Protocol of the Session on June 25, 2020

(Beifall – Abg. Stefan Räpple AfD: Sie sind für Sprech verbote! Aha!)

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir immer darauf achten, wer für uns spricht, wer auch im Namen einer Regierung spricht.

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Sozialistische Dikta tur!)

Das war kein einmaliger Vorgang, und man musste sich auch bei früheren Äußerungen von ihm – auch vor nicht allzu lan ger Zeit – schon fragen, wie dieser Antidiskriminierungsbe auftragte, nein, Demografiebeauftragte – er ist Gott sei Dank nicht Antidiskriminierungsbeauftragter – weiterhin für ein Haus sprechen kann, das selbst sagt, die Äußerungen des Be auftragten seien gegen die Linie des Hauses. Deshalb hätte ich mir da mehr gewünscht. Unsere Unterstützung für ein Handeln in dieser Sache hätten Sie.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sänze.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren! Ich muss mich schon sehr wundern, wenn ein böhmisch-bayerischer Gesundheits- und Sozialmi nister fabuliert und in seinen Fabeln gruppenbezogene Men schenfeindlichkeit gegenüber einem Mitglied dieses Parla ments äußert.

Aber lassen Sie mich darauf einmal reflektieren, dass diese Landesregierung und viele hier im Haus gar nicht analysefä hig sind. Rassismus wird es immer geben – auch in Zukunft. Das ist ein Phänomen. Das wird sich in einer sich zurückzie henden Wohlstandsgesellschaft noch verschärfen, weil die Verteilungskämpfe da sind.

Rassismus habe ich in meiner Kindheit auch kennengelernt. Da hieß es halt „Rucksackdeutsche“, nichts anderes. Aber wir verbiegen uns hier und versuchen, das Ganze in eine Plattheit zu führen. Wir essen auf der einen Seite Berliner, Hamburger, Wiener und Russenbrezeln, aber machen auf der anderen Sei te, wenn es um den Mohrenkopf geht, ein rassistisches Ele ment daraus. Das, was wir hier treiben, ist verrückt.

(Beifall)

Denken Sie daran: Eine Gesellschaft ist nur bedingt aufnah mefähig. Ansonsten artikuliert sie einen neuen Rassismus, der sich aus Verteilungskämpfen speist.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Bei Ihnen ist es schon der alte!)

Das werden Sie hier noch erleben, Herr Lede Abal – und ganz speziell die Grünen.

(Vereinzelt Beifall – Zuruf: Bei Ihnen ist es schon noch der alte!)

Bei mir könnte es der alte sein, meinen Sie. Nein, ich war in der Lage, meinen Rassismus zu überwinden, und zwar mit der europäischen Einigung.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wann?)

Schon lange. Was Sie wahrscheinlich nie lernen werden. Aber ich empfehle Ihnen – – Es gibt ja immer wieder den so genannten Klassenclown. Dass der jetzt hier so weit in der Po litik angekommen ist, wundert mich allerdings.

(Beifall – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist auch die se Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Druck sache 16/8259

Das Wort zur Begründung erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Lucha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Heute ist ein besonderer Tag für die privaten Physiothe rapie- und Logopädieschulen in unserem Land. Der Gesetz entwurf, über den wir heute beraten, sieht nach einem lang jährigen Vorlauf und langjährigen Beratungen endlich eigene Kopfsätze für diese Schulen vor, wie es die Schulen selbst schon seit Langem fordern.

Lassen Sie mich einen kurzen Rückblick geben. Bereits im September 2017 hat sich der Landtag mit der Privatschulför derung bzw. der Förderung privater Physiotherapieschulen be fasst und die Landesregierung um eine Prüfung gebeten. Nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluss haben wir Mitte 2018 zur Ermittlung der Kosten der öffentlichen Logopädie- und Physiotherapieschulen in Baden-Württemberg nach dem Brut tokostenmodell ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Sinne einer Übergangsregelung haben wir die Landesförderung für diese Schulen in freier Trägerschaft bis zur Änderung des Pri vatschulgesetzes um 2 000 € pro Schülerin und Schüler sowie Schuljahr angehoben.

Über das seit Herbst 2019 vorliegende Gutachten hat die Lan desregierung den Landtag im November 2019 informiert. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die Kopfsätze nach der bisherigen Einordnung der Logopädie- und Physiotherapie schulen nach dem Privatschulgesetz als „übrige Berufskol legs“ zu niedrig sind und den nach dem Privatschulgesetz vor gegebenen Deckungsgrad in Höhe von 80 % der Kosten einer vergleichbaren Schule im öffentlichen Schulwesen nicht er reichen. Festgestellt wurde auch, dass für Physiotherapieschu

len und Logopädieschulen unterschiedliche Kopfsätze not wendig sind.

Der gutachterlich ermittelte Förderbedarf zur Erreichung ei nes Kostendeckungsgrads von 80 % basiert auf dem Jahr 2018. Bei den Physiotherapieschulen in freier Trägerschaft beläuft sich der Förderbedarf pro Schüler und Jahr auf rund 7 000 €. Dieser Betrag liegt damit um mehr als 1 000 € höher als der Kopfsatz 2018 für übrige Berufskollegs. Bei den Lo gopädieschulen in freier Trägerschaft liegt der neue Kopfsatz von rund 8 500 € sogar um mehr als 2 500 € über dem bishe rigen Kopfsatz.

Diese Erhöhungen wollen wir jetzt im Gesetz durch jeweils eigene Kopfsätze ab dem Schuljahr 2020/2021 festlegen. Da durch wird die finanzielle Situation an den privaten Physio therapie- und Logopädieschulen enorm verbessert. Durch die se Konkretisierung des Rechtsanspruchs verschaffen wir den Schulen auch erhebliche Planungssicherheit. Wir stehen also zu unserer Verantwortung für eine hochwertige Ausbildung in den Gesundheitsberufen und damit für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Das zeigt sich auch darin, dass sich der Haushaltsansatz für die Förderung der Gesundheitsschu len von rund 20 Millionen € im Jahr 2014 auf 39 Millionen € im Jahr 2020 bzw. 41 Millionen € im Jahr 2021 erhöht hat.

Meine Damen und Herren, wie schon im Bericht an den Land tag im November dargelegt, sind die neuen Kopfsätze für die Physiotherapieschulen zwar viel höher als die bisherigen Kopf sätze, sie liegen aber – das muss man festhalten – unter der seit den Schuljahren 2018/2019 und 2019/2020 übergangs weise freiwillig gewährten Förderung.

(Zuruf)

Es ist nachvollziehbar, dass sich deshalb Widerspruch regte und regt und dass nach Meinung der Interessenverbände der neue Kopfsatz für die Physiotherapieschulen nicht ausreiche.

Wir halten uns an die Ergebnisse des betriebswirtschaftlichen Gutachtens, das das Land in Auftrag gegeben hat. Dieses Gut achten hält sich klar an die Bruttokostenmethode, die nach dem Privatschulgesetz zur Berechnung der Kopfsätze vorge schrieben ist, und es wurde gewissenhaft, fundiert und metho disch korrekt erstellt. Es stand von Anfang an fest, dass die zusätzlich zur Förderung nach dem Privatschulgesetz gewähr te Pauschale von zunächst 2 000 € pro Schülerin und Schüler nur die Zeit überbrücken sollte, bis Klarheit über die Kopfsät ze besteht und das Privatschulgesetz geändert wird.

Mit der jetzigen Umsetzung, also mit der Schaffung eigener Kopfsätze, endet die Übergangslösung. Der Wegfall der Über gangslösung, auch wenn er seit letztem Dezember vorauszu sehen war, darf aber nicht zu einer Überforderung der Physio therapieschulen führen. Dies wird im Moment im Ministeri um für Soziales und Integration geprüft. Wir werden im Rah men der Beratungen mit den Koalitionsfraktionen dazu kom men.

Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass es eine über den Rechtsanspruch hinausgehende Freiwilligkeitsleistung wäre, die wir gemeinsam zu bearbeiten haben, die der Abfederung von Härten dient. Gleichzeitig arbeiten wir nämlich auch noch an einer notwendigen besseren Förderung für Ergotherapie-

und Podologieschulen. Die Expertise zu den betriebswirt schaftlichen Kosten dieser Schulen liegt seit wenigen Wochen in der finalen Fassung vor und wurde dem Landtag und den Verbänden bereits übermittelt. Denn auch für diese Schulen muss es eine Verbesserung geben.

Einen wichtigen Aspekt dürfen wir bei der Gesamtdiskussion nicht aus den Augen verlieren. Auszubildende an Schulen in öffentlicher und an Schulen in privater Trägerschaft sind zur zeit finanziell unterschiedlich gestellt – sowohl beim Schul geld als auch bei der Ausbildungsvergütung. Hier besteht so wohl für die Privatschulen als auch für ihre Schülerinnen und Schüler eine Hypothek. Diese muss beseitigt werden. Das ist eine Zielsetzung der Reform der Gesundheitsfachberufe, zu denen als Disziplinen neben der Physiotherapie und Logopä die u. a. auch Ergotherapie und Podologie zählen.

Dafür setzen wir uns in den Gesprächen mit dem Bund – das ist eine bundespolitische Aufgabe – zum Gesamtkonzept Ge sundheitsberufe schon länger mit Nachdruck ein. Unsere Be dingung ist, dass die Ausbildungsqualität nicht leiden darf. Ich erwarte, dass der Bund zur Frage der Finanzierung endlich Farbe bekennt und ein faires Gesamtfinanzierungskonzept zur Schulgeldabschaffung und zur Zahlung einer Ausbildungsver gütung vorlegt, bei dem er sich selbst nicht ausnimmt.

Auf einer Sonderkonferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister in der letzten Woche haben wir das noch einmal per einstimmigem Beschluss mit Antragstellung durch Baden-Württemberg gegenüber dem Bund klargestellt. Hier sprechen wir, die Länder, trotz unterschiedlicher Bildungs- und Schullandschaft mit einer einheitlichen Stimme. Das Kon zept muss vor allem berücksichtigen, was die Länder auf die sem Gebiet schon jetzt finanziell leisten.

Der Druck auf den Bund ist groß. Es muss bald eine gemein same Entscheidung von Bund und Ländern über die künftige Ausgestaltung der Gesundheitsfachberufe geben. Es reicht nicht, dies einfach nur zu proklamieren und ins Schaufenster zu stellen.

Für Baden-Württemberg ist das jetzige Gesetzesvorhaben ein wichtiger Schritt zu einer attraktiven Ausbildung und zu at traktiven Berufsbildern in der Physiotherapie und der Logo pädie und zur Sicherung des Schulbestands im Land. Unter dem Strich schaffen wir in dieser Legislaturperiode einen Quantensprung bei der Förderung der Schulen für Gesund heitsfachberufe in Baden-Württemberg.

Ich bedanke mich bei den Koalitionsfraktionen sowie ihren fachpolitischen Sprecherinnen und Sprechern ausdrücklich für ihre Unterstützung.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Krebs das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die von uns heute diskutierte No vellierung des Privatschulgesetzes ist wirklich ein bedeutsa

mer Schritt für die Gesundheitsfachberufe in Baden-Württem berg. Das muss man einfach mal vorausschicken; das ist mir sehr wichtig. Mit der Einführung eigener Kopfsätze erhalten die Physiotherapie- und Logopädieschulen in privater Träger schaft zum ersten Mal eine Finanzierung, die sich an der Fi nanzierung von öffentlichen Schulen orientiert. Das ist auch wichtig und richtig, meine Damen und Herren.

Wir spüren es jeden Tag. Wir leben in Zeiten, in welchen sich Bürgerinnen und Bürger sehr viel mit ihrer Gesundheit und gesundheitlichen Themen beschäftigen. Sie sind wirklich sen sibilisiert für dieses Thema. Zu der Frage, wie die Gesund heitsversorgung von morgen ausschauen soll, hat sich nicht nur eine landesweite, sondern eine bundesweite und weltwei te Debatte entwickelt. Es ist gut so, dass wir uns mehr Gedan ken über Gesundheit machen.

Für uns Grüne in Baden-Württemberg ist klar: Eine flächen deckende, gute Gesundheitsversorgung für die Zukunft braucht eine starke Einbindung der Gesundheitsfachberufe – also nicht nur der Ärztinnen und Ärzte, sondern auch der Gesundheits fachberufe. Hieran geht kein Weg vorbei.

(Beifall)