Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Es geht im Folgenden nicht um die Frage, welcher Untersuchungsausschuss sinnvoll sein könn te oder nicht und welchen Untersuchungsgegenstand er haben kann oder nicht. Es geht um etwas anderes. Es geht darum, dass die Fraktionen der AfD und der ABW sich das Antrags recht für diesen Ausschuss erschlichen haben.
Deswegen ist der Antrag aus unserer Sicht rechtswidrig. Die vier Fraktionen, die den Antrag nicht gestellt haben, wollen und können unserer Meinung nach gar nicht anders, als die ses Geschehen hier zu kritisieren und es nicht zu einem Ende kommen zu lassen.
Unsere Position – das muss ich deutlich machen – setzt an fol gendem Punkt an: Ich meine, Mitglieder einer Partei können nur eine Fraktion bilden – Ende der Durchsage; keine zwei, keine drei, keine vier Fraktionen.
(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. An ton Baron ABW)
Meine Damen und Herren, wir halten die durch die Landtags verwaltung eingeholten Gutachten für nicht überzeugend.
Deswegen kommen wir auch zu dem Schluss – das muss ich in aller Deutlichkeit sagen –, dass die Entscheidung, die Frak tionen der AfD und der ABW beide anzuerkennen, objektiv falsch, da in der Betrachtung zu kurz gegriffen war. Ich halte es immer für zu kurz gegriffen, wenn es in den Debatten oder in den Gutachten heißt, dazu stehe nichts im Gesetz, nichts in der Geschäftsordnung oder sonst wo.
Meine Damen und Herren, die Wirklichkeit ist die, dass der Grundsatz, den ich angesprochen habe – Mitglieder einer Par tei bilden eine, und nur eine, Fraktion –, so selbstverständlich ist, dass er nirgendwo steht.
(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner ABW: Sie haben Ihre eigene Parteige schichte vergessen!)
Dass dieser Grundsatz ein ungeschriebener Bestandteil der Rechtsordnung ist und man andernfalls zu verrückten Ergeb nissen kommt, sehen wir gerade an der Debatte heute.
Manche Länder in Europa – z. B. das Vereinigte Königreich – haben überhaupt keine geschriebene Verfassung. Wir haben eine andere Tradition. Aber wenn Sie genau hinschauen, stel len Sie fest, dass auch wir jede Menge ungeschriebenes Ver fassungsrecht haben, geschaffen vom Bundesverfassungsge richt, geschaffen von Forschung und Lehre. Das ist bei uns überhaupt nichts Ungewöhnliches.
Deswegen sage ich noch einmal: Der Grundsatz, dass Mitglie der einer Partei eine Fraktion und nicht mehr Fraktionen bil den, ist Bestandteil unserer Rechtsordnung. Deswegen ist der vorliegende Antrag aus unserer Sicht unzulässig.
Meine Damen und Herren! Es geht nicht nur um formalistische Erbsenzählerei, sondern es geht auch um grundsätzliche Konzepte. Es geht um die Frage: „Kampf gegen rechts“-Konzept oder „Kampf gegen Extremismus“-Konzept? Das ist die Frage.
In der alten Bundesrepublik war klar, dass das Antitotalitaris muskonzept galt. Die politische Mitte war die Grundlage. Die Extreme auf beiden Seiten wurden bekämpft.
In der DDR hingegen war das anders. Dort gab es damals schon das „Kampf gegen rechts“-Prinzip. Dieses Prinzip kur sierte unter dem Namen „Volksfrontstrategie“. Bei diesem Konzept gibt es keine politische Mitte. In diesem Konzept gibt es dort, wo eigentlich die Mitte ist, eine Barrikade. Es geht dann nur um die Frage: Auf welcher Seite der Barrikade steht man?
Die Linken sind nach diesem Konzept die Guten. Auf der an deren, der falschen Seite sind die Rechten, das sind die Bö sen. Das ist die Denkweise.
Es stellt sich die Frage: Für welches Konzept hat sich das wie dervereinigte Deutschland entschieden? Richtig, meine Da men und Herren: Die politische Klasse im wiedervereinigten Deutschland hat sich für das „Kampf gegen rechts“-Konzept, für die kommunistische Lösung
Wenn wir hier einen Ausschuss gegen Linksextremismus ein richten, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung, näm lich eine Abkehr vom kommunistischen „Kampf gegen rechts“Prinzip und eine Rückkehr zum demokratischen Antitotalita rismuskonzept.
Deswegen, meine Damen und Herren, empfehle ich Ihnen: Stärken Sie die Demokratie, und unterstützen Sie die Einset zung dieses Ausschusses. Lassen Sie die formalistische Erb senzählerei.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des An trags.
Es ist beantragt worden, dass der Einsetzungsantrag gemäß § 1 Absatz 3 des Untersuchungsausschussgesetzes an den Ständigen Ausschuss zu einer gutachtlichen Äußerung über wiesen werden soll, weil gegen die Zulässigkeit der Untersu chung rechtliche Zweifel erhoben wurden.
Ich lasse deshalb über den Überweisungsantrag der Fraktion GRÜNE sowie der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP abstimmen.
Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Da mit ist diesem Überweisungsantrag mehrheitlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren, ich werde auf den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses, Herrn Kollegen Dr. Scheffold, zu gehen und ihn bitten, die gutachtliche Äußerung abzugeben, damit die Plenarbefassung stattfinden kann.
Mit diesen Hinweisen ist Tagesordnungspunkt 2 für heute er ledigt. Damit ist die Durchführung der Wahlen für heute hin fällig.