Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Frakti on der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes – Drucksache 16/619
der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Minderheitsrechte von zwei Fraktionen in der Ge schäftsordnung – Drucksache 16/620
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che zu a und b eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, verehrte Besucherinnen und Besucher! Wir behandeln heute die Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes in Erster und Zweiter Beratung gemeinsam mit der Änderung der Ge schäftsordnung des Landtags. Da kann man unmittelbar an die Debatte beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt anknüp fen.
Ich will noch einmal verdeutlichen – ich bin auch Herrn Kol legen Dr. Goll dankbar, dass er das so präzise gesagt hat –: Die Änderungen des UAG, die wir heute vornehmen, aber auch die Änderungen der Geschäftsordnung dienen letztend lich ausschließlich der Klarstellung bezüglich einer bereits ge gebenen Rechtslage. Sie haben es „ungeschriebenes Verfas sungsrecht“ genannt. Das ist uneingeschränkt zu bejahen; so ist das.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den AfD-Zwillingen: Beschäftigen Sie sich doch einmal mit dem Werdegang die ser Gesetze. Sie kommen selbst darauf, dass es parlamentari scher Brauch ist, dass Fraktionen immer Fraktionen unter schiedlicher Parteien sind
und dass alle Quoren und alle Rechte, die in Gesetzen wie dem Untersuchungsausschussgesetz und in der Geschäftsordnung vorgesehen sind bzw. zugestanden werden, von dieser Kons tellation ausgehen – von keiner anderen.
Beschäftigen Sie sich mit der Gesetzgebung zum Untersu chungsausschussgesetz während der Großen Koalition. Aus den Unterlagen, die dazu vorhanden sind, werden Sie das zweifelsfrei feststellen. Dann hat es ein Ende mit diesen Trick sereien
und ein Ende mit dem Ausnutzen von vermeintlichen Rechts positionen, von Rechtspositionen, die Sie nicht haben. Des halb, weil wir weiterem Rechtsmissbrauch, der sich ja bei Ih rem Tun abzeichnet,
einen Riegel vorschieben wollen, aber auch vorschieben müs sen, ändern wir das Untersuchungsausschussgesetz und grei fen heute auch zu dem durchaus nicht alltäglichen Mittel der
Zusammenführung von Erster und Zweiter Beratung in einer Sitzung. Aber es ist tatsächlich Vorsorge zu treffen.
Es geht darum, weiterem Missbrauch vorzubeugen. Deshalb müssen wir auch einmal zu einer Maßnahme greifen, die klarmacht: Wir sind in der Lage, mit rechtsstaatlichen Mitteln diesem Treiben des Miss brauchs Einhalt zu gebieten.
Sie werden sich daran gewöhnen müssen, dass Parlament nach demokratischen Regeln mit Mehrheit und Minderheit funkti oniert. Aus diesem Grund ist die Änderung notwendig.
Noch einmal mein Tipp an Sie als Parlamentsneulinge – das sage ich ohne jegliche Überheblichkeit; das ging mir vor ei ner gewissen Zahl von Jahren genauso –: Man muss sich mit den Dingen beschäftigen, um das zu erkennen.
Aber ich weiß nicht, ob dieser Appell bei Ihnen fruchtet. Ich glaube, dass Sie es leider systematisch darauf angelegt haben, so zu verfahren. Das zeigt der aktuelle Zustand bei Ihnen. Sie sitzen wieder in einer Truppe zusammen und wollen uns weis machen, es gebe immer noch zwei Fraktionen und Sie hätten angeblich unendliche Schwierigkeiten – schwierige Satzungs- und sonstige Fragen –, sich wieder zu vereinigen.
Wissen Sie, was die einzige Frage ist, die Sie noch umtreibt? Sie lautet: Was ist für Sie die kostengünstigste Lösung der Wiedervereinigung? Mit welcher Lösung sparen Sie am meis ten Geld und müssen der Landtagsverwaltung für sowieso un rechtmäßig erhaltene Fraktionsmittel am wenigsten zurück erstatten? Diese Frage treibt Sie wahrscheinlich noch um. An sonsten ist das Thema geklärt.
Mark Twain hat einmal gesagt: „Gesetzeslücken lassen sich durch beständigen Gebrauch be trächtlich erweitern.“ Mit anderen Worten: Ein ungenaues Ge
setz lädt zu kreativen Interpretationen und letztlich zu verfäl schenden Umdeutungen ein. Deshalb werden wir heute eine Gesetzeslücke schließen.
(Zuruf: Die Sie geschaffen haben! – Abg. Dr. Hein rich Fiechtner ABW: Also, es gibt eine Lücke? Das ist interessant!)
Die Debatte über den von den AfD-Fraktionen beantragten Untersuchungsausschuss hat noch einmal gezeigt: Wir brau chen eine textliche Klarstellung in den Bestimmungen der Ge schäftsordnung und des Untersuchungsausschussgesetzes, um Missbrauch und Missverständlichkeiten in Zukunft zu ver meiden.
Eigentlich ist der Wille des Gesetzgebers auch schon nach dem Gehalt des geltenden Normwortlauts eindeutig. Wenn dort bislang von zwei Fraktionen die Rede war, sind damit na türlich zwei Fraktionen verschiedener Parteien gemeint. An gesichts der Verfassungswirklichkeit und der parlamentari schen Normalität in Baden-Württemberg und in Deutschland durfte der Gesetzgeber davon einfach ausgehen. Dass eine Fraktion plötzlich eine Art mutierende Zellteilung vollzieht, um dann in Gestalt von zwei Fraktionen einen Untersuchungs ausschuss zu beantragen,
war bei der Entstehung der ausschlaggebenden Vorschriften sicher kein vorstellbares Szenario. Diesen Fall musste der Ge setzgeber weder vorhersehen noch überhaupt für möglich hal ten.
Es war sicherlich zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, zwei Fraktionen ein und derselben Partei besondere, privilegierte Rechte einzuräumen. Deshalb ist das gesamte Vorgehen der AfD konstruiert und ein mutwilliger Missbrauch.
Tatsächlich ging es ursprünglich und dem Zweck nach doch um ganz andere Überlegungen zur Sicherung parlamentari scher Minderheitenrechte. Unter den Bedingungen der Gro ßen Koalition sollten auch die damals kleineren Oppositions fraktionen einen Untersuchungsausschuss beantragen können, ohne dabei auf eine Regierungsfraktion angewiesen zu sein. Das war der Grund, damals das Quorum abzusenken. Das aus drückliche Kriterium „zwei Fraktionen“ sollte dabei gerade ausschließen, was wir jetzt erleben, dass eine Oppositionspar tei allein initiativ werden kann. So sollte sichergestellt wer den, dass das Instrument des Untersuchungsausschusses im politischen Tagesgeschäft nicht verschlissen und nicht miss braucht wird.
und stützt sich dabei auf eine rein vordergründige Wortausle gung. Das widerspricht aber eindeutig und offenkundig dem Geist und dem Sinn des Gesetzes. Deshalb sorgen wir jetzt für Klarheit.