Protocol of the Session on November 27, 2013

(Beifall bei der CDU sowie der Abg. Andreas Glück und Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Nächster Punkt – das ist etwas, was ich im Zusammenhang mit dem, was heute Morgen gesagt worden ist und was wir beim Klimaschutzgesetz angesprochen hatten, schwierig fin de –: Sie wollen für die Prüfung der Dichtigkeit von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen Fristen einführen und Ge biete definieren. Im ursprünglichen Entwurf hatten Sie das richtigerweise noch im Gesetz selbst vorgesehen, Herr Minis ter. Jetzt – über die Gründe werden Sie sicherlich nachher noch einmal etwas sagen – wollen Sie als Minister das alles in Form eines Rechtsetzungsblankoschecks übertragen be kommen, ohne dass der Landtag daran beteiligt wird. Da sa gen wir genauso wie beim Klimaschutzgesetz: Für wesentli che Fragen, für die wesentlichen Grundlagen von Regelungen ist dieses Haus der richtige Ort und nicht nur das Ministeri um.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Deswegen beantragen wir, dass für die zu erlassende Rechts verordnung die Zustimmung des Landtags zu erfolgen hat.

Zum letzten Änderungsantrag: Es ist sicherlich richtig, die Anregung des Rechnungshofs aufzugreifen. Aber wenn In vestitionen in Abwasseranlagen nur noch so eingeschränkt verrechnet werden können, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, dann halten wir das auch im Hinblick auf die Investitionsnei gung für eher kontraproduktiv.

Wegen der genannten drei Punkte werden wir dem Gesetzent wurf in der vorliegenden Form ohne Annahme unserer Anträ ge nicht zustimmen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Willi Stächele CDU: Bravo!)

Das Wort für die Frakti on GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Marwein.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Wasserrechts in Baden-Württemberg. Hierzu haben wir eine umfangreiche Drucksache auf dem Tisch liegen, die bereits einige Stationen hinter sich gebracht hat. Wieder einmal brin gen die Koalitionsfraktionen und das Umweltministerium ein wichtiges Umweltschutzgesetz auf den Weg. Ich kann nur sa gen: Wir packen es an, und wir setzen es um.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Um was geht es ganz grundsätzlich? Das Wasserrecht des Lan des soll neu geordnet und modernisiert werden. Insgesamt soll es ökologischer ausgestaltet werden. Der Bedarf dafür ergibt sich aus der Neuordnung des Wasserrechts auf Bundesebene durch das im Jahr 2010 in Kraft getretene neue Wasserhaus haltsgesetz. Das frühere Wasserrecht regelte vorwiegend die Nutzung der Wasserentnahmen und den Ausbau der Gewäs ser. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt nun den Schutz der Gewässer in den Vordergrund.

Dass das Wassergesetz novelliert werden muss, darüber herrscht fraktionsübergreifend weitestgehend Einigkeit; das habe ich auch den Worten meines Vorredners entnehmen kön nen und aus den bisherigen Beratungen im Ausschuss gefol gert. Neu geregelt werden sollen z. B. die Schutzfunktion des Gewässerrandstreifens, die Selbstüberwachung bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen, die Zweckbindung der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt sowie Bestim mungen zur Wasserkraftnutzung und zur Geothermie und vie les andere mehr.

In der letzten Sitzung des Landtags vor der Sommerpause hat te die Opposition eine öffentliche Anhörung beantragt. Man kann nur sagen: Da wurde die Politik des Gehörtwerdens wie der umgesetzt. Sie wurden erhört,

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Gehört!)

und im Oktober wurde angehört. Allerdings haben Sie mit Ih ren Änderungsanträgen die falschen Schlüsse gezogen.

Diskutiert wurden zwei Sachverhalte, die breit in die Bevöl kerung hineinwirken. Die Regelungen zum Gewässerrand streifen in § 29 betreffen die Landwirtschaft, und die Rege lungen in § 51 betreffen alle privaten Hausbesitzer, in erster Linie diejenigen, die in Wasserschutzgebieten oder vergleich baren Heilquellenschutzgebieten wohnen.

Diese beiden Punkte sorgten in der letzten Woche für lange Diskussionen im Umweltausschuss. Auch der Herr Minister hat verdeutlicht, dass vorgesehen ist, im Wege einer Rechts verordnung die Eigentümer von in Wasserschutzgebieten ge legenen Gebäuden zu verpflichten, ihre Gebäude auf die Dich tigkeit ihrer Abwasserrohre zu überprüfen. Diese Rechtsver ordnung muss nicht durch den Landtag beschlossen werden. Mir ist keine Rechtsverordnung bekannt, die durch den Land tag beschlossen wurde. Viele können es nicht sein.

(Zuruf von den Grünen: Keine! – Zuruf des Abg. Ul rich Lusche CDU)

Die Opposition hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Ich sehe wenig Chancen, dass dieser Antrag der Opposition durch kommt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der Abg. Gabi Rolland SPD)

Die Überprüfung der Dichtigkeit der Abwasseranlagen ist – das müssen alle zugeben – aktiver Grundwasserschutz und ak tiver Trinkwasserschutz. Wir sind verpflichtet, das zu tun.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der Abg. Gabi Rolland SPD)

Dieser Pflicht sollen, wie gesagt, erst einmal nur die Eigentü mer von Gebäuden in den Schutzzonen I und II von Wasser schutzgebieten und in den Heilquellenschutzgebieten nach kommen,

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Genau diese Einschrän kung steht nicht im Gesetzentwurf! – Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Das steht nicht im Gesetzentwurf!)

und zwar bis Ende Dezember 2017. Danach findet wieder ei ne Überprüfung statt; allerdings hat man dafür 20 Jahre Zeit.

Zum Gewässerrandstreifen: Im Ausschuss wurde die Frage diskutiert, ob sich die Schutzfunktion des Gewässerrandstrei fens nicht in freiwilligen Allianzen regeln ließe. Das kann man natürlich überlegen. Aber das hat nicht funktioniert. Die Ge wässerrandstreifen gibt es schon seit etlichen Jahren. Die Landwirtschaft hätte das schon längst tun können, aber sie hat es wohl nicht getan; denn sonst hätten wir heute nicht die ho hen Werte bei den Pestizid-, Phosphat- und Nitratgehalten im Grundwasser und auch in Oberflächengewässern.

Der Änderungsantrag zu diesem Thema steht dem Schutz zweck komplett entgegen. Wir werden ihn deswegen ableh nen. Die Schutzfunktion der Gewässerrandstreifen – das ist das Entscheidende – wird jetzt ernsthaft ökologisch aufgewer tet.

Ich freue mich auch, dass die Einnahmen aus dem Wasserent nahmeentgelt nun zweckgebunden für den Hochwasserschutz verwendet werden sollen. Das löst das Problem aber nicht. Es ist vielleicht eine Grundfinanzierung. Mit den Problemen bei eventuell fallenden Einnahmen muss man umgehen. Das ist ganz klar. Aber das Entscheidende ist, dass die Systematik ge ändert wurde, dass der Wassercent nicht mehr in den allge meinen Haushalt fließt, sondern zweckgebunden für die Was serwirtschaft verwendet wird. Genau das ist der richtige An satz.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Mit dieser Novelle schützt die Landesregierung unsere natür liche Lebensgrundlage Wasser. Wasser ist unser wichtigstes Gut zum Leben. Unser Land verfügt über einen natürlichen Reichtum an Wasser. Es sollte selbstverständlich sein, diesen Reichtum zu bewahren und zu schützen. Das Grund- und Trinkwasser sowie die Oberflächengewässer waren in der Ver gangenheit nur selten Gegenstand parteipolitischen Streits. So

sollte es auch heute wieder sein. Ich bitte deshalb um Zustim mung zu diesem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Das Wort für die SPDFraktion erteile ich Frau Abg. Rolland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Lassen Sie mich mit einer Aussage des griechischen Phi losophen Thales aus dem Jahr 550 vor Christus beginnen: „Wasser ist der Ursprung aller Dinge.“ Er unterstreicht die Be deutung der Änderungen des Wassergesetzes, die wir heute vornehmen können.

Es gab eine intensive Diskussion über die Neufassung des Wassergesetzes. Wir haben dazu eine Anhörung durchgeführt, die in zwei Punkten noch einmal sehr deutlich unterstrichen hat, warum wir mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind.

Die Gewässerrandstreifen werden auf einer Breite von 10 m als Gewässerschutzstreifen umgesetzt. Es wurde sehr deut lich, dass die Reduzierung des Einsatzes von Stickstoff, Phos phat und Pflanzenbehandlungsmitteln möglich und richtig ist. Selbstverständlich wird dadurch die landwirtschaftliche Nut zung etwas eingeschränkt. Aber die Landwirte können diese Einschränkung als Ökopunkte einbringen, zusammen mit den Gemeinden im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung und sogar im Rahmen des MEKA, des Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleichs. Ich denke, das ist eine gute Sa che. Außerdem ist eine Entschädigungsregelung vorgesehen für den Fall, dass es doch zu besonderen Belastungen kommt. Da haben wir, meine ich, einen guten Gesetzesvorschlag ver fasst, und deswegen werden wir den Antrag von CDU und FDP/DVP zu diesem Bereich ablehnen.

Der zweite Punkt in der Anhörung betraf die Kontrolle der privaten Abwasseranlagen. Dabei wurde sehr deutlich, dass die privaten Abwasseranlagen zu einem hohen Anteil schad haft sind. Vorsorgender Gewässer- und Grundwasserschutz bedeutet, da heranzugehen. Deswegen soll es jetzt die gesetz liche Vorgabe geben, dass die privaten Abwasseranlagen ge prüft werden müssen. Es ist auch folgerichtig, alles Nähere in einer Rechtsverordnung zu regeln. Das bedeutet Regierungs handeln, und es wird auch entsprechend umgesetzt.

Ich gehe davon aus – so haben wir es im Ausschuss gemein sam besprochen –, dass mit dem sensibelsten Bereich begon nen wird, nämlich in den Wasserschutzzonen I und II, in der sogenannten hygienischen Schutzzone. Es ist ganz klar: Was dort in den Untergrund gelangt, das kommt auch in der Was serfassung an. Das ist also richtig, und deswegen werden wir auch zu diesem Bereich den Antrag von CDU und FDP/DVP ablehnen.

Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben auch den Antrag gestellt, die Verrechnung für die Sanierung von Ab wasseranlagen im Bereich der Abwasserabgabe zu ändern. Der Vorschlag des Rechnungshofs war, nur ein Drittel in die Verrechnung einzustellen. Das heißt, 70 % würden beim Staat

bleiben, 30 % an die Kommunen zurückfließen. Wir haben entschieden, dass 50 % an die Kommunen zurückfließen kön nen, und bei topografischen Gegebenheiten, die das alles er schweren, werden noch einmal 20 % draufgelegt. Dann sind wir bei diesen Gemeinden auch bei 70 %. Ich finde, da kann man nicht meckern. Es ist richtig gut, dass der Staat die Kom munen im Bereich Gewässerschutz unterstützt.

Der nächste Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Hoch wasserschutz im Bereich der Überschwemmungsgebiete. Es ist richtig, dass wir jetzt auch den Innenbereich damit bele gen. Ich möchte noch einmal deutlich darauf hinweisen: Was das Land hier macht, ist, die Gesetzgebung des Bundes noch einmal zu formulieren und auch neue Signale zu setzen. § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes gilt unmittelbar, für neue Bau gebiete seit 2010. Anscheinend haben einige seit 2010 ge schlafen und sind erst jetzt aufgewacht, da das Land BadenWürttemberg sein Wassergesetz ändert.

(Zuruf des Abg. Ulrich Lusche CDU)

Ich will auch deutlich sagen, dass in § 78 des Wasserhaus haltsgesetzes eine abschließende Aufzählung enthalten ist, in welchen Fällen eine Ausnahme gemacht werden kann, und geregelt ist, dass bei Einzelvorhaben die Kommune zuständig ist. Mehr kann man für die Kommunen nicht tun, als sie auch noch für Einzelbauvorhaben in diesem Bereich zuständig zu machen.

Wir haben eine weitere Erleichterung vorgesehen. Weil es sein kann, dass es unzumutbare Härten in der baulichen Entwick lung gibt, soll es ein Hochwasserschutzregister geben, wobei die Kommune die Option ziehen kann, wenn sie es will – das ist kein Muss –, dass die Kommune und nicht der einzelne Bauherr die Möglichkeit hat, einen Ausgleich zu schaffen. Im Prinzip geben wir der Kommune noch etwas mehr Möglich keiten als das Bundesrecht. Deswegen verstehe ich die Auf regung nicht, zumal ich bei der Ersten Beratung an dieser Stel le schon eingebracht habe, dass das ein wesentlicher Teil der Beratung sein sollte.

Ein letzter Punkt: § 44 – Öffentliche Wasserversorgung, Was serversorgungsanlagen. Die öffentliche Wasserversorgung liegt uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehr am Herzen. Wir stellen fest, dass sie nicht verkauft werden darf – das ist auch richtig so –, genau nach dem Motto: Hände weg vom Wasser! Trinkwasser ist für uns das Lebensmittel Num mer 1.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Deswegen erteilen wir jeglicher Liberalisierung in diesem Punkt eine Absage. Das ist gut so, und so soll es bleiben.

Deswegen haben wir in unseren Anträgen, die im Ausschuss beschlossen wurden, noch einmal deutlich gemacht, dass ei ne Kommune selbstverständlich frei ist, wie sie diese Anla gen betreiben will. Verkaufen darf sie sie jedenfalls nicht, und das ist richtig so.

Zum Schluss möchte ich noch an die Adresse der Kollegin nen und Kollegen von CDU und FDP/DVP sagen: Denken Sie noch einmal über Ihr Abstimmungsverhalten nach. Ich zitie re nochmals den griechischen Philosophen Thales: