Markus Rösler

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Last Statements

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beginnen möchte ich bei diesem allerletzten Tagesordnungspunkt mit Diskussion in diesem wahrhaft denkwürdigen und merkwürdigen Jahr 2020 mit einem Dank: einem Dank an den Rechnungshof des Lan des Baden-Württemberg, hier vertreten durch seinen – ich darf auch sagen: durch unseren – Präsidenten Günther Benz.
Dieser Dank hat gute Tradition. Das zeigt uns, dass es hier im Parlament lange Linien gibt, Linien, die hoffentlich länger sind, als die Aufregung bei unseren Diskussionen über einzel ne Themen anhält, und die – mit Verlaub – hoffentlich sogar deutlich länger andauern als im Augenblick noch so bedeut same Gefahren für unsere Gesundheit.
Schon 1946 gründeten die Länder Baden, Württemberg-Ba den und Württemberg-Hohenzollern staatliche Rechnungsprü fungsbehörden. Damals war – mit einer Ausnahme – noch kein einziges Mitglied unseres heutigen Landtags auch nur geboren. Das sind lange Linien, lieber Herr Benz, mit guter Tradition.
Ich danke deswegen Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kolle gen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellvertretend für die Landtagsfraktion der Grünen. Ich bin mir sicher, dass die anderen Rednerinnen und Redner sich diesem Dank für Ihre kontinuierliche, für Ihre zuverlässige und – in aller Ehr
lichkeit – natürlich auch für Ihre kritische Arbeit und die kri tische Begleitung unserer Arbeit anschließen werden. Vielen Dank dafür! – Da kann man schon einmal klatschen.
Die heute zur Debatte stehende Denkschrift 2020 befasst sich mit der Haushaltsführung des Landes im Haushaltsjahr 2018 und umfasst 26 Einzelbeiträge. Das Jahr 2018 stand noch un ter völlig anderen Vorzeichen, als wir es jetzt erleben. Schon ab 2015 haben wir keine neuen Schulden mehr aufgenommen. In den Jahren 2018 und 2019 tilgten wir insgesamt 1,25 Mil liarden € Kreditmarktschulden. Zusätzlich führten wir im Jahr 2018 718 Millionen € der Rücklage für Haushaltsrisiken zu.
Die Richtigkeit und Wichtigkeit dieses Vorgehens zeigt sich heute, und zwar in aller Deutlichkeit. Denn in diesem Jahr ha ben wir – Herr Benz, Sie haben es angesprochen – insgesamt 13,6 Milliarden € an Krediten aufgenommen. Wobei ich sa gen muss – wir hatten darüber schon im Finanzausschuss dis kutiert –: Sie fordern 500 Millionen € als jährliche Tilgung ab 2024. Da gehört ja schon noch mit dazu, dass wir auch 6,4 Milliarden € konjunkturbedingte Kredite aufgenommen ha ben und auch diese zurückzahlen müssen. Darüber hinaus werden wir künftig auch bei den Ausgaberesten darauf schau en, dass bestimmte Prozentsätze immer zurückgeführt wer den und wir den Haushalt auf diese Art und Weise entlasten.
Wir müssen spätestens ab dem Jahr 2024 wieder Kredite til gen. Das werden wir nicht schaffen ohne stringente Prioritä tensetzung und ohne strukturelle Maßnahmen auch auf der Ausgabenseite. Auf der Einnahmeseite sind unsere Hand lungsspielräume begrenzt – das wissen Sie –, und die Forde rung nach einer Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes, die es ja in manchen Fraktionen gab, wird dann vermutlich eher Vergangenheit sein.
Wir müssen künftigen Generationen die finanzpolitische Handlungsfähigkeit erhalten. Herr Benz, bei diesen Diskussi onen wird die Beratung durch Sie und den Rechnungshof für uns von großer Bedeutung sein.
Manche Finanzpolitiker hoffen ja, dass die Inflation die Kre dite quasi auffressen möge. Ich glaube, dass das eine Fehlein schätzung ist. Das ist kein Weg für die Zukunft.
En détail enthält die Denkschrift des Rechnungshofs Prüfer gebnisse zu fünf Ministerien und zur Allgemeinen Finanzver waltung, die vom Polizeifuhrpark über die Sonderpädagogi schen Bildungs- und Beratungszentren, über die Verbraucher zentrale bis hin zur IT bei Kunst- und Kultureinrichtungen rei chen. Das ist also ein phänomenal breites Themenfeld des Fi nanzausschusses, bei dem wir, Herr Benz – übrigens häufig einstimmig –, Ihren Vorschlägen gefolgt sind.
Hinsichtlich der Verbraucherzentrale haben wir Ihr Anliegen nicht nur aufgegriffen, sondern sogar verstärkt und lassen prü fen, ob der bisher einjährige Bewilligungszeitraum nicht nur, wie von Ihnen gefordert, auf zwei, sondern auf fünf Jahre aus gedehnt werden kann.
Damit soll die Planungssicherheit für diese wichtige Anlauf stelle verbessert werden.
Die Fraktion GRÜNE stimmt dem Antrag zu, den Präsiden ten des Rechnungshofs hinsichtlich der Rechnung des Rech nungshofs für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten. Außerdem stimmen wir dem Antrag zu, die Landesregierung auf der Grundlage der Haushaltsrechnung für 2018 und der Vermö gensrechnung zum 31. Dezember 2018 zu entlasten.
Ich bedanke mich an dieser Stelle abschließend nicht nur beim Rechnungshof, sondern auch bei Finanzministerin Edith Sitz mann, bei der Finanzstaatssekretärin Gisela Splett und ihren Teams, beim Ausschussvorsitzenden Rainer Stickelberger und bei den Mitgliedern des Finanzausschusses, hier speziell mei nem „Spiegelkollegen“ Albrecht Schütte – jetzt ist er gar nicht da; Albrecht! –
für die sachliche und kollegiale Atmosphäre.
Ganz überparteilich möge weiterhin gelten: ad multos annos – auf viele Jahre und lange Linien sachlicher Zusammenar beit.
Ich wünsche allen eine friedlich-fröhliche, familiäre Advents- und Weihnachtszeit.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der ers ten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungs gesetzes haben wir bereits darüber diskutiert, dass und wie dieses Gesetz geändert werden soll und teilweise auch geän dert werden muss als Folge gesetzlicher Vorgaben.
2017 hatten wir übrigens gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von der CDU das Landesbesoldungsgesetz schon einmal novelliert. Damals ging es um das Leasing von Dienst fahrrädern und auch um die Aufhebung der Stellenobergren zenverordnung für den kommunalen Bereich, insbesondere bei den Beigeordneten.
Dieses Mal korrigieren wir rückwirkend die Einkommens grenze für Beihilfeleistungen an Partnerinnen und Partner so wie Eheleute unserer Beamten im Sinne des Urteils des Bun desverwaltungsgerichts. Da war einfach eine Änderung erfor derlich.
Wir heben außerdem die Eingangsämter im einfachen und mittleren Dienst von A 5 nach A 6 und von A 6 nach A 7 an. Wir erhöhen die Vergütung der Schulleitung aller nicht gym nasialen Schularten. Und wir sorgen für unsere besonders ge fährdeten Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug und er möglichen ihnen den Zugang zur Heilfürsorge. – Das alles war schon Bestandteil der ersten Lesung.
Darüber hinaus – das ist jetzt neu im Vergleich zur ersten Le sung – greifen wir einige Anregungen und Hinweise der bis herigen Diskussionen auf. Der gemeinsame Änderungsantrag
von Grünen und CDU verbessert im Sinne der Gerechtigkeit und auch der Gleichbehandlung zwei Punkte des ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurfs.
Zum einen werden wir die Schulleitungspositionen an Grund schulen im Verbund mit Realschulen und anderen weiterfüh renden Schulen auf das Niveau der Realschulen anheben.
Das ist bei allen anderen Realschulverbünden bereits vorge sehen gewesen. Gegenüber dem Erstentwurf des Gesetzes ent stehen dadurch Mehrkosten in Höhe von 57 000 € jährlich. Diese werden allerdings – das muss man jetzt dazusagen; da gab es wohl auch Missverständnisse – durch eine entsprechen de Erhöhung der Einsparauflage innerhalb des Einzelplans 04 des Kultusministeriums ausgeglichen. Das heißt, es gibt da für keine Mehrausgaben im Haushalt.
Zum anderen stärken wir die Leitung großer Polizeireviere. Beamtinnen und Beamte im gehobenen Dienst, also beispiels weise kommissarische Leiter von Polizeirevieren mit 50 und mehr Mitarbeitern – minimal 51, in Leutkirch, maximal 197, in Freiburg-Nord –, bekommen die geplante Vertretungszula ge in Zukunft ebenfalls, wenn sie das Revier als Mitarbeiter im gehobenen Dienst in Vertretung leiten. Das ist ein Viertel der Reviere, die in Baden-Württemberg davon betroffen sind. Der Ansatz hierfür lautet: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Alles andere wäre ungerecht.
Hier gehen wir von einem strukturellen Mehrbedarf in der Größenordnung von 107 000 € aus, der allerdings durch Um schichtungen im Einzelplan 03 vom Innenministerium finan ziert wird.
Sie sehen: Beide Änderungen werden durch Umschichtungen innerhalb der betroffenen Einzelpläne finanziert. Es gibt also keine Mehrausgaben – wie hier, vielleicht aufgrund von Miss verständnissen, vereinzelt behauptet wurde. Das ist auch gut so. Wir müssen in der jetzigen Situation genau überlegen, wel che Ausgaben wirklich zukunftsfähig sind.
Ausgaben für die Bildung der Kinder und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gehören für uns Grüne – ich unterstelle, auch für die Kollegen von der CDU, und ich hoffe, für alle hier im Haus – ebenfalls dazu.
Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Mehr Fairness, mehr Gleichberechtigung und höhere Attraktivität im öffentlichen Dienst des Landes, das sind die Ziele dieser Änderungen im Landesbesoldungsgesetz. An fünf Beispielen möchte ich ver kürzt, weil die Ministerin ja schon einiges gesagt hat, darauf eingehen.
Erstens: Wir heben die Besoldungsstufen im einfachen und mittleren nichttechnischen Dienst an. Diese derzeitigen Ein gangsämter werden von der Besoldungsgruppe A 5 nach A 6 und in der Folge von A 6 nach A 7 angehoben. Wenn ich es so sagen darf: Nicht die Häuptlinge, sondern die Indianer profi tieren davon, und das ist gut so. Mit dieser Neubewertung würdigen wir auch die komplexe Arbeitsrealität. Außerdem erhöhen wir die Attraktivität der besagten Stellen, die ja bis her nicht so gut bezahlt waren.
Zweitens: Mit der Gesetzesänderung investieren wir auch in die Qualität unseres Schulsystems. – Es ist nicht abgespro chen, dass die Reihenfolge der Punkte die gleiche ist wie bei der Ministerin, aber man sieht: Wir denken da alle in die glei che Richtung. – Wir heben die Vergütung für die Schulleitun gen da an, wo es nicht um die Gymnasien geht. Wir gleichen das etwas an. Das bedeutet eine Erhöhung von A 13 nach A 14 oder von A 14 nach A 15 in Abhängigkeit von Schülerzahl und Schulart. Dadurch stärken und honorieren wir diesen wichti gen Bereich der Bildung im Sinne der Lehrkräfte und auch der Schülerinnen und Schüler.
Drittens: Das Bundesverwaltungsgericht hat schon 2019 die Einkünftegrenze für Beihilfeleistungen von Eheleuten bzw. von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern in Baden-Würt temberg für unwirksam erklärt. Da müssen wir natürlich tätig werden. Eine wirtschaftliche Selbstständigkeit greift erst ab 18 000 €. Die Ministerin hat es gesagt; ich kürze da bei mir ab. Mit dieser Gesetzesänderung kommen wir unserer Fürsor gepflicht gegenüber den beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten und deren Partnern nach.
Viertens: Die Beamtenschaft im mittleren und gehobenen Vollzugsdienst arbeitet in einem besonderen Gefährdungsum feld. Die Beaufsichtigung und Betreuung von Häftlingen in Gefängnissen geht sehr wohl – inzwischen leider zunehmend – auch mit einer erhöhten Verletzungsgefahr und anderen Ge fährdungen einher. Diese Beschäftigten erhalten deswegen in Zukunft ein einmaliges Wahlrecht zwischen Beihilfe und Heil fürsorge. – Da gab es ja schon zustimmende Zwischenrufe. – Durch den Zugang zur Heilfürsorge wird eine Gleichberech tigung mit dem Polizeivollzugsdienst hergestellt.
Wir unterstützen so die schwierige Nachwuchsgewinnung in diesem Bereich, die ja im Augenblick wirklich nicht so ganz einfach ist.
Fünftens und letztens: Vakanzen bei der Behördenleitung tre ten immer wieder auf. Das ist ganz normal. Trotzdem muss in den betroffenen Behörden auch übergangsweise qualitativ gut gearbeitet und müssen diese geleitet werden. Leute, die bereit sind, das kommissarisch zu übernehmen, erhalten jetzt eben falls einen Extrabonus, eine Zulage für diese Zeit. So fördern wir den reibungslosen Ablauf des Betriebs.
Dieser Gesetzentwurf, den wir heute beraten, wird auch vom Gewerkschaftsbund, von den kommunalen Landesverbänden und von den Berufsverbänden befürwortet. Das darf uns nicht überraschen; denn wenn das Land mehr Geld in die Hand nimmt, sind im Regelfall die meisten dafür.
Die Verbesserungen kosten uns 22 Millionen € im Bereich der Besoldung. Davon – ich konkretisiere, was die Ministerin ge sagt hat – sind etwa 21 Millionen € bereits etatisiert, weshalb wir jetzt nur 1 Million € zusätzlich veranschlagen. Im Bereich der Beihilfe und Heilfürsorge sind es 27 Millionen € struktu rell pro Jahr. Diese Mittel sind – jedenfalls aus unserer Sicht, aus der Sicht der grünen Landtagsfraktion – gut angelegt.
Wir kommen mit dieser Gesetzesänderung auch unserer Ver antwortung für eine angemessene Besoldung unserer Beam tinnen und Beamten nach, und durch die Anhebung der Be soldung von Schulleitungspersonal – darauf will ich abschlie ßend noch einmal speziell eingehen – investieren wir in die Käpsele von morgen. Das ist sicherlich gut und richtig. Des wegen werbe ich um Zustimmung für dieses Gesetz.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Kooperation statt Konfrontation, Vertrauen statt Misstrauen, Gesellschaftsver trag statt Miesmachen – das sind zentrale Botschaften für un ser heute zu beratendes Biodiversitätsstärkungsgesetz.
Stop the loss – Stopp dem Schwund an Arten! Das war welt weit das Ziel der UN im Jahr 1992 für das Jahr 2010. Die UN und die EU haben ihr Ziel angepasst: Stopp dem Schwund bis 2020 – jetzt. Erneut müssen wir uns weltweit und auch in der EU eingestehen: Keines der Länder hat das Ziel erreicht.
Im Übrigen ist der Schwund von Insekten der letzten Jahre nichts Neues.
Ich zeige Ihnen hier Ergebnisse einer Untersuchung von Pro fessor Heydemann, den Vergleich zwischen 1951 und 1981. Bereits vor knapp 40 Jahren war der Schwund von Insekten dramatisch und nachgewiesen.
Dabei dürfen wir im Ländle stolz anmerken: In der letzten Le gislaturperiode haben wir mit den Kolleginnen und Kollegen von der SPD in einem Dreiklang aus Naturschutzstrategie, Naturschutzgesetz und Naturschutzfinanzen große Schritte vo ran gemacht. Vielen Dank! In dieser Legislaturperiode haben wir mit der CDU die Mittel für den Naturschutz weiter erhöht, ein bundesweit vorbildliches Sonderprogramm „Biologische Vielfalt“ aufgelegt, und wir beschließen heute ein neues Na turschutz- und ein neues Landwirtschaftsgesetz. Vielen Dank für die gute Kooperation mit der CDU.
Wir werden unsere Verantwortung für Schöpfung und Schä ferei, für Naturerbe und Kulturerbe ernst nehmen.
Unser Dank gilt auch den Initiatoren des Volksbegehrens – Imkern, Naturschutzverbänden, Bio- und konventionellen Bauern. Sie haben den Startschuss für eine sehr dynamische Entwicklung und eine kontroverse Diskussion gegeben. Die Regierungsfraktionen haben aber bald gesehen: gute Ziele, aber nur teils die richtigen Mittel. Wenn selbst der Einsatz von Biomitteln in Landschaftsschutzgebieten nur noch in Ausnah mefällen möglich gewesen wäre: Da war der Bogen über spannt.
Es brodelte zudem völlig zu Recht in der Landwirtschaft. Der Mercosur-Vertrag war der Aufhänger für die grünen Kreuze. Unsere Landwirte leiden, wenn immer mehr billige Produkte zu uns gelangen. Und, mit Verlaub: Ein verstärkter Gütertrans port über 10 000 km ist auch kein Beitrag zum Klimaschutz.
Grün-Schwarz hat Ideen aus dem Volksbegehren wie aus dem Volksantrag aufgegriffen. Im Gesetz sind weitere Aspekte ent halten: Ausgleichsregister, Schottergärten, Lichtverschmut zung. Denn das, was wir bisher getan hatten, genügt noch nicht, um dem Verlust an artenreichen Blumenwiesen, an Grünspechten, an Schwarzkehlchen, an Rotkopfwürgern oder an Blaumeisen entgegenzuwirken. Es ist uns jedenfalls gelun gen, Gräben zuzuschütten; denn dieses Gesetz zielt schon jetzt – im Gegensatz zu dem, was der Kollege Rülke gesagt hat – auf einen Gesellschaftsvertrag ab. Der Ministerpräsident sprach davon.
Noch weiter konkretisieren, Kollegin Rolland, werden wir die Pestizidreduktion. Wir werden klären, wie wir die 40 bis 50 % Reduktion erreichen. Wir arbeiten noch an transparenten und kontrollierbaren Kriterien, die sich an der Menge orientieren. Und: Menge und Wirkstoffmenge ist nicht das Gleiche. All das klären wir noch. Deswegen werden wir dem Antrag der SPD nicht zustimmen. Sie wissen das.
Der FDP-Antrag zielt ins Gegenteil: Nicht einmal mehr Zie le will die FDP formulieren. Da war die FDP vor 50 Jahren bei ihren Freiburger Thesen schon weiter. So ist die FDP nicht zukunftsfähig, sondern maximal rückwärtsgewandt. Dem kann man beim besten Willen nicht zustimmen.
Konkretisieren werden wir noch andere Punkte. Noch ist z. B. ungeklärt, ab wie vielen Streuobstbäumen eine Rodung unter die Regelung des neuen Gesetzes im Streuobstbau fällt. Im Übrigen gilt es hier seitens des Gesetzgebers darauf hinzuwei
sen, dass wir keine neue Definition von Streuobstbäumen ein führen: 160 oder 180 cm Stammhöhe waren seit dem 19. Jahr hundert immer das Minimum. Wir stellen zusätzlich allerdings einige Obstbaumbestände unter Schutz, die erhaltenswert, aber nicht überwiegend hochstämmig sind.
Konkretisieren werden wir auch ein Anliegen, das im Volks begehren und im Volksantrag deutlich wurde. Das Kompe tenzzentrum für Artenkenntnis der Universität Hohenheim und des Staatlichen Naturkundemuseums – Frau Ministerin Bau er ist gerade nicht hier – sowie die Umweltakademie – der Umweltminister ist da – werden 2 Millionen € bekommen.
Ja, natürlich, weil er dafür verantwortlich ist.
Entschuldigung, die Ministerin war hier hinter der Ecke und für mich nicht sichtbar.
Die beiden Minister sind dafür zuständig, dass angehende Wissenschaftler und ehrenamtlich Tätige darin ausgebildet werden, Insekten zu bestimmen. Insektenforscher sind teils seltener geworden als die Insekten selbst. Wenn wir den Arten schwund stoppen wollen, müssen wir in gleichen Kategorien denken wie bei anderen globalen Problemen.
Ich komme zum Schluss. Coronaviren kommen innerhalb von Monaten oder einzelner Jahre, der Artenschwund und die Kli maerwärmung sind globale Prozesse von Jahrzehnten und Jahrhunderten. Daher stehen sehr große Aufgaben vor uns. Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Ich werbe daher um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gern hätte ich Ihnen meine Rede persönlich vorgetragen. Leider war dies nicht möglich, da die Landtagsopposition im Landtagspräsidium in Abwesenheit der Grünen beschloss, die Plenardebatte trotz Fehlens der kompletten Fraktion GRÜNE durchzuführen.
2021 wird der nächste Zensus stattfinden. Zensus, das bedeu tet kurz und knapp: eine EU-weite Volks-, Gebäude- und Woh nungszählung alle zehn Jahre. Mit dem Zensus werden dabei die amtliche Einwohnerzahl sowie Daten zur Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit und zu Gebäuden und Wohnungen erho ben.
Land und Kreise wird die Durchführung dieses Zensus rund 100 Millionen € kosten. Die Städte, Gemeinden und Kreise erhalten dabei vom Land 43,8 Millionen € zur Deckung ihrer Kosten.
Im Detail bedeutet das:
Erstens: 1,6 Millionen Menschen werden in ihren privaten Haushalten in Baden-Württemberg persönlich um Auskunft gebeten. Dabei wird beispielsweise das Bildungsniveau er fasst.
Zweitens: Rund drei Millionen Eigentümerinnen und Verwal ter werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung beispielsweise zu der Anzahl der vorhandenen Wohnungen und der Art der Nutzung befragt.
Drittens: Für etwa 10 000 Wohnheime und Gemeinschaftsun terkünfte gibt es eine Vollerhebung, bei der alle Bewohner er fasst und u. a. zu ihrem Familienstand und ihrer Staatsange hörigkeit befragt werden.
Und viertens: Ca. 1 700 sogenannte Großeigentümer, wie z. B. Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, wer den schriftlich um Auskünfte beispielsweise zu Heizungsart und Baujahr für die Gebäude- und Wohnungserhebung gebe ten.
Alles in allem ein ganz schön großer Kraftakt, der wie auch der Zensus 2011 eine lange Vorlaufzeit mit sogenannten Pre tests benötigt.
Nichts ist übrigens beständiger als der Wandel – oder „panta rhei“, wie schon Heraklit vor 2 500 Jahren sagte. Der schon 2011 im Grundsatz reibungslose Verlauf zeigt uns einen ganz grundsätzlichen gesellschaftlichen Wandel, wahrhaft einen Paradigmenwechsel: Wem stellen wir unsere Daten zur Ver fügung? Früher gab es halbe Volksaufstände wegen Volkszäh lungen. Heute gibt es ganze Selbstentblößungen für Selbst darstellungen in den sozialen Medien.
Wozu treiben wir nun in der ganzen EU und damit auch in Ba den-Württemberg diesen Aufwand?
Die Informationen sind die Grundlage für die Verkehrspla nung, für die Bürgermeisterbesoldung, für die Definition der Stimmenzahl von Baden-Württemberg im Bundesrat, für den Länderfinanzausgleich bis hin zur Entscheidungsgrundlage für Gelder der EU-Strukturfonds.
Auch die Kommunen haben ein großes Interesse daran, dass diese Zahlen belastbar sind. Der Dezernent des Städtetags, Norbert Brugger, rechnete schon 2018 vor:
Jeder Einwohner, der im Zensus versehentlich nicht er hoben wird, führt jährlich zu Verlusten der Kommune im Finanzausgleich von etwa 10 000 €.
Eine konkrete Folge: Die Stadt Mannheim muss seit dem Zen sus 2011 bis zum nächsten Zensus mit jährlich rund 20 Milli onen € weniger an Einnahmen planen, da die Einwohnerzahl um 23 500 nach unten korrigiert wurde.
Ich bitte daher – übrigens auch als Anerkennung für diejeni gen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Statistischen Äm tern des Bundes und der Länder, die schon seit vielen Mona ten mit der Vorbereitung des Zensus 2021 beschäftigt sind – um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute zum zweiten Mal über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Einführung der Doppik auf Landesebene.
Zur generellen Einführung – das hatten wir das letzte Mal schon festgestellt – gibt es eine große Offenheit bei allen Frak tionen im Haus. Auch die grüne Landtagsfraktion ist offen für einen Weg in diese Richtung. Das ist ja ganz unstrittig.
Viele Zielsetzungen, die die AfD-Fraktion in ihrem Gesetz entwurf formuliert hat, sind jedoch bereits heute Realität – beispielsweise die von Ihnen gerade angemahnte Transparenz. Durch die Erweiterung um doppische Elemente wie die Ver mögensrechnung, die unser grün geführtes Finanzministeri um mit Frau Finanzministerin Sitzmann und Frau Staatsse kretärin Splett 2018 eingeführt hat – erstmals in der Geschich te des Landes –, haben wir uns in diese Richtung bewegt. In sofern ist der Vorwurf, wir wären gegen Transparenz, völlig hanebüchen. Wir haben größtes Interesse daran. Selbstver ständlich gibt es auch hier eine öffentliche Debatte mit Pub likum und Liveübertragung, in der über Ihren Antrag debat tiert wird und in der wir die Argumente abwägen.
Vermögen und Schulden des Landes werden in dieser Vermö gensrechnung ermittelt und umfassend und transparent darge stellt: vom Wald über Straßen und Gebäude bis hin zum Land tag, in dem wir hier sitzen. Der Verwaltung und uns Parlamen tariern ist es damit noch besser als früher möglich, uns stär
ker am Ressourcenverbrauch zu orientieren, das mit zu inte grieren und mit dem Geld der Steuerzahler möglichst optimal umzugehen.
Auch bei einem weiteren Punkt sind wir den Forderungen der AfD voraus. Die Vermögensrechnung ist selbstverständlich auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Das ist schon umgesetzt.
Außerdem: Wir bereiten ja die Doppik auf Landesebene vor. So sind neue Projekte wie die – ich zitiere einmal diesen kom plizierten Begriff – „Restrukturierung des Haushaltsmanage ments und Einführung eines Kassensystems auf SAP-Basis“ unter Federführung des Finanzministeriums von Anfang an doppikfähig. Auch da geht es in die richtige Richtung. Weite re doppische Elemente wie z. B. eine Ergebnisrechnung kön nen wir daher nach und nach, peu à peu anführen. Wir sind al so auf dem Weg zur Doppik, Schritt für Schritt.
Aktuell wäre es jedoch ein verfrühter Zeitpunkt, was auch der Blick auf andere Länder zeigt. Hessen ist das einzige Bundes land der Flächenländer, das umgestiegen ist, wobei auch dort die Haushaltsplanung noch kameral stattfindet. Auch die sind also noch im Prozess drin. Nordrhein-Westfalen befindet sich im Umstellungsprozess. Alle anderen Flächenländer haben nach wie vor die Kameralistik.
Wir reden hier nicht von den Kommunen; wir wollen nicht Äpfel mit Birnen oder Kokosnüsse mit Mangos verwechseln.
Es geht schließlich darum, dass wir vom Land sprechen und nicht von den Kommunen.
Wir sind daher in der komfortablen Lage, dass wir von Hes sen oder von Nordrhein-Westfalen auch einmal lernen kön nen. Wenn etwas geändert wird, gibt es ja immer auch Rei bungsverluste. Wir können nach Hessen und nach NordrheinWestfalen schauen und – hoffentlich – auch das eine oder an dere von denen lernen.
Auch die Verankerung der grundgesetzlichen Schuldenbrem se in der Landesverfassung ab 2020, die wir hier im Haus par teiübergreifend begrüßen, ist ein Instrument der Kameralis tik. Auch da wird es bei der Angleichung noch Herausforde rungen geben. Wir müssen darauf achten, dass wir einen Schritt nach dem anderen gehen.
Ich sage jetzt einmal als generelle Botschaft hier zu diesem Thema: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Die grüne Landtagsfraktion ist der Ansicht, dass ein kamera les Rechnungswesen, erweitert um doppische Elemente, zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Weg ist, der auch weitergegan gen werden sollte. Diese Haltung wird übrigens durch die An hörungsergebnisse bestätigt, Herr Podeswa. Sie können jetzt das eine oder andere herausziehen, aber wenn Sie alle Äuße rungen der angehörten Verbände und Institutionen lesen und sich anschauen, werden Sie sehen, dass der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD kritisch gesehen wurde und dass die Skep sis überwiegt, ob jetzt der richtige Zeitpunkt sei.
Auch der Landesrechnungshof Baden-Württemberg, dessen Stellungnahme Sie zwar zitiert haben, aber leider unvollstän dig, bezeichnet die Einführung der Doppik zum jetzigen Zeit
punkt als nicht wirtschaftlich. Da haben Sie jetzt vom Lan desrechnungshof Baden-Württemberg die Begründung, war um. Genau deswegen: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Eine Verausgabung eines dreistelligen Millionenbetrags für eine verfrühte Umstellung würde unserem Ziel einer nachhal tigen und generationenübergreifenden Haushaltspolitik zuwi derlaufen. Das wollen wir, die Grünen, nicht und unser Koa litionspartner ganz sicher auch nicht. Der Gesetzentwurf der AfD ist daher auch in der Zweiten Beratung abzulehnen.
Vielen Dank.
Werte Frau Präsidentin!
Die Leitung wechselt gerade.
Die Anrede gilt natürlich für beide Präsidentinnen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir in Zwei ter Beratung über das Gesetz zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen. In der Ersten Beratung waren sich alle Fraktionen einig, dass die Anpassung richtig und wichtig ist. Sie ist wichtig, um die finanzielle Attraktivität des öffentli
chen Dienstes zu steigern. Wichtig ist sie aber auch, um im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern, mit den Kom munen und mit der Wirtschaft konkurrieren zu können.
Der Druck, der auf uns, auf dem Land, als Arbeitgeber lastet, wird allerdings immer größer. Wir haben eine erfreulich nied rige Arbeitslosenquote von nur 3,2 % – die niedrigste seit der Wiedervereinigung vor knapp 30 Jahren. Das freut uns natür lich, macht es aber auch immer schwieriger, gute Angebote für die klügsten Köpfe im Land zu machen. Wir brauchen die se klügsten Köpfe mehr denn je, auch in Berufsfeldern, in de nen der Arbeitsmarkt heute fast leer gefegt ist: Ingenieure, Na turwissenschaftlerinnen, Lehrer und Wissenschaftlerinnen ver schiedenster Fachbereiche.
Wichtig für ein prosperierendes Land, für ein prosperierendes Baden-Württemberg sind z. B. Menschen, die fachlich und vi sionär zugleich die Mobilität der Zukunft denken und die praktische Umsetzung auf allen Ebenen gleichzeitig im Blick haben, Menschen, die den digitalen Wandel gestalten, schnel les Internet bis zu jedem Schwarzwaldhof bringen und bei der Digitalisierung in den Kommunen Themenfelder wie Bildung, Gesundheit und Nachhaltigkeit vorantreiben.
Wir brauchen aber auch in der ganzen Breite der Verwaltung motivierte Fachkräfte. Wir müssen diejenigen, die beim Land, also bei uns, arbeiten, mit attraktiven Rahmenbedingungen binden.
Den Tarifabschluss vom 2. März 2019 zeitgleich und system gerecht zu übertragen ist aus diesem Grund richtig und gebo ten. Ich betone das, weil es verständlicherweise auch Kritik an dieser Übertragung gibt. Zur Wahrheit gehört schon auch, dass diese Anpassung zu Mehrkosten von bis zu 2,5 Milliar den € über die Laufzeit des Tarifvertrags allein bei uns, dem Land, führt. Das ist viel Geld und schränkt unsere Spielräu me – wir haben ja gerade harte Haushaltsverhandlungen hin ter uns – in anderen Bereichen ein. Aber es ist gut investier tes Geld.
Die Mehrkosten erwischen uns nicht kalt. Wir haben in der mittelfristigen Finanzplanung Vorsorge getroffen und eine Ta rifanpassung von jährlich 2,1 % hinterlegt. Das entspricht dem Durchschnitt der Tarifentwicklung in den letzten zehn Jahren. Wir müssen deshalb „nur“ rund 625 Millionen € mehr im Haushalt veranschlagen als in der mittelfristigen Finanzpla nung vorgesehen.
Wir denken weiter. Wir sehen – das will ich hier kritisch an merken; Kollege Kern, gut zuhören – das Auseinanderdriften der Versorgung der Beamtenschaft und der Renten ebenfalls kritisch. Es gilt, dieses Auseinanderdriften für die Zukunft mehr in den Blick zu nehmen und – ich sage das ganz ehrlich – dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Auch uns ist bewusst, dass gute Besoldung und Versorgung sowie verbale Anerkennung allein nicht ausreichen. Wir müs sen moderne Arbeitsplätze und leistungsfähige Rahmenbedin gungen bieten. Wir müssen aber auch dranbleiben, wenn es um die Flexibilisierung der Arbeitszeit geht, wenn es um Chancengleichheit im öffentlichen Dienst geht, und wir müs sen Angebote weiter ausbauen, um die Vereinbarkeit von Fa milie und Beruf zu verbessern. Nur mit einem bunten Strauß von Maßnahmen können wir sicherstellen, dass die klügsten
Köpfe zu uns kommen und auch bei uns bleiben. Dasselbe gilt natürlich für die Auszubildenden.
Es handelt sich daher um gut investiertes Geld. Ich bitte das Parlament um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über den Ent wurf des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Ver sorgungsbezügen in Baden-Württemberg. Mit diesem Gesetz erfolgt – die Ministerin hat schon darauf hingewiesen – eine Anpassung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten, für die Richterinnen und Richter in den Jahren 2019 bis 2021.
Damit werden die Bezüge rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres um 3,2 % erhöht, 2020 erneut um 3,2 % und 2021 um 1,4 %. Außerdem werden die Anwärtergrundbezüge rückwir kend zum Januar dieses Jahres um 50 € und zum Jahr 2020 erneut um 50 € erhöht. Hierfür wird eine nicht ganz unwesent liche Summe verausgabt. 2021 wird das eine leicht zu mer kende Summe sein: 1 111 Millionen € im Jahr strukturell.
Es stellen sich daher durchaus Fragen nach der Notwendig keit und nach der Gerechtigkeit. Beide Fragen werde ich be antworten.
Für diesen Beschluss benötigen wir also einen großen Schluck aus der Amphore des Haushalts 2020/2021. Aber dieser Schluck ist nicht nur gehaltvoll, er ist auch sinnvoll. Es ist sinnvoll, weil wir Grünen wissen, was wir am öffentlichen Dienst haben und welchen Anteil der öffentliche Dienst am Erfolg Baden-Württembergs hat.
Nur zwei Beispiele: Baden-Württemberg ist eines der sichers ten Länder, dank unserer Polizistinnen und Polizisten. BadenWürttemberg liegt mit 5 093 Straftaten auf 100 000 Einwoh ner gleich hinter Bayern auf Platz 2 bundesweit, noch vor Hes sen. Wir haben exzellente Kindergärten, wir haben exzellen te Schulen, wir haben exzellente Hochschulen, und das ver danken wir der exzellenten Arbeit von Erzieherinnen und Er ziehern, Lehrerinnen und Lehrern und allen Lehrenden an den Hochschulen des Landes.
Auch in meiner täglichen Arbeit als Abgeordneter – am ehes ten in der Umwelt- und der Finanzverwaltung, aber natürlich auch darüber hinaus – bekomme ich immer wieder mit, wie wertvoll und gut diese Arbeit ist. Ich möchte daher die Gele genheit nutzen, an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Würt temberg Danke für die gute Arbeit und das hervorragende En gagement zu sagen.
Wir müssen und wir wollen diese gute Arbeit auch honorie ren. Wir müssen und wir wollen, selbstverständlich im Rah men unserer – schwankenden – haushaltlichen Möglichkei ten, dafür sorgen, dass Stellen im öffentlichen Dienst attrak tiv werden und attraktiv bleiben. Dazu gehören viele Punkte; drei seien exemplarisch genannt: erstens die flexible Arbeits zeitgestaltung, zweitens die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und drittens die Möglichkeit, ein Sabbatjahr einzu legen. Mit all diesen Maßnahmen kann der öffentliche Dienst der Wirtschaft gegenüber durchaus punkten.
Für die Beamtinnen und Beamten gibt es zudem eine im Ver hältnis zu anderen Berufsgruppen auch weiterhin attraktive lebenslange Arbeitsplatzsicherheit und gute Pensionen. Bei
des ist in der heutigen Zeit durchaus nicht mehr selbstver ständlich. Trotzdem: Bei der Bezahlung müssen wir dranblei ben, um nicht abgehängt zu werden. Ich kenne nämlich in zu nehmender Zahl Landräte und Bürgermeister, die mir melden: Wir bekommen nicht mehr genügend Bewerber; es melden sich nicht mehr genügend Leute auf unsere Stellenanzeigen.
Zum Teil – ich betone: zu einem Teil davon – hat dies schon damit zu tun, dass in der Wirtschaft bei uns im Land – erfreu licherweise – gut gezahlt wird. Es ist daher notwendig, die Gehälter der Beamten und Beamtinnen zeitgleich und fast in haltsgleich – die Ministerin hat es gesagt: systemgerecht – an die Lohnentwicklung im sonstigen öffentlichen Dienst anzu passen.
Die baden-württembergische Wirtschaft blickt auf äußerst er folgreiche Jahre zurück. Mit fast 4,8 Millionen sozialversi cherungspflichtig Beschäftigten sind bei uns im Land mehr Menschen als je zuvor beschäftigt. Dieser überdurchschnitt liche Erfolg wurde insbesondere von den ansässigen Unter nehmerinnen und Unternehmern und den Beschäftigten dort erarbeitet. Dieses erfolgreiche Wirtschaften wird aber auch durch die gute Arbeit in den Behörden ermöglicht, und diese Arbeit in den Behörden dient auch einer prosperierenden Ent wicklung unserer Gesellschaft und der Steigerung der Lebens qualität für uns alle. Die Anpassung der Bezüge ist also auch gerecht.
Öffentlicher Dienst und freie Wirtschaft stehen beim Ringen um die besten Köpfe in Konkurrenz. Ein gesamtgesellschaft licher Erfolg braucht aber beides – öffentlichen Dienst und Wirtschaft. Diese Win-win-Situation möchten wir bei uns im Land weiter fortsetzen. Es handelt sich daher um gut inves tiertes Geld.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Fünf Minuten Komma null, null.
Verehrte Präsidentin, mei ne Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über den Gesetzentwurf der AfD zur Einführung der Doppik im Land Baden-Württemberg. Schließlich hat der Landtag im Jahr 2009 auch mit unseren Stimmen die Umstellung der Kommu nalhaushalte auf die Doppik beschlossen. Allerdings haben wir dann gemeinsam unter Grün-Rot weitreichende Über gangsregelungen bis in das Jahr 2020 – also insgesamt elf Jah re – beschlossen. Denn es geht nicht ganz so hoppla hopp, wie es jetzt im Gesetzentwurf der AfD für das Land mit dem Jahr 2023 vorgeschlagen wird.
Was könnte denn mit der Umstellung auf Landesebene zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt erreicht werden?
In der Zielsetzung des Gesetzentwurfs steht: „umfangreiche und exakte Bilanz“, die sich „am Handelsgesetzbuch ausrich tet“, und es wird mehr Transparenz gefordert. Drei Fragen drängen sich dabei auf:
Erstens: Was würde eine komplette Umstellung auf die Dop pik für das Land finanziell bedeuten und den Steuerzahler kos ten? Zweitens: Können wir die Transparenz
bei Vermögen und Schulden eventuell mit weniger Steuergeld genauso gut erreichen? Und drittens: Ist eine Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll?
Zur ersten Frage: Die AfD selbst schreibt, dass durch die Um stellung hohe Kosten entstehen, Kosten im mindestens drei stelligen Millionenbereich – also vielleicht sogar im Milliar denbereich.
Ist das vertretbar? Die Gegenfinanzierung von Ihnen durch „Einsparungen bei den ideologischen Projekten“ jedenfalls ist weder konkret, noch ist dieser Vorschlag ein Zeichen für ei nen seriösen Gesetzesvorschlag.
Diese extrem hohen Kosten bringen mich zur zweiten Frage: Ist der Wunsch nach mehr Transparenz auch mit weniger Steu ergeld realisierbar? Ganz klare Antwort: Ja.
Durch die Vermögensrechnung des Landes, die von unserer Finanzministerin Edith Sitzmann und ihrer Staatssekretärin Dr. Gisela Splett 2018 erstmals in der Geschichte des Landes überhaupt eingebracht wurde, wird das Vermögen, werden die Schulden des Landes ermittelt und auch umfassend darge stellt: vom Wald über Straßen bis zu Gebäuden – und diesem Redepult hier.
Auch die Veränderungen bei Vermögen und bei Schulden wer den im jährlichen Vergleich bilanziert. Die Vermögensrech nung hilft uns also, die Entwicklungen von Vermögen und von Schulden deutlich zu machen. Selbstverständlich ist das Gan ze auf Grundlage des Handelsgesetzbuchs erstellt.
Derzeit gibt es außerdem unter Federführung des Finanzmi nisteriums das Projekt „Restrukturierung des Haushaltsma nagements und Einführung eines Kassensystems auf SAP-Ba sis“. Dieses neue Haushaltsmanagementsystem wird zwar weiterhin als kamerales System aufgebaut, die Doppikfähig keit ist aber von Anfang an angelegt. Damit können nach und nach weitere doppische Elemente wie z. B. eine Ergebnisrech nung eingeführt werden.
Es mag jetzt Abgeordnete geben, denen die hohen Kosten ir gendwie egal sind. Es mag auch Abgeordnete geben, die nicht anerkennen wollen, dass durch diese Vermögensrechnung die Anforderungen einer wirtschaftlichen und verantwortungs vollen Haushaltsführung umfassend erfüllt werden.
Daher als Drittes die Frage nach dem Zeitpunkt: Macht der Gesetzentwurf der AfD wirklich Sinn, wenn parallel der EUweite Prozess von EPSAS, also European Public Sector Ac counting Standards – so nennt sich das Ungeheuer; „Unge heuer“ nicht in der Sache –, weiter vorangetrieben wird?
Diese Standards werden nach Ansicht von Experten in den nächsten Jahren zu einer Vereinheitlichung der Standards auch in der EU führen. Jetzt kann man natürlich – wie in der AfD ja üblich – EU-weite Regelungen pauschal infrage stellen. Das tun wir Grünen nicht. Eine derart enorme Ausgabe, wie sie mit der Einführung der Doppik für das Land einhergeht, wä re nur wenige Jahre vor einer absehbaren Veränderung der Rahmenbedingungen auf EU-Ebene – und auch hier im Land – nicht sinnvoll und sogar fahrlässig.
Auch daher haben bisher nur Hamburg und Hessen die Um stellung auf Doppik umgesetzt. Auch der Wirtschaftswissen schaftler Professor Dr. Dennis Hilgers, der in Linz lehrt und der sich im Grundsatz für die Umstellung von der Kameralis tik auf die Doppik einsetzt, hat erst vor Kurzem erklärt, dass Baden-Württemberg mit seiner Vermögensrechnung auf dem richtigen Weg ist – selbst er.
Last, but not least: Nach der aktuellen Steuerschätzung müs sen wir noch sorgfältiger mit dem Geld umgehen. Und da muss man sich die Frage stellen, ob es gerechtfertigt wäre, da für hohe dreistellige Millionenbeträge – ohne genau zu wis sen, wie viel – auszugeben.
Fazit: Die Einführung der Doppik auf Landesebene wäre im Verhältnis zur vorgelegten Vermögensrechnung, die wir ha ben, zu teuer, verspricht keinen Mehrwert und wäre außerdem zum jetzigen Zeitpunkt fehl am Platz. Die grüne Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der AfD daher ab.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, eine Ver ständnisfrage meinerseits, weil ich mir gerade nicht sicher bin – aber genau dafür gibt es ja auch solche Befragungen –:
Wenn es jetzt einen Vorgang gibt, bei dem die Eltern sagen: „Wir würden das Kind gern anders einschulen, als es die Re gelzeit vorgibt“, liegt die Entscheidung dann bei den Eltern, oder liegt die Entscheidung – wie ich annehme – beim Schul rektor? Ich möchte es sicher wissen.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen! „Umgang mit dem Wolf – Europa bewegt sich. Das Land bewegt sich mit.“, so tituliert die CDU diese Debatte. Es gibt Erfreuliches aus Brüs sel. Seit zwölf Tagen wissen wir ganz offiziell: 100 % der Sachkosten sind beim Herdenschutz erstattbar. Das ist ein gro ßer Erfolg der deutschen Unterhändler – übrigens parteiüber greifend.
Zweimal war Staatssekretär Jochen Flasbarth vom SPD-ge führten BMU gemeinsam mit Vertretern von CDU und Grü nen aus fünf Bundesländern in Brüssel und hat das erreicht; darunter war Helmfried Meinel, der Ministerialdirektor im ba den-württembergischen Umweltministerium. Dank an alle Be teiligten! Dank auch an alle Weidetierhalter, die bei ihrer schwierigen, schlecht bezahlten Arbeit davon profitieren.
Das zeigt übrigens allen Unkenrufen zum Trotz zweierlei. Ers tens: Politik und Politiker sind handlungsfähig. Zweitens: Die Europäische Union reagiert flexibel und unbürokratisch. Es gibt Parteien, auch hier im Parlament, die sich darin gefallen, die EU so oft wie möglich madig zu machen. Das wäre ein gutes Beispiel, die EU wirklich im gesamten Parlament ein mal zu loben.
Die EU hat sich aber schon früher bewegt; auch das kann man sagen. Es gibt schon seit 2014 eine EU-Platform on Coexis tence between People and Large Carnivores. Dort tauschen sich Landnutzer, Wissenschaftler, Ökologen und Jäger Hand in Hand über Erfahrungen im Umgang mit den großen Beu tegreifern Bär, Wolf, Luchs und Vielfraß aus. Dazu gehören regionale Workshops, vom Rentierverband in Finnland bis zum WWF in Montenegro. Das ist der richtige Weg, gemein sam miteinander, mit dem Ziel – so heißt es dort auf Englisch – „Minimizing Conflicts – Finding Solutions“. Das ist der richtige Weg.
Zur FFH-Richtlinie lässt sich sagen: Es gab 2016 den Prozess REFIT. Jean-Claude Juncker hatte den angestoßen,
quer über viele Richtlinien insgesamt für die Europäische Uni on, und es war sein Bemühen, diese zu ändern. Es gab aber eine Rückmeldung vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas, es gab eine Rückmeldung vom Europaparlament, es gab die Rückmeldung von über 90 % der 500 000 Menschen, die sich an einer Bürgerbefragung der Europäischen Union beteiligt haben. Sie alle haben gesagt: Die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie sind beide wichtige, gute Instrumen te, die die Ziele dessen, was Deutschland und was andere Staa ten Europas angestrebt haben, erfüllen; deswegen sollen sie nicht geändert werden. – Wir streuen anderen Leuten Sand in
die Augen, wenn behauptet wird, dass die FFH-Richtlinie ge ändert würde.
Sie wird – so hat die EU erst vor Kurzem nochmals bestätigt – nicht geändert werden. Wir werden beim Thema Wolf an dere Möglichkeiten haben und werden uns dafür einsetzen – da stimmen wir überein –, dass wir da noch Luft nach oben haben, was die Europäische Union betrifft.
Einige wenige Beispiele nur: Die Debatte gibt uns die Mög lichkeit einer kleinen Tour d’Horizon durch Europa. Begin nen wir im Südwesten, in Portugal. Dort gibt es den Kuhhir ten José Ferreira in Aroes, in Nordportugal: Einwohnerdich te 127 pro Quadratkilometer, doppelt so viel wie im Biosphä rengebiet Südschwarzwald und gleich viel wie im Main-Tau ber-Kreis und in manchen anderen ländlichen Regionen Eu ropas. Dort gibt es einen stabilen Wolfsbestand und gleichzei tig Herdenschutzhunde der Rasse Serra da Estrela sowie Hü tehunde, die gut abgestimmt miteinander arbeiten. Wenn man José Ferreira fragt: Er ist zufrieden mit seinen Herdenschutz hunden, die sich, als wir von der EUROPARC Federation dort waren, streicheln ließen. Es sind dieselben Tiere, die einer seits friedlich gegenüber Menschen waren, andererseits aber aggressiv und erfolgreich Wölfe verjagt haben.
Wichtig ist es, Probleme offen zu benennen. Im ersten Jahr wurde einer seiner Herdenschutzhunde totgebissen. Dieser hatte kein Halsband mit Dornen und war allein unterwegs.
Es gibt Dinge, die wir offen benennen müssen. Wir müssen aus schlechten Erfahrungen lernen, wir müssen sagen, wo wir was ändern müssen, und wir müssen auch bereit sein, von Fall zu Fall – selbstverständlich auf der Basis des Bundesnatur schutzgesetzes – den einen oder anderen Wolf abzuschießen. – Ich formuliere das so ganz deutlich.
Was wir aber nicht machen sollten, ist, Ängste zu schüren und Gefahren zu übertreiben. Angst ist ein schlechter Ratgeber.
Beispiel Nummer 2: Im hoch erschlossenen Nationalpark Gran Sasso und Monti della Laga in Italien mit zigtausend Be suchern ist Giulio Petronio – ich bin leider nicht gut im Itali enischen – Schäfer im dortigen Campo Imperatore. In diesem Nationalpark leben auf 150 000 ha – die Hälfte der Fläche des Naturparks Nordschwarzwald – 70 bis 100 Wölfe, gleichzei tig 85 000 Nutztiere,
darunter 66 500 Schafe. Giulio hat 2 000 Schafe, aber er hat seit über zwei Jahren trotz allgegenwärtiger Wölfe kein ein ziges verloren. Warum? Er hat sich die weißen Herdenschutz hunde der Abruzzen angeschafft und vermarktet seinen Käse hochpreisig, u. a. auch nach Deutschland.
Drittes Beispiel: Dr. Michaela Skuban, eine der besten Wild biologinnen Europas, formulierte gestern, als ich sie angefragt hatte, wie folgt zur Situation in der Slowakei – Zitat –:
Guter Herdenschutz trägt maßgeblich zu einem verbes serten Schutz der Herden bei, auch im Mittelgebirge. Die Verluste können signifikant reduziert, wenn auch nicht ganz eliminiert werden. Wir hatten in den letzten Jahr zehnten weder Angriffe durch Wölfe noch aggressive Be gegnungen zwischen Menschen und Wölfen – bei einem Bestand von vielen Hundert Wölfen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen ein bisschen weiter. Ich werde mich jetzt für das Feld fertig machen, da wir einen Bären narkotisieren wollen.
So weit aus der Slowakei.
Ich könnte auch noch von Wildbiologen aus Rumänien be richten, die dort im Umfeld einer Großstadt Wölfe telemetrie ren und untersuchen, wie sie sich bewegen. Auch da gibt es keine Probleme bei der Frage der Kinder im Wald.
Ich könnte die Schweizer Sennerin Astrid Summerer von der Alp Ramuz zitieren, die berichtet, dass sie im Gebiet des Ca landa-Rudels – dort kamen die ersten beiden Wölfe her, die bei uns totgefahren wurden –, eines sehr stark reproduzieren den Rudels, als Sennerin mit 50 Schafen auf der Alm arbeitet und erfolgreich Herdenschutz betreibt.
Diese Beispiele sind Realität bei uns in Europa unter zum Teil – nicht immer; das ist wichtig – vergleichbaren Situationen wie in Baden-Württemberg.
Wir haben das Glück, von anderen Regionen, von anderen Ländern, von anderen Bundesländern lernen zu können, weil wir bei dem Auftreten von Wölfen relativ spät dran sind.
Die Kooperation in Baden-Württemberg ist gut, und das soll so bleiben. Die Kooperation zwischen Schäfern und NABU beim Herdenschutzprojekt ist Vorbild für andere Bundeslän der. Die Zusammenarbeit von Jägern und Umweltverbänden beim Ausgleichsfonds Wolf – noch unter der CDU angedacht; danke dafür – ist unbürokratisch. Auch dies ist ein Vorbild für andere Bundesländer, weil es nicht der De-minimis-Regelung unterliegt. Das sind gute Regelungen, bei denen andere Bun desländer auf uns schauen, genauso wie bei der Frage nach der Unterhaltung von Herdenschutzhunden. Auch das unter scheidet Baden-Württemberg von anderen Bundesländern und wird zum Teil als Vorbild angesehen.
Nicht nur Europa bewegt sich, auch Baden-Württemberg be wegt sich. Wir haben in vielen Bereichen noch etwas zu tun, aber in manchen sind wir durchaus – darauf dürfen wir stolz sein – Vorbild für andere Bundesländer.
Vielen Dank.
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch auf zwei Dinge eingehen, und zwar eher grundsätzlicher Art.
Das eine ist die Frage, die so indirekt im Raum herumwabert: Brauchen wir den Wolf?
Die gleiche Fragen müsste man dann bei allen Arten stellen. Brauchen wir die Wildkatze? Brauchen wir den Schwalben schwanz? Brauchen wir einen Nationalpark? Brauchen wir ein Biosphärengebiet?
Wir brauchen es nicht, aber wir wollen es aus unterschiedli chen Gründen. Das ist eine Frage, die viel mit Ethik und mit Verantwortung zu tun hat. Die Inder brauchen keinen Tiger. Trotzdem gibt es einen weltweiten Konsens darüber, dass der Tiger in Indien sein Lebensrecht hat und dort überleben dür fen soll.
Die zweite Frage grundsätzlicher Art: Brauchen wir eine sach liche Debatte? Ja! Brauchen wir Populismus? Nein!
Eine Hoffnung habe ich in diesem Zusammenhang zu guter Letzt: Kürzlich gab es eine Veranstaltung im Nordschwarzwald, dort, wo die Emotionen sicher am stärksten nach oben gehen, weil der Wolf dort im Augenblick lebt und es dort auch den Massenriss gab. Es gab eine Veranstaltung, und der „Schwarz wälder Bote“ titelte dann:
Wolf: Beginnt jetzt die Sachdiskussion?
Weniger Hysterie und Populismus – mehr Sacharbeit und konstruktive Debatte: Einer Veranstaltung des Grünen
Kreisverbands Calw ist tatsächlich das Kunststück gelun gen,
Wolfs-Gegner und -Befürworter fast ganz ohne große Emotionen miteinander ins Gespräch zu bringen.
Ich wünsche mir, dass alle Fraktionen hier im Landtag das Be mühen haben, solche Veranstaltungen durchzuführen. Es täte der Debatte gut, es täte dem Naturschutz im Land gut, und es täte uns allen gut, mit weniger Populismus und mit mehr Fak ten und Sachargumenten an diesem Thema zu arbeiten.
In meinem ersten Beitrag habe ich versucht, das ganz konkret zu benennen. Ich wünsche mir für die weitere Debatte mit al len Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, dass Fakten und nicht Fake News im Vordergrund der Wolfsdebatte ste hen werden.
Kollege Glück hat heute zum zweiten Mal meinen Namen und Aussagen von mir im Zusammenhang mit der Wolfsbeobachtung in Korntal-Mün chingen am 13. Januar 2018 genannt.
Er hat dies zum zweiten Mal eindeutig mit dem Ziel getan, meine Aussagen ins Lächerliche zu ziehen.
Ich stelle fest – genau, das habe ich, mein lieber Karl-Wil helm –:
Die in Baden-Württemberg zuständigen Experten der Forst lichen Versuchs- und Forschungsanstalt, die hier die amtliche Befugnis haben, sich zu äußern, haben nach der ersten Mel dung aus Korntal-Münchingen zum gleichen Zeitpunkt wie ich eine gleichlautende Einschätzung abgegeben.
Darüber hinaus darf ich aus aktuellem Anlass ergänzen: Kol lege Glück hat vor einem Augenblick behauptet, ganz frisch, ich persönlich würde mich dafür einsetzen, dass es Beschrän kungen beim Rotwild gibt.
Diese Aussage des Kollegen Glück entspricht nicht der Rea lität und entspricht nicht meinen Aussagen. Ich bedaure, dass es erforderlich ist, hier so etwas richtigzustellen.
Danke.
Schade, noch nicht ein mal so einen kleinen Kuschelwolf. – Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen! SPD und FDP/DVP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzge setzes eingebracht. Aufhänger ist die Frage der Entschädi gung.
Ich stelle voran, dass es im Hohen Haus mit Sicherheit einen sehr breiten Konsens gibt, dass die Nutztier- und die Weide tierhalter hier im Land wertvolle Arbeit machen und dass wir alles tun, um sie so gut wie möglich zu unterstützen.
Was den Gesetzentwurf betrifft, muss ich allerdings sagen, dass er gut gemeint, aber schlecht gemacht ist.
Das begründe ich auch in der Sache. Das Erste ist, dass Sie den bisherigen Wolfsrissfonds ersetzen wollen und sagen, dann könne das Land zukünftig direkt Ausgleichszahlungen leisten. Wissen Sie, was dann der Fall ist? Mehr Bürokratie als jetzt. Fragen Sie Schäfer Fröschle aus Bad Wildbad mit seinem Riss, ob er mit der Höhe und der Schnelligkeit der Auszahlung zufrieden war. Dann sagt er Ihnen öffentlich „Ja“ – das letzte Mal vor wenigen Tagen bei einer großen Veran staltung in Oberreichenbach.
Er sagt auch sonst, dass die Entschädigung schnell und unbü rokratisch war. Das zeichnet diesen Wolfsrissfonds aus. Er läuft über die Verbände. Der LJV ist dort übrigens noch nicht ausgestiegen; der ÖJV ist noch mit dabei, da gibt es Diskus sionen. Das zeichnet den Fonds aus, dass die Entschädigung schnell und unbürokratisch erfolgt.
Es gibt ein zweites Argument in der Sache, das gegen Ihren Gesetzentwurf spricht. Das haben Sie wohl nicht bedacht. 15 000 € dürften nach der De-minimis-Regelung maximal aus bezahlt werden, wenn man das über eine Entschädigung des Landes machen würde. Das Beihilferecht sieht das eben im Augenblick noch so vor.
Der Wolfsrissfonds unterliegt dieser Regelung aber nicht. Das heißt, im Augenblick können wir mehr auszahlen. Wir wür den, wenn man das nach Ihren Vorstellungen machen würde, die Obergrenze neu einführen. Das wäre ja wohl unklug und ganz sicher auch nicht im Interesse der Antragsteller. Das un terstelle ich jedenfalls zu Ihren Gunsten.
Der vierte Punkt einer Entschädigungsregelung, der ganz un sinnig wäre: Wenn ich dieses Fass aufmache, muss mir klar sein, dass nicht nur zum Wolf, sondern später auch zu Biber, Kormoran, Rabenkrähe, Buntspecht, Maiswurzelbohrer ir gendwann eine rechtliche Anforderung, ein Gerichtsurteil kommt