Die Interregiozüge zwischen Karlsruhe und Stuttgart erhalten aufgrund der Umleitung über die Altstrecke Vaihingen/Enz– Bietigheim-Bissingen eine Fahrzeitverlängerung um 15 Mi nuten. Bei dieser Zuggattung verlängert sich die Fahrzeit al so um 15 Minuten. Sie braucht diese Umfahrung über Vaihin gen/Enz–Bietigheim-Bissingen. Diese Fahrzeitverlängerung ist in den Fahrplänen aber ausgeschrieben und eingestellt. Da rauf können sich die Kundinnen und Kunden einstellen.
Zur Anschlusserreichung in Karlsruhe, also dem ICE-Knoten, fahren die Züge in Stuttgart etwas früher ab, erreichen aber in der Gegenrichtung Stuttgart etwas später. In Stuttgart entfal len einige Durchbindungen. In Karlsruhe erreicht man also den Anschluss, in Stuttgart nicht. Das ist eben nicht anders machbar. Dort entfallen einige Anschlüsse an den Fernverkehr Richtung Ulm und Richtung München.
Bei den Regionalexpresszügen von Stuttgart nach Heidelberg und der Regionalbahn von Stuttgart nach Pforzheim bzw. nach Bruchsal wurden in geringerem Umfang die Fahrpläne korri giert und angepasst. Einige Regionalbahnzüge im Abschnitt Bruchsal und Bretten mussten durch einen Schienenersatzver kehr, also durch Busse, ersetzt werden. Aber das sind wirk lich nur einige, damit es überhaupt eine Verbindung gibt.
Der Verkehr auf den Umleitungsstrecken läuft bis auf wenige Einzelfälle nach unseren Erkenntnissen gut. Wir bekommen regelmäßig Berichte. Wir legen auch Wert darauf, dass es Qua litätsberichte auf allen Strecken gibt. Diese Berichte werden bei der Nahverkehrsgesellschaft eingesammelt und dann be wertet, und gegebenenfalls wird auch eingegriffen.
Bisher ist dem Ministerium für Verkehr übrigens kein Fall be kannt, wonach aufgrund einer Verspätung eines Nahverkehrs zugs über die Umleitungsstrecke ein Anschluss verpasst wor den wäre. Also das ist insgesamt doch ziemlich ausgeklügelt. Dieses Umfahrungssystem klappt verhältnismäßig gut.
Durch die von uns beauftragte Nahverkehrsgesellschaft Ba den-Württemberg wird im Rahmen von Qualitätsgesprächen aktuell mit den beteiligten Eisenbahnunternehmen rapportiert, was in der Zwischenzeit passiert ist. Gestern sind sie zusam mengekommen, und jetzt wird ein Zwischenfazit gezogen. Das kann ich aber noch nicht vortragen, weil es noch nicht vorliegt. Aber das ist dann, glaube ich, schon eine ziemlich valide Einschätzung der tatsächlichen Verhältnisse.
Zum zweiten Teil Ihrer Fragestellung: Wir haben im Rahmen der Auswahl dieser besonders schlechten Strecken – das wa ren ja ursprünglich insgesamt zehn – mit rund 40 000 Anträ gen, bezogen auf die ausgewählten Strecken, kalkuliert. Wir mussten irgendwie annehmen: Wie viele haben überhaupt ei ne Zeitkarte, und wie viele werden sich dann wohl melden? Da hatten wir auch eine gewisse Erfahrung. Also 40 000 An träge sind kalkuliert. Nach einer ersten Abschätzung besteht
auf der Residenzbahn ein geschätztes Potenzial von 3 000 An trägen, auf der Westbahn von 5 000 Anträgen.
Wir können heute sagen, dass der Erstattungspreis im Durch schnitt etwa bei 140 € liegt, also doch ziemlich hoch pro Kar teninhaber. Bezogen auf die Region, die Sie ansprechen, wä ren das, Westbahn- und Residenzbahnnutzer zusammenge nommen, etwa 1,1 Millionen €. Insgesamt gehen wir davon aus, dass auf den Strecken vermutlich etwa 8 Millionen € zur Entschädigung anfallen. Bis 17. Juni – das ist der Stichtag, zu dem wir jetzt die Zahlen haben – sind rund 6 200 Anträge ein gegangen. Bereits positiv beschieden wurden 1 000, davon sind inzwischen die Entscheidungen für 480 Anträge überwie sen. Insgesamt ist jetzt eine Summe von etwa 100 000 € aus gereicht. Wie viele Anträge jetzt genau auf die jeweiligen Stre cken entfallen, wissen wir nicht. Aber das wollten Sie wahr scheinlich auch nicht wissen.
Nur damit ich es rich tig verstanden habe: Das heißt, es gibt jetzt eine Evaluierung dieser Einschleifvorgänge. Wird diese dann auch veröffent licht? Wenn ja, wo? Wie kommt man da ran? Denn die Rück meldungen, die man bekommt, sind schon so, dass durch das Vorlassen der Intercitys doch im Nahverkehr der eine oder an dere Zug zu spät kommt. Deswegen die Frage: Wird das dann veröffentlicht, oder wie kommt man da ran?
Das wäre aus meiner Sicht ein klassisches Thema für den Verkehrsaus schuss. Dort könnten wir über die Umleitungsstrecke und die Maßnahmen sprechen sowie die Zwischenbilanz präsentieren. Daran haben die Abgeordneten wahrscheinlich alle Interesse, denn da gibt es ja einige, die sozusagen die Nachteile dieser Umleitung mittragen müssen, weil sie selbst dort fahren. Wir können die Zahlen dort einbringen, wenn ich sie habe. Dann bekommen Sie sie über den Kollegen Haußmann automatisch mit.
Ich habe noch eine Wort meldung von Frau Abg. Seemann. Ich denke, die ist jetzt ganz kurz, Herr Minister, weil wir offiziell nur noch eine Minute haben.
Vielen Dank. – Ich wollte nur noch einmal nachfragen: Ist der Prozess der Schnellfahr strecke im Zeitplan?
Bisher ja. Ich werde aber in Kürze die Baustelle besuchen und mir ganz ge nau sagen lassen, wie der Zeitplan ist.
Ich glaube, ich kann sagen: Bisher läuft alles gut. Ich habe keine Hinweise darauf, dass es irgendwie schlecht läuft.
Bei den Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 8 und 9 bitte ich die Fragesteller, damit einverstanden zu sein, dass diese schriftlich beantwortet werden. Das betrifft eine Frage von Herrn Abg. Dr. Schweickert und eine Frage von Frau Abg. Reich-Gutjahr. Die können wir jetzt nicht mehr aufrufen. – Dafür haben Sie Verständnis.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – C h a n c e n a u f s c h n e l l z u r V e r f ü g u n g s t e h e n d e m e d i z i n i s c h e P r o d u k t e z u r B e k ä m p f u n g v o n C o v i d - 1 9 d u r c h b e s c h l e u n i g t e Z u l a s s u n g s v e r f a h r e n f ü r M e d i k a m e n t e , I n - v i t r o - D i a g n o s t i k a u n d M e d i z i n p r o d u k t e w e i t e r v e r f o l g e n
laut denen die aufgrund der Coronapandemie ermöglich ten beschleunigten Zulassungsverfahren für Medikamen te, In-vitro-Diagnostika und Medizinprodukte kurzfristig zumindest teilweise zurückgenommen werden sollen, ins besondere vor dem Hintergrund, dass dies viele Unterneh men aus den zugehörigen Branchen mit ihren in Rekord zeit entwickelten Produkten vor große Probleme stellen würde?
son von Herrn Gesundheitsminister Lucha, bei der Bundes regierung darauf drängen, dass die dringend benötigten be schleunigten Zulassungsverfahren mindestens bis zum En de der Coronapandemie gelten werden, sodass beispiels weise durch die baldige und kurzfristige Verfügbarkeit von Schnelltests zukünftige Infektionseindämmungsmaßnah men im Gesundheits- und Pflegebereich, aber auch bei po tenziellen größeren Superspreadern deutlich schneller und lokal eingegrenzter und somit auch mit potenziell größerer Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung verhängt werden können – Stichwort: Durchführung eines Schnelltests vor Betreten eines Altenheims?
Zu a: Der Landesregierung liegen in Bezug auf die Zulas sungsverfahren für Arzneimittel und Medizinprodukte keine Informationen darüber vor, dass beschleunigte Zulassungs verfahren wieder zurückgenommen werden sollen.
Die Verfahren der Arzneimittelzulassung sind weitgehend eu ropäisch harmonisiert. Auf EU-Ebene besteht über die Not wendigkeit der Flexibilisierung von Regelungen im Zusam menhang mit für Covid-19 relevanten Arzneimitteln Konsens. Auf Bundesebene ermöglicht § 4 Absatz 5 der am 25. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Medizinischer Be darf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) der nach § 77 AMG zuständigen Bundesoberbehörde, im Einzel fall Ausnahmen im Zusammenhang mit der Zulassung von Arzneimitteln zuzulassen, wenn dies nach Vornahme einer Nutzen-Risiko-Bewertung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln erforderlich ist. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass hiervon kurzfristig abgerückt werden soll.
Die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen im Kontext der Covid-19-Bedrohung ermöglicht auf Bundesebe ne § 9 der am 25. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlich ten Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverord nung (MedBVSV), soweit es zur Bewältigung der vom Deut schen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite und der damit verbundenen Mangelsituation erforderlich ist. Die Rechtsver ordnung tritt nach § 5 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutz gesetzes spätestens am 31. März 2021 außer Kraft.
Das Inverkehrbringen von Medizinprodukten und In-vitro-Di agnostika bedarf grundsätzlich keiner behördlichen Zulassung. In Abhängigkeit vom jeweiligen Produkt führt der Hersteller eigenständig oder unter Beteiligung einer benannten Stelle ein Konformitätsbewertungsverfahren durch. Für den Fall, dass die Durchführung eines regulären Konformitätsbewertungs verfahrens nicht abgewartet werden kann und nachgewiesen wurde, dass keine medizinisch annähernd gleichwertigen Al ternativprodukte oder -verfahren verfügbar sind, kann eine Sonderzulassung des Medizinprodukts bzw. In-vitro-Diagnos tikums gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) bzw. § 7 des Medizinprodukterecht-Durchführungs gesetzes (MPDG) in Betracht kommen.
Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 in Verbin dung mit § 7 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgeset zes sieht vor, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Me dizinprodukte (BfArM) das Inverkehrbringen von Medizin produkten, die kein reguläres Konformitätsbewertungsverfah ren zur CE-Kennzeichnung durchlaufen haben, in Deutsch land befristet zulässt, wenn dies im Interesse des Gesundheits schutzes liegt. Diese Voraussetzung zur Anwendung der Aus nahmevorschrift wurde aufgrund der jeweiligen Versorgungs engpässe bei bestimmten Medizinprodukten (OP-Masken) bzw. Schutzausrüstung als erfüllt angesehen.
Auch weil immer mehr Bundesländer eine weitere Beliefe rung mit Masken durch den Bund ablehnen, bestehen nach Ansicht des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit kei ne Versorgungsengpässe mehr. Demzufolge beabsichtigt das
BfArM mit Stand vom 10. Juni 2020 nicht, weitere Sonder zulassungen zu erteilen. Die Vorschriften der Medizinproduk te-Betreiberverordnung stehen jedoch einer Weiterverwen dung der mittels beschleunigter Prüfverfahren bzw. Sonder zulassungen ordnungsgemäß in Verkehr gebrachten Medizin produkte auch nach Beendigung der Mangelsituation nicht entgegen.
Zu b: Da bereits qualitative PCR-basierte Schnelltests zur De tektion von SARS-CoV-2-Virusmaterial ordnungsgemäß an gezeigt und in Verkehr gebracht wurden, besteht nach aktuel lem Stand keine Notwendigkeit für neue, über die bisherigen Regelungen hinausgehende Sonderregelungen. Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass die Art der Probeentnah me für die Interpretation des PCR-Tests entscheidend ist. Da her betont das Robert Koch-Institut, dass auch bei wiederholt negativen PCR-Nachweisen aus Naso- bzw. Oropharyngeal abstrichen eine Infektion nicht vollends ausgeschlossen wer den kann.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. G a b r i e l e R e i c h - G u t j a h r F D P / D V P – C o r o n a b e d i n g t e A b s a g e n v o n v e r k a u f s o f f e n e n S o n n t a g e n
Anlässe wie beispielsweise Feste, Märkte oder Messen ge mäß § 8 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) begründet waren, konnten aufgrund von coronabedingten Absagen der zugrunde lie genden Anlässe bis zum 30. Juni 2020 nicht stattfinden?
Anlässe wie beispielsweise Feste, Märkte oder Messen ge mäß § 8 Absatz 1 LadÖG begründet werden, werden aller Voraussicht nach vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 nicht stattfinden können, da die besonderen Anlässe coronabe dingt nicht durchgeführt werden können bzw. dürfen?
Die Bestimmung der Sonn- oder Feiertage, an denen Verkaufs stellen geöffnet werden dürfen, obliegt den Gemeinden. An gaben über die Anzahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feier tage liegen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Woh nungsbau nicht zentral vor. Eine Abfrage der Ordnungsämter zu den beiden Teilfragen war in der Kürze der Zeit nicht mög lich. Auch die Interessenverbände der Landkreise, Städte und Gemeinden und des Handels konnten dazu in der Kürze der Zeit keine Angaben machen, weder für das erste Halbjahr 2020 noch prognostisch für das zweite Halbjahr 2020.