Protocol of the Session on July 23, 2020

In Bezug auf die Kosten lässt sich sagen, dass die vorgesehe nen Rechtsänderungen das Land rund 22 Millionen € pro Jahr kosten werden. Die Kosten sind zum größten Teil im Haus halt etatisiert. Für den Bereich der Beihilfe/Heilfürsorge schät zen wir, dass die Kosten bis zu 27 Millionen € im Jahr betra gen können. Über die Stellungnahmen der Anhörung können wir uns im Ausschuss noch austauschen.

Schließen möchte ich mit einem Zitat von Bismarck:

(Zuruf)

Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich im mer noch regieren. Bei schlechten Beamten helfen uns aber die besten Gesetze nichts.

Ich finde, wir haben die besten Beamten und die besten Ge setze.

Herzlichen Dank.

(Beifall – Unruhe)

Jetzt, Herr Abg. Dr. Rös ler, haben Sie das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Mehr Fairness, mehr Gleichberechtigung und höhere Attraktivität im öffentlichen Dienst des Landes, das sind die Ziele dieser Änderungen im Landesbesoldungsgesetz. An fünf Beispielen möchte ich ver kürzt, weil die Ministerin ja schon einiges gesagt hat, darauf eingehen.

Erstens: Wir heben die Besoldungsstufen im einfachen und mittleren nichttechnischen Dienst an. Diese derzeitigen Ein gangsämter werden von der Besoldungsgruppe A 5 nach A 6 und in der Folge von A 6 nach A 7 angehoben. Wenn ich es so sagen darf: Nicht die Häuptlinge, sondern die Indianer profi tieren davon, und das ist gut so. Mit dieser Neubewertung würdigen wir auch die komplexe Arbeitsrealität. Außerdem erhöhen wir die Attraktivität der besagten Stellen, die ja bis her nicht so gut bezahlt waren.

Zweitens: Mit der Gesetzesänderung investieren wir auch in die Qualität unseres Schulsystems. – Es ist nicht abgespro chen, dass die Reihenfolge der Punkte die gleiche ist wie bei der Ministerin, aber man sieht: Wir denken da alle in die glei che Richtung. – Wir heben die Vergütung für die Schulleitun gen da an, wo es nicht um die Gymnasien geht. Wir gleichen das etwas an. Das bedeutet eine Erhöhung von A 13 nach A 14 oder von A 14 nach A 15 in Abhängigkeit von Schülerzahl und Schulart. Dadurch stärken und honorieren wir diesen wichti gen Bereich der Bildung im Sinne der Lehrkräfte und auch der Schülerinnen und Schüler.

Drittens: Das Bundesverwaltungsgericht hat schon 2019 die Einkünftegrenze für Beihilfeleistungen von Eheleuten bzw. von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern in Baden-Würt temberg für unwirksam erklärt. Da müssen wir natürlich tätig werden. Eine wirtschaftliche Selbstständigkeit greift erst ab 18 000 €. Die Ministerin hat es gesagt; ich kürze da bei mir ab. Mit dieser Gesetzesänderung kommen wir unserer Fürsor gepflicht gegenüber den beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten und deren Partnern nach.

Viertens: Die Beamtenschaft im mittleren und gehobenen Vollzugsdienst arbeitet in einem besonderen Gefährdungsum feld. Die Beaufsichtigung und Betreuung von Häftlingen in Gefängnissen geht sehr wohl – inzwischen leider zunehmend – auch mit einer erhöhten Verletzungsgefahr und anderen Ge fährdungen einher. Diese Beschäftigten erhalten deswegen in Zukunft ein einmaliges Wahlrecht zwischen Beihilfe und Heil fürsorge. – Da gab es ja schon zustimmende Zwischenrufe. – Durch den Zugang zur Heilfürsorge wird eine Gleichberech tigung mit dem Polizeivollzugsdienst hergestellt.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Sehr gut!)

Wir unterstützen so die schwierige Nachwuchsgewinnung in diesem Bereich, die ja im Augenblick wirklich nicht so ganz einfach ist.

Fünftens und letztens: Vakanzen bei der Behördenleitung tre ten immer wieder auf. Das ist ganz normal. Trotzdem muss in den betroffenen Behörden auch übergangsweise qualitativ gut gearbeitet und müssen diese geleitet werden. Leute, die bereit sind, das kommissarisch zu übernehmen, erhalten jetzt eben falls einen Extrabonus, eine Zulage für diese Zeit. So fördern wir den reibungslosen Ablauf des Betriebs.

Dieser Gesetzentwurf, den wir heute beraten, wird auch vom Gewerkschaftsbund, von den kommunalen Landesverbänden und von den Berufsverbänden befürwortet. Das darf uns nicht überraschen; denn wenn das Land mehr Geld in die Hand nimmt, sind im Regelfall die meisten dafür.

Die Verbesserungen kosten uns 22 Millionen € im Bereich der Besoldung. Davon – ich konkretisiere, was die Ministerin ge sagt hat – sind etwa 21 Millionen € bereits etatisiert, weshalb wir jetzt nur 1 Million € zusätzlich veranschlagen. Im Bereich der Beihilfe und Heilfürsorge sind es 27 Millionen € struktu rell pro Jahr. Diese Mittel sind – jedenfalls aus unserer Sicht, aus der Sicht der grünen Landtagsfraktion – gut angelegt.

Wir kommen mit dieser Gesetzesänderung auch unserer Ver antwortung für eine angemessene Besoldung unserer Beam tinnen und Beamten nach, und durch die Anhebung der Be soldung von Schulleitungspersonal – darauf will ich abschlie ßend noch einmal speziell eingehen – investieren wir in die Käpsele von morgen. Das ist sicherlich gut und richtig. Des wegen werbe ich um Zustimmung für dieses Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall)

Für die CDU-Fraktion darf ich das Wort Herrn Abg. Karl Klein erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Finanzministerin Sitzmann hat das Ge setz wirklich so gut begründet, dass ich mein Redekonzept auf die Seite legen kann. Ich kann nur sagen: Für uns ist es ein großes Anliegen, dass wir einen attraktiven und vor allem leis tungsfähigen öffentlichen Dienst haben. Wenn wir uns an die Zeiten der großen Flüchtlingsströme erinnern und jetzt auch an die Coronapandemie denken, muss ich sagen: Man muss wirklich froh sein, wenn ein Staat, eine Gesellschaft einen funktionierenden öffentlichen Dienst hat. Deshalb muss es in unser aller Interesse sein, jegliches Element zu nutzen, um ei ne Tätigkeit im öffentlichen Dienst attraktiv zu machen und seine Effizienz zu erhalten.

(Beifall)

Heute beschließen wir einige Maßnahmen, die wir insbeson dere auch mit der letzten Änderung im Landesbesoldungsge setz vor drei Jahren angestrebt haben. So ist dafür zu sorgen, dass im öffentlichen Dienst Familie und Beruf besser verein bar sind und dass es dort vor allem Berufe gibt, in denen die Menschen mit einem auskömmlichen Einkommen rechnen können. Dazu tragen die Beschlüsse, die wir heute fassen, bei. Das Geld steht im Haushalt zur Verfügung. Deshalb meine Empfehlung: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu.

Herzlichen Dank. Schönen Sommerurlaub dann!

(Beifall – Zurufe, u. a. Abg. Karl Zimmermann CDU: Wenn das Einkommen auskömmlich ist, ist es gut!)

In der Kürze liegt die Wür ze. – Herr Abg. Stickelberger, Sie haben noch einmal die Ge legenheit.

Nach diesem Hinweis muss ich mich ja jetzt wohl kurzfassen.

(Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Genau!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Ich hätte nicht gedacht, dass ich nach diesen zwei Ple nartagen am Abend noch die Regierung loben muss.

(Zurufe)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist so gut, dass er von der SPD-Fraktion sein könnte.

(Beifall)

Für uns sind natürlich drei Punkte wichtig. Der erste Punkt sind die Stellenhebungen – ganz wichtig – in den unteren Be soldungsgruppen, der zweite die Korrekturen im Beihilferecht – ebenfalls sehr wichtig –, und der dritte betrifft – auch sehr erfreulich – die freie Heilfürsorge für die Vollzugsbeamten in der Justiz. Wie Sie wissen, ist dieser letzte Punkt ein altes An liegen unseres Kollegen Zimmermann, der sich gefühlt schon 50 Jahre um dieses Thema bemüht

(Heiterkeit – Beifall)

und hier jetzt zum Ende seiner Laufbahn noch einen Erfolg verzeichnen kann.

Wir schließen uns dem an. Der Gesetzentwurf findet unsere Zustimmung. Keine Frage: Darin ist vieles, was langjährigen Wünschen und Erfordernissen zur Steigerung der Attraktivi tät des öffentlichen Dienstes entspricht. Aber das ist sicher lich kein Grund, sich zurückzulehnen und nichts mehr zu tun.

Wir sind uns sicher auch darin einig, dass es im Hinblick auf die finanzielle Situation nach Corona und die Verpflichtung zur Schuldentilgung wahrscheinlich das letzte Mal ist, dass wir ein Füllhorn in dieser Größenordnung ausschütten kön nen, da wir uns nun auch anderen Gesichtspunkten zuwenden müssen. Corona hat ja den Zwang wie auch die Bereitschaft zum Homeoffice gestärkt. Aber wir dürfen nicht vergessen: Das kann auf Dauer in unserem öffentlichen Dienst nur funk tionieren, wenn wir entsprechende Kinderbetreuungsmöglich keiten zur Verfügung stellen.

Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steht und fällt auch damit, inwieweit wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern Wohnungen anbieten können. Da hat die SPD mit ihrer Landesentwicklungsgesellschaft gute Vorschläge gemacht. Wir dürfen das nicht aus dem Auge verlieren. Das ist mittler weile für junge Beamte ein wichtiger Gesichtspunkt.

(Zuruf: So ist es!)

Schließlich sollten wir das Thema Lebensarbeitszeitkonto – oder überhaupt Arbeitszeitkonto – verstärkt in den Blick neh men, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter zu steigern.

Insgesamt ist das ein gutes Gesetz. Aber um auf Dauer kon kurrenz- und wettbewerbsfähig mit der Wirtschaft zu sein, müssen wir noch zu ganz anderen Maßnahmen greifen.

(Beifall)

Herr Abg. Dr. Podeswa, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfDFraktion sieht zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und an derer Rechtsvorschriften doch noch erheblichen Beratungs bedarf.

Worum es geht, wurde von allen Vorrednern ausgeführt. Ins besondere geht es aber darum, dass dieser Gesetzentwurf das Land Baden-Württemberg pro Jahr 49 Millionen € kosten wird – künftig natürlich entsprechend anwachsend mehr.

Es ist ja wunderbar, dass im Haushalt schon 21 Millionen € für die Besoldungshebungen etatisiert sind. Frau Finanzmi nisterin Sitzmann hat aber gestern während der Regierungs befragung ziemlich klar dargestellt, dass ihr gerade – über den großen Daumen gerechnet – 14 Milliarden € fehlen. Vor die sem Hintergrund frage ich mich, welches Zeichen das an un sere Bevölkerung ist, wenn wir auf der einen Seite die größ te Schuldenaufnahme in der Geschichtsschreibung von Ba den-Württemberg, also mindestens seit 1951, vor uns haben, auf der anderen Seite aber das Füllhorn ausschütten.

Ich verhehle auch nicht, dass ich persönlich durchaus Ver ständnis und Sympathie für die Stellenhebungen von A 5 nach A 6 und von A 6 nach A 7 habe – einfach deshalb, weil das sehr bescheidene Einkommen sind. Aber die Kassiererin bei Aldi verdient auch keine Reichtümer; ihr Einkommen liegt ebenfalls in dieser Größenordnung, und sie hat keine lebens lange Arbeitsplatzgarantie.

Ich sage Ihnen auch, das Rekrutieren von Mitarbeitern und das Besetzen dieser Stellen wird nach der zweiten Welle – von der wir ja alle wissen, dass sie kommen wird, nämlich die In solvenzwelle und die Arbeitslosenwelle – überhaupt kein Pro blem sein.