Protocol of the Session on June 25, 2020

Und das als kurzen Zusatz – vielleicht spielt das in Nachfra gen dann noch eine Rolle –: Sie hatten Schweden ursprüng lich nicht zum Bestandteil Ihrer Frage gemacht. Es gab ja noch vor den Pfingstferien eine Änderung der Quarantäneregelun gen. Da Schweden als EU-Staat nicht von der Quarantäne ab 16. Mai betroffen wäre, gilt es, je nach Staat dann noch ein mal Besonderheiten der Quarantäneregelungen zu berücksich tigen.

Sie haben eine Nachfra ge, Herr Abg. Brauer. Bitte schön.

Mich wundert schon, dass Sie keine Erkenntnisse darüber haben, wenn ich die Erkennt nisse habe und Ihnen den Namen dieser stellvertretenden Schulleiterin nennen könnte. Das ist natürlich datenschutz rechtlich schwierig; darum geht es auch nicht. Es sind sicher einige im Ausland gewesen und befinden sich jetzt in Quaran täne.

Ich halte es in Bezug auf die Schwierigkeiten, die man hatte, um den Schulbetrieb mit Müh und Not aufrechtzuerhalten und an diesem Montag wieder vernünftig zu starten, für unverant wortlich, sich in ein Land zu begeben, von dem man weiß, dass man danach in Quarantäne gehen muss. Dem sollte man unbedingt nachgehen.

Vielen Dank für die Be merkung. Ein Fragezeichen habe ich jetzt nicht gehört.

(Zurufe)

Wir haben uns heute die Mühe gemacht, auch im Staatlichen Schulamt und im Regierungspräsidium nachzufragen. Ein Fall hat sich für uns dort nicht nachvollziehen lassen. Es wäre ein facher, wenn Sie im Vorfeld einer solchen Frage den konkre ten Fall benennen würden; dann kann man dem im Vorfeld detailliert nachgehen.

Ich kann Ihnen zu einem konkreten Fall nichts sagen, weil uns ein solcher nicht bekannt ist. Ich möchte aber, weil Sie das

jetzt sehr pauschal formuliert haben, noch einmal darauf hin weisen, dass in der Corona-Verordnung „Einreise – Quaran täne“ seit dem 16. Mai – das war vor den Pfingstferien – die Staatengruppe „Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“ so wie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland von der Quarantäneregelung ausgenommen waren, soweit hier nicht noch einmal zusätzliche Besonderheiten gegolten haben. Diese Staaten waren in den Pfingstferien von der Quarantä neregelung, die bis Mitte Mai bestanden hatte, ausgenommen.

Vielen Dank, Herr Staats sekretär. – Ich sehe jetzt keine weiteren Nachfragen zu der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5, sodass wir diese abschlie ßen können.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. D o r i s S e n g e r A f D – I m p l e m e n t i e r u n g d e r E r g e b n i s s e a u s d e m F ö r d e r p r o g r a m m „ D i g i t a l I n n o v a t i o n s f o r S m a r t

T e a c h i n g – B e t t e r L e a r n i n g “

Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, in

wieweit die Ergebnisse aus den in den Jahren 2016 bis 2019 geförderten Projekten aus dem Förderprogramm „Digital Innovations for Smart Teaching – Better Learning“ im Lehralltag der Hochschulen umgesetzt werden?

b) Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Landesregie

rung im digitalen Zeitalter in Anbetracht der noch offenen rechtlichen Fragen, damit die Lehrenden die Zurückhal tung gegenüber neuen Technologien aufgeben?

Danke schön. – Zur Be antwortung bitte ich Frau Staatssekretärin Petra Olschowski ans Redepult.

Frau Senger, ich beant worte Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Mit dem Förderprogramm „Digital Innovations for Smart Teaching – Better Learning“ hat die Landesregierung folgen de Förderziele verfolgt: die Verbesserung der Medien- und In formationskompetenz der Lehrenden und der Studierenden, die Anwendung neuester Technologien in der Lehre und den Aufbau hochschulübergreifender Plattformen zur Verbreitung digitaler Inhalte.

Insgesamt wurde in drei Förderlinien gefördert, und zwar zum einen in der Förderlinie „Qualifizierungsangebote und Anrei ze für Lehrende und Lernende“. Zum Zweiten gab es die För derlinie „Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte“ in den konkreten Anwendungsfeldern Learning Analytic, So cial Media und Mobile Learning sowie „Bring your own De vice“. Drittens geht es um den Aufbau von Content-SharingPlattformen und Open-Educational-Resources-Repositorien für die hochschulartenübergreifende Nutzung von Lerninhal ten. Es sind zehn Projekte aus 13 Hochschulen gefördert wor den, und zwar mit 2 Millionen €.

Begleitet wurde dieses Programm von dem Projekt „Smart Teaching Baden-Württemberg“ des Leibniz-Instituts für Wis sensmedien in Tübingen. Die haben die Erfolgsfaktoren wie auch die Hindernisse bei der Übernahme digitaler Innovatio nen in die Hochschullehre untersucht. Dieses Projekt ist eben so wie die anderen Projekte abgeschlossen und hat die Nach haltigkeit des Förderprogramms durch Erfahrungsaustauch, Öffentlichkeitsarbeit und Begleitforschung unterstützt.

Alle Projekte haben inzwischen die Arbeit innerhalb des Pro jekts erfolgreich beendet; die Projektziele wurden erreicht. Es hat sich gezeigt, dass die Ergebnisse über das Ende der Pro jektphase hinaus die Hochschullehre bereichern. Gerade auch in der aktuellen Situation erweist sich jetzt, dass es richtig ge wesen ist, in diesen Bereich zu investieren und die Hochschu len in den Stand zu versetzen, die digitalen Angebote zu ver bessern.

Das Wissenschaftsministerium hat mit dem Förderprogramm innovative Projekte angestoßen und wichtige Impulse für die Digitalisierung in der Lehre gesetzt.

Dabei ist besonders dieses Zentrale Repositorium für Open Educational Resources der Universität Tübingen hervorzuhe ben, an dem 20 Hochschulen teilnehmen. Es dient als Kom munikationsplattform zur gemeinsamen Entwicklung von On line-Lehr- und -Lerninhalten sowie zur Präsentation und Ver öffentlichung der dazugehörigen Materialien.

Zu Frage b: Wir haben nicht den Eindruck, dass die Hoch schullehrenden gegenüber den neuen Technologien allgemein zurückhaltend sind. Im Gegenteil: Die Hochschulen haben jetzt innerhalb der Coronapandemie sehr schnell auf die Situ ation reagiert und in einem beispiellosen Kraftakt Lehre in al ternativen Formaten angeboten und möglich gemacht. Dafür gebührt allen Hochschullehrenden in erster Linie größter Dank und Respekt.

Sollten sich bei der weiteren Umstellung konkrete Schwierig keiten ergeben, ist das Wissenschaftsministerium selbstver ständlich bereit, die Hochschulen im Rahmen des Möglichen zu unterstützen.

Das rechtliche Instrumentarium, das es auf der anderen Seite der Motivationsskala gibt, ist das der Gewährung von Leis tungsbezügen in dieser schwierigen Situation für die Lehren den. Das ist möglich.

Sie haben gestern gesehen, dass wir da, wo es nötig ist, han deln. Mit der Änderung des Landeshochschulgesetzes, die gestern hier im Landtag in zweiter Lesung behandelt wurde, ist die Voraussetzung für digitale Gremiensitzungen gelegt worden. Das hat jetzt nicht direkt mit der Lehre zu tun. Sie se hen aber daran, dass wir dort nachjustieren, wo wir der Mei nung sind, dass es neue Verordnungen braucht, um die Digi talisierung weiter voranzutreiben.

Vielen Dank, Frau Staats sekretärin. – Es gibt eine Nachfrage der Frau Abg. Senger.

Sie sprachen von Hindernissen, die in dieser Studie herausgekommen sind. Könnten Sie mir z. B. drei der Haupthindernisse nennen, die für die Hochschulen entscheidend waren?

Ich habe davon gespro chen, dass in der Schule Hindernisse geprüft wurden. Es sind uns aber keine Hindernisse im Ergebnis dieser Prüfung über mittelt worden.

Gibt es zu diesem The menkomplex weitere Nachfragen? – Das ist nicht der Fall. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Zif fer 6 abgeschlossen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – A u s w i r k u n g e n d e r S p e r r u n g d e r S c h n e l l f a h r s t r e c k e M a n n h e i m – S t u t t g a r t a u f d i e R e s i d e n z - u n d d i e W e s t b a h n u n d E n t s c h ä d i g u n g e n f ü r S c h l e c h t l e i s t u n g e n i m E n z k r e i s

Herr Abg. Dr. Schweickert, gehen Sie gleich in medias res.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Unter dem Vorbehalt, dass wir wissen, dass es durch die große Schnellfahrstreckensperrung selbstverständ lich zu Verzögerungen kommt, frage ich die Landesregierung:

a) Welche konkreten Auswirkungen hinsichtlich der Fahrzei

ten, Pünktlichkeiten und Anschlusserreichbarkeiten sind durch die (umgeleiteten) Fernzüge der Deutschen Bahn aufgrund der Sperrung der Schnellfahrstrecke Mannheim– Stuttgart infolge des Vorrangs des Fernverkehrs gegenüber dem Nahverkehr (IRE, RE, RB) auf der Residenz- und der Westbahn im Enzkreis eingetreten – Stichwort „Einschlei fen“?

b) Mit wie vielen Anträgen auf Entschädigung für die Schlecht

leistungen während der ersten Monate nach dem Betreiber wechsel im Jahr 2019 und welchen damit einhergehenden Kosten rechnet die Landesregierung im Einzugsbereich von Residenz- und Westbahn im Enzkreis?

Danke schön. – Herr Mi nister Hermann, ich darf Sie ans Redepult bitten.

Frau Präsiden tin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schwei ckert, herzlichen Dank für die Fragen.

Vielleicht sollte ich für die Nichtinsider kurz erklären, was die Residenzbahn ist und was die Westbahn ist. Die Residenzbahn ist vom Großherzogtum Baden zwischen 1859 und 1863 von Karlsruhe nach Mühlacker gebaut worden. Da gab es bereits die württembergische Eisenbahnstrecke, die Westbahn, die von Bietigheim-Bissingen nach Mühlacker ging. Damals hat man – das kann man an den Zahlen ablesen – in wenigen Jah ren 100 km Eisenbahn neu gebaut.

Um diese Bahnstrecken geht es jetzt. Sie werden heute noch immer als Residenzbahn und als Westbahn bezeichnet. Wenn man sich das Netz anschaut, sieht man auch, dass es heute nicht mehr so viele Parallelschnell- und -fernstrecken gibt wie damals. Man ist aber froh, dass es sie gibt, weil wir sonst heu

te keine Umfahrung der Schnellfahrstrecke machen könnten. So viel als Vorbemerkung.

Jetzt zu den Zügen, die betroffen sind: Das sind zum einen IRE-Züge, also Interregio-Expresszüge, RE-Züge, also Regi onalexpresszüge, und die RB-Züge, also Regionalbahnzüge. Letztere halten an jedem Halt. Regionalexpresszüge liegen zwischen dem schnellen IRE und der langsameren Regional bahn. So viel zur Erklärung.

Die Interregiozüge zwischen Karlsruhe und Stuttgart erhalten aufgrund der Umleitung über die Altstrecke Vaihingen/Enz– Bietigheim-Bissingen eine Fahrzeitverlängerung um 15 Mi nuten. Bei dieser Zuggattung verlängert sich die Fahrzeit al so um 15 Minuten. Sie braucht diese Umfahrung über Vaihin gen/Enz–Bietigheim-Bissingen. Diese Fahrzeitverlängerung ist in den Fahrplänen aber ausgeschrieben und eingestellt. Da rauf können sich die Kundinnen und Kunden einstellen.