Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe der Landesregierung, nämlich das Gesetz über die Feststellung des Staatshaushalts plans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/21, Drucksache 16/7171, und das Haushaltsbegleitgesetz 2020/21, Drucksache 16/7172, zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Sie sind damit einverstanden. Dann ist es so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt durch die Abschiebung ehemaliger Anhänger der Terrormiliz IS nach Deutschland wird die Frage nach den von den Rückkehrern ausgehenden Gefahren für die innere Sicherheit und dem ge nerellen Umgang insbesondere mit den Frauen und Kindern diskutiert. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat erst vor wenigen Wochen eine bemerkenswert offene Studie zu isla mistisch radikalisierten Frauen veröffentlicht.
Wie und bis wann möchten Sie die Empfehlungen dieser Stu die des Landesamts für Verfassungsschutz umsetzen?
Wie möchten Sie sicherstellen, dass nicht nur die Sicherheits behörden, sondern auch Jugendämter und Schulen für das Pro blem hinreichend sensibilisiert sind und dass dort, wo es un vermeidbar und geboten im Sinne des Kindeswohls ist, bei spielsweise eine rasche Änderung des Sorgerechts erzielt wer den kann?
Kann sich die Landesregierung vorstellen, ähnlich den Häu sern des Jugendrechts bei straffälligen Jugendlichen eine In stitution zu schaffen, bei der Verfassungsschutz, Polizei, Ju gendämter, Schulen und Familiengerichte gemeinsam zu Zwe cken der Deradikalisierung zusammenarbeiten?
Und schließlich: Wie setzt sich die Landesregierung gegen über der Bundesregierung dafür ein, dass deutsche Kinder ge gebenenfalls auch getrennt von den Eltern aus der Haft nach Deutschland kommen können?
Herr Abg. Weinmann, zu den aktuellen Meldun gen zu Rückkehrern aus ehemals vom IS kontrollierten Ge bieten: Unsere Sicherheitsbehörden stehen bundesweit im In formationsaustausch zur Gruppe der Rückkehrer aus ehemals vom IS kontrollierten Gebieten. Ich will von vornherein sa gen, dass wir zum derzeitigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse darüber haben, dass es bei möglichen Rückführungen nach Deutschland auch entsprechende Rückführungen nach BadenWürttemberg gibt. Ich glaube, das können wir beide, die wir heute Morgen im Parlamentarischen Kontrollgremium geses sen haben, hier durchaus auch öffentlich sagen.
Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob Frau Präsidentin Bube es öffentlich gesagt hat oder ob ich mit ihr im Vieraugenge spräch gewesen bin.
Die Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz hat je denfalls heute Vormittag noch einmal bestätigt, dass es keine Erkenntnisse darüber gibt, dass die von Ihnen angesproche nen Rückführungen auch das Land Baden-Württemberg be treffen.
Für die Gruppe der Rückkehrer aus ehemals vom sogenannten Islamischen Staat kontrollierten Gebieten werden in Deutsch land im Fall einer bevorstehenden Wiedereinreise alle zur Ver fügung stehenden Maßnahmen des Polizei- und Strafverfah rensrechts geprüft. Für jede Person wird eine individuelle Ge fahreneinschätzung vorgenommen. In jedem Fall wird umfas send und fortlaufend unter Einbindung der zuständigen Be hörden geprüft, welche Maßnahmen in Betracht kommen.
Aber der Umfang der Maßnahmen richtet sich nach den recht lichen und tatsächlichen Voraussetzungen im Einzelfall. Die se werden bundes- und landesweit abgestimmt. Wo immer möglich werden dabei auch Maßnahmen der Deradikalisie rung und der Reintegration einbezogen. Bei Personen, die als Rückkehrer aus Kriegsgebieten noch einer Szene zuzuordnen sind bzw. noch eine Radikalisierung aufweisen, kann im Ein zelfall auch eine Beratung durch das Kompetenzzentrum ge gen Extremismus in Baden-Württemberg, konex, in Betracht kommen. Das ist unsere zentrale Präventions- und Deradika lisierungseinheit in Baden-Württemberg.
In der Ausstiegsberatung Islamismus von konex werden so wohl islamistisch radikalisierte Personen, die sich freiwillig aus der Szene lösen bzw. sich von ihrer Ideologie distanzie ren wollen, als auch deren Angehörige und im Einzelfall auch Personen aus dem engen sozialen Umfeld beraten. Bei Bedarf kann die Beratung im Einzelfall auch in Justizvollzugsanstal ten erfolgen oder mit weiteren Maßnahmen, wie z. B. der Be handlung von traumatischen Erkrankungen und anderem mehr, abgestimmt werden.
Ein letzter Hinweis: Viele Jahre habe ich einsam die Auffas sung vertreten, dass jemand, der in einer Terrormiliz gegen die Bundesrepublik Deutschland oder gegen Interessen der Bundesrepublik Deutschland gekämpft hat, aufgrund dieses Tatbestands sofort und unmittelbar seine deutsche Staatsbür gerschaft verlieren muss – dies auch vor dem Hintergrund des sen, dass wir sonst überhaupt keine Möglichkeit haben, hoch gefährlichen und extrem radikalisierten Personen, die sich im Ausland an Sprengstoffen, am AK-47 und anderem mehr ge übt haben, die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verwehren. Das ist bei einem deutschen Staatsbürger eben nicht möglich.
Ich bin sehr dankbar, dass diese Möglichkeit nun tatsächlich Gesetz wird. Diese Regelung geht auf eine alte Vorschrift im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz zurück. Allerdings gilt es nach der aktuellen Rechtslage nur für Personen, die ei ne doppelte Staatsbürgerschaft haben. Das sind aber nicht we nige. Nageln Sie mich bitte nicht auf die genaue Zahl fest. Round about hat in diesem Personenkreis schätzungsweise die Hälfte der Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft eine doppelte Staatsangehörigkeit. Ich hoffe, dass die Behörden dieses neue Instrument auch entsprechend nutzen.
Vielen Dank, Herr Minis ter. – Gilt die Verweigerung der Wiedereinreise ab dem Mo ment des Erlasses dieses Gesetzes, oder gilt das auch für den Zeitraum davor? Wenn jemand 2015 oder 2016 an solchen Kampfhandlungen teilgenommen hat, gilt das dann rückwir kend? Das ist meine erste Frage.
Zum anderen wollte ich auf meine originäre Frage nach den Vorschlägen und Empfehlungen, die das Landesamt für Ver fassungsschutz auf seiner Homepage hinsichtlich der Behand lung von Frauen und Kindern abgegeben hat, zurückkommen.
Und letztendlich noch die Frage: Welche Maßnahmen unter nimmt die Landesregierung, um auf die Bundesregierung ein zuwirken, dass Kinder, die in Gefangenschaft in den Kriegs gebieten im Irak und in Syrien sind, nach Deutschland kom men, sofern dies bei Ihnen verfolgt wird?
Zur zweiten Frage: Selbstverständlich werden die Empfehlungen des Landesamts für Verfassungsschutz ent sprechend einfließen.
Zu Ihrer ersten Frage: Wenn ich die Bundesgesetzgebung rich tig verfolgt habe, gibt es diese Rückwirkung zu meinem per sönlichen Bedauern nicht. Die Antwort dazu müssten wir Ih nen aber noch rechtssicher nachliefern.
Das Gleiche gilt auch für die dritte Frage, die Frage nach den Kindern. Das würden wir Ihnen unmittelbar schriftlich geben.
Danke schön, Herr Minister. – Ich ha be folgende Frage: Wenn jemand wieder in die Bundesrepu blik einreisen sollte, wie wollen Sie sicherstellen, dass er dies nicht kann, und wie wollen Sie das kontrollieren, nachdem er abgeschoben wurde?
Die Kontrolle insbesondere der Grenzen der Bun desrepublik Deutschland obliegt primär der Bundespolizei. Diese Aufgabe wird von der Bundespolizei auch aktiv und er folgreich wahrgenommen.
Ich bin auch mit dem Bundesinnenminister in einem sehr en gen Kontakt. Wir nutzen insbesondere, was die baden-würt tembergischen Grenzen angeht – also beispielsweise die Gren ze zur Schweiz, aber auch die Grenze zu Frankreich –, das In strument der sogenannten Schleierfahndung, also verdachtsun abhängiger Kontrollen.
Diese Aufgabe, die die Bundespolizei wahrnimmt, wird durch Polizistinnen und Polizisten der Landespolizei Baden-Würt temberg nach Kräften unterstützt. Wir haben eine exzellente Zusammenarbeit – im Übrigen auch über die Grenzen hinaus – beispielsweise mit der Schweizer Grenzwacht. Das ist eine gute, sehr verlässliche und erprobte Zusammenarbeit.
Danke für Ihre Ausführungen. – Aber Sie schließen aus, dass jeder, der über die Grenze geht, kont rolliert wird?
Selbst wenn man, was Sie sich möglicherweise vorstellen könnten, eine Mauer um Deutschland herum bau en würde – es gab ja auch in Deutschland mal eine Mauer – –
Nicht einmal am Eisernen Vorhang, nicht einmal an dieser deutsch-deutschen Grenze konnte irgendjemand ausschließen, dass jemand sie doch passiert. Immer wieder ist das gelungen. Deswegen geht Ihre Frage fehl.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr zutreffende Ant wort!)
Es gibt auf der ganzen Welt keine Grenze, Herr Abgeordne ter, bei der ein seriöser Politiker ausschließen würde, dass sie von einer Person passiert wird. Insofern müssen Sie sich ein mal überlegen, welche Fragen Sie an mich stellen.