht: die Notwendigkeit, stärker als bisher im straßengebundenen Personenverkehr kontrollieren

zu müssen. Dafür, liebe SPD, lieber Herr Weirauch, muss nicht das Gesetz geändert werden. Das ist eine Frage des Voll zugs. Das Gesetz bietet hierzu ausreichende Kontroll- und auch Sanktionsmöglichkeiten.

Die SPD-Fraktion legt heute einen Gesetzentwurf vor, der aus meiner Sicht mehr dem Wahlkampf geschuldet ist. Anders können wir den rechtlich doch sehr holprigen Entwurf nicht deuten.

Danke schön.

(Beifall – Zuruf: Hört, hört!)

Herr Abg. Baron, Sie ha ben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am 17. Oktober des letzten Jahres wurde der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes in den Landtag eingebracht. Der Baden-Württembergische Hand werkstag bezeichnete daraufhin das LTMG in einer Stellung nahme tatsächlich als – Zitat – „sinnlos und deshalb abzu schaffen“.

(Beifall)

Sogar die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Baden-Württemberg sagte, die Umsetzung des Gesetzentwurfs der AfD sei – Zitat – „eine Chance, Kosten einzusparen und so zu dokumentieren, dass man Bürokratie spürbar abbauen“ möchte. Auch die FDP/DVP-Fraktion verlangte mit einem ebenfalls am 17. Oktober eingebrachten Gesetzentwurf die Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes.

Beide Gesetzentwürfe wurden damals – wie zu erwarten war – abgelehnt. So quälen sich unsere mit öffentlichen Aufträgen befassten Betriebe weiter mit unsinnigen und teuren Doku mentationspflichten.

Die FDP/DVP-Fraktion in ihrer üblichen Schizophrenie stimm te damals unterschiedlich ab. Die CDU stimmte natürlich ge gen die Empfehlung der eigenen Mittelstands- und Wirtschafts vereinigung.

Einzig wir, die AfD-Fraktion, halten daher weiterhin glaub würdig daran fest: Seit der Einführung des bundesweiten Min destlohns ist das baden-württembergische Tariftreue- und Min destlohngesetz sinnlos und abzuschaffen.

(Beifall)

Denn laut Normenkontrollrat entstehen tatsächlich für die Be triebe in Baden-Württemberg allein durch die Erbringung von Verpflichtungserklärungen von Subunternehmen gewaltige Kosten in Höhe von ca. 1,8 Millionen € im Jahr. Das ist völ lig sinnlos. Denn durch das bundesweit geltende Mindestlohn gesetz muss der Mindestlohn ohnehin bezahlt werden.

Nun kommt die SPD mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des LTMG. Beinhaltet dieser Gesetzentwurf nun Änderungen an den längst erkannten Schwächen des LTMG, oder führt er zum Abbau von Bürokratie und Kosten? Weit gefehlt. Der Aufwand für Betriebe und Verwaltungen würde sich nennens

wert erhöhen, auch wenn Sie gegen jeden gesunden Men schenverstand das Gegenteil behaupten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, soll ten Sie es noch nicht mitbekommen haben: Wir befinden uns dank Corona und vor allem dank der dilettantischen Maßnah men aller Altparteien in einer der tiefsten Wirtschaftskrisen überhaupt, und Sie schlagen ernsthaft vor, ein ohnehin über flüssiges Gesetz mit weiteren bürokratischen Maßnahmen auf zublasen.

(Zuruf)

Was glauben Sie eigentlich, was in den nächsten Monaten in unserem Land passieren wird? Eine Insolvenz- und Arbeits losigkeitswelle wird über uns hereinbrechen. Das Letzte, was die Unternehmen in unserem Land in dieser Situation brau chen, sind solche sozialistischen Bürokratietreiber.

(Beifall)

Dieser Gesetzentwurf wäre schon zu normalen Zeiten über flüssig, in der aktuellen Situation ist er geradezu abenteuer lich. Wir werden ihm selbstverständlich nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall – Zuruf: Sehr gut!)

Herr Abg. Dr. Schwei ckert, Sie haben als Nächster das Wort.

Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser Debatte sind doch alle wach, oder?

(Zurufe)

Frau Kollegin Lindlohr eröffnet den Wahlkampf, in dem sie im linken Spektrum Geländegewinne realisiert, und die CDU sorgt weiterhin durch die Konsumierung von Kreide dafür, dass die Regierung einigermaßen hält.

(Vereinzelt Heiterkeit – Beifall)

Es ist schon interessant, wie sich das so darstellt.

Aber eines muss man die SPD schon fragen. Wenn wir sonst hier im Plenum über das Thema „Goldplating“ geredet haben, über die Frage, was mit zusätzlichen Standards on top pas siert, habe ich zumindest mal die eine oder andere kritische Stimme – nicht zu diesem Bereich, aber zu anderen – gehört. Und jetzt plötzlich fällt einem ein, hier die DGB-Position mit hineinzubringen.

An einem Punkt gehe ich mit Kollegin Lindlohr voll und ganz mit: Wie kann es sein, wenn man eigentlich starke Tarifpar teien will, wenn man sagt, Tarifpolitik sei nicht Sache der Po litik, dass man dann einen Tarifvertrag nimmt und diesen aus rollt? Das passt nicht zusammen, meine Damen und Herren.

(Beifall)

Deshalb kommen wir von der FDP/DVP zu einem klaren Schluss – auch wenn manche Wahrnehmungstrübungen beim Kollegen Baron dazu führen, dass ihm die Position unklar ist.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Da können wir gern mal Nachhilfe geben; aber ich glaube, das ist verlorene Liebesmüh.

Wir müssen schon mal feststellen: Heute ist in Baden-Würt temberg ein erneuter Lockdown in Kraft getreten. Wir befin den uns tatsächlich nicht nur in einer wirtschaftlich sehr an gespannten, sondern in der schwierigsten Zeit in der Nach kriegsgeschichte. Dies wird dazu führen, dass Unternehmens existenzen gefährdet werden, dass Arbeitsplätze bedroht wer den,

(Abg. Bernd Gögel AfD: Sind! Sind!)

und das Ganze wird Steuergelder kosten.

Und dann als Reaktion darauf – – Okay, ich weiß, dass Sie nicht dafür verantwortlich sind, dass das am heutigen Tag auf gerufen wird. Aber wir befinden uns nun mal in dieser schwie rigen Zeit. Den Lockdown und die damit verbundenen Prob leme gab es schon vorher; das wussten Sie. Und in dieser Zeit will jetzt die SPD das Tariftreue- und Mindestlohngesetz wei ter verschärfen. Was bedeutet das für die Unternehmen? Bü rokratie, Belastungen. Somit treffen sinnlose Änderungen auf ein ohnehin schon sinnloses Gesetz.

Wir treten seit 2013, seit dem Inkrafttreten des Gesetzes – und nicht wie die CDU, die jetzt plötzlich viel Kreide frisst und sagt: „Jawohl, das machen wir alles mit um des lieben Koali tionsfriedens willen“ –,

(Heiterkeit)

für die Abschaffung dieses Gesetzes und damit für die Entlas tung der Unternehmen ein. Jetzt, in dieser Zeit der Krise, ist dies mehr denn je angezeigt. Wir brauchen keine Änderung dieses Gesetzes. Wir brauchen endlich eine Entlastung der Un ternehmen, und die Abschaffung dieses Gesetzes wäre ein ers ter, ein richtiger Schritt dazu.

Vielen Dank.

(Beifall)

Frau Ministerin Dr. Hoff meister-Kraut, jetzt haben Sie das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich jetzt vor dem Hintergrund der knappen Zeit in meinen Aus führungen auf den Gesetzentwurf konzentrieren. Der Gesetz entwurf, der von der SPD zum Tariftreue- und Mindestlohn gesetz für öffentliche Aufträge vorgelegt worden ist, ist für mich in seinem Inhalt nicht überraschend, denn er umfasst ge nau die Themen, die im Rahmen der vor Kurzem abgeschlos senen Beteiligungsprozesse zur Änderung des Landestarif treue- und Mindestlohngesetzes auch von den Stakeholdern entsprechend vorgetragen und dann erschöpfend diskutiert wurden. Das wurde auch von meinen Vorrednern vielfach an gesprochen.

Zeitlich und verfahrensmäßig überrascht mich das allerdings, denn Sie bringen jetzt genau die Themen nochmals in die De batte ein, die im Rahmen des eben bereits abgeschlossenen Beteiligungsprozesses nicht überzeugen konnten und auch nicht mehrheitsfähig waren.

(Zuruf: Das ist Interpretationssache!)

Der umfangreiche und transparente Beteiligungsprozess er gab nur einen punktuellen Anpassungsbedarf hinsichtlich der Kontrolldichte insbesondere im Bereich des straßengebunde nen Personenverkehrs – das wurde schon thematisiert. An sonsten hat die große Mehrheit der beteiligten Stakeholder keinen gesetzlichen Anpassungsbedarf gesehen.

Jetzt möchte ich der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf nicht vorgreifen, möchte aber – ebenfalls in aller Kürze – drei Punk te bewerten.